Rechtsprechung
OLG Naumburg, 06.05.2003 - 9 U 16/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarung des Grundes für eine fristlose Kündigung in einem gewerblichen Pachtvertrag; Nachhaltige Gefährdung des Vertragszwecks durch den wichtigen Kündigungsgrund; Unterbliebene Vorlage von Versicherungsunterlagen; Umfassende Interessenabwägung; Unterlassene ...
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § 543 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2 Nr. 1; ; SOG-LSA § 3; ; SOG-LSA § 13; ; SOG-LSA § 88 Abs. 2 S. 2 Nr. 1
- prewest.de
§§ 543, 540, 581, 242 BGB
Pachtvertrag - Campingplatz - Dauercamper als Unterpächter - NBL - Vertragsverletzungen - Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Rechtfertigung einer außerordentlichen fristlosen Kündigung eines gewerblichen Pachtvertrages aus wichtigem Grund
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stendal, 18.12.2002 - 21 O 391/01 O 391/01
- OLG Naumburg, 06.05.2003 - 9 U 16/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- FG München, 26.04.1985 - II 242/84
Aussetzung der Vollziehung eines Gewinnfeststellungs-Änderungsbescheids aufgrund …
Auszug aus OLG Naumburg, 06.05.2003 - 9 U 16/03
So hat der Bundesgerichtshof (NJW 1985, 1984 - sog. McDonald's-Entscheidung -) für einen Franchise-Vertrag entschieden, dass nicht alle Verstöße gegen die vom Franchise-Geber aufgestellten Richtlinien (im konkreten Fall: Nichteinhaltung der vorgegebenen Temperatur des Grillgerätes bei der Zubereitung von Hamburgern) eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen können, selbst wenn dies in dem Vertrag vereinbart ist.So hat der Bundesgerichtshof (NJW 1985, 1984 - sog. McDonald's-Entscheidung -) für einen Franchise-Vertrag entschieden, dass nicht alle Verstöße gegen die vom Franchise-Geber aufgestellten Richtlinien (im konkreten Fall: Nichteinhaltung der vorgegebenen Temperatur des Grillgerätes bei der Zubereitung von Hamburgern) eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen können, selbst wenn dies in dem Vertrag vereinbart ist.
- OLG Stuttgart, 18.10.2006 - 19 U 5/06
Gläubigeranfechtung: Maßgeblicher Zeitpunkt bei Bewilligung einer …
Der Beklagte wird verurteilt, wegen der vollstreckbaren Forderung der Klägerin in Höhe von verbleibenden 59.163,69 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 06.06.2005 sowie ausgerechneter Zinsen in Höhe von 170, 63 EUR für den Zeitraum vom 01.10.2001 bis 05.06.2005 gemäß Vergleich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart vom 07.05.2003 (Az.: OLG Stuttgart 9 U 16/03 - LG Stuttgart 9 O 585/01) die Zwangsvollstreckung in die Grundstücke, eingetragen im Grundbuch des AG L.,.Die Zinsverpflichtung ergibt sich aus dem Vergleich vom 07.05.2003 in der Rechtssache 9 U 16/03 und wurde im Klagantrag erster Instanz ersichtlich versehentlich falsch gestellt.