Rechtsprechung
OLG Schleswig, 30.06.1999 - 2 W 77/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensrecht; Vergütungsanspruch; Betreuer
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Unanfechtbarkeit der Nichtzulassung der weiteren Beschwerde
- Judicialis
BGB § 1836 Abs. 2 S. 4; ; BGB § 1835 Abs. 4; ; ZSEG § 15; ; ZSEG § 16; ; FGG § 69 e S. 1; ; FGG § 56 g Abs. 1 S. 1; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 27 FGG; ; ZPO § 321; ; ZPO § 319
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 56g § 69e
Vergütung von Betreuern - Anwendung neuen Rechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kiel - 3 XVII N 59
- LG Kiel, 24.03.1999 - 3 T 143/99
- OLG Schleswig, 30.06.1999 - 2 W 77/99
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1441 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Zweibrücken, 25.03.1999 - 3 W 52/99
Auszug aus OLG Schleswig, 30.06.1999 - 2 W 77/99
Er ist aber der Ansicht, daß sich das Festsetzungsverfahren nach neuem Recht richtet (Pfälz. OLG Zweibrücken, MDR 1999, 807).
- OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00
Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung
Für das Verfahren gilt jedoch der Grundsatz, dass sowohl für die Antragstellung als auch für die Einlegung eines Rechtsmittels das aktuelle Verfahrensrecht anzuwenden ist (OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99 und vom 9. August 1999 - 2 W 132/99). - OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01
Verwirkung des Beschwerderechts in Betreuervergütungssachen durch die Staatskasse
Die diese Frage bejahenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind erst im Laufe des Jahres 1999 ergangen und in den Jahren 1999 und 2000 veröffentlicht worden (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99, SchlHA 2000, 40, 41, und 9. August 1999 - 2 W 132/99, FamRZ 2000, 301; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40 und MDR 1999, 807). - OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 124/01
Verwirkung des Beschwerderechts der Staatskasse in Betreuervergütungssachen
Die diese Frage bejahenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind erst im Laufe des Jahres 1999 ergangen und in den Jahren 1999 und 2000 veröffentlicht worden (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99, SchlHA 2000, 40, 41, und 9. August 1999 - 2 W 132/99, FamRZ 2000, 301; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40 und MDR 1999, 807).
- OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 155/99
Aufwendungsersatz für Betreuer - Anwendbarkeit neuen Rechts
Der Senat hat bereits in seinen Beschlüssen vom 30.6.1999 (2 W 77/99) und vom 9.8.1999 (2 W 132/99) die Auffassung vertreten, daß Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines Beteiligten aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer Vorschriften (Betreuungsrechtsänderungsgesetz - BTÄndG) am 1.1.1999 materiell-rechtlich nach altem Recht und nicht nach den neu gefaßten Vorschriften der §§ 1835, 1836 BGB zu beurteilen sind. - OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 146/99
Erlöschen von Ansprüchen auf Betreuervergütung - Anwendbarkeit neuen Rechts
Vielmehr muß die alte Regelung gelten (OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125; Senat seit dem den Beteiligten bekannten Beschluß vom 30.06.1999 - 2 W 77/99;… Chauvistré speziell für die Erlöschensregelungen a.a.O.;… Palandt-Diedrichsen, BGB, 58. Aufl., § 1836 Rn. 3;… Bienwald, Betreuungsrecht, 2. Aufl., Vorbem. vor Art. 9 Rn. 4). - OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 221/00
Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung
Für das Verfahren gilt jedoch der Grundsatz, dass sowohl für die Antragstellung als auch für die Einlegung eines Rechtsmittels das aktuelle Verfahrensrecht anzuwenden ist (OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99 und vom 9. August 1999 - 2 W 132/99). - OLG Köln, 08.05.2000 - 2 W 99/00
Weitere Beschwerde; Beschwerdefrist; Zwangsvollstreckung; Anfechtung einer …
Wie der Senat bereits in seinem in der vorliegenden Zwangsvollstreckungssache ergangenen Beschluß vom 21. Mai 1999 - 2 W 77/99 - ausgeführt hat, entfällt das für der Anfechtung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme und die Überprüfung der Art und Weise der Vollstreckung nach § 766 Abs. 1 ZPO erforderliche Rechtsschutzbedürfnis, wenn die Zwangsvollstreckung beendet ist (…vgl. auch Zöller/Stöber, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 766, Rd. 13).