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OLG Hamburg, 15.02.2024 - 4 W 15/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hamburg
- baurechtsiegen.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Mängel der Sache" ist unzulässige Ausforschung!
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Selbständiges Beweisverfahren: "Mängel der Sache" keine ausreichende Substanziierung
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Selbständiges Beweisverfahren: Isolierte Zwischenentscheidungen nur bei bleibenden, nicht vollständig behebbaren Folgen angreifbar
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.01.2024 - 335 OH 13/22
- OLG Hamburg, 15.02.2024 - 4 W 15/24
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.11.2015 - VI ZB 11/15
Selbständiges Beweisverfahren: Substantiierung der im Einleitungsantrag zu …
Auszug aus OLG Hamburg, 15.02.2024 - 4 W 15/24
Das geforderte minimale Maß an Substantiierung hinsichtlich der gem. § 487 Nr. 2 ZPO zu bezeichnenden Beweistatsachen ist jedenfalls dann nicht erreicht, wenn der Antragsteller in lediglich formelhafter und pauschaler Weise Tatsachenbehauptungen aufstellt, ohne diese zu dem zu Grunde liegenden Sachverhalt in Beziehung zu setzen (BGH, Beschluss vom 10.11.2015, Az. VI ZB 11/15, NJW-RR 2016, 63). - BGH, 16.04.2013 - VI ZR 44/12
Arzthaftungsprozess wegen Querschnittlähmung nach Bandscheibenoperation: Grenzen …
Auszug aus OLG Hamburg, 15.02.2024 - 4 W 15/24
Dem Tatrichter steht im Rahmen des § 411 Abs. 3 ZPO ein Ermessen zu, in welcher geeigneten Weise er seiner Pflicht zur Sachaufklärung nachkommt (BGH, Urteil vom 16.04.2013, Az. VI ZR 44/12, NJW 2014, 71). - BGH, 18.12.2008 - I ZB 118/07
Hohlfasermembranspinnanlage
Auszug aus OLG Hamburg, 15.02.2024 - 4 W 15/24
Zwar kann auch bei derartigen das Verfahren betreffenden Zwischenentscheidungen das Gebot effektiven Rechtsschutzes dazu zwingen, eine isolierte Anfechtung zu ermöglichen, wenn die Zwischenentscheidung für eine Partei einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge hat, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt (BGH, Beschluss vom 18.12.2008, Az.: I ZB 118/07, NJW-RR 2009, 995, für Anordnungen des Prozessgerichts nach § 404a Abs. 4 ZPO). - OLG Frankfurt, 11.12.2017 - 8 W 18/17
Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an einer vorprozessualen …
Auszug aus OLG Hamburg, 15.02.2024 - 4 W 15/24
Ist - wie hier - die Beschwerde nach §§ 567 Abs. 1 Nr. 2, 490 Abs. 1 ZPO teilweise erfolgreich, bedarf es auch im Übrigen keiner Kostenentscheidung und keiner Streitwertfestsetzung, denn die Kosten des erfolgreichen Beschwerdeverfahrens sind Kosten der Hauptsache und werden von deren Kostenentscheidung erfasst (OLG Frankfurt a. M., BeckRS 2017, 138271, zitiert nach Kratz, a.a.O., Rn. 6).