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   OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23   

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https://dejure.org/2023,42357
OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23 (https://dejure.org/2023,42357)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.10.2023 - 4 W 23/23 (https://dejure.org/2023,42357)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Oktober 2023 - 4 W 23/23 (https://dejure.org/2023,42357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 8 MRK, Art 10 MRK, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Presseberichterstattungen im Zusammenhang mit laufenden strafrechtlichen Gerichtsverfahren und Ermittlungsverfahren; Identifizierbarkeit des Betroffenen; Fehlen eines Verfügungsgrundes

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OLG Zweibrücken (Pressemitteilung)

    Bericht über eine nicht rechtskräftige Verurteilung eines regionalen Bauunternehmers im Zusammenhang mit einer Kommunalwahl darf weiterhin online stehen

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    Mit Wahlkandidaten verwandt: Unternehmer muss Pressebericht über seine Verurteilung hinnehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bericht über eine nicht rechtskräftige Verurteilung eines regionalen Bauunternehmers im Zusammenhang mit einer Kommunalwahl darf weiterhin online stehen - Persönlichkeitsrecht des Unternehmers steht nicht außer Verhältnis zum Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2024, 62
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 22.02.2022 - VI ZR 1175/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist danach nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, BGH NJW 2022, 1751 Rn. 22 mit Verweis auf GRUR 2020, 664 = VersR 2020, 567 Rn. 18; NJW 2022, 940 Rn. 15; NJW-RR 2022, 419 Rn. 18 = NJW 2022, 791).

    Bei Anwendung der vom Bundesgerichtshof in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu den Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung (BGH NJW 2022, 1751 Rn. 25 ff; BGH NJW 2022, 940; BGH NJ 2019, 453; BGH NJW 2015, 778) ist anhand dieser Maßstäbe allerdings ein überwiegendes Schutzinteresse des Antragstellers zu verneinen.

    Die Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen wird ganz wesentlich vom Wahrheitsgehalt der Behauptungen bestimmt (stRspr.; BGH NJW 2022, 1751 Rn. 25, mwN).

    An die Wahrheitspflicht dürfen im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen gestellt werden, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen (BGH NJW 2022, 1751 Rn. 27).

    Diese sind vorliegend ausreichend, um der Gefahr zu begegnen, dass auch bei einer späteren Feststellung, dass an den Vorwürfen nichts dran ist, immer etwas "hängen bleibt" (BGH NJW 2022, 1751 Rn. 29).

    Grundsätzlich muss zwar einem Betroffenen auch die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt werden (BGH NJW 2022, 1751 Rn. 29).

    Mit zutreffender Begründung hat das Landgericht auch ausgeführt, dass die durch die Berichterstattung hervorgerufene Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Antragstellers nicht außer Verhältnis zur Bedeutung des Informationsinteresses steht (vgl. BGH NJW 2022, 1751 Rn. 29).

  • BGH, 16.11.2021 - VI ZR 1241/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist danach nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, BGH NJW 2022, 1751 Rn. 22 mit Verweis auf GRUR 2020, 664 = VersR 2020, 567 Rn. 18; NJW 2022, 940 Rn. 15; NJW-RR 2022, 419 Rn. 18 = NJW 2022, 791).

    Bei Anwendung der vom Bundesgerichtshof in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu den Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung (BGH NJW 2022, 1751 Rn. 25 ff; BGH NJW 2022, 940; BGH NJ 2019, 453; BGH NJW 2015, 778) ist anhand dieser Maßstäbe allerdings ein überwiegendes Schutzinteresse des Antragstellers zu verneinen.

    Dürfte die Presse, falls der Ruf einer Person gefährdet ist, nur solche Informationen verbreiten, deren Wahrheit im Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits mit Sicherheit feststeht, so könnte sie ihre durch Art. 5 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten Aufgaben bei der öffentlichen Meinungsbildung nicht durchweg erfüllen (BGH NJW 2022, 940 Rn. 28).

  • OLG Nürnberg, 13.11.2018 - 3 W 2064/18

    Einstweilige Verfügung gegen Bewertung auf Google

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
    Dabei darf man die Wiederholungsgefahr als Voraussetzung des Verfügungsanspruchs nicht mit dem Verfügungsgrund, also der Dringlichkeit wegen drohender Nachteile, gleichsetzen (OLG Dresden, Urteil vom 7. April 2005 - 9 U 263/05; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 -, Rn. 19, juris).

    Hinsichtlich der Länge dieser Frist geht die Rechtsprechung teilweise von einem Monat aus (OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 -, Rn. 23, juris; KG, a.a.O.).

  • OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05

    Greenpeace-Aktion rechtmäßig

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
    Dabei darf man die Wiederholungsgefahr als Voraussetzung des Verfügungsanspruchs nicht mit dem Verfügungsgrund, also der Dringlichkeit wegen drohender Nachteile, gleichsetzen (OLG Dresden, Urteil vom 7. April 2005 - 9 U 263/05; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. November 2018 - 3 W 2064/18 -, Rn. 19, juris).

    Hinsichtlich des Antrags zu 2) gilt ergänzend , dass jedenfalls nicht bereits aus der - etwaigen - Bejahung der für den Verfügungsanspruch erforderlichen Wiederholungsgefahr zugleich auf den Verfügungsgrund geschlossen werden kann (OLG Dresden Urt. v. 7.4.2005 - 9 U 263/05 Rn. 14; Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 935 Rn. 10; BeckOK ZPO/Mayer, 40. Ed. 1.3.2021, ZPO § 935 Rn. 14).

  • OLG Rostock, 26.04.2021 - 2 W 12/21

    Unterlassungsverfügung: Verfügungsgrund wegen Veröffentlichung in einem

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
    Daher ergibt sich ein Verfügungsgrund insbesondere nicht - schon - daraus, dass der (etwaige) Unterlassungsschuldner die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verweigert hat (OLG Dresden, a.a.O.; OLG Rostock MMR 2022, 149 Rn. 6, beck-online).

    Es liegt auch sonst keinerlei konkreter Anhaltspunkt für eine - zeitnahe und damit ein Hauptsacheverfahren ausschließende - Wiederholung vor, so dass auch insoweit ein Verfügungsgrund fehlt (vgl. OLG Rostock, MMR 2022, 149 Rn. 6, beck-online).

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
    Bei Anwendung der vom Bundesgerichtshof in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu den Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung (BGH NJW 2022, 1751 Rn. 25 ff; BGH NJW 2022, 940; BGH NJ 2019, 453; BGH NJW 2015, 778) ist anhand dieser Maßstäbe allerdings ein überwiegendes Schutzinteresse des Antragstellers zu verneinen.
  • BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15

    Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
    In Bezug auf strafrechtliche Verfahren ist, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, hinsichtlich der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden und in Art. 6 II EMRK anerkannten Unschuldsvermutung die Gefahr in den Blick zu nehmen, dass die Öffentlichkeit ein nicht rechtskräftiges Strafurteil mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb im Fall einer späteren Einstellung des Berufungsverfahrens oder eines Freispruchs im Rahmen des Berufungsverfahrens von dem Schuldvorwurf "etwas hängenbleibt" (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16.02.2016 - VI ZR 367/15, MDR 2016, 520, Rn. 23 m.w.N; BGH, Urteil vom 18.12.2018 - VI ZR 439/17, NJW 2019, 1881, Rn. 15).
  • BGH, 18.12.2018 - VI ZR 439/17

    Anspruch auf Unterlassen der Bereitsstellung einer identifizierende

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
    In Bezug auf strafrechtliche Verfahren ist, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, hinsichtlich der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgenden und in Art. 6 II EMRK anerkannten Unschuldsvermutung die Gefahr in den Blick zu nehmen, dass die Öffentlichkeit ein nicht rechtskräftiges Strafurteil mit dem Nachweis der Schuld gleichsetzt und deshalb im Fall einer späteren Einstellung des Berufungsverfahrens oder eines Freispruchs im Rahmen des Berufungsverfahrens von dem Schuldvorwurf "etwas hängenbleibt" (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16.02.2016 - VI ZR 367/15, MDR 2016, 520, Rn. 23 m.w.N; BGH, Urteil vom 18.12.2018 - VI ZR 439/17, NJW 2019, 1881, Rn. 15).
  • BGH, 17.12.2019 - VI ZR 249/18

    Erkennbarmachung des Beschuldigten durch Wortberichterstattung über ein

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist danach nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, BGH NJW 2022, 1751 Rn. 22 mit Verweis auf GRUR 2020, 664 = VersR 2020, 567 Rn. 18; NJW 2022, 940 Rn. 15; NJW-RR 2022, 419 Rn. 18 = NJW 2022, 791).
  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 494/17

    Öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch gegenüber Äußerungen in einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.10.2023 - 4 W 23/23
    Bei Anwendung der vom Bundesgerichtshof in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu den Voraussetzungen einer zulässigen Verdachtsberichterstattung (BGH NJW 2022, 1751 Rn. 25 ff; BGH NJW 2022, 940; BGH NJ 2019, 453; BGH NJW 2015, 778) ist anhand dieser Maßstäbe allerdings ein überwiegendes Schutzinteresse des Antragstellers zu verneinen.
  • BGH, 31.05.2022 - VI ZR 95/21

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Voraussetzungen einer zulässigen

  • BGH, 14.12.2021 - VI ZR 403/19

    Zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch einen das Sexualleben

  • LG Hamburg, 30.04.2018 - 324 O 51/18

    Unterlassung der Verbreitung eines ehrverletzenden Postings in einem sozialen

  • KG, 02.11.2015 - 10 W 35/15

    Einstweilige Verfügung: Entfallen der Notwendigkeit/Dringlichkeit infolge

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2020 - 14 U 124/19

    Presserechtlicher Unterlassungsanspruch: Identifizierbarkeit einer Erzieherin

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