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   OLG Oldenburg, 15.06.2012 - 3 UF 37/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14419
OLG Oldenburg, 15.06.2012 - 3 UF 37/12 (https://dejure.org/2012,14419)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.06.2012 - 3 UF 37/12 (https://dejure.org/2012,14419)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 3 UF 37/12 (https://dejure.org/2012,14419)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1680 Abs. 2 S. 2 BGB; § 1696 Abs. 1 BGB; § 59 Abs. 1 FamFG
    Zulässigkeit der Beschwerde einer nicht mehr sorgeberechtigten Mutter gegen die Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den leiblichen Vater des Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde einer nicht mehr sorgeberechtigten Mutter gegen die Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den leiblichen Vater des Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde der nicht mehr sorgeberechtigten Mutter gegen die Übertragung des Sorgerechts vom Amtsvormund auf den leiblichen Vater des Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 235
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.2008 - XII ZB 103/08

    Zulässigkeit der Beschwerde des nichtsorgeberechtigten Vaters eines Kindes gegen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.06.2012 - 3 UF 37/12
    Zu verlangen ist eine unmittelbare Rechtsbeeinträchtigung (BGH FamRZ 2009, 220, Rn. 13; vgl. auch aktuell zum FamFG ebenso: OLG Celle, FamRZ 2011, 121 und Feskorn, a. a. O. sowie Meyer-Holz, in: Keidel, 17. Aufl., § 59 Rn. 70 ff., jeweils mit Beispielen aus der Rechtsprechung).
  • OLG Celle, 30.06.2010 - 10 UF 82/10

    Zulässigkeit der Beschwerde des nicht sorgeberechtigten Vaters gegen die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.06.2012 - 3 UF 37/12
    Zu verlangen ist eine unmittelbare Rechtsbeeinträchtigung (BGH FamRZ 2009, 220, Rn. 13; vgl. auch aktuell zum FamFG ebenso: OLG Celle, FamRZ 2011, 121 und Feskorn, a. a. O. sowie Meyer-Holz, in: Keidel, 17. Aufl., § 59 Rn. 70 ff., jeweils mit Beispielen aus der Rechtsprechung).
  • BGH, 27.04.2016 - XII ZB 67/14

    Elterliche Sorge: Beschwerdeberechtigung des nicht mehr sorgeberechtigten

    Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner in FamRZ 2013, 235 veröffentlichten Entscheidung ausgeführt: Die Mutter sei nicht beschwerdeberechtigt, weil sie durch den angefochtenen Beschluss nicht unmittelbar in materiellen Rechten beeinträchtigt sei.
  • OLG Frankfurt, 08.10.2012 - 4 UF 209/12

    Kein Beschwerderecht der Tante des betroffenen Kindes bei Entscheidung über

    Die förmliche Beteiligung an dem Verfahren betreffend die Entscheidung über einen Pflegerwechsel begründet keine subjektive Rechtsposition der Beschwerdeführerin (vgl. BGH, FamRZ 2011, 552; OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.6.2012, 3 UF 37/12, zitiert nach juris; Feskorn in Zöller, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 59 FamFG, Rdnr. 7 m.w.N.).

    Die Verletzung von Verfahrensvorschriften, die nicht dem Schutz der Beschwerdeführerin dienen, ist nicht geeignet, eine materielle Beschwer der Beschwerdeführerin zu begründen (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.6.2012, 3 UF 37/12, zitiert nach juris; Meyer-Holz in Keidel, FamFG, 17. Aufl., § 59, Rdnr. 7 m.w.N.; Wagenitz in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 1779, Rdnr. 23).

  • OLG Hamm, 21.02.2013 - 2 UF 246/12

    Beschwerdebefugnis des nicht sorgeberechtigten Kindesvaters; kein

    Dass der Kindesvater erstinstanzlich beteiligt worden ist, begründet eine Beschwerdebefugnis zwar nicht; entscheidend ist allein die materielle Rechtsbeeinträchtigung, auf die formelle Beteiligtenstellung kommt es dagegen nicht an (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.06.2012 - 3 UF 37/12 - JAmt 2012, 675).
  • OLG Hamburg, 02.07.2014 - 2 UF 33/14

    Elterliche Sorge: Beschwerderecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils gegen

    Der allgemeine Umstand, dass sie Träger des Elternrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG ist, genügt ebensowenig wie ihr verständliches ideelles Interesse am Wohlergehen ihres Kindes (vgl.: OLG Oldenburg FamRZ 2013, 235 - juris - für eine fehlende Beschwerdebefugnis der Mutter bei Übertragung des Sorgerechts auf den Vater in einem Fall, in dem der Mutter das Sorgerecht zuvor rechtskräftig gänzlich nach § 1666 BGB entzogen war; OLG Celle, FamRZ 2012, 1826 - juris- , für fehlende Beschwerdebefugnis des Vaters gegen die Auswahl des Ergänzungspflegers in einem Fall, in dem der Mutter unter Einschränkung der Gesundheitsfürsorge das Sorgerecht übertragen worden war).
  • OLG Brandenburg, 22.09.2022 - 9 UF 117/22

    Beschwerderecht in familienrechtlichen Verfahren Vorliegen einer für eine

    Einem nicht (mehr) sorgeberechtigten Elternteil steht aber keine Beschwerdebefugnis gegen die Auswahl eines Vormundes oder eines Pflegers zu (vgl. Senat FamRZ 2012, 1578; OLG Oldenburg FamRZ 2013, 235; OLG Celle FamRZ 2012, 1826).
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