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   OVG Sachsen, 03.06.2021 - 3 B 164/21   

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OVG Sachsen, 03.06.2021 - 3 B 164/21 (https://dejure.org/2021,21867)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.06.2021 - 3 B 164/21 (https://dejure.org/2021,21867)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. Juni 2021 - 3 B 164/21 (https://dejure.org/2021,21867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 60b, AufenthG § 60a, AufenthG § 60d, VwGO § 80 Abs. 5, VwGO § 123, VwGO § 146 Abs. 4
    Duldung für Personen mit ungeklärter Identität; Umfang der Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung; Hinweispflicht der Behörde; statthafter Rechtsbehelf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2018 - 2 M 112/18

    Ausbildungsduldung; Mitwirkung bei der Passbeschaffung

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2021 - 3 B 164/21
    Die Behörde hat vielmehr die im Einzelfall erwartbaren und zumutbaren Mitwirkungshandlungen zu konkretisieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2010 - 1 C 18/09 -, juris Rn. 17; OVG LSA, Beschl. v. 23. Oktober 2018 - 2 M 112/18 -, juris Rn. 19, und Beschl. v. 18. September 2019 - 2 M 79/19 -, juris Rn. 19; Eichler/Mantel a. a. O.; ähnlich: Funke-Kaiser, a. a. O. Rn. 25, der sich für eine inhaltliche Umschreibung und anschauliche Darstellung der Pflichten für den Laien ausspricht; Hailbronner [a. a. O. Rn. 62] betont, dass es keine Beratungspflicht über das Verfahren und die gesetzlichen Regelungen des Heimatstaats gäbe und dem Ausländer eine Erkundigungspflicht obliege).

    Die Behörde ist regelmäßig angesichts ihrer organisatorischen Überlegenheit und Sachnähe besser in der Lage, die bestehenden Möglichkeiten zu erkennen und die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten (vgl. BayVGH, Urt. v. 15. November 2006 - 24 B 06.1700 -, juris Rn. 62 ff., und Beschl. v. 2. Mai 2019 - 10 CE 19.273 -, juris Rn. 6; VGH BW, Urt. v. 3. Dezember 2008 - 13 S 2483/07 -, juris Rn. 32; OVG LSA, Beschl. v. 23. Oktober 2018 a. a. O.; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 7. November 2019 - OVG 3 S 111.19 -, juris Rn. 5).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2021 - 3 B 164/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, juris; Beschl. v. 31. März 2004, NVwZ 2004, 1112; Beschl. v. 22. November 2002, NJW 2003, 1236; Beschl. v. 25. Juli 1996, NVwZ 1997, 479; Beschl. v. 25. Oktober 1998, BVerfGE 79, 69) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Fall des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 130/10

    Anforderungen an die Berücksichtigung neuer Tatsachen bei der Gewährung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2021 - 3 B 164/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, juris; Beschl. v. 31. März 2004, NVwZ 2004, 1112; Beschl. v. 22. November 2002, NJW 2003, 1236; Beschl. v. 25. Juli 1996, NVwZ 1997, 479; Beschl. v. 25. Oktober 1998, BVerfGE 79, 69) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Fall des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2021 - 3 B 164/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, juris; Beschl. v. 31. März 2004, NVwZ 2004, 1112; Beschl. v. 22. November 2002, NJW 2003, 1236; Beschl. v. 25. Juli 1996, NVwZ 1997, 479; Beschl. v. 25. Oktober 1998, BVerfGE 79, 69) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Fall des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • BVerwG, 13.08.1999 - 2 VR 1.99

    Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz muß vor dem Berliner

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2021 - 3 B 164/21
    Soweit jedenfalls hinsichtlich der bis zur Entscheidung in der Hauptsache gegebenen Beschäftigungsmöglichkeit eine Vorwegnahme der Hauptsache bewirkt würde, ist eine Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes in Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG notwendig, wenn dem Antrag in der Hauptsache zumindest überwiegende Erfolgsaussichten zukommen und der Antragsteller schlechthin unzumutbaren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt würde, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens verwiesen würde (SächsOVG, Beschl. v. 28. Februar 2018 - 3 B 1/18 -, juris Rn. 6, und Beschl. v. 3. November 2017 - 2 B 267/17 -, juris Rn. 10 ff. m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 13. August 1999 - 2 VR 1/99 -, juris).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2021 - 3 B 164/21
    Die Behörde hat vielmehr die im Einzelfall erwartbaren und zumutbaren Mitwirkungshandlungen zu konkretisieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2010 - 1 C 18/09 -, juris Rn. 17; OVG LSA, Beschl. v. 23. Oktober 2018 - 2 M 112/18 -, juris Rn. 19, und Beschl. v. 18. September 2019 - 2 M 79/19 -, juris Rn. 19; Eichler/Mantel a. a. O.; ähnlich: Funke-Kaiser, a. a. O. Rn. 25, der sich für eine inhaltliche Umschreibung und anschauliche Darstellung der Pflichten für den Laien ausspricht; Hailbronner [a. a. O. Rn. 62] betont, dass es keine Beratungspflicht über das Verfahren und die gesetzlichen Regelungen des Heimatstaats gäbe und dem Ausländer eine Erkundigungspflicht obliege).
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2021 - 3 B 164/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, juris; Beschl. v. 31. März 2004, NVwZ 2004, 1112; Beschl. v. 22. November 2002, NJW 2003, 1236; Beschl. v. 25. Juli 1996, NVwZ 1997, 479; Beschl. v. 25. Oktober 1998, BVerfGE 79, 69) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Fall des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2021 - 3 B 164/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 27. August 2010 - 2 BvR 130/10 -, juris; Beschl. v. 31. März 2004, NVwZ 2004, 1112; Beschl. v. 22. November 2002, NJW 2003, 1236; Beschl. v. 25. Juli 1996, NVwZ 1997, 479; Beschl. v. 25. Oktober 1998, BVerfGE 79, 69) darf im Rahmen eines Verfahrens nach § 123 VwGO das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Fall des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 3 S 111.19

    Mitwirkungspflichten bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2021 - 3 B 164/21
    Die Behörde ist regelmäßig angesichts ihrer organisatorischen Überlegenheit und Sachnähe besser in der Lage, die bestehenden Möglichkeiten zu erkennen und die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten (vgl. BayVGH, Urt. v. 15. November 2006 - 24 B 06.1700 -, juris Rn. 62 ff., und Beschl. v. 2. Mai 2019 - 10 CE 19.273 -, juris Rn. 6; VGH BW, Urt. v. 3. Dezember 2008 - 13 S 2483/07 -, juris Rn. 32; OVG LSA, Beschl. v. 23. Oktober 2018 a. a. O.; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 7. November 2019 - OVG 3 S 111.19 -, juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2008 - 13 S 2483/07

    Beschaffung von Heimreisepapieren bei Palästinensern aus dem Libanon

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.06.2021 - 3 B 164/21
    Die Behörde ist regelmäßig angesichts ihrer organisatorischen Überlegenheit und Sachnähe besser in der Lage, die bestehenden Möglichkeiten zu erkennen und die erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten (vgl. BayVGH, Urt. v. 15. November 2006 - 24 B 06.1700 -, juris Rn. 62 ff., und Beschl. v. 2. Mai 2019 - 10 CE 19.273 -, juris Rn. 6; VGH BW, Urt. v. 3. Dezember 2008 - 13 S 2483/07 -, juris Rn. 32; OVG LSA, Beschl. v. 23. Oktober 2018 a. a. O.; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 7. November 2019 - OVG 3 S 111.19 -, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2019 - 2 M 79/19

    Eilbedürftigkeit bei Entscheidung über Ausbildungsduldung

  • VGH Bayern, 02.05.2019 - 10 CE 19.273

    Keine vorläufige Ausbildungsduldung wegen unzureichender Mitwirkung bei der

  • VGH Bayern, 15.11.2006 - 24 B 06.1700

    Aufenthaltserlaubnis - Mitwirkungs- und Initiativpflicht des Ausländers -

  • OVG Sachsen, 28.02.2018 - 3 B 1/18

    Bewohner-Parkausweis; Halteverbot; Ermessen; Missbrauch

  • OVG Sachsen, 03.11.2017 - 2 B 267/17

    Wachpolizeidienst, Übernahme, Eignung

  • VG Aachen, 29.09.2021 - 8 L 305/21

    Duldung für Personen mit ungeklärter Identität; Rechtsschutzbedürfnis;

    vgl. ebenso: Sächsisches OVG, Beschluss vom 3. Juni 2021 - 3 B 164/21 -, juris, Rn. 11; AH-§ 60b AufenthG, Rn. 11 Ergänzung; Eichler/Mantel , in: Huber/Mantel: AufenthG/AsylG, 3. Auflage 2021, § 60b AufenthG, Rn. 15; Funke-Kaiser , in : Berlit, GK-AufenthG, 109. Lfg., § 60b Rn. 25; vgl. auch VG Cottbus, Beschluss vom 28. Mai 2020 - 9 L 134/20 -, juris, Rn. 17.

    vgl. so im Ergebnis auch Sächsisches OVG, Beschluss vom 3. Juni 2021 - 3 B 164/21 -, juris, Rn. 11; VG Aachen, Beschluss vom 10. November 2020 - 4 L 660/20 -, juris, Rn. 31.

    vgl. ebenso: Sächsisches OVG, Beschluss vom 3. Juni 2021 - 3 B 164/21 -, juris, Rn. 11; Eichler/Mantel , in: Huber/Mantel: AufenthG/AsylG, 3. Auflage 2021, § 60b AufenthG, Rn. 15; Funke-Kaiser , in : Berlit, GK-AufenthG, 109. Lfg., § 60b Rn. 25.

    vgl. insoweit auch: Sächsisches OVG, Beschluss vom 3. Juni 2021 - 3 B 164/21 -, juris, Rn. 11.

  • OVG Sachsen, 08.06.2021 - 3 B 181/21

    Keine Inzidenzprüfung des Vorliegens von Abschiebungsverboten bei § 60b AufenthG;

    12 a) Zutreffend hat das Verwaltungsgericht das Antragsbegehren des Antragstellers dahingehend ausgelegt, dass, hinsichtlich des Zusatzes "für Personen mit ungeklärter Identität" der Duldung vom 10. Dezember 2020 von einer selbständig anfechtbaren Nebenbestimmung nach § 36 Abs. 1 VwVfG (SächsOVG, Beschl. v. 3. Juni 2021 - 3 B 164/21 -, zur Veröffentlichung bei juris vorgesehen; Funke-Kaiser, Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Loseblatt-Sammlung Stand: Februar 2021 § 60b Rn. 2) auszugehen und einstweiliger Rechtschutz insoweit mit einem Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO nachzusuchen (SächsOVG a. a. O. m. w. N.) sowie ergänzend ein Antrag nach § 123 Abs. 1 VwGO auf Erteilung einer Duldung nach § 60a AufenthG ohne den vorgenannten einschränkenden Zusatz zu stellen ist (SächsOVG a. a. O. m. w. N).
  • VG Potsdam, 15.12.2021 - 3 L 856/21
    Kann danach dem Antragsteller gemäß § 60b Abs. 1 Satz 2 AufenthG die Bescheinigung über die Duldung (§ 60a Abs. 4 AufenthG) nur mit dem Zusatz "für Personen mit ungeklärter Identität" ausgestellt werden, könnte auch ein Antrag des Antragstellers auf Aussetzung der Vollziehung des Zusatzes als einer selbständig anfechtbaren Nebenbestimmung gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 Altern. 1 VwGO, der grundsätzlich - auch neben einem Antrag gemäß § 123 Abs. 1 VwGO - statthaft wäre (vgl. im Einzelnen OVG Bautzen, Beschluss vom 3. Juni 2021 - 3 B 164/21 -, Rn. 8, juris, m. w. N.), keinen Erfolg haben.
  • VG Bremen, 15.09.2023 - 2 V 691/23

    Erfolgloser Eilantrag gegen den Duldungszusatz "für Person mit ungeklärter

    Durch den Hinweis muss daher für den Ausländer hinreichend erkennbar werden, welche konkreten Handlungspflichten von ihm eingefordert werden (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 03. Juni 2021 - 3 B 164/21 -, juris Rn. 11).
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