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OLG Schleswig, 02.09.2004 - 7 U 135/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Formnichtigkeit eines schenkungsweise abgegebenen konstitutiven Schuldanerkenntnisses; Auflage im Testament des Erblassers; Formwirksamkeit eines Schuldanerkenntnisses des Erblassers; Erfordernis der notariellen Beurkundung; Schenkungsvertrag mit Rechtsfolge von ...
- Judicialis
BGB § 518; ; BGB § 518 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 812; ; BGB § 1940; ; BGB § 2194; ; BGB § 2337; ; BGB § 2343; ; BeurkG § 8; ; BeurkG § 13
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Beachtung der Schuldanerkenntnis der Erben, wenn diese als Auflage im Testament vom Erblasser bestimmt worden ist
- rechtsportal.de
Formnichtigkeit eines schenkungsweise vom Erblasser abgegebenen konstitutiven Schuldanerkenntnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 02.10.2003 - 6 O 112/00
- OLG Schleswig, 02.09.2004 - 7 U 135/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.12.1979 - IV ZR 107/78
Verkennung des Wesen eines bestätigenden (deklaratorischen) Schuldanerkenntnisses …
Auszug aus OLG Schleswig, 02.09.2004 - 7 U 135/03
Denn es handelte sich um ein konstitutives Schuldanerkenntnis, das ohne Gegenleistung und damit schenkweise abgegeben worden ist und bedurfte gemäß § 518 Abs. 1 S. 2 BGB der notariellen Beurkundung (vgl. BGH NJW 1980, S. 1158 f.).