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   OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,53381
OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20 (https://dejure.org/2020,53381)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03.12.2020 - 5 U 62/20 (https://dejure.org/2020,53381)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 5 U 62/20 (https://dejure.org/2020,53381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 642 Abs 2 BGB, § 2 Abs 5 S 1 VOB/B, § 2 Abs 6 Nr 1 S 1 VOB/B, § 6 Abs 6 VOB/B
    Darlegung von Ansprüchen wegen Bauzeitverlängerung aufgrund vertragsgemäßer- und vertragswidriger Verlängerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen behinderungsbedingter Bauablaufstörungen Schlüssige Darstellung eines konkreten Schadens Vergleichsweise Darstellung des tatsächlichen gegenüber dem hypothetischen Bauablauf nach der Differenzhypothese

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz wegen behinderungsbedingter Bauablaufstörungen Schlüssige Darstellung eines konkreten Schadens Vergleichsweise Darstellung des tatsächlichen gegenüber dem hypothetischen Bauablauf nach der Differenzhypothese

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachtrag "baubetriebliche Ablaufstörungen": Ein schier aussichtsloses Unterfangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachtrag "baubetriebliche Ablaufstörungen": Ein schier aussichtsloses Unterfangen! (IBR 2021, 341)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.02.1986 - VII ZR 286/84

    Schadensermittlung bei Bauverzögerungen auf einer Großbaustelle

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20
    Hiermit lässt sich eine Schadensberechnung, die einen von dem jeweiligen Fall losgelösten, nur an allgemeinen Erfahrungssätzen orientierten, unter Umständen gar nicht eingetretenen Schaden ermittelt, nicht vereinbaren, da nur der dem Geschädigten wirklich entstandene Schaden zu ersetzen ist (BGH NJW 1986, 1684 BeckOK VOB/B/Oberhauser, 41. Ed. 30.4.2020, VOB/B § 6 Abs. 6 Rn. 29, 30).

    Eine abstrakte Zuordnung und Schadensberechnung bei der dem vom Auftragnehmer bei der Kalkulation zugrunde gelegten Bauablauf (Soll 1) der sog. "störungsmodifizierten" Bauablauf (Soll 2) ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bauablaufs gegenübergestellt wird, ist somit für den Schadensnachweis nur bedingt geeignet, da damit nur eine verallgemeinernde, vom Einzelfall losgelöste, letztlich weitgehend fiktive Berechnungsmethode herangezogen wird (BGH NJW 1986, 1684; BGH NZBau 2002, 381; BeckOK VOB/B/Oberhauser, 41. Ed. 30.4.2020, VOB/B § 6 Abs. 6 Rn. 29, 30).

    Zu ersetzen ist aber nur der dem Geschädigten wirklich entstandene Schaden (BGH NJW 1986, 1684 BeckOK VOB/B/Oberhauser, 41. Ed. 30.4.2020, VOB/B § 6 Abs. 6 Rn. 29, 30).

    Eine abstrakte Zuordnung und Schadensberechnung bei dem der vom Auftragnehmer bei der Kalkulation zugrunde gelegte Bauablauf (Soll 1) dem sog. "störungsmodifizierten" Bauablauf (Soll 2) ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bauablaufs gegenübergestellt wird, ist somit für den Schadensnachweis nur bedingt geeignet, da damit nur eine verallgemeinernde, vom Einzelfall losgelöste, letztlich weitgehend fiktive Berechnungsmethode herangezogen wird (BGH NJW 1986, 1684; BGH NZBau 2002, 381; BeckOK VOB/B/Oberhauser, 41. Ed. 30.4.2020, VOB/B § 6 Abs. 6 Rn. 29, 30).

  • BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98

    Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20
    Die Anwendung von § 642 BGB beim VOB/B-Vertrag führt dazu, dass die "Modalitäten", nämlich das Erfordernis einer Behinderungsanzeige bzw. der Offenkundigkeit aus § 6 Abs. 6 VOB/B auch auf den Entschädigungsanspruch zu beziehen sind (BGH BauR 2000, 722; BeckOK VOB/B/Oberhauser, 41. Ed. 30.4.2020, VOB/B § 6 Abs. 6).

    Er soll gewarnt und es soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, die Behinderung abzustellen (BGHZ 143, 32).

  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 224/00

    Anforderungen an die Darlegung der Behinderung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20
    Eine abstrakte Zuordnung und Schadensberechnung bei der dem vom Auftragnehmer bei der Kalkulation zugrunde gelegten Bauablauf (Soll 1) der sog. "störungsmodifizierten" Bauablauf (Soll 2) ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bauablaufs gegenübergestellt wird, ist somit für den Schadensnachweis nur bedingt geeignet, da damit nur eine verallgemeinernde, vom Einzelfall losgelöste, letztlich weitgehend fiktive Berechnungsmethode herangezogen wird (BGH NJW 1986, 1684; BGH NZBau 2002, 381; BeckOK VOB/B/Oberhauser, 41. Ed. 30.4.2020, VOB/B § 6 Abs. 6 Rn. 29, 30).

    Eine abstrakte Zuordnung und Schadensberechnung bei dem der vom Auftragnehmer bei der Kalkulation zugrunde gelegte Bauablauf (Soll 1) dem sog. "störungsmodifizierten" Bauablauf (Soll 2) ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bauablaufs gegenübergestellt wird, ist somit für den Schadensnachweis nur bedingt geeignet, da damit nur eine verallgemeinernde, vom Einzelfall losgelöste, letztlich weitgehend fiktive Berechnungsmethode herangezogen wird (BGH NJW 1986, 1684; BGH NZBau 2002, 381; BeckOK VOB/B/Oberhauser, 41. Ed. 30.4.2020, VOB/B § 6 Abs. 6 Rn. 29, 30).

  • OLG Hamm, 14.04.2005 - 21 U 133/04

    Mehrvergütung wegen Bauzeitverlängerung aufgrund eines vertragswidrigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20
    Nur dann sind die Voraussetzungen für die verschiedenen Ansprüche schlüssig dargelegt und die behaupteten Tatsachen gegebenenfalls einer Beweisaufnahme zugänglich (OLG Hamm NZBau 2006, 180, beck-online).

    Dahinstehen kann, ob diese Ansprüche bereits an der fehlenden Anordnung der Beklagten scheitern würde und ob in einer Bauablaufstörung eine solche überhaupt gesehen werden könnte (vgl. hierzu OLG Hamm NZBau 2006, 180; Thode ZfBR 2004, 324).

  • BGH, 30.01.2020 - VII ZR 33/19

    Anspruch auf Entschädigung von dem beklagten Land aus einem nach einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20
    Dabei hat er einen Ermessensspielraum, der ihm die Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls ermöglicht (BGH NJW 2020, 1293).
  • BGH, 28.02.2002 - VII ZR 376/00

    Bestimmung einer nach VOB/A ausgeschriebenen Leistung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20
    Hierfür ist das Leistungsverzeichnis maßgeblich, welches nach §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Februar 2002 - VII ZR 376/00 -, Rn. 18, juris) und vor dem Hintergrund, dass es sich um eine Ausschreibung gehandelt hat, auszulegen ist.
  • BGH, 26.10.2017 - VII ZR 16/17

    Bauvertrag: Entschädigungsanspruch des Unternehmers bei Unterlassen einer dem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20
    Die zusätzlich notwendig gewordenen Zutrittsbeantragungen sind bloße Auswirkungen des Verzugs (vgl. hierzu BGH NJW 2018, 544), da die Leistungserbringung während der Dauer des Verzugs gar nicht möglich wäre.
  • BGH, 07.03.2013 - VII ZR 68/10

    Vergütung für im VOB-Vertrag nicht vorgesehene Leistungen: Vermutung für ein

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20
    Es ist demgegenüber unzulässig, eine andere, inhaltlich die geänderte Leistung erfassende Bezugsposition heranzuziehen, da dem Auftraggeber die Vorteile (und Nachteile) der Kalkulation der ursprünglichen Leistungsposition erhalten bleiben müssen (BGH NZBau 2013, 366).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 22 U 112/13

    Keine Baugenehmigung: Bauzeit wird zugunsten des Auftragnehmers verlängert!

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20
    Der Auftragnehmer muss daher mitteilen, ob und wann seine Arbeiten nicht bzw. nicht wie vorgesehen ausgeführt werden können, d.h. alle Tatsachen, aus denen sich für den Auftraggeber mit hinreichender Klarheit und erschöpfend die Behinderungsgründe ergeben, wobei in der Regel eine bauablaufbezogene Darstellung erforderlich ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Februar 2014 - I-22 U 112/13, juris).
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