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   OLG Karlsruhe, 02.12.2010 - 2 UF 172/10   

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OLG Karlsruhe, 02.12.2010 - 2 UF 172/10 (https://dejure.org/2010,10293)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.12.2010 - 2 UF 172/10 (https://dejure.org/2010,10293)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - 2 UF 172/10 (https://dejure.org/2010,10293)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für einen Minderjährigen im Asylverfahren

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 80 Abs. 1, BGB § ... 1909 Abs. 1 S. 1, VwVfG § 12 Abs. 1 Nr. 2, AsylVfG § 12 Abs. 1, VwGO § 62 Abs. 1 Nr. 2, UN-KRK Art. 22 Abs. 1, GG Art. 59 Abs. 2 S. 1, GFK Art. 16 Abs. 1, GFK Art. 16 Abs. 2, UN-KRK Art. 37 Bst. d, UN-KRK Art. 3 Abs. 1, FamFG § 70 Abs. 2 Nr. 1
    Ergänzungspfleger, unbegleitete Minderjährige, Asylverfahren, Handlungsfähigkeit, Kinderrechtskonvention, Bedürfnis, Prozessfähigkeit, Rechtsweggarantie, Amtsermittlung, Untersuchungsgrundsatz, Prozesskostenhilfe, Kindeswohl

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für einen Minderjährigen im Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 733
  • FamRZ 2011, 740
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2007 - 15 A 1596/07

    Erstes Berufungsverfahren wegen Studiengebühren für das Erststudium in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2010 - 2 UF 172/10
    Für die Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit als Rechtsnorm ist die dem Vertragsgesetz beigefügte amtliche deutsche Übersetzung heranzuziehen, da davon auszugehen ist, dass der Gesetzgeber dem Vertragsgesetz den Inhalt des Vertrages zugrunde gelegt hat, der dieser deutschen Übersetzung zu entnehmen ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 09.10.2007 - 15 A 1596/07 - zitiert nach juris, Rn. 42).
  • BVerfG, 09.12.1970 - 1 BvL 7/66

    Deutsch-Niederländischer Finanzvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2010 - 2 UF 172/10
    Die Vertragsbestimmung muss nach Wortlaut, Zweck und Inhalt wie eine innerstaatliche Gesetzesvorschrift rechtliche Wirkungen auszulösen geeignet sein (BVerfGE 29, 348, 360).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.12.2008 - 2 LB 23/08

    Abschiebungsschutz; Afghanistan; extreme Gefahr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2010 - 2 UF 172/10
    Denn das Verwaltungsgericht entscheidet über den Antrag auf Prozesskostenhilfe nach Prüfung der Erfolgsaussichten, für die gerade auch Kindeswohlbelange von hervorgehobener Bedeutung sind (vgl. etwa OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.12.2008 - 2 LB 23/08 -, zitiert nach juris, Rn. 35, wonach unter anderem die Minderjährigkeit besondere Gefahren für Rückkehrer begründet).
  • AG Gießen, 16.07.2010 - 244 F 1159/09

    Unbegleitete Minderjährige, Handlungsfähigkeit, Vormundschaft,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2010 - 2 UF 172/10
    Dies führt jedoch nicht dazu, dass der Beschwerdeführer aus den Vorschriften der UN-Kinderrechtskonvention einen Anspruch auf Bestellung eines Rechtsanwalts als Ergänzungspfleger für das Asylverfahren ableiten kann (anders: AG Gießen, Beschluss vom 16.07.2010 - 244 F 1159/09 VM - JAmt 2010, 398).
  • BGH, 18.09.1975 - II ZB 6/74

    Verbotenes Selbstkontrahieren durch Fassung von Gesellschafterbeschlüssen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2010 - 2 UF 172/10
    Neben einer tatsächlichen oder rechtlichen Verhinderung des gesetzlichen Vertreters setzt diese Vorschrift für die Anordnung der Pflegschaft ein Bedürfnis voraus, das durch einen gegenwärtigen konkreten Anlass begründet sein muss (BGH NJW 1976, 49).
  • OVG Hamburg, 30.03.1999 - Bf VI 25/96

    Verfassungsrechtlicher Grundsatz zur Berücksichtigung des Kindeswohls im Rahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2010 - 2 UF 172/10
    Bislang bestand weitgehende Einigkeit darüber, dass die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nicht unmittelbar anwendbar war (OVG Hamburg, Urteil vom 30.03.1999 - Bf VI 25/96 - zitiert nach juris, Rn. 46 m. w. N.; Zimmermann, IPrax 1996, 167, 172f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1999 - 21 A 3756/99

    Anerkennung als Asylberechtigter und auf Feststellung des Vorliegens der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2010 - 2 UF 172/10
    Darin liegt auch eine Anerkennung der Prozessfähigkeit im Sinne von § 62 Abs. 1 Nr. 2 VwGO für verwaltungsgerichtliche Verfahren über entsprechende Streitigkeiten (Hailbronner, Ausländerrecht, Aktualisierung Juni 2009, § 12 AsylVfG, Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 21.12.1999 - 21 A 3756/99.A -, zitiert nach juris, Rn. 6).
  • VG Augsburg, 25.04.2006 - Au 1 S 06.30095
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.12.2010 - 2 UF 172/10
    Vielmehr kommt es vor allem auf die Schilderung des eigenen Schicksals und der berichteten Gefahren aus eigener Sicht (VG Augsburg, Beschluss vom 25.04.2006 - Au 1 S 06.30095, zitiert nach juris, Rn. 3) sowie auf die Darstellung des Einreisewegs nach Deutschland an.
  • BGH, 29.05.2013 - XII ZB 530/11

    Vormundschaft über minderjährige unbegleitete Flüchtlinge: Verhinderung eines

    Dabei kann es auf sich beruhen, ob den Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention das Gebot entnommen werden kann, dass ein mittelloses unbegleitetes Kind - neben der Bestellung eines Vormunds - im Falle seiner Beteiligung an einem Asylverfahren oder an sonstigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren unentgeltlichen Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten soll (vgl. UN-Ausschuss für Kinderrechte, General Comment No 6 [2005], Treatment of unaccompanied and separated children outside their country of origin, CRC/GC/2005/6 Rn. 36 und 69, veröffentlicht auf www.unhcr.org; Schmahl, UN-Kinderrechtskonvention Art. 22 Rn. 11; Krieger RdJB 2012, 206, 210 f.; a.A. wohl OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 740, 742).

    Selbst wenn dies der Fall sein sollte, wird dieser Zugang in der Bundesrepublik Deutschland konventionskonform durch das System der Beratungs- und Prozesskostenhilfe gewährleistet; dieses System garantiert gleichzeitig - im Einklang mit Art. 2 UN-KRK und Art. 16 Abs. 1 und Abs. 2 des Abkommens über die Rechtsstellung von Flüchtlingen vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II, S. 560; Genfer Flüchtlingskonvention) - auch die Gleichbehandlung von mittellosen Flüchtlingen und unbemittelten deutschen Staatsangehörigen (OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1955, 1958 und FamRZ 2011, 740, 742; OVG Münster EZAR-NF 95 Nr. 22).

    Im Übrigen wird den durch Art. 3 Abs. 1 UN-KRK in den Blick genommenen Belangen des Kindeswohls in ausländer- und asylrechtlichen Verfahren bereits bei der Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung Rechnung zu tragen sein (OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 740, 742).

  • BGH, 29.05.2013 - XII ZB 124/12

    Ergänzungspflegschaft bei bestehender Vormundschaft: Anspruch eines

    Es sei im Übrigen der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 740) zu folgen, wonach auch Art. 22 des Übereinkommens vom 20. November 1989 über die Rechte des Kindes (BGBl. 1992 II, S. 121; UN-Kinderrechtskonvention, im Folgenden: UN-KRK) die Bestellung eines Ergänzungspflegers für bereits 16 Jahre alte Flüchtlinge nicht gebiete.

    Dabei kann es auf sich beruhen, ob den Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention das Gebot entnommen werden kann, dass ein mittelloses unbegleitetes Kind - neben der Bestellung eines Vormunds - im Falle seiner Beteiligung an einem Asylverfahren oder an sonstigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren unentgeltlichen Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten soll (vgl. UN-Ausschuss für Kinderrechte, General Comment No 6 [2005], Treatment of unaccompanied and separated children outside their country of origin, CRC/GC/2005/6 Rn. 36 und 69, veröffentlicht auf www.unhcr.org; Schmahl, UN-Kinderrechtskonvention Art. 22 Rn. 11; Krieger RdJB 2012, 206, 210 f.; a.A. wohl OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 740, 742).

    Selbst wenn dies der Fall sein sollte, wird dieser Zugang in der Bundesrepublik Deutschland konventionskonform durch das System der Beratungs- und Prozesskostenhilfe gewährleistet; dieses System garantiert gleichzeitig - im Einklang mit Art. 2 UN-KRK und Art. 16 Abs. 1 und Abs. 2 des Abkommens über die Rechtsstellung von Flüchtlingen vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II, S. 560; Genfer Flüchtlingskonvention) - auch die Gleichbehandlung von mittellosen Flüchtlingen und unbemittelten deutschen Staatsangehörigen (OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1955, 1958 und FamRZ 2011, 740, 742; OVG Münster EZAR-NF 95 Nr. 22).

    Im Übrigen wird den durch Art. 3 Abs. 1 UN-KRK in den Blick genommenen Belangen des Kindeswohls in ausländer- und asylrechtlichen Verfahren bereits bei der Prüfung der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung Rechnung zu tragen sein (OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 740, 742).

  • OLG Karlsruhe, 05.03.2012 - 18 UF 274/11

    Amtsvormundschaft des Jugendamtes für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge:

    Die UN-Kinderrechtskonvention statuiert kein Recht, wonach die gesetzliche Vertretung eines Flüchtlingskindes durch einen Rechtsanwalt erfolgen muss (ebenso OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 740, wonach kein Recht auf die Bestellung eines Rechtsanwalts als Ergänzungspfleger für die asyl- und ausländerrechtliche Betreuung eines Flüchtlingskindes bestehe).

    Ungeachtet dessen, dass vorliegend ein Gerichtsverfahren nicht anhängig ist, wird dieses Flüchtlingsrecht auf Gleichbehandlung mit deutschen Staatsangehörigen dadurch gewährt, dass im Gerichtsverfahren die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts in Betracht kommt (OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 740).

    Die Frage, ob in diesen Fällen wegen des Fehlens der für eine zu besorgende Angelegenheit erforderlichen Sachkunde oder Erfahrung beim Vormund eine tatsächliche Verhinderung im Sinne des § 1909 Abs. 1 BGB vorliegt (OLG Frankfurt/M. Beschluss vom 28.4.2000 - 20 W 549/99, DAVorm 2000, 484; Palandt/Diederichsen , a.a.O., § 1909 Rz. 6; a.A. Staudinger/Bienwald , a.a.O, § 1909 Rz. 14: "seltener Ausnahmefall"; offen OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 740 mit kritischer Anmerkung Rieger/Bender JA 2011, 359 ff.) und ausnahmsweise die Anordnung der Ergänzungspflegschaft in Betracht kommt (OLG Köln FamRZ 2000, 117 "keine Vorratsbestellung"), muss hier nicht entschieden werden.

  • OLG Frankfurt, 29.01.2013 - 6 UF 344/11

    Vergütung eines anwaltlichen Ergänzungspflegers nach § 1835 IV BGB

    Dabei kann dahinstehen, ob dem hier betroffenen Minderjährigen, der zur Zeit der Einreise bereits das 16. Lebensjahr vollendet hatte und deshalb gemäß § 12 AsylVfG, § 80 AufenthaltsG insoweit selbst handlungsfähig war, für diesen Aufgabenkreis noch ein Ergänzungspfleger beizuordnen war (dafür mit guten Gründen unter Hinweis auf Art. 22 UN-Kinderrechtskonvention: Amtsgericht Gießen FamRZ 2010, 1027; a. A. OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 740, das Art. 22 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention insoweit "nicht als unmittelbar anwendbare Rechtsnorm" verstanden wissen will).
  • VG Weimar, 09.02.2024 - 2 K 911/23

    Prozesskostenhilfe ohne hinreichende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung;

    Denn selbst wenn den Regelungen der UN-Kinderrechtskonvention das Gebot zu entnehmen wäre, dass ein unbegleitetes Kind im Falle seiner Beteiligung an einem Asylverfahren oder an sonstigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren unentgeltlichen Zugang zu einem Rechtsbeistand erhalten soll (vgl. Committee on the rights of the child, Treatment of unaccompanied and separated children outside their country of origin, CRC/GC/2005/6, General Comment No. 6 [2005], Rn. 36 und Rn. 69, veröffentlicht unter:https://www.unhcr.org/media/convention-rights-child-general-comment-n-6-2005-treatment-unaccompanied-and-separated, zuletzt abgerufen am 7. Februar 2024; Schmahl, KRK/Schmahl, 2. Aufl. 2017, KRK Art. 22 Rn. 11; Krieger RdJB 2012, 206, 210 f.; a. A. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 2 UF 172/10 -, Rn. 25, juris), wird dieser Zugang in der Bundesrepublik Deutschland konventionskonform durch das System der Beratungs- und Prozesskostenhilfe gewährleistet (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - XII ZB 530/11 -, Rn. 21, juris).

    Im Falle eines Minderjährigen ist im Hinblick auf die zu berücksichtigenden Kindeswohlbelange im Rahmen der Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage gegen einen ablehnenden Bescheid aus einem Asylverfahren auch zu prüfen, ob die Minderjährigkeit besondere Gefahren für eine Rückkehr in das Herkunftsland begründet (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 2 UF 172/10 -, Rn. 27, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 2 LB 23/08 -, Rn. 35, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2012 - 5 A 609/11

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter sowie auf Zuerkennung

    vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 2 UF 172/10 -, NJW-RR 2011, 733; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 14a L 1430/10.A -, juris, Rn. 10.

    vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Dezember 2010 - 2 UF 172/10 -, NJW-RR 2011, 733, 734.

  • OLG Köln, 01.08.2016 - 21 WF 82/16

    Bestellung eines Mitvormunds für einen unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden

    Mit diesen Erwägungen folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur entbehrlichen Bestellung eines Ergänzungspflegers in ähnlich gelagerten Fällen (FamRZ 2013, 1206; FamRZ 2014, 472; FamRZ 2014, 640) und der in der obergerichtlichen Judikatur inzwischen überwiegend vertretenen Auffassung (OLG Bamberg FamRZ 2016, 152; OLG Brandenburg ZKJ 2011, 139; OLG Frankfurt FamRZ 2014, 673; NJW-RR 2014, 1222; FamRZ 2015, 680; FamRZ 2015, 1119; OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 740; FamRZ 2012, 1955; OLG Nürnberg FamRZ 2016, 481).
  • OLG Hamm, 13.02.2012 - 6 WF 13/12

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für einen minderjährigen Asylsuchenden

    Ein Bedürfnis für die Bestellung eines Ergänzungspflegers nach § 1909 Abs. 1 BGB besteht in einem solchen Fall gerade nicht (OLG Frankfurt DAVorm 2000, 485 - Rn.6 zitiert nach Juris; OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 740).
  • OLG Frankfurt, 03.02.2011 - 2 WF 457/10

    Vergütung des Ergänzungspflegers bei Flughafenverfahren

    Wenn auch die Bundesrepublik in dem am 6. Juli 1992 aufgenommenen Vorbehalt, der zwischenzeitlich zurückgenommen worden ist (dazu OLG Karlsruhe, Beschluss zu 2 UF 172/10 vom 02. Dezember 2010, zitiert nach Juris, Tz. 19 ff.) dieses Abkommen für nicht direkt anwendbar gehalten hat, so trägt sie doch die Grundgedanken mit.
  • VG Regensburg, 26.06.2013 - RN 9 S 13.30260

    Eilrechtsschutz bei Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet

    Die Anordnung der Pflegschaft setzt danach voraus, dass die Angelegenheit ohne Pfleger nicht wirksam erledigt werden kann - demgegenüber besteht grundsätzlich kein Fürsorgebedürfnis, soweit der Minderjährige selbst handlungsfähig ist (vgl. OLG Karlsruhe, B.v. 2.12.2010 - 2 UF 172/10 - juris Rn. 9 und 13 m.w.N.).
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