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   OVG Niedersachsen, 29.03.2024 - 4 ME 69/24   

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OVG Niedersachsen, 29.03.2024 - 4 ME 69/24 (https://dejure.org/2024,6193)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.03.2024 - 4 ME 69/24 (https://dejure.org/2024,6193)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. März 2024 - 4 ME 69/24 (https://dejure.org/2024,6193)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    AK Art. 9 Abs. 3; GG Art. 19 Abs. 4; GRC Art. 47; VwGO § 123; VwGO § 80
    Hängebeschluss; effektiver Rechtsschutz; Zwischenverfügung; Beschwerde gegen die verwaltungsgerichtliche Ablehnung einer von einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung beantragten Zwischenverfügung (sog. "Hängebeschluss") im Verfahren des vorläufigen ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Ausnahmegenehmigung zur zielgerichteten letalen Entnahme eines Wolfes weiter vollziehbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die zielgerichtete "letalen Entnahme" eines Wolfes in der Region Hannover

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausnahmegenehmigung zur zielgerichteten letalen Entnahme eines Wolfes weiter vollziehbar

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2020 - 4 ME 34/20

    Beschwerde; Hängebeschluss; Prüfungsumfang; Zulässigkeit; Zwischenentscheidung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.2024 - 4 ME 69/24
    Gegen eine verwaltungsgerichtliche Zwischenentscheidung (sog. "Hängebeschluss") ist gemäß § 146 Abs. 1 VwGO die Beschwerde statthaft (Fortführung der bisherigen Senatsrechtsprechung, vgl. Beschl. v. 5.3.2020 - 4 ME 34/20 -, juris Rn. 2).

    Letzteres ist dann anzunehmen, wenn bei einem Vollzug des angegriffenen Verwaltungsakts während der Dauer des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens schwere und unabwendbare Nachteile drohen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13 -, juris Rn. 7; BVerwG, Beschl. v. 12.11.2020 - 4 VR 6.20 -, juris Rn. 2; Senatsbeschl. v. 5.3.2020 - 4 ME 34/20 -, juris Rn. 4).

    Damit bleibt es bei dem in § 146 Abs. 1 VwGO postulierten Grundsatz, wonach den Beteiligten gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide sind, die Beschwerde zusteht, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 5.3.2020 - 4 ME 34/20 -, juris Rn. 2; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.6.2022 - 1 ME 64/22 -, juris Rn. 1; Beschl. v. 5.8.2021 - 11 ME 222/21 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.1.2022 - 6 B 1999/21 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.10.2021 - 5 S 2503/21 -, juris Rn. 4; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.7.2017 - 13 ME 170/17 -, juris Rn. 2, alle m.w.N.).

    Voraussetzung für den Erlass eines "Hängebeschlusses" ist erstens die noch fehlende Entscheidungsreife im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, etwa wegen des Vorliegens einer unübersichtlichen, komplexen Lage, die einer summarischen Prüfung noch nicht zugänglich ist (vgl. Senatsbeschl. v. 5.3.2020 - 4 ME 34/20 -, juris Rn. 4).

    Von Verfassungs wegen liegt dies jedenfalls nahe, wenn bei einem Vollzug des angegriffenen Verwaltungsakts während der Dauer des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens schwere und unabwendbare Nachteile drohen (BVerfG, Beschl. vom 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13 -, juris Rn. 7; BVerwG, Beschl. v. 12.11.2020 - 4 VR 6.20 -, juris Rn. 2; Senatsbeschl. v. 5.3.2020 - 4 ME 34/20 -, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 5.8.2021 - 11 ME 222/21 -, juris Rn. 8).

    Aus dem vorgenannten Grund ist auch die Festsetzung eines Streitwerts entbehrlich (Senatsbeschl. v. 5.3.2020 - 4 ME 34/20 -, juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 05.08.2021 - 11 ME 222/21

    Anfechtbarkeit; Beschwerde; Equiden; Hängebeschluss; irreversible Zustände;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.2024 - 4 ME 69/24
    Damit bleibt es bei dem in § 146 Abs. 1 VwGO postulierten Grundsatz, wonach den Beteiligten gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide sind, die Beschwerde zusteht, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 5.3.2020 - 4 ME 34/20 -, juris Rn. 2; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.6.2022 - 1 ME 64/22 -, juris Rn. 1; Beschl. v. 5.8.2021 - 11 ME 222/21 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.1.2022 - 6 B 1999/21 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.10.2021 - 5 S 2503/21 -, juris Rn. 4; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.7.2017 - 13 ME 170/17 -, juris Rn. 2, alle m.w.N.).

    Der Erlass einer Zwischenentscheidung im Sinne eines "Hängebeschlusses" kommt daher nur ausnahmsweise unmittelbar auf der Grundlage von Art. 19 Abs. 4 GG in Betracht, wenn effektiver Rechtsschutz anders nicht gewährt werden kann (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 5.8.2021 - 11 ME 222/21 -, juris Rn. 8).

    Von Verfassungs wegen liegt dies jedenfalls nahe, wenn bei einem Vollzug des angegriffenen Verwaltungsakts während der Dauer des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens schwere und unabwendbare Nachteile drohen (BVerfG, Beschl. vom 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13 -, juris Rn. 7; BVerwG, Beschl. v. 12.11.2020 - 4 VR 6.20 -, juris Rn. 2; Senatsbeschl. v. 5.3.2020 - 4 ME 34/20 -, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 5.8.2021 - 11 ME 222/21 -, juris Rn. 8).

  • BVerfG, 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung von Maßnahmen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.2024 - 4 ME 69/24
    Letzteres ist dann anzunehmen, wenn bei einem Vollzug des angegriffenen Verwaltungsakts während der Dauer des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens schwere und unabwendbare Nachteile drohen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13 -, juris Rn. 7; BVerwG, Beschl. v. 12.11.2020 - 4 VR 6.20 -, juris Rn. 2; Senatsbeschl. v. 5.3.2020 - 4 ME 34/20 -, juris Rn. 4).

    Von Verfassungs wegen liegt dies jedenfalls nahe, wenn bei einem Vollzug des angegriffenen Verwaltungsakts während der Dauer des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens schwere und unabwendbare Nachteile drohen (BVerfG, Beschl. vom 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13 -, juris Rn. 7; BVerwG, Beschl. v. 12.11.2020 - 4 VR 6.20 -, juris Rn. 2; Senatsbeschl. v. 5.3.2020 - 4 ME 34/20 -, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 5.8.2021 - 11 ME 222/21 -, juris Rn. 8).

  • BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 2374/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Umwelt- und Naturschutzvereinigung gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.2024 - 4 ME 69/24
    Es kann dahinstehen, ob der Schutz des Art. 19 Abs. 4 GG auch einer nach § 3 UmwRG anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung bei der Erhebung einer Verbandsklage zukommt (offen gelassen in BVerfG, Beschl. v. 1.6.2021 - 1 BvR 2374/15 -, juris Rn. 7).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang bisher offen gelassen, ob der Schutz des Art. 19 Abs. 4 GG auch einer nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Vereinigung bei der Erhebung einer Verbandsklage nach diesem Gesetz zukommt oder ob dies mangels subjektiver materieller Rechte nicht der Fall ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.6.2021 - 1 BvR 2374/15 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.11.2020 - 4 VR 6.20

    Ablehnung eines Hängebeschlusses

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.2024 - 4 ME 69/24
    Letzteres ist dann anzunehmen, wenn bei einem Vollzug des angegriffenen Verwaltungsakts während der Dauer des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens schwere und unabwendbare Nachteile drohen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13 -, juris Rn. 7; BVerwG, Beschl. v. 12.11.2020 - 4 VR 6.20 -, juris Rn. 2; Senatsbeschl. v. 5.3.2020 - 4 ME 34/20 -, juris Rn. 4).

    Von Verfassungs wegen liegt dies jedenfalls nahe, wenn bei einem Vollzug des angegriffenen Verwaltungsakts während der Dauer des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens schwere und unabwendbare Nachteile drohen (BVerfG, Beschl. vom 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13 -, juris Rn. 7; BVerwG, Beschl. v. 12.11.2020 - 4 VR 6.20 -, juris Rn. 2; Senatsbeschl. v. 5.3.2020 - 4 ME 34/20 -, juris Rn. 4; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 5.8.2021 - 11 ME 222/21 -, juris Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2022 - 1 ME 64/22

    Hängebeschluss; Hängebeschluss, Kostenentscheidung; Hängebeschluss, Streitwert;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.2024 - 4 ME 69/24
    Damit bleibt es bei dem in § 146 Abs. 1 VwGO postulierten Grundsatz, wonach den Beteiligten gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide sind, die Beschwerde zusteht, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (vgl. Senatsbeschl. v. 5.3.2020 - 4 ME 34/20 -, juris Rn. 2; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.6.2022 - 1 ME 64/22 -, juris Rn. 1; Beschl. v. 5.8.2021 - 11 ME 222/21 -, juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.1.2022 - 6 B 1999/21 -, juris Rn. 2; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.10.2021 - 5 S 2503/21 -, juris Rn. 4; a.A. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 7.7.2017 - 13 ME 170/17 -, juris Rn. 2, alle m.w.N.).

    Da es sich auch bei sog. "Hängebeschlüssen" um Beschlüsse im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ( §§ 80, 80a und 123 VwGO ) handelt, gilt § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO , wonach der Senat nur die vom Beschwerdeführer dargelegten Gründe prüft (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 13.6.2022 - 1 ME 64/22 -, juris Rn. 2; Bayerischer VGH, Beschl. v. 28.1.2015 - 22 C 15.197 -, juris Rn. 2).

  • EuGH, 08.11.2022 - C-873/19

    Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.2024 - 4 ME 69/24
    Der Antragstellerin steht jedoch im vorliegend eröffneten Anwendungsbereich des Unionsumweltrechts jedenfalls ein unionsrechtlich begründetes Recht auf effektiven Rechtschutz zu, welches sich aus Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus i.V.m. Art. 47 Abs. 1 der EU-Grundrechtecharta ergibt (vgl. Senatsbeschl. v. 4.7.2023 - 4 KN 204/20 -, juris Rn. 191; BVerwG, Urt. v. 26.1.2023 - 10 CN 1.23 u.a. -, juris Rn. 21 ff.; EuGH, Urt. v. 8.11.2022 - C-873/19 - "Thermofenster", juris Rn. 65 ff.; Urt. v. 20.12.2017 - C-664/15 - "Protect", juris Rn. 44 f.).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-664/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Vorlage zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.2024 - 4 ME 69/24
    Der Antragstellerin steht jedoch im vorliegend eröffneten Anwendungsbereich des Unionsumweltrechts jedenfalls ein unionsrechtlich begründetes Recht auf effektiven Rechtschutz zu, welches sich aus Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus i.V.m. Art. 47 Abs. 1 der EU-Grundrechtecharta ergibt (vgl. Senatsbeschl. v. 4.7.2023 - 4 KN 204/20 -, juris Rn. 191; BVerwG, Urt. v. 26.1.2023 - 10 CN 1.23 u.a. -, juris Rn. 21 ff.; EuGH, Urt. v. 8.11.2022 - C-873/19 - "Thermofenster", juris Rn. 65 ff.; Urt. v. 20.12.2017 - C-664/15 - "Protect", juris Rn. 44 f.).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 116/20

    Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Wölfen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.2024 - 4 ME 69/24
    Mit diesem allgemein gehaltenen, im Ausgangspunkt auch zutreffenden Einwand lässt die Antragstellerin indes unberücksichtigt, dass in der Regel davon auszugehen ist, dass die Entnahme eines Einzeltieres nicht zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustands führt oder die Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands behindert (vgl. Senatsbeschl. v. 26.6.2020 - 4 ME 116/20 - juris Rn. 37 u. v. 26.6.2020 - 4 ME 97/20 -, juris Rn. 41).
  • BVerwG, 26.01.2023 - 10 CN 1.23

    Normenkontrollantrag des BUND gegen die "Inntal-Süd"- Verordnung zulässig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.03.2024 - 4 ME 69/24
    Der Antragstellerin steht jedoch im vorliegend eröffneten Anwendungsbereich des Unionsumweltrechts jedenfalls ein unionsrechtlich begründetes Recht auf effektiven Rechtschutz zu, welches sich aus Art. 9 Abs. 3 des Übereinkommens von Aarhus i.V.m. Art. 47 Abs. 1 der EU-Grundrechtecharta ergibt (vgl. Senatsbeschl. v. 4.7.2023 - 4 KN 204/20 -, juris Rn. 191; BVerwG, Urt. v. 26.1.2023 - 10 CN 1.23 u.a. -, juris Rn. 21 ff.; EuGH, Urt. v. 8.11.2022 - C-873/19 - "Thermofenster", juris Rn. 65 ff.; Urt. v. 20.12.2017 - C-664/15 - "Protect", juris Rn. 44 f.).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2020 - 4 ME 97/20

    Abschuss; Alternative, zumutbare; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung;

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2017 - 13 ME 170/17

    Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses zur Aussetzung der Abschiebung und zur

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2023 - 4 KN 204/20

    Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH zur Klärung der Frage, ob bestimmte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2024 - 13 B 54/24

    Zwischenregelung Hängebeschluss Darlegung Substantiierung Umsatzeinbußen

  • VGH Bayern, 18.01.2022 - 10 CS 22.128

    Beschwerde gegen einen sog. Hängebeschluss

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 5 S 2503/21

    Beschwerde gegen einen Hängebeschluss

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2022 - 6 B 1999/21

    Beschwerde einer Justizoberinspektorin gegen die Ablehnung einer

  • VGH Bayern, 28.01.2015 - 22 C 15.197

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte

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