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   OVG Sachsen, 12.06.2018 - 4 A 580/15   

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OVG Sachsen, 12.06.2018 - 4 A 580/15 (https://dejure.org/2018,15509)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.06.2018 - 4 A 580/15 (https://dejure.org/2018,15509)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Juni 2018 - 4 A 580/15 (https://dejure.org/2018,15509)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 3 Abs. 1 GG Art. 20 Abs. 3 GG Art. 105 Abs. 2a VwVfG § 43 Abs. 2 AO § 93 Abs. 1 AO § 119 Abs. 1 SächsDSG § 9 Abs. 1 SächsDSG § 12 Abs. 1
    Erledigung; Nebenwohnung; Zweitwohnung; Studentenwerk; Auskunftsrecht; Zweitwohnungssteuersatzung

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AO § 119 Abs. 1 ; SächsKAG § 3 Abs. 1 Nr. 3b
    Verpflichtung eines Studentenwerks zur Vorlage einer namentlichen Aufstellung aller Mieter in Studentenwohnheimen; Kommunales Informationsinteresse aufgrund der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer; Anforderungen an die inhaltliche Bestimmtheit eines Bescheids

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zweitwohnungssteuer in Görlitz: Unzulässige Datenerhebung im Studentenwohnheim

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Datenerhebung für die Zweitwohnungssteuer in Görlitz

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Datenerhebung für die Zweitwohnungssteuer in Görlitz

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 29.07.2015 - X R 4/14

    Auskunftsersuchen an Dritte ohne vorherige Sachverhaltsaufklärung beim

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2018 - 4 A 580/15
    § 93 Abs. 1 AO ist damit nicht auf die Fälle beschränkt, in denen Anhaltspunkte vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass möglicherweise eine Steuerschuld entstanden oder die Steuer verkürzt worden ist (BFH, Urt. v. 29. Juli 2015 - X R 4/14 -, BFHE 251, 112, Rn. 40 f. = juris Rn. 40 f.).

    Durch die Ausgestaltung der Norm als Sollvorschrift kommt zum Ausdruck, dass die Steuerbehörde in der Regel nach ihr verfahren muss und nur in atypischen Fällen hiervon abweichen darf , wobei am Zweck der Vorschrift zu messen ist, ob ein solcher atypischer Fall vorliegt (BFH, Urt. v. 29. Juli 2015 - X R 4/14 -, BFHE 251, 112, Rn. 42 = juris Rn. 42 m. w. N.; st. Rspr.).

  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2018 - 4 A 580/15
    Die Erforderlichkeit einer Auskunft i. S. v. § 93 Abs. 1 Satz 1 AO ist nicht gegeben, wenn die Erteilung dieser Auskunft zu einem Gesetzesverstoß führt, da das Auskunftsrecht den allgemeinen rechtsstaatlichen Grenzen unterliegt (vgl. BFH, Urt. v. 4. Oktober 2006 - VIII R 53/04 - BFHE 215, 12, Rn. 60 = juris Rn. 60).

    In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass die Finanzbehörde von einem Dritten Auskünfte einholen darf, wenn der Steuerpflichtige noch nicht bekannt ist (BFH, Urt. v. 4. Oktober 2006 - VIII R 53/04 -, BFHE 215, 12, Rn. 57 = juris Rn. 57 m. w. N.; st. Rspr.).

  • BVerwG, 29.06.2017 - 9 C 7.16

    Kommunale Wettbürosteuer

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2018 - 4 A 580/15
    Art. 3 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte - bezogen auf den in Rede stehenden Sachverhalt und seine Eigenart - ein vernünftiger, einleuchtender Grund fehlt (BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - BVerfGE 123, 1, 19 = juris Rn. 55 m. w. N.; st. Rspr.; BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2017 - 9 C 7.16 -, BVerwGE 159, 216, Rn. 50 = juris Rn. 50).
  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2018 - 4 A 580/15
    Art. 3 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte - bezogen auf den in Rede stehenden Sachverhalt und seine Eigenart - ein vernünftiger, einleuchtender Grund fehlt (BVerfG, Beschl. v. 4. Februar 2009 - 1 BvL 8/05 - BVerfGE 123, 1, 19 = juris Rn. 55 m. w. N.; st. Rspr.; BVerwG, Urt. v. 29. Juni 2017 - 9 C 7.16 -, BVerwGE 159, 216, Rn. 50 = juris Rn. 50).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2018 - 4 A 580/15
    Auch für öffentlich-rechtliche Abgaben gelten keine einheitlichen, generell-abstrakt formulierbaren Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit des Gesetzes; vielmehr kommt es auch hier auf die Eigenart des geregelten Sachbereichs wie auf das Betroffensein von Grundrechten an (BVerfG, Beschl. v. 17. Juli 2003 - 2 BvL 1/99 u.a. - BVerfGE 108, 186, 235 = juris Rn. 173).
  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2018 - 4 A 580/15
    Sie müssen in zumutbarer Weise feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Rechtsfolge vorliegen (BVerfG, Beschl. v. 7. Mai 2001 - 2 BvK 1/00 -, BVerfGE 103, 332, 384 m.w.N. = juris Rn. 164 f.; Kammerbeschl. v. 8. September 2017 - 1 BvR 1657/17 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 1657/17

    Nichtannahmebeschluss: § 5 Abs 2 BÄO iVm § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 BÄO als hinreichende,

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2018 - 4 A 580/15
    Sie müssen in zumutbarer Weise feststellen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die Rechtsfolge vorliegen (BVerfG, Beschl. v. 7. Mai 2001 - 2 BvK 1/00 -, BVerfGE 103, 332, 384 m.w.N. = juris Rn. 164 f.; Kammerbeschl. v. 8. September 2017 - 1 BvR 1657/17 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15

    Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2018 - 4 A 580/15
    Je größer der zahlenmäßige Anteil einer atypischen Sachverhaltskonstellation ist und je stärker die Abweichungen ins Gewicht fallen, desto mehr spricht für ihre Berücksichtigung bei der Abgabenerhebung (BVerwG, Urt. v. 18. März 2016 - 6 C 6.15 -, BVerwGE 154, 275, Rn. 35 = juris Rn. 35).
  • BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11

    Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2018 - 4 A 580/15
    Das Bundesverwaltungsgericht hat - unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - darauf abgestellt, ob ein Betroffener durch Verlegung seines Hauptwohnsitzes an den Beschäftigungsort den besonderen Aufwand, der im Innehaben einer Zweitwohnung liegt, vermeiden könne, und dies für den Fall von Hotelübernachtungen verneint (BVerwG, Urt. v. 11. Juli 2012 - 9 CN 1.11 -, BVerwGE 143, 301, Rn. 13 ff. = juris Rn. 13 ff.).
  • BFH, 30.09.2015 - II R 13/14

    Keine Hamburger Zweitwohnungsteuer für eine aus beruflichen Gründen gehaltene

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.06.2018 - 4 A 580/15
    Der Bundesfinanzhof hat bezweifelt, ob bei berufsbedingten Übernachtungen überhaupt die Erhebung einer örtlichen Aufwandsteuer - wie sie die Zweitwohnungssteuer unstreitig darstellt - in Betracht kommt, für die Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG eine Gesetzgebungskompetenz der Länder enthält, diese Frage im Ergebnis aber offen gelassen (Urt. v. 30. September 2015 - II R 13/14 -, BFHE 251, 569, Rn. 30 = juris Rn. 30).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 3 C 7.14

    Lebensmittelzusatzstoffe; Gemüsekonzentrat; Konzentrat aus nitratreichen Gemüsen;

  • BSG, 28.11.2002 - B 7/1 A 2/00 R

    Krankenkasse - Mitgliederwerbung - Datenerhebung - Datenschutz - Aufgabe -

  • BVerwG, 28.07.2015 - 9 B 17.15

    Gebühr; Abwassergebühr; Niederschlagswassergebühr; Schmutzwassergebühr;

  • OVG Sachsen, 27.08.2019 - 4 A 891/16

    Gewässerunterhaltungsabgabe; Bestimmtheit; Abgabepflicht; Satzung

    Die mangelnde Bestimmtheit des Kreises der Abgabepflichtigen führt zur Gesamtunwirksamkeit der Satzung (vgl. Senatsurt. v. 12. Juni 2018 - 4 A 580/15 -, juris Rn. 51).17 Das Bestimmtheitsgebot als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips verlangt, dass Ermächtigungen zur Vornahme belastender Verwaltungsakte nach Inhalt, Gegenstand und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt sind, so dass die Eingriffe messbar und im gewissen Umfang für den Betroffenen voraussehbar und berechenbar sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12. November 1958 - 2 BvL 4, 26, 40/56 -, juris Rn. 193 ff. = BVerfGE 8, 274, 325).
  • OVG Sachsen, 09.06.2020 - 4 A 588/18

    Grundwasser; Gewässernutzen; Trinkwasser; Milchvieh; Wasserbedarf;

    Dass ein Gesetz unbestimmte, der Auslegung und Konkretisierung bedürftige Begriffe verwendet, verstößt allein noch nicht gegen den rechtsstaatlichen Grundsatz der Normklarheit und Justitiabilität (Senatsurt. v. 12. Juni 2018 - 4 A 580/15 -, juris Rn. 45).
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