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   OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99   

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OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99 (https://dejure.org/2000,4338)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.08.2000 - 11 U 226/99 (https://dejure.org/2000,4338)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. August 2000 - 11 U 226/99 (https://dejure.org/2000,4338)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    VOB/B § 6 Nr. 7; ; VOB/B § 8 Nr. 1 Abs. 2; ; VOB/B § 7; ; VOB/B § 6 Nr. 6; ; VOB/B § 8 Nr. 1; ; BGB § 645; ; BGB § 278; ; BGB § 645 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 254; ; ZPO § 540; ; GKG § 8

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 101/97

    Erteilung eines Auftrags aufgrund einer über die Ausschreibung hinausgehenden

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn es einen quantitativen, zahlenmäßig oder sonst bestimmten Teil eines teilbaren Streitgegenstandes unabhängig von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs abschließend so bescheidet, dass die Gefahr widerstreitender Entscheidungen, auch durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGHZ 20, 311, 312; 107, 236, 242, 244; 108, 256, 260; BGH, NJW 1999, 1035; BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725), wobei für die Annahme einer den Erlass eines Teilurteils ausschließenden Divergenzgefahr die Möglichkeit abweichender Entscheidungen im Instanzenzug genügt (vgl. BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380).

    Es ist auch nicht angezeigt, den in der Vorinstanz verbliebenen Teil der Ansprüche in die zweite Instanz zu ziehen (vgl. dazu BGHZ 30, 213, 215; BGH, BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725).

    Die Unzulässigkeit des Teilurteils hat der Senat ohne entsprechenden Vortrag der Parteien von Amts wegen prüfen müssen; der Verfahrensmangel kann auch durch Rügeverzicht der Parteien nicht geheilt werden (BGH, NJW 1996, 395; 1999, 1035; BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725).

  • BGH, 03.02.2000 - III ZR 313/98

    Kosten einer Kabeltragwanne für Fernmeldekabel

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn es einen quantitativen, zahlenmäßig oder sonst bestimmten Teil eines teilbaren Streitgegenstandes unabhängig von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs abschließend so bescheidet, dass die Gefahr widerstreitender Entscheidungen, auch durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGHZ 20, 311, 312; 107, 236, 242, 244; 108, 256, 260; BGH, NJW 1999, 1035; BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725), wobei für die Annahme einer den Erlass eines Teilurteils ausschließenden Divergenzgefahr die Möglichkeit abweichender Entscheidungen im Instanzenzug genügt (vgl. BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380).

    Es ist auch nicht angezeigt, den in der Vorinstanz verbliebenen Teil der Ansprüche in die zweite Instanz zu ziehen (vgl. dazu BGHZ 30, 213, 215; BGH, BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725).

    Die Unzulässigkeit des Teilurteils hat der Senat ohne entsprechenden Vortrag der Parteien von Amts wegen prüfen müssen; der Verfahrensmangel kann auch durch Rügeverzicht der Parteien nicht geheilt werden (BGH, NJW 1996, 395; 1999, 1035; BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725).

  • BGH, 12.01.1999 - VI ZR 77/98

    Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn es einen quantitativen, zahlenmäßig oder sonst bestimmten Teil eines teilbaren Streitgegenstandes unabhängig von der Entscheidung über den Rest des Anspruchs abschließend so bescheidet, dass die Gefahr widerstreitender Entscheidungen, auch durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGHZ 20, 311, 312; 107, 236, 242, 244; 108, 256, 260; BGH, NJW 1999, 1035; BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725), wobei für die Annahme einer den Erlass eines Teilurteils ausschließenden Divergenzgefahr die Möglichkeit abweichender Entscheidungen im Instanzenzug genügt (vgl. BGHZ 107, 236, 242; 120, 376, 380).

    Auch eine unterschiedliche Beurteilung bloßer Urteilselemente, die nicht in Rechtskraft erwachsen, muss ausgeschlossen sein (vgl. BGH NJW 1991, 570, 571; 1997, 453, 455; 1999, 1035).

    Die Unzulässigkeit des Teilurteils hat der Senat ohne entsprechenden Vortrag der Parteien von Amts wegen prüfen müssen; der Verfahrensmangel kann auch durch Rügeverzicht der Parteien nicht geheilt werden (BGH, NJW 1996, 395; 1999, 1035; BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725).

  • OLG Köln, 27.04.2001 - 11 U 63/00

    Hinweispflichten des Bauunternehmers

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99
    Die Beklagte wiederum hat in dem - inzwischen bei dem Senat anhängigen - Verfahren 1 0 376/97 LG Bonn = 11 U 63/00 OLG Köln u.a. die Nebenintervenientin auf Ersatz der durch das Hochwasser verursachten Schäden an dem Schürmannbau in Anspruch genommen.

    In jenem Verfahren ist bisher nur die Berufungsschrift (11 U 63/00) eingegangen; die Berufungsbegründungsfrist ist noch nicht abgelaufen.

  • BGH, 21.08.1997 - VII ZR 17/96

    Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Zerstörung der am

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99
    Das ergebe sich hinreichend aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Schürmannbau (BGHZ 137, 35 = BauR 1997, 1022 = NJW 1998, 456 = ZfBR 1998, 33 -Schürmann-Bau II ; BGHZ 136, 303 = BauR 1997, 1019 = NJW 1997, 3018 -Schürmann-Bau I ).

    Dies folge auch aus den Darlegungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 136, 303 = NJW 1997, 3018 - Schürmann-Bau I).

  • BGH, 06.02.1986 - III ZR 109/84

    Amtspflichten bei Betrieb einer Kläranlage; Unterbrechung der Verjährung durch

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99
    Das Landgericht trifft auch keine Feststellungen dazu, ob nach dem bisherigen Sachvortrag der Parteien davon ausgegangen werden kann, dass auf die genannten Kostenpositionen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Anspruch in irgend einer Höhe entfällt; nur wenn dies der Fall ist, darf durch Grundurteil entschieden werden (vgl. dazu etwa BGHZ 53, 17, 23; 97, 97, 109; weitere Nachweise bei Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Auflage, § 304 Rn. 6).
  • BGH, 16.06.1959 - VI ZR 81/58

    Teilurteil und Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99
    Es ist auch nicht angezeigt, den in der Vorinstanz verbliebenen Teil der Ansprüche in die zweite Instanz zu ziehen (vgl. dazu BGHZ 30, 213, 215; BGH, BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725).
  • LG Bonn, 14.03.2000 - 1 O 376/97

    Schürmann-Bau; Haftung für Hochwasserschäden

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99
    Zwar hat das Landgericht durch Urteil vom 14.03.2000 - 1 O 376/97 - die Verantwortlichkeit der Streithelferin bejaht und eine Mitverantwortung der Beklagten verneint.
  • BGH, 08.11.1995 - VIII ZR 269/94

    Zulässigkeit eines Teilurteils bei fehlender Entscheidungsreife einer

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99
    Die Unzulässigkeit des Teilurteils hat der Senat ohne entsprechenden Vortrag der Parteien von Amts wegen prüfen müssen; der Verfahrensmangel kann auch durch Rügeverzicht der Parteien nicht geheilt werden (BGH, NJW 1996, 395; 1999, 1035; BauR 1999, 736, 737; WM 2000, 725).
  • BGH, 23.10.1969 - VII ZR 85/67

    "Beschränkung des Wettbewerbs auf der Anbieterseite" (§ 5 Abs. 2 BaupreisVO)

    Auszug aus OLG Köln, 23.08.2000 - 11 U 226/99
    Das Landgericht trifft auch keine Feststellungen dazu, ob nach dem bisherigen Sachvortrag der Parteien davon ausgegangen werden kann, dass auf die genannten Kostenpositionen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Anspruch in irgend einer Höhe entfällt; nur wenn dies der Fall ist, darf durch Grundurteil entschieden werden (vgl. dazu etwa BGHZ 53, 17, 23; 97, 97, 109; weitere Nachweise bei Zöller/Vollkommer, ZPO, 21. Auflage, § 304 Rn. 6).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

  • BGH, 12.07.1989 - VIII ZR 286/88

    Anforderungen an ein Grund- und Teilurteil; Verjährung eines

  • BGH, 14.01.1993 - VII ZR 185/91

    Verzugsbeginn, Schadensumfang und Mitverschulden bei Zahlungsverzug - Prozessuale

  • BGH, 16.10.1997 - VII ZR 64/96

    Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland für die Überflutung des

  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91

    Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 48/95

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage im Werklohnprozeß

  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 32/89

    Zulässigkeit eines Teilurteils - Voraussetzungen für den Anspruch auf

  • BGH, 30.04.1956 - II ZR 217/54

    Zulässigkeit eines Teilurteils

  • OLG Köln, 17.04.2002 - 11 U 49/01

    Schürmann-Bau

    Einzelheiten dieses Sachverhalts ergeben sich aus dem Tatbestand des bei den Akten befindlichen Senatsurteil vom 23.08.2000 (11 U 226/99 - Leitsatz in BauR 2001, 459 f.; hier Bl. 1120 ff. d.A.), ferner aus dem den Parteien bekannten Senatsurteil vom 27.04.2001 (11 U 63/00, teilweise veröffentlicht in OLGR 2001, 268 ff. und NJW-RR 2002, 15 ff.); darauf wird Bezug genommen.

    Der Senat hat das Urteil des Landgerichts zwar als unzulässiges Teilurteil aufgehoben (Senatsurteil vom 23.08.2000 - 11 U 226/99 = BauR 2001, 459 f. - Leitsatz), die Feststellungen und Ausführungen zur Verschuldensfrage aber ausdrücklich gebilligt (Umdruck S. 11 = Bl. 1130 d.A.).

  • LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1740/03

    1. Unzulässigkeit der Leistungsklage für Lohnansprüche aus Annahmeverzug aus der

    Der in dem Erlas eines unzulässigen Teilurteils liegende Verfahrensmangel kann nicht durch Rügeverzicht der Parteien geheilt werden ( OLG Köln , Urt. v. 23.08.2000 - 11 U 226/99, BauR 2001, 459 = OLGR Köln 2001, 251).
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