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OVG Saarland, 28.08.2023 - 2 E 73/23 |
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Art 103 GG, § 63 GKG 2004, § 68 GKG 2004, § 69a GKG 2004
Verfristung einer Streitwertbeschwerde - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 103 ; GKG § 63 ; GKG § 68 ; GKG § 69a
Anhörungsrüge; entscheidungserheblich; Frist; Gehörsverstoß; Klagerücknahme; Streitwertbeschwerde; Verfristung; Anhörungsrüge gemäß § 69a GKG ; Verfristung der Streitwertbeschwerde (§§ 68 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. 63 Abs. 3 Satz 2 GKG ) - rechtsportal.de
GG Art. 103 ; GKG § 63 ; GKG § 68 ; GKG § 69a
Anhörungsrüge; entscheidungserheblich; Frist; Gehörsverstoß; Klagerücknahme; Streitwertbeschwerde; Verfristung; Anhörungsrüge gemäß § 69a GKG ; Verfristung der Streitwertbeschwerde (§§ 68 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. 63 Abs. 3 Satz 2 GKG )
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- VG Saarlouis, 26.09.2019 - 3 L 1304/19
Anfechtung einer Oberbürgermeisterwahl wegen der Verwendung andersfarbiger …
Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2023 - 2 E 73/23
Den am 20.9.2019 bei Gericht eingegangenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit dem der Kläger der Sache nach begehrte, die Oberbürgermeisterstichwahl vorläufig für ungültig zu erklären, wies das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 26.9.2019 - 3 L 1304/19 - zurück.Er mache im Kern mit seinem umfangreichen Vorbringen in seinen Schreiben vom 25.4.2022, 9.5.2022 und 28.11.2022 geltend, die Streitwertfestsetzung sei rechtswidrig, weil ihm das Rechtsmittel der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 26.9.2019 - 3 L 1304/19 - "verunmöglicht" worden sei.
Auf einem seiner Meinung nach irregulären Eilverfahren dürfe keine im entsprechenden Hauptsacheverfahren getroffene Streitwertfestsetzung zu seinen Lasten erfolgen; ein faires Verfahren habe es bereits in dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes 3 L 1304/19 nicht gegeben und daher auch nicht in dem Hauptsacheverfahren 3 K 1097/19.
- OVG Saarland, 22.05.2023 - 2 E 72/22
Zur Berechnung der Sechs-Monats-Frist bei der Erhebung einer Streitwertbeschwerde
Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2023 - 2 E 73/23
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss der Einzelrichterin vom 22. Mai 2023 - 2 E 72/22 - wird zurückgewiesen.Mit Beschluss vom 22.5.2023 - 2 E 72/22 - hat die Einzelrichterin die gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss vom 21.6.2021 gerichtete Beschwerde des Klägers verworfen.
- BAG, 22.06.2021 - 3 AZN 515/20
Nichtzulassungsbeschwerde - Anhörungsrüge - Streitwertfestsetzung
Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2023 - 2 E 73/23
[vgl. hierzu: BAG, Beschluss vom 22.6.2021 - 3 AZN 515/20 (A) -, juris sowie ZfSch 2022, 225-226].
- OVG Saarland, 25.03.2020 - 2 F 92/20
Gerichtskosten im Prozesskostenhilfeverfahren zweiter Instanz betreffend …
Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2023 - 2 E 73/23
[vgl. Beschluss des Senats vom 25.03.2020 - 2 F 92/20 -, juris, Rn. 4] Erst recht ist die Anhörungsrüge nicht dazu bestimmt, das Vorbringen in dem abgeschlossenen Verfahren zu ergänzen oder gar zu erweitern. - BVerwG, 09.06.2017 - 6 KSt 5.17
Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs; Erinnerung …
Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2023 - 2 E 73/23
[vgl. BVerwG Beschl. v. 9.6.2017 - 6 KSt 5.17, juris (m.w.N.)]. - VG Cottbus, 30.09.2019 - 3 L 304/19
Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2023 - 2 E 73/23
Soweit der Kläger ausführt, die Streitwertfestsetzung in der Hauptsache - 3 K 1097/19 - beruhe auf einer "Missachtung der verfassungsrechtlich verbürgten Rechtsmittelfrist des § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO durch den Beigeladenen zu 3 in dem der Hauptsache 3 K 1097/19 junktimisch entsprechenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes 3 L 304/19", was von der Einzelrichterin in dem angefochtenen Beschluss "kommentarlos ignoriert" und zugleich sein Erklärungswille "übergangen, allenfalls (unzulässig) beliebig umgedeutet" worden sei, ist hiermit keine entscheidungserhebliche Verletzung rechtlichen Gehörs dargetan. - OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 E 151/21
Anhörungsrüge wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs im Beschwerdeverfahren
Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2023 - 2 E 73/23
[vgl. Beschluss des Senats vom 28.7.2021 - 2 E 151/21 -, juris, Rn. 5 (m.w.N.)] Über die Anhörungsrüge nach § 69a GKG entscheidet daher - wie im Beschwerdeverfahren - die Einzelrichterin. - OVG Saarland, 25.03.2008 - 1 E 161/08
Streitwertbeschwerdefrist nach Klagerücknahme
Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2023 - 2 E 73/23
Entgegen der Ansicht des Klägers läuft die Sechs-Monats-Frist der §§ 68 Abs. 1 S. 3, 63 Abs. 3 S. 2 GKG im Falle einer Klagerücknahme - wie im vorliegenden Fall - ab Eingang der Rücknahmeerklärung beim Gericht, [vgl. u.a.: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.3.2008 - 1 E 161/08 -, juris, Rn. 1 sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.10.2009 - OVG 1 L 49/09 -, juris, Rn. 2]weil mit Zugang der Klagerücknahme bei Gericht das Klageverfahren unmittelbar beendet wird und dem Einstellungsbeschluss des Verwaltungsgerichts lediglich deklaratorische Wirkung zukommt. - VGH Bayern, 12.01.2021 - 21 C 20.2062
Verfristete Streitwerbeschwerde
Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2023 - 2 E 73/23
[vgl. VGH Bayern, Beschluss vom 12.1.2021 - 21 C 20.2062 -, juris, Rn. 8] Danach begann die Frist vorliegend - ausgehend von dem Eingang der Klagerücknahmeerklärung des Klägers beim Verwaltungsgericht - am 18.6.2021, sodass die Beschwerdefrist von sechs Monaten am 18.12.2021 ablief (vgl. § 57 Abs. 2 VwGO, § 222 Abs. 1 ZPO, § 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB); demgegenüber ging die Beschwerdeschrift dem Oberverwaltungsgericht erst am 28.4.2022 zu. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2022 - 19 E 59/22
Anforderungen an das Vorliegen eines entscheidungserheblichen Gehörsverstoßes
Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2023 - 2 E 73/23
[vgl. hierzu: OVG NRW, Beschluss vom 24.1.2022 - 19 E 59/22 -, juris, Rn. 2-3] Vielmehr bewertet der Kläger die Frage der Verfristung der Streitwertbeschwerde lediglich anders als das Gericht; hierin liegt jedoch keine Gehörsverletzung des Klägers i.S.d. § 69a Abs. 1 Nr. 2 GKG. - OVG Berlin-Brandenburg, 05.12.2022 - 12 L 39.22
Streitwertbeschwerde; Fristbeginn; Hauptsachenerledigung
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2009 - 1 L 49.09
Streitwertbeschwerde; Klagerücknahme; Beschwerdefrist