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   OVG Sachsen, 13.04.1994 - 2 S 13/94   

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OVG Sachsen, 13.04.1994 - 2 S 13/94 (https://dejure.org/1994,5280)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13.04.1994 - 2 S 13/94 (https://dejure.org/1994,5280)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 13. April 1994 - 2 S 13/94 (https://dejure.org/1994,5280)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 20 Abs. 3; EV Anl. I Kap. III Sachg. A Abschn. III Nr. 8 Maßgabe o; VwVfG § ... 35, § 37 Abs. 3, § 40; DDR-RiG § 12 Abs. 1, § 13 Abs. 6 S. 1; DRiG § 71 Abs. 3, § 13 Abs. 4, § 9 Abs. 1; BRRG § 126 Abs. 3; ORWA § 8 Abs. 4 S. 1, § 5 Abs. 2; VwGO §

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Amtsträgerübernahme; DDR; Justizdienst; Richterwahlausschuss; Anfechtbarkeit; Ablehnende Entscheidung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Sachsen, 02.03.1994 - 2 S 337/93

    Staatsanwälte der früheren DDR, Militärstaatsanwälte der früheren DDR;

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.1994 - 2 S 13/94
    Im Rahmen der auf die Anforderungen der Laufbahn bzw. des Amtes abstellenden Beurteilung der Eignung, die eine wertende Erkenntnis ist, steht dem Dienstherrn ein gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. dazu SächsOVG Beschl. v. 12.1.1993 - 2 S 603/92 SächsVB1 1993, S. 278, 279; Säch.sOVG, U. v. 2.3.1994 2 S 337/93 - GKÖD, Bd. 1, Rdnr. 18 zu § 8 BBG ).

    Die Verwaltungsgerichte müssen sich infolgedessen darauf beschränken zu prüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (SächsOVG, SächsVBl. 1993, S. 278, 279; SächsOVG, U. v. 2.3.1994 - 2 S 337/93 - BVerwG, U. v. 29.9.1960 2 C 79.59, BVerwGE 11, 139, 140; BVerwG, B. v. 11.2.1981 6 P 44.79, DÖV 1981, S. 632, 633).

    c) Zu dem gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung hat der erkennende Senat im Urteil vom 2.3.1994 - 2 S 337/93 - bezüglich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz Stellung genommen.

    Der vorstehend bezeichnete rechtliche Rahmen für die Beurteilungsermächtigung schließt es aber nicht aus, daß bestimmte Positionen und Karrieren im Justizsystem der früheren DDR eine so herausragende Bedeutung gehabt haben, daß die früheren Amtsträger schon deshalb grundsätzlich als ungeeignet für das Amt eines Richters in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat erscheinen können (SächsOVG, U. v. 2.3.1994 - 2 S 337/93 - DGH bei dem Bezirksgericht Rostock, DtZ 1992, S. 378, 394).

    Auf Vorbehalte, die sich auf die konkrete Amtsführung beziehen, kommt es unter diesen Umständen nicht mehr an (SächsOVG, U. v. 2.3.1994 - 2 S 337/93 -).

    Der Richterwahlausschuß darf ein derartiges Kriterium auch nicht unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG willkürlich in Abweichung von seiner bisherigen ständigen Praxis im Einzelfall anwenden (SächsOVG, U. v. 2.3.1994 - 2 S 337/93; Kopp, VwVfG , Rdnr. 23 zu § 40 VwVfG , mit weiteren Nachweisen).

    Die angesichts der Größe der Aufgabe der raschen personellen Erneuerung der Justiz unvermeidlichen Fehlleistungen im Einzelfall rechtfertigen keine Verpflichtung des- Richterwahlausschusses, von seinen grundsätzlichen Überlegungen abzuweichen (SächsOVG, U. v. 2.3.1994 - 2 S 337/93-, hinsichtlich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.1993 - 3 L 11/91

    Übergangsrecht; Oberste Dienstbehörde; Übernahme von Richtern; Übernahme von

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.1994 - 2 S 13/94
    Dies hat der erkennende Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung angenommen (SächsOVG, Beschl. v. 12.1.1993, 2 S 603/92) und hält daran auch nach Prüfung insbesondere der vom OVG Sachsen-Anhalt vorgebrachten Gegenargumente fest (OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 28.4.1993, 3 OVG L 11/91, § 7 ff des Urteilsabdrucks).

    Die Richterwahlausschüsse sind aufgrund ihrer Zusammensetzung (6 Landtagsabgeordnete, 4 aus der Richterschaft gewählte Richter aus den neuen Bundesländern gemäß § 12 Abs - 1 DDR- RiG , § 61 Abs. 5 SächsRiG vom 29.1.1991 [GVBl. S. 21], § 1 Abs. 3 der Verordnung zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit der Richterwahlausschüsse vom 19.2.1991 [GVBl. S. 43]) einerseits als demokratisch besonders legitimiert, andererseits als mit besonderer Sachkunde ausgestattet anzusehen und bieten auch die Gewähr dafür, daß die Bevölkerung der neuen Bundesländer die Entscheidungen akzeptieren kann (OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 28.4.1993, 3 L 11/91, S. 11 des Urteilsabdrucks).

    Diese Vorschrift lautet: "Lehnt der Richterwahlausschuß den Bewerber ab, ist diesem die Entscheidung mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung schriftlich zu übermitteln." Der Auffassung des OVG Sachsen-Anhalt, diese Vorschrift müsse als überholt gelten, weil sie im Zusammenhang mit den verfassungswidrigen Vorschriften über das Rechtsschutzverfahren in § 8 Abs. 4 S. 2 und 3 ORWA stehe (OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 28.4.1993 - 3 L 11/91, S. 15 des Urteilsabdrucks) vermag der erkennende Senat nicht beizutreten.

    Soweit das DDR- RiG und die ORWA keine Regelungen enthalten, ist das VwVfG ergänzend heranzuziehen (OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 28.4.1993, 3 L 11/91, S. 15 des Urteilsabdrucks).

    Die Prüfungskriterien des § 5 Abs. 2 ORWA greifen dies unter dem Begriff der moralischen und politischen Integrität auf (OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 28.4.1993, 3 L 11/91, S. 17 des Urteilsabdrucks).

  • OVG Sachsen, 12.01.1993 - 2 S 603/92
    Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.1994 - 2 S 13/94
    Dies hat der erkennende Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung angenommen (SächsOVG, Beschl. v. 12.1.1993, 2 S 603/92) und hält daran auch nach Prüfung insbesondere der vom OVG Sachsen-Anhalt vorgebrachten Gegenargumente fest (OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 28.4.1993, 3 OVG L 11/91, § 7 ff des Urteilsabdrucks).

    Im Rahmen der auf die Anforderungen der Laufbahn bzw. des Amtes abstellenden Beurteilung der Eignung, die eine wertende Erkenntnis ist, steht dem Dienstherrn ein gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. dazu SächsOVG Beschl. v. 12.1.1993 - 2 S 603/92 SächsVB1 1993, S. 278, 279; Säch.sOVG, U. v. 2.3.1994 2 S 337/93 - GKÖD, Bd. 1, Rdnr. 18 zu § 8 BBG ).

    Die Verwaltungsgerichte müssen sich infolgedessen darauf beschränken zu prüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (SächsOVG, SächsVBl. 1993, S. 278, 279; SächsOVG, U. v. 2.3.1994 - 2 S 337/93 - BVerwG, U. v. 29.9.1960 2 C 79.59, BVerwGE 11, 139, 140; BVerwG, B. v. 11.2.1981 6 P 44.79, DÖV 1981, S. 632, 633).

  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.1994 - 2 S 13/94
    Die Verwaltungsgerichte müssen sich infolgedessen darauf beschränken zu prüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (SächsOVG, SächsVBl. 1993, S. 278, 279; SächsOVG, U. v. 2.3.1994 - 2 S 337/93 - BVerwG, U. v. 29.9.1960 2 C 79.59, BVerwGE 11, 139, 140; BVerwG, B. v. 11.2.1981 6 P 44.79, DÖV 1981, S. 632, 633).
  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.1994 - 2 S 13/94
    Die Verwaltungsgerichte müssen sich infolgedessen darauf beschränken zu prüfen, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff und den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei betätigen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Tatbestand ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat oder sachwidrige Erwägungen angestellt hat (SächsOVG, SächsVBl. 1993, S. 278, 279; SächsOVG, U. v. 2.3.1994 - 2 S 337/93 - BVerwG, U. v. 29.9.1960 2 C 79.59, BVerwGE 11, 139, 140; BVerwG, B. v. 11.2.1981 6 P 44.79, DÖV 1981, S. 632, 633).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 546/91

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über die Fortführung der Tätigkeit von Richtern

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.1994 - 2 S 13/94
    Es soll solchen Bewerbern nach dem Willen des Gesetzgebers nicht generell die Bereitschaft und Fähigkeit abgesprochen werden, unabhängige Richter i. S. des Grundgesetzes zu werden (BVerfG, B. v. 26.6.1991 - 1 BvR 546/547/91 -, DVBl. 1991, S. 1139).
  • OVG Sachsen, 12.01.1994 - 2 S 693/93
    Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.1994 - 2 S 13/94
    In Verwaltungsstreitsachen, die Entscheidungen der Richterwahlausschüsse über die Eignung und Befähigung von Bewerbern für das Amt eines Richters zum Gegenstand haben, kommt als Streitwert nicht der Auffangwert des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG in Betracht, sondern eine Streitwertfestsetzung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG in Anlehnung an den im Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit empfohlenen Wert für Laufbahnprüfungen für den höheren Dienst in Höhe von 20.000,00 DM (SächsOVG, Beschl. v. 12.1.1994 - 2 S 693/93-).
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.1994 - 2 S 13/94
    Die Abweisung der Klage wegen fehlenden Vorverfahrens würde bei dieser Sachlage einen schwer verständlichen Formalismus bedeuten (BVerwG, U. v. 23.10.1980 - 2 A 4.78 -, Buchholz 232, Nr. 14 zu § 42 BBG ).
  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 20.92

    Opus pistorum - Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Kunstfreiheit, § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2,

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.1994 - 2 S 13/94
    Dafür spricht schon die bereits erwähnte Zusammensetzung aus Landtagsabgeordneten und gewählten Vertretern aus der Richterschaft aus den neuen Bundesländern, die eine besondere demokratische Legitimation bewirken, eine besondere Sachkunde gewährleisten und die Akzeptanz der Entscheidungen in der Bevölkerung der neuen Bundesländer ermöglichen soll (vgl. dazu BVerwG, U. v. 26.11.1992 - 7 C 20.92 -, NJW 1993, 1490 f, zum Gesichtspunkt der repräsentativen Zusammensetzung von Gremien).
  • BVerwG, 26.11.1992 - 7 C 22.92

    Indizierung eines "schlicht" jugendgefährdenden Kunstwerks; kein genereller

    Auszug aus OVG Sachsen, 13.04.1994 - 2 S 13/94
    Dafür spricht schon die bereits erwähnte Zusammensetzung aus Landtagsabgeordneten und gewählten Vertretern aus der Richterschaft aus den neuen Bundesländern, die eine besondere demokratische Legitimation bewirken, eine besondere Sachkunde gewährleisten und die Akzeptanz der Entscheidungen in der Bevölkerung der neuen Bundesländer ermöglichen soll (vgl. dazu BVerwG, U. v. 26.11.1992 - 7 C 20.92 -, NJW 1993, 1490 f, zum Gesichtspunkt der repräsentativen Zusammensetzung von Gremien).
  • BVerwG, 15.05.1964 - VII C 32.63

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 18.11.1991 - 14 N 89.1153
  • BVerwG, 12.09.1963 - VII C 62.63

    Kosten

  • OVG Sachsen, 11.05.1994 - 2 S 37/94
    Bestimmte Positionen udn Karrieren mit herausragender Bedeutung im Justizsystem der früheren DDR lassen grundsätzlihc den Schluss auf die mangelnde Eignung der früheren Amtsinhaber zu (im Anschluss an SächsOVG, Urt. v. 02.03.1994 - 2 S 337/94 und Urt. v. 13.04.1994 - 2 S 13/94).

    Dies hat der erkennende Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung angenommen (SächsOVG, B. v. 12.01.1993, 2 S 603/92; SächsOVG, U. v. 13.04.1994 - 2 S 13/94 - ) und hält daran auch nach Prüfung insbesondere der vom OVG Sachsen-Anhalt vorgebrachten Gegenargumente fest (OVG Sachsen-Anhalt, U. v. 28.04.1993, 3 OVG L 11/91, § 7 ff des Urteilsabdrucks).

    b) Es ist davon auszugehen, daß dem Richterwahlausschuß hier eine Beurteilungsermächtigung zusteht (so auch SächsOVG, U. v. 13.4.1994 - 2 S 13/94 - Dafür spricht schon die bereits erwähnte Zusammensetzung aus Landtagsabgeordneten und gewählten Vertretern aus der Richterschaft aus den neuen Bundesländern, die eine besondere demokratische Legitimation bewirken, eine besondere Sachkunde gewährleisten und die Akzeptanz der Entscheidungen in der Bevölkerung der neuen Bundesländer ermöglichen soll (vgl. dazu BVerwG, U. v. 26.11.1992 - 7 C 20.92 - NJW 1993, 1490 f, zum Gesichtspunkt der repräsentativen Zusammensetzung von Gremien).

    d) Bei der Beantwortung der Fragen, bei welchen beruflichen Positionen von einer in diesem Sinne herausragenden Bedeutung gesprochen werden kann, steht dem Richterwahlausschuß ebenfalls ein gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (so auch SächsOVG, U. v. 13.4.1994 2 S 13/94- ).

    Der Richterwahlausschuß darf ein derartiges Kriterium auch nicht unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG willkürlich in Abweichung von seiner bisherigen ständigen Praxis im Einzelfall 2 S 13/94; Kopp, anwenden (SächsOVG, U. v. 13.04.1994 VwVfG Rn. 23 zu § 40 VwVfG, m. w. N.).

    hat - was verwaltungsgerichtlich nicht beanstandet wer- 2 S 13/94 - Für den konnte (SächsOVG, U. v. 13.04.1994 Position des Richterinspekteurs "herausragende " eine spricht, daß eine zweijährige Tätigkeit als Direktor eines Kreisgerichts als Voraussetzung verlangt wurde (Schriftsatz des Beklagten vom 3.05.1994, Nr. 1.2 des Funktionsplans Anl. 2), wovon im Falle der Klägerin allerdings abgesehen wurde.

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