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   OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 2 U 28/21   

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https://dejure.org/2021,54936
OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 2 U 28/21 (https://dejure.org/2021,54936)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.12.2021 - 2 U 28/21 (https://dejure.org/2021,54936)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Dezember 2021 - 2 U 28/21 (https://dejure.org/2021,54936)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 253 Abs 2 BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 2 S 2 BGB, § 536 Abs 1 S 1 BGB, § 536a Abs 1 S 1 BGB
    Unwirksame Geschäftsbedingungen eines gewerblichen Vermieters von Kraftfahrzeugen

  • verkehrslexikon.de

    Wirksamkeit von Geschäftsbedingungen eines gewerblichen Autovermieters

  • Betriebs-Berater

    Unwirksame Geschäftsbedingungen eines gewerblichen Vermieters von Kraftfahrzeugen

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schmerzensgeld bei Unfall eines defekten Mietwagen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 253; BGB § 307; BGB § 536; BGB § 536a; ZPO § 256
    Unwirksamer Haftungsausschluss in AGB eines Kfz-Vermieters für Verletzung von Kardinalpflichten (mit Anmerkung von Lothar Jaeger)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verschuldensunabhängige Garantiehaftung des Vermieters durch AGB ausschließbar?

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    Schmerzensgeld - 90.000 EUR Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall mit einem nicht verkehrssicheren Mietwagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der nicht verkehrssichere Mietwagen - und das Schmerzensgeld

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Verkehrsunfall mit dem nicht verkehrssicheren Mietwagen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mietwagen: Haftung für unverschuldete Kardinalpflichtverletzung muss man ausschließen können

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kundin 90.000 Euro zugesprochen: Schmerzensgeld nach Unfall mit nicht verkehrssicherem Mietwagen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    90.000 EUR Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall mit einem nicht verkehrssicheren Mietwagen ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall durch verkehrsunsicheren Mietwagen - Schwer verletzte Autofahrerin erhält hohes Schmerzensgeld vom Autovermieter

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Haftung des Vermieters für ein verkehrsunsicheres Mietfahrzeug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld bei unverschuldeter Kardinalpflichtverletzung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verschuldensunabhängige Haftung der Mietwagenfirma für mangelhaftes Fahrzeug

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Autovermieter haften für Unfallfolgen wegen Mängeln am Fahrzeug

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    90.000 € Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall mit nicht verkehrssicheren Mietwagen - Kein Haftungsausschluss bei Verletzungen von Kardinalpflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 698
  • VersR 2022, 439
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 24.10.2001 - VIII ARZ 1/01

    Rechtsentscheid zur Wirksamkeit einer Haftungsbeschränkung des Vermieters einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 2 U 28/21
    Leitender Maßstab dafür ist die Frage, ob der Haftungsausschluss zu einer Aushöhlung derjenigen vertraglichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten) führt, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner des Verwenders deshalb vertraut und vertrauen darf (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - VIII ARZ 1/01 -, Rn. 19, juris m.w.N.).

    Nach der Zielrichtung der Vorschrift des § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB, eine Aushöhlung der den typischen Vertragszweck prägenden Pflichten zu verhindern, sind jedenfalls die im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Hauptpflichten eines Vertrages als wesentliche Vertragspflichten im Sinne dieser Vorschrift anzusehen (vgl. zu einem Wohnraummietverhältnis BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - VIII ARZ 1/01, Rn. 21, juris).

    Ein Mangel der Mietsache kann zunächst unerkannt bleiben und mit Eintritt seiner Wirkungen einen ganz erheblichen Schaden verursachen, wie dies gerade bei der Klägerin der Fall war, während die Gebrauchsminderung des Fahrzeugs demgegenüber nahezu nicht ins Gewicht fällt (vgl. zum ganzen BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - VIII ARZ 1/01 -, Rn. 19 ff., juris; Urteil vom 11. November 1992 - VIII ZR 238/91 -, Rn. 14 ff., juris; Urteil vom 20. Juni 1984 - VIII ZR 137/83 -, Rn. 24 ff., juris, jeweils m.w.N.).

    Der Mieter kann derartige durch die Verletzung von Kardinalpflichten des Vermieters entstehende Schäden auch nicht in zumutbarer Weise durch eigene Vorsichtsmaßnahmen abwenden (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - VIII ARZ 1/01 -, Rn. 19 ff., juris).

  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08

    Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 2 U 28/21
    Ausreichend ist, wenn bei Vertragsschluss die Gefahrenquelle vorhanden war oder die Schadensursache vorlag, die sich sodann realisiert hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2010 - XII ZR 189/08 -, Rn. 14 f., juris).

    Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung des § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB bei anfänglich vorliegenden Mängeln kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich auch durch Formularverträge wirksam abbedungen werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2010 - XII ZR 189/08 -, Rn. 22 m.w.N., juris).

    Haftung der Vermieterin" überschrieben und befindet sich auch sonst nicht an einem ungewöhnlichen Ort im Gesamtwerk, noch ist die Änderung des gesetzlichen mietrechtlichen Haftungsregimes, insbesondere die Modifikation der verschuldensunabhängigen Haftung für anfängliche Mängel der Mietsache, ungewöhnlich, sondern durchaus gebräuchlich, da Vermieter eines Kraftfahrzeugs ein Interesse an einer solchen Haftungsbeschränkung haben, so dass ein Mieter bei Abschluss des Vertrags auch grundsätzlich mit einer solchen Klausel rechnen muss (vgl. zu Geschäftsräumen BGH, Urteil vom 21. Juli 2010 - XII ZR 189/08 -, juris, Rn. 27).

  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 2 U 28/21
    Damit ist die Voraussetzung für das Feststellungsinteresse, dass dem subjektiven Recht der Klägerin - hier dem Anspruch auf Schadensersatz - eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass die Beklagte es ernstlich bestreitet, und wenn das erstrebte Urteil in Folge seiner Rechtskraft geeignet ist, dieser Gefahr zu begegnen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1977 - VIII ZR 5/76 -, BGHZ 69, 144, Rn. 11, juris; BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 351/08 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 22.04.2010 - IX ZR 160/09

    Zulässigkeit einer auf erstinstanzlichen Vortrag gestützten Klageerweiterung in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 2 U 28/21
    Die unbeschränkte Zulässigkeit einer Modifizierung des Klageantrags gem. § 264 Nrn. 2 oder 3 ZPO auch in der Berufungsinstanz entspricht dem Zweck der Vorschrift, der die prozessökonomische und endgültige Erledigung des Rechtsstreits zwischen den Parteien fördern will (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2010 - IX ZR 160/09 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 2 U 28/21
    Damit sind für die Ermittlung des Schmerzensgeldes - nach Höhe und Art - alle für die Höhe des Schmerzensgeldes maßgebenden Umstände vollständig zu berücksichtigen und die Entschädigung ist zu Art und Dauer der erlittenen Schäden in eine angemessene Beziehung zu setzen (vgl. BGH, Urteil vom 08. Juni 1976 - VI ZR 216/74 -, Rn. 12 f., juris).
  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 318/84

    Gewährleistungsausschluß beim Erwerb neuer Eigentumswohnungen und Häuser;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 2 U 28/21
    Ein Kläger ist bei einer nicht abgeschlossenen Schadensersatzentwicklung nicht verpflichtet, alle bereits feststehenden Einzelansprüche mit der Leistungsklage geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1986 - VII ZR 318/84 -, Rn. 19, juris).
  • BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 5/76

    Zulässigkeit der Feststellungsklage des Drittschuldners

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 2 U 28/21
    Damit ist die Voraussetzung für das Feststellungsinteresse, dass dem subjektiven Recht der Klägerin - hier dem Anspruch auf Schadensersatz - eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass die Beklagte es ernstlich bestreitet, und wenn das erstrebte Urteil in Folge seiner Rechtskraft geeignet ist, dieser Gefahr zu begegnen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 1977 - VIII ZR 5/76 -, BGHZ 69, 144, Rn. 11, juris; BGH, Urteil vom 13. Januar 2010 - VIII ZR 351/08 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 245/90

    Unzulässigkeit bei Mängeln an einem Bauwerk, die bisher nicht in Erscheinung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 2 U 28/21
    Denn hierzu reicht ein Schuldverhältnis aus, nach dem die eine Partei der anderen zum Schadensersatz verpflichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1991 - VII ZR 245/90 -, juris Rn. 8).
  • OLG Celle, 07.10.2004 - 14 U 27/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche aus Anlass eines schweren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 2 U 28/21
    So hat das OLG Celle (Urteil vom 07. Oktober 2004 - 14 U 27/04 -, juris) im Fall eines 17-jährigen, bei dem nach dem Annähen eines Arms ein erheblicher Dauerschaden verblieb, und weitere Einschränkungen bestanden, insgesamt einen immateriellen Schadensersatz von ca. 115.000,00 EUR bejaht.
  • BGH, 05.12.1990 - VIII ZR 331/89

    Schadensersatz - Mitverschulden - Garantiehaftung - Miete einer Autohebebühne

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 2 U 28/21
    d) Die Klägerin muss sich wegen einer Weiterbenutzung des Fahrzeugs trotz Schwierigkeiten mit der Gangschaltung vor dem Unfall, wegen der gefahrenen Geschwindigkeit, des Hochkurbelns des Fensters, eines vermeintlichen Verreißens des Lenkrads oder einer vermeintlich unzureichend gesicherten Ladung während des Unfalls ein Mitverschulden gemäß § 254 Abs. 1 BGB, der auch im Fall einer Garantiehaftung des Vermieters anzuwenden ist (vgl. BGH, Urteil vom 05. Dezember 1990 - VIII ZR 331/89 -, Rn. 16, juris), nicht anrechnen lassen.
  • OLG Hamm, 24.04.2002 - 3 U 8/01

    Haftung für die Behandlung in einem sogenannten Geburtshaus

  • OLG Frankfurt, 23.09.1993 - 1 U 226/89

    Arzthaftung: Anforderungen an Kenntnisstand und Fähigkeit eines

  • KG, 02.09.2002 - 12 U 1969/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • BGH, 11.12.1956 - VI ZR 286/55

    Schmerzensgeldrente bei dauerndem schweren Körperschaden

  • KG, 17.04.1986 - 12 U 1551/85

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente; Querschnittslähmung; Potenz; Rollstuhl

  • BGH, 23.09.1965 - II ZR 234/63

    Bewertung von Feststellungsklagen als Voraussetzung für die Zulassung einer

  • OLG Frankfurt, 03.05.1990 - 1 U 65/89

    Schmerzensgeldkapital; Schmerzensgeldrente; Erblindung beider Augen;

  • OLG Jena, 12.08.1999 - 1 U 1622/98

    Schmerzensgeldanspruch und -bemessung: Voraussetzungen und Kriterien für die

  • BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01

    Erhöhung der Angabe der Größenordnung des Schmerzensgeldes in der

  • BGH, 11.11.1992 - VIII ZR 238/91

    Formularmäßige Freizeichnung von wesentlichen Vertragspflichten und

  • BGH, 12.12.2000 - XI ZR 138/00

    Umfassender Haftungsausschluß für Zugangsstörungen beim Online-Banking unzulässig

  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 137/83

    Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung - Verwendung von

  • OLG Celle, 14.07.2005 - 14 U 17/05

    Umfang der Haftung bei der Überlassung einer Sporthalle an eine Lehrerin zu

  • BGH, 09.11.1966 - VIII ZR 114/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2023 - 2 U 85/22

    Ansprüche wegen Patentverletzung für einen Schneidkörper zum Zerkleinern von

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 16.05.2013 - I-2 U 57/11, BeckRS 2013, 12499 - Tintenpatrone; Urt. v. 11.02.2016, Az I-2 U 19/15, NJOZ 2016, 1014 - Anschlussstück; Urt. v. 18.10.2012, Az. I-2 U 41/08, BeckRS 2013, 11910 - Tintenpatrone; Urt. v. 14.03.2019, Az. I-2 U 114/09, BeckRS 2019, 6081 - Steckverbindung für Kraftfahrzeuganhänger; Urt. v. 19.12.2019, Az.: I-2 U 62/1 - Befestigungszwischenstück; Urt. v. 13.01.2022, Az.: I-2 U 45/19, GRUR-RS 2022, 2110 - Rührgefäß; Urt. v. 24.02.2022, Az. I-2 U 28/21, GRUR-RS 2022, 5974 - Schutzbereichsbestimmung bei Scheinkombination; vgl. auch OLG Düsseldorf (15. ZS), Urt. v. 27.10.2022, Az. I-15 U 49/21) hat diese Anspruchsformulierung zur Folge, dass diejenigen Merkmale des Patentanspruchs, die sich mit dem Basisteil befassen, rechtlich nur insofern von Bedeutung sein können, als ihre nach dem Klagepatent vorausgesetzte Beschaffenheit oder die aus einem Zusammenwirken des Basisteils mit dem geschützten Schneidkörper resultierenden technischen Wirkungen Rückschlüsse auf die notwendige Ausgestaltung des Schneidkörpers zulassen, die ggf. über die in Bezug auf sie ausdrücklich formulierten Anspruchsmerkmale hinausgehen.
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