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   VGH Hessen, 21.01.2005 - 6 TG 1568/04   

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VGH Hessen, 21.01.2005 - 6 TG 1568/04 (https://dejure.org/2005,1907)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.01.2005 - 6 TG 1568/04 (https://dejure.org/2005,1907)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Januar 2005 - 6 TG 1568/04 (https://dejure.org/2005,1907)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 32 Abs 1 S 1 KredWG, § 1 Abs 1 S 2 Nr 4 KredWG, § 37 Abs 1 KredWG, Art 49 EGVtr, Art 56 EGVtr
    Finanzdienstleistung; Erlaubnisvorbehalt; inländische Zweigstelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlaubnisvorbehalt für gewerbliche Betätigungen im Bereich von Bankgeschäften; Beschränkungen des Kapitalverkehrs und Zahlungsverkehrs; Maßnahmen für den Kapitalverkehr mit dritten Ländern

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Dienstleistungsfreiheit: Deutsche Bankenaufsicht über ausländische Kreditinstitute

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 49; ; EG-Vertrag Art. 56; ; EG-Vertrag Art. 57; ; EG-Vertrag Art. 58; ; KWG § ... 32 Abs. 1 S. 1; ; KWG § 49; ; KWG § 53; ; KWG § 53a; ; KWG § 53b; ; KWG § 53c; ; Richtlinie 2002/87/EG; ; Richtlinie 2004/39/EG; ; Richtlinie 93/22/EWG; ; VwGO § 80 Abs. 5 S. 1

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Finanzdienstleistungen im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr - Bankgeschäft, Dienstleistungsverkehrsfreiheit, Drittstaat, Erlaubnispflicht, Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum, Finanzdienstleistung, Gats, Grenzüberschreitende Marktzugangsformen, Inland, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG § 32 Abs. 1 Satz 1, §§ 49, 53, 53a, 53b, 53c; RL 93/22/EWG Art. 2, 5; EGV Art. 49, 56, 57, 58
    Zweifel an der Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige Finanzdienstleistungen in Deutschland ohne eigene inländische Zweigstelle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 55, 173
  • ZIP 2005, 610
  • WM 2005, 1123
  • BB 2005, 710
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2005 - 6 TG 1568/04
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Antragsgegnerin zitierten Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2002 (- I ZR 279/99 -, NJW 2002, 2175) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 10. Januar 2002 (- 3 U 218/01 -, MMR 2002, 471) zur Auslegung von § 284 StGB.
  • EuGH, 23.02.1995 - C-358/93

    Strafverfahren gegen Bordessa u.a.

    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2005 - 6 TG 1568/04
    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Europäische Gerichtshof die vorbezeichnete Vorschrift in der Rechtssache "Bordessa" (Urteil vom 23.02.1995 - C - 358/93 - Slg. 1995, I-361) und insbesondere in der Rechtssache "Sanz de Lera" (Urteil vom 14.12.1995 - C-163/94 -, Slg. 1995, I-4821) eng dahingehend ausgelegt hat, dass die unerlässlichen Maßnahmen, um Zuwiderhandlungen gegen nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch einzelne Kapitalverkehrsbewegungen zu verhindern, nicht von einer vorherigen Genehmigung abhängig gemacht werden dürfen (vgl. dazu: von der Groeben/Schwarze, a.a.O., Art. 58 EG Rdnr. 19).
  • EuGH, 05.10.1994 - C-23/93

    TV10 / Commissariaat voor de Media

    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2005 - 6 TG 1568/04
    Dementsprechend betreffen auch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs zur Dienstleistungsfreiheit vom 5. Oktober 1994 (C-23/93), 10. Mai 1995 (c-384/93) und 28. April 1998 (C-118/96) - auf die sich das Verwaltungsgericht in den Gründen des angegriffenen Beschlusses bezieht - ausschließlich solche Staaten, wie Luxemburg, Niederlande, Großbritannien, Schweden und Dänemark, die gem. Art. 227 EG-Vertrag in dessen Geltungsbereich liegen.
  • EuGH, 14.12.1995 - C-163/94

    Strafverfahren gegen Sanz de Lera u.a.

    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2005 - 6 TG 1568/04
    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Europäische Gerichtshof die vorbezeichnete Vorschrift in der Rechtssache "Bordessa" (Urteil vom 23.02.1995 - C - 358/93 - Slg. 1995, I-361) und insbesondere in der Rechtssache "Sanz de Lera" (Urteil vom 14.12.1995 - C-163/94 -, Slg. 1995, I-4821) eng dahingehend ausgelegt hat, dass die unerlässlichen Maßnahmen, um Zuwiderhandlungen gegen nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften durch einzelne Kapitalverkehrsbewegungen zu verhindern, nicht von einer vorherigen Genehmigung abhängig gemacht werden dürfen (vgl. dazu: von der Groeben/Schwarze, a.a.O., Art. 58 EG Rdnr. 19).
  • EuGH, 28.04.1998 - C-118/96

    Safir

    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2005 - 6 TG 1568/04
    Dementsprechend betreffen auch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs zur Dienstleistungsfreiheit vom 5. Oktober 1994 (C-23/93), 10. Mai 1995 (c-384/93) und 28. April 1998 (C-118/96) - auf die sich das Verwaltungsgericht in den Gründen des angegriffenen Beschlusses bezieht - ausschließlich solche Staaten, wie Luxemburg, Niederlande, Großbritannien, Schweden und Dänemark, die gem. Art. 227 EG-Vertrag in dessen Geltungsbereich liegen.
  • OLG Hamburg, 10.01.2002 - 3 U 218/01

    Veranstaltung eines Glücksspiels im Internet

    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2005 - 6 TG 1568/04
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den von der Antragsgegnerin zitierten Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2002 (- I ZR 279/99 -, NJW 2002, 2175) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 10. Januar 2002 (- 3 U 218/01 -, MMR 2002, 471) zur Auslegung von § 284 StGB.
  • VG Frankfurt/Main, 07.05.2004 - 9 G 6496/03

    Voraussetzungen für erlaubnispflichtige Finanzkommissionsgeschäfte im Inland

    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2005 - 6 TG 1568/04
    Die Ansicht, der in § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG enthaltene Erlaubnisvorbehalt erfasse auch solche gewerblichen Betätigungen im Bereich von Bankgeschäften und sonstigen Finanzdienstleiistungen, die ohne verfestigt Form einer Zweigniederlassung oder Hauptverwaltung im Inland ausgeübt würden - begegnet erheblichen rechtlichen Bedenken (entgegen VG Frankfurt am Main vom 7. Mai 2004 - 9 G 6496/03[V]), ZIP 2004, 1259).
  • OLG Frankfurt, 15.01.1986 - 16 W 2/86
    Auszug aus VGH Hessen, 21.01.2005 - 6 TG 1568/04
    Aus diesem Regelungszusammenhang ließe sich die Schlussfolgerung ziehen, dass sich eine Anwendung des § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG auf Unternehmen mit Sitz in einem sog. Drittstaat - ohne Zweigstelle oder Repräsentanz im Inland - verbietet (Boss/Fischer/Schulte-Mattler, Kreditwesengesetz, Kommentar, 2. Aufl., 2004, § 32 KWG Rdnr. 7 und § 53 KWG Rdnr. 158 ff., Reischauer/Kleinhans, Kreditwesengesetz, Loseblattkommentar [Stand: Oktober 2004], § 32 Rdnr. 8; OLG Frankfurt, 15.01.1986 - 16 W 2/86 -, WM 1987, 899).
  • BVerwG, 22.04.2009 - 8 C 2.09

    Bankgeschäft; Kreditgeschäft; Erlaubnispflicht; Erlaubnisvorbehalt; Betreiben;

    Dagegen sind die Mitgliedstaaten gemeinschaftsrechtlich nicht gehindert, für Institute wie die Klägerin, die ihren Sitz in einem Drittstaat haben und nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, Erlaubnispflichten zu begründen oder beizubehalten (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Oktober 2006, a.a.O. Rn. 50; offen gelassen von VGH Kassel, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 6 TG 1568/04 - WM 2005, 1123 ).
  • VG Frankfurt/Main, 05.07.2007 - 1 E 4355/06

    Zu grenzüberschreitenden Bankgeschäften von einem Drittstaat aus auf dem

    Da der Wortlauf darauf abstellt, "wer im Inland Bankgeschäfte betreibt" ist offen, ob Bankgeschäfte im Inland nur dann betrieben werden, wenn das jeweilige Unternehmen auch seinen Sitz im Inland hat oder auch dann, wenn die Geschäfte vom Ausland aus zielgerichtet im Inland betrieben werden (im Ergebnis ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 21.01.2005, 6 TG 1568/04, WM 2005 Seite 1123; Beschluss der früher zuständigen 9. Kammer des Verwaltungsgerichtes Frankfurt vom 09.05.2004 (9 G 6406/03 [V]) WM 2004, 1970 Ohler EuZW 2006 Seite 691; Voge WM 2007 Seite 381; a. A. Hanten, WM 2003, 1412; Sammlung in Beck/Samm/Kokemoor - KWG § 32 Rn 40; Marwede, in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG 2. Auflage 2004 § 53 Rdnr. 121, 146; Rögner, WM 2006 Seite 745).

    Einerseits lässt sich vertreten, dass die §§ 53 f. KWG gesetzessystematisch Ausnahme von der Regel darstellen, nach der ausländische Institute nicht der Aufsicht durch die Beklagte unterliegen (vgl. insoweit Marwede ZIP 2005 Seite 610; Hessischer VGH Beschluss vom 21.01.2005 a. a. O. OLG Frankfurt B. v. 15.01.1986 Beckmann - Bauer - Bankaufsichtsrecht § 53 Abs. 1 Nr. 14. Andererseits lässt sich vertreten, dass das Betreiben von Bankgeschäften einem präventiven Erlaubnisvorbehalt unterliegt und - soweit eine Spezialregelung nichts besonderes bestimmt - die von Drittstaaten Unternehmen grenzüberschreitend im Inland betriebenen Bankgeschäfte grundsätzlich diesen generellen Erlaubnisvorbehalt unterfallen.

  • VGH Hessen, 04.03.2014 - 6 B 2049/13
    Schließlich macht der Bevollmächtigte des Antragstellers unter III. der Beschwerdebegründung unter Berufung auf die Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 21. Januar 2005 - 6 TG 1568/04 - geltend, das Aussetzungsinteresse des Antragstellers hätte berücksichtigt werden und die Interessenabwägung hätte zu seinen Gunsten ausfallen müssen.

    Daraus folgt, dass der Antragsteller aus dem Beschluss des Senats vom 21. Januar 2005 (6 TG 1568/04) keine für ihn günstigen Schlussfolgerungen herleiten kann.

  • VG Frankfurt/Main, 17.03.2005 - 1 G 7060/04

    Kreditaufsicht; Finanzdienstleistung; Nachweistätigkeit; Call-Center;

    Dieses frühe Einsetzen der Erlaubnispflicht entspricht im Übrigen gerade in einem Fall wie dem vorliegenden dem Zweck des Anlegerschutzes sowie der Stabilität des Finanzsystems, da das das Hauptgeschäft betreibende Unternehmen außerhalb der Europäischen Gemeinschaft tätig ist und sich eine Anwendung des § 32 Abs. 1 S. 1 KWG auf ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat - ohne Zweigstelle oder Repräsentanz im Inland - unter Umständen verbietet (vgl. hierzu Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss v. 21.01.2005, 6 TG 1568/04; vgl. auch Vorlage des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main an den Europäischen Gerichtshof in der Sache 9 E 993/04 (V), Beschluss v. 11.10.2004).
  • VGH Hessen, 15.09.2005 - 6 TG 1816/05

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Auskunftspflicht; Übermaßverbot

    Der beschließende Senat hat in seinem Beschluss vom 21. Januar 2005 - 6 TG 1568/04 - in grundsätzlicher Weise ausgeführt, dass die Ansicht, der in § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG enthaltene Erlaubnisvorbehalt erfasse auch solche gewerbliche Betätigungen im Bereich von Bankgeschäften und sonstigen Finanzdienstleistungen, die ohne verfestigte Form einer Zweigniederlassung oder Hauptverwaltung im Inland ausgeübt würden, erheblichen rechtlichen Bedenken begegnet.
  • LG Landshut, 14.05.2008 - 23 O 371/08
    Dadurch, dass die Vertragsbeziehung im Januar 1998 beendet wurde und die Beklagte über einen Zeitraum von mehr als 6 Jahren keinerlei Tätigkeiten für den Kläger mehr ausübte, waren die neuerlichen Vermögensverwaltungsaufträge und die damit verbundenen Finanzdienstleistungen der Beklagten erlaubnispflichtig (vgl. hierzu hessischer Verwaltungsbeschlussvom 21.01.2005, Az. 6 TG 1568/04 ).
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