Rechtsprechung
OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- baurechtsiegen.de
Bauvertrag - Anspruch auf Schadensersatzanspruch gegen Bauunternehmer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche aus einem Vertrag über die Errichtung eines Einfamilienhauses; Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- rechtsportal.de
Ansprüche aus einem Vertrag über die Errichtung eines Einfamilienhauses; Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abschlagszahlungen, aber keine Sicherheit: Zahlungsplan unwirksam!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Zahlungsplan unwirksam: Auftragnehmer muss 5% Schadensersatz zahlen! (IBR 2021, 399)
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 06.11.2020 - 2 O 88/17
- OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
- BGH, 19.08.2021 - VII ZR 388/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (20)
- BGH, 19.03.2002 - X ZR 125/00
Rechte des Bestellers bei Leistung von Abschlagszahlungen vor Fälligkeit einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
Ein Anspruch auf Rückzahlung unberechtigt erbrachter Abschlagszahlungen bestehe indes nicht, weil ein vertraglicher Anspruch auf Rückzahlung von Abschlagszahlungen erst mit der durch die Schlussrechnung vorzunehmenden endgültigen Abrechnung entstehe (BGH NJW 2002, 2640).Der Vergütungsanspruch des Werkunternehmers entstehe mit dem Abschluss des Werkvertrags, werde grundsätzlich aber erst mit der Abnahme des Werks fällig (BGH, NJW 2002, 2640 mwN).
Ein Anspruch der Klägerin auf Zahlung von 19.900,00 EUR ergebe sich auch nicht aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1. Alt. BGB, denn bei dem Anspruch auf Abrechnung und auf Rückzahlung zu hoher Abschlags- und/oder Vorauszahlungen handele es sich nicht um einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung, sondern um einen vorrangig das Bereicherungsrecht ausschließenden vertraglichen Anspruch (BGH, NJW 2002, 2640).
- BGH, 07.03.2013 - VII ZR 162/12
Unwirksame Vorauszahlungsvereinbarungen bei einem Vertrag über Lieferung und …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
Insbesondere wurde die in § 632a Abs. 3 BGB a.F. zwingend vorgesehene Sicherheitengestellung zwischen den Parteien auch im Rahmen der nachträglichen Änderung weder vorgesehen noch individuell abbedungen (vgl. zum "Kerngehalt" einer AGB-Klausel: BGH, Urteil v. 07.03.2013 (VII ZR 162/12).Dies drückt auch der BGH in den Leitsätzen zu seinem Urteil v. 07.03.2013 (VII ZR 162/12) aus:.
- BGH, 08.11.2012 - VII ZR 191/12
Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Bauunternehmers: Wirksamkeit einer Klausel …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
Sieht ein Zahlungsplan in einem BGB-Bauvertrag Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, aber keine Sicherheitengestellung vor, ist ein solcher Zahlungsplan gem. § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (BGH, Urteil v. 08.11.2012 - VII ZR 191/12).Der Bundesgerichtshof hat daher ausdrücklich eine in den AGB eines Unternehmers enthaltene Klausel, die isoliert die Fälligkeit und die Höhe der ersten Abschlagszahlung in einem Werkvertrag mit einem Verbraucher über die Errichtung oder den Umbau eines Hauses regelte, ohne auf die nach § 632 a Abs. 3 BGB a. F. gesetzlich geschuldete Sicherheitsleistung des Unternehmers einzugehen, im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB für unwirksam erklärt (Urteil v. 08.11.2012 - VII ZR 191/12):.
- BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07
Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel
Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
bb) Die Verwendung einer - wie hier - unwirksamen AGB-Klausel führt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu einer Haftung des Verwenders für Schäden, weil dieser durch die Verwendung unwirksamer Klauseln seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber seinem Vertragspartner verletzt (vgl. u.a. BGH, Urteil v. 27.05.2009 - VIII ZR 302/07 - und BGH, Urteil v. 11.06.2010 - V ZR 85/09). - BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04
Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag
Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
Damit ist die Klausel nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (vgl. BGH, Urteile vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 121/04, BGHZ 164, 11, 25; vom 27. September 2000 - VIII ZR 155/99, BGHZ 145, 203, 234).". - BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09
Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung: …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
bb) Die Verwendung einer - wie hier - unwirksamen AGB-Klausel führt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu einer Haftung des Verwenders für Schäden, weil dieser durch die Verwendung unwirksamer Klauseln seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme gegenüber seinem Vertragspartner verletzt (vgl. u.a. BGH, Urteil v. 27.05.2009 - VIII ZR 302/07 - und BGH, Urteil v. 11.06.2010 - V ZR 85/09). - BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99
Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen
Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
Damit ist die Klausel nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam (vgl. BGH, Urteile vom 20. Juli 2005 - VIII ZR 121/04, BGHZ 164, 11, 25; vom 27. September 2000 - VIII ZR 155/99, BGHZ 145, 203, 234).". - OLG Schleswig, 02.10.2019 - 12 U 10/18
Liegen wesentliche Mängel vor, kann die Fertigstellungsrate zurückverlangt …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
Diese Rechtsprechung zur Makler- und Bauträgerverordnung hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 02.10.2019 - 12 U 10/18 - (zit. nach juris) auf einen Bauvertrag übertragen, bei dem ebenfalls eine vertragliche Klausel zur Abschlagszahlung unwirksam war, ohne dass ein Bauträger eingeschaltet war. - BGH, 22.03.2007 - VII ZR 268/05
Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines in einem Bauträgervertrag vereinbarten …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
Bei Abschlagszahlungen, die § 3 Abs. 1, 2 MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung, anwendbar für Bauträgerverträge) widersprechen, hat der Bundesgerichtshof (Urteil v. 22.03.2017 - VII ZR 268/05) im Rahmen einer "salomonischen", ausgleichenden Entscheidung jedoch berücksichtigt, dass der Bauträger durch die Entgegennahme vorzeitiger Zahlungen im Rahmen von Abschlagszahlungen gegen ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB verstoßen hat und daher einem bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch aus § 817 Satz 1 BGB ausgesetzt ist. - BGH, 05.12.2008 - V ZR 144/07
Vorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung ( MaBV ) als Schutzgesetz i.S.v. …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.04.2021 - 12 U 147/20
Unter 1b cc) wurde bereits ausgeführt, dass die für die Frage der Rückzahlung der Fertigstellungsrate entscheidenden Vorschriften der § 3 Abs. 2, 7 MaBV anerkannte Schutzgesetze iSd § 823 Abs. 2 BGB sind (vgl. auch ausführlich BGH, Urteil v. 05.12.2008 - V ZR 144/07). - BGH, 30.09.2004 - VII ZR 458/02
Treuwidrigkeit der Berufung des Bürgen auf das Fehlen einer Sicherungsabrede …
- BGH, 05.04.2005 - XI ZR 294/03
Sichert Bürgschaft gem. § 7 MaBV Rückgewähranspruch des Erwerbers?
- BGH, 21.01.2003 - XI ZR 145/02
Umfang des Sicherungszwecks der Bürgschaft
- BGH, 19.07.2001 - IX ZR 149/00
Umfang und Funktion der Bürgschaft nach § 7 MABV
- OLG Celle, 12.02.2001 - 4 U 289/99
Schadensersatz im Zusammenhang mit der Abwicklung von Grundstückskaufverträgen; …
- OLG Frankfurt, 23.12.2004 - 24 U 85/03
Bauträgervertrag: Pflicht zur Sicherung der Freistellung von Grundpfandrechten …
- OLG Dresden, 27.06.1997 - 7 U 860/97
Auslegung der Freigabeverpflichtung der Globalgrundschuldgläubigerin
- OLG Hamm, 22.04.1998 - 12 U 37/97
Persönliche Haftung des Geschäftsführers der Bauträger-GmbH?
- OLG Stuttgart, 26.06.2018 - 6 U 76/17
Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Sicherungsgebers
- BGH, 19.08.2021 - VII ZR 388/21
Zahlungsplan unwirksam: Auftragnehmer muss 5% Schadensersatz zahlen!