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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2019 - 10 M 2.19   

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https://dejure.org/2019,4239
OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2019 - 10 M 2.19 (https://dejure.org/2019,4239)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2019 - 10 M 2.19 (https://dejure.org/2019,4239)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2019 - 10 M 2.19 (https://dejure.org/2019,4239)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 RDG, § 6 Abs 2 S 1 RDG, § 9 Abs 1 RDG, § 9 Abs 3 RDG
    Untersagung der Erbringung von Rechtsdienstleistungen für andere Gefangene

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 1 RDG, § 166 Abs 1 S 1 VwGO, § 114 Abs 1 ZPO, § 6 Abs 2 RDG, § 9 Abs 1 RDG, § 9 Abs 3 RDG
    Prozesskostenhilfe; offene Erfolgsaussichten (hier verneint); Untersagung; Rechtsdienstleistung; dauerhaft; unqualifiziert; erheblicher Verstoß; ähnlich enge persönliche Beziehung; Schreibleistungen für Mitgefangene; Ermessen; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Untersagung der Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch Gefangene für andere Gefangene in der JVA

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1964
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 26.09.2008 - 1 Ws 477/08

    Rechtsberatende Tätigkeiten unter Strafgefangenen als Störung der Ordnung in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2019 - 10 M 2.19
    Es kann hier dahinstehen, ob "ähnlich enge persönliche Beziehungen" im Sinne der Bestimmungen in den § 9 Abs. 3, § 6 Abs. 2 Satz 1 RDG auch unter Strafgefangenen angenommen werden können (in diesem Sinne: Müller, in: Grunewald/Römermann, BeckOK RDG, 8. Edition, Stand: 1. Januar 2019, § 6 Rn. 19; Schmidt, in: Krenzler, RDG, Kommentar, 2. Aufl. 2017, § 6 Rn. 35; Dux, in: Deckenbrock/Henssler, RDG, Kommentar, 4. Aufl. 2015, § 6 Rn. 31; Weth, in: Henssler/Prütting, BRAO, Kommentar, 4. Aufl. 2014, § 6 RDG Rn. 9; Müller, MDR 2008, 357, 358; a.A. wohl OLG Celle, Beschluss vom 26. September 2009 - 1 Ws 477/08 -, juris Rn. 3 unter Hinweis auf die Unvergleichbarkeit einer unfreiwilligen Zwangsgemeinschaft innerhalb einer Vollzugsanstalt mit sonstigen engeren Sozialkontakten).

    Diese Regelung erscheint ungeachtet dessen auch deshalb als angemessen, weil - worauf die von dem Beklagten ausgesprochene Beschränkung der Untersagung auf den Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt jedenfalls der Sache nach weisen dürfte - die von dem Kläger entfaltete, geschäftsmäßig anmutende Tätigkeit geeignet sein dürfte, die Ordnung der Justizvollzugsanstalt in nicht mehr hinnehmbarer Weise zu stören (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. September 2009 - 1 Ws 477/08 -, juris Rn.3; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. Juli 2001 - Ws 452/01 -, NStZ 2002, 55; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 4. Februar 1982 - 1 Ws 503/81 -, NStZ 1983, 47).

  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2019 - 10 M 2.19
    Um hinreichende Erfolgsaussichten bejahen zu können, muss der Prozesserfolg nicht schon gewiss sein (BVerfG, Beschluss vom 10. August 2001 - 2 BvR 569/01 -, juris Rn. 19).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2016 - 15 E 342/16

    Nichtvorliegende Studenteneigenschaft als Voraussetzung für die Beurlaubung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2019 - 10 M 2.19
    Eine entfernte oder bloß theoretische Erfolgsmöglichkeit reicht dagegen nicht aus (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. März 2018 - OVG 10 M 64.16, EA S. 2 f.,) OVG NW, Beschluss vom 2. Mai 2016 - 15 E 342/16 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 27.07.2001 - Ws 452/01

    Rechtsberatende Tätigkeit eines Strafgefangenen in Form einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2019 - 10 M 2.19
    Diese Regelung erscheint ungeachtet dessen auch deshalb als angemessen, weil - worauf die von dem Beklagten ausgesprochene Beschränkung der Untersagung auf den Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt jedenfalls der Sache nach weisen dürfte - die von dem Kläger entfaltete, geschäftsmäßig anmutende Tätigkeit geeignet sein dürfte, die Ordnung der Justizvollzugsanstalt in nicht mehr hinnehmbarer Weise zu stören (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. September 2009 - 1 Ws 477/08 -, juris Rn.3; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. Juli 2001 - Ws 452/01 -, NStZ 2002, 55; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 4. Februar 1982 - 1 Ws 503/81 -, NStZ 1983, 47).
  • OLG Saarbrücken, 04.02.1982 - 1 Ws 503/81
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2019 - 10 M 2.19
    Diese Regelung erscheint ungeachtet dessen auch deshalb als angemessen, weil - worauf die von dem Beklagten ausgesprochene Beschränkung der Untersagung auf den Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt jedenfalls der Sache nach weisen dürfte - die von dem Kläger entfaltete, geschäftsmäßig anmutende Tätigkeit geeignet sein dürfte, die Ordnung der Justizvollzugsanstalt in nicht mehr hinnehmbarer Weise zu stören (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. September 2009 - 1 Ws 477/08 -, juris Rn.3; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. Juli 2001 - Ws 452/01 -, NStZ 2002, 55; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 4. Februar 1982 - 1 Ws 503/81 -, NStZ 1983, 47).
  • OVG Sachsen, 28.09.2017 - 3 D 52/17

    Freizügigkeit; Feststellung; Verlust; öffentliche Sicherheit und Ordnung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.02.2019 - 10 M 2.19
    Sie ist dann gegeben, wenn im Zeitpunkt der Bewilligungsreife ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren ebenso wahrscheinlich ist wie ein Unterliegen (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 28. September 2017 - 3 D 52/17 -, juris Rn. 6).
  • LG Aachen, 14.03.2022 - 33a StVK 75/22

    Strafvollzug; Gefangenenmitverantwortung; Rechtsdienstleitung;

    Das OLG Celle hat in einer Entscheidung entschieden, dass eine im Rahmen des Strafvollzugs durch die Vollzugsbehörde erzwungene Unterbringung in einer gemeinsamen Zelle oder nebeneinanderliegenden Zellen oder einer "Schicksalsgemeinschaft" noch nicht unter § 6 Abs. 2 RDG fallen soll (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. September 2008 - 1 Ws 477/08 -, juris; unentschlossen OVG Berlin-Brandenburg, NJW 2019, 1964; a. A. Piekenbrock in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl. 2020, § 6 RDG Rn. 15; BeckOK RDG/Müller, 20. Ed. 1.1.2022, RDG § 6 Rn. 19; Deckenbrock/Henssler/Dux-Wenzel, 5. Aufl. 2021, RDG § 6 Rn. 31; Schmidt, in Krenzler, Rechtsdienstleistungsgesetz, 2. Auflage 2017, § 6 RDG Rn. 35).

    Wenn ein Gefangener eine Vielzahl von Rechtsdienstleistungen an Mitgefangene in kurzer Zeit erbringt, liegt ebenfalls die Vermutung nahe, dass die persönliche Kontaktaufnahme erst anlässlich der Rechtsdienstleistung erfolgte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg NJW 2019, 1964).

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