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   VG Oldenburg, 26.03.2008 - 11 B 730/08   

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VG Oldenburg, 26.03.2008 - 11 B 730/08 (https://dejure.org/2008,29010)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 26.03.2008 - 11 B 730/08 (https://dejure.org/2008,29010)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 26. März 2008 - 11 B 730/08 (https://dejure.org/2008,29010)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 41 AufenthV; § 41 I AufenthV; § 7 AufenthG; § 7 I 3 AufenthG

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 81 Abs. 3; AufenthV § 41 Abs. 1; VwVfG § 3 Abs. 1 Nr. 3 a; SGB I § 30 Abs. 3 S. 2; AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 7 Abs. 1 S. 3
    D (A), vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, Fiktionswirkung, Aufenthaltserlaubnis, Antragstellung, US-Amerikaner, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Ausländerbehörde, gewöhnlicher Aufenthalt, Visum nach Einreise, Ehegattennachzug, Eheschließung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96

    Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.03.2008 - 11 B 730/08
    Für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts ist in entsprechender Anwendung von § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I maßgeblich, wo jemand sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt (BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 25/96 -, NVwZ-RR 1997, 751).
  • BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 9.04

    Gewöhnlicher Aufenthalt und tatsächliche Aufenthaltsnahme; tatsächliche

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.03.2008 - 11 B 730/08
    Danach wird ein gewöhnlicher Aufenthalt dadurch begründet, dass sich der Betreffende an dem Ort oder in dem Gebiet "bis auf Weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält oder dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hat (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 5 C 9/04 -, NVwZ 2006, 97).
  • OVG Niedersachsen, 02.11.2006 - 11 ME 197/06

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bezüglich des

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.03.2008 - 11 B 730/08
    Die Voraussetzungen für die Erteilung eines solchen Aufenthaltstitels richten sich dabei nach den Bestimmungen des AufenthG (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. November 2006, - 11 ME 197/06 -, InfAuslR 2007, 67; OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Juni 2007, - 7 B 10282/07 - ).
  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 12 TG 2539/93

    Erstreckung des in AsylVfG § 80 geregelten Beschwerdeausschlusses auf eine

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.03.2008 - 11 B 730/08
    Wenn - wie hier - der voraussichtliche Eheschließungstermin noch gänzlich unsicher ist, handelt es sich nicht um einen vorübergehenden Aufenthaltszweck, der neben dem Daueraufenthalt nach der Eheschließung anerkannt werden kann (Hailbronner, Ausländerrecht, § 7 AufenthG, Rn. 22; VGH Kassel, Beschluss vom 19. November 1993, - 12 TG 2539/93 -, EZAR 632 Nr. 19).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2007 - 7 B 10282/07

    Ausländerrechtliche Bedeutung des deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrags

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.03.2008 - 11 B 730/08
    Die Voraussetzungen für die Erteilung eines solchen Aufenthaltstitels richten sich dabei nach den Bestimmungen des AufenthG (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. November 2006, - 11 ME 197/06 -, InfAuslR 2007, 67; OVG Koblenz, Beschluss vom 4. Juni 2007, - 7 B 10282/07 - ).
  • OVG Niedersachsen, 07.11.2006 - 7 ME 176/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung des unmittelbaren Bevorstehens einer

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.03.2008 - 11 B 730/08
    Eine Eheschließung steht nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. November 2006 - 7 ME 176/06 - Beschluss vom 22. Dezember 1998 - 11 M 5561/98 - ) und der gefestigten Rechtsprechung der erkennenden Kammer (vgl. z.B. Beschluss vom 12. Februar 2007, - 11 B 286/07 -) erst dann unmittelbar bevor, wenn sämtliche für die Eheschließung erforderlichen Urkunden vorgelegt worden sind und ein Termin zur Eheschließung bestimmt worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 22.12.1998 - 11 M 5561/98

    Duldung (§ 55 AuslG) gibt kein Daueraufenthaltsrecht;; Aufenthaltserlaubnis;

    Auszug aus VG Oldenburg, 26.03.2008 - 11 B 730/08
    Eine Eheschließung steht nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 7. November 2006 - 7 ME 176/06 - Beschluss vom 22. Dezember 1998 - 11 M 5561/98 - ) und der gefestigten Rechtsprechung der erkennenden Kammer (vgl. z.B. Beschluss vom 12. Februar 2007, - 11 B 286/07 -) erst dann unmittelbar bevor, wenn sämtliche für die Eheschließung erforderlichen Urkunden vorgelegt worden sind und ein Termin zur Eheschließung bestimmt worden ist.
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