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   BAG, 12.07.1988 - 1 ABR 85/86   

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BAG, 12.07.1988 - 1 ABR 85/86 (https://dejure.org/1988,759)
BAG, Entscheidung vom 12.07.1988 - 1 ABR 85/86 (https://dejure.org/1988,759)
BAG, Entscheidung vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 (https://dejure.org/1988,759)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über eine tarifliche Altersgrenze hinaus

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG §§ 99, 117; ArbGG § 83 Abs. 3; GG Art. 12 Abs. 1; MTV Nr. 3 und Nr. 3a für das Bordpersonal der Deutschen Lufthansa AG und der Condor Flugdienst GmbH vom 2.11.1979/8.4.1980 § 19 Abs. 3
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses über tarifliche Altersgrenze (hier 55. Lebensjahr) hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 225 (Ls.)
  • BB 1988, 1458
  • BB 1988, 2111
  • BB 1988, 2176
  • DB 1989, 633
  • JR 1989, 220
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 18.07.1978 - 1 ABR 79/75

    Tarifvertrag - Arbeitsverhältnis - ALtersgrenze - Einstellung - Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 12.07.1988 - 1 ABR 85/86
    Der Senat hat dies für Fälle ausgesprochen, in denen das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats enden sollte, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet, als auch für Fälle, in denen sich ein befristetes Arbeitsverhältnis automatisch verlängert, wenn der Arbeitgeber keine Nichtverlängerungsanzeige abgibt (BAGE 31, 20 = AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972).

    a) Soweit die Rechtsbeschwerde auf den Unterschied zu dem vom Senat im Beschluß vom 18. Juli 1978 (BAGE 31, 20 = AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972) entschiedenen Fall einer Altersgrenze von 65 Jahren hinweist, ist dieser Unterschied ohne Bedeutung.

  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 12.07.1988 - 1 ABR 85/86
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist es zulässig, auch losgelöst von einem konkreten inzwischen erledigten Einzelfall die Feststellung eines umstrittenen Beteiligungsrechts zu beantragen, wenn die Klärung des Beteiligungsrechts für künftige vergleichbare Fälle erforderlich ist (BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979; BAGE 51, 151, 156 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2 b der Gründe).
  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79

    Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung

    Auszug aus BAG, 12.07.1988 - 1 ABR 85/86
    Das Bundesarbeitsgericht hat daher auch entschieden, daß der Arbeitsvertrag eines ohne Zustimmung des Betriebsrats eingestellten Arbeitnehmers nicht wegen des Fehlens dieser Zustimmung unwirksam ist, der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vielmehr ohne Zustimmung des Betriebsrats nicht im Betrieb beschäftigen darf (BAGE 34, 1 = AP Nr. 9 zu Art. 33 Abs. 2 GG ).
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 16/85

    Personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Tendenzträgern

    Auszug aus BAG, 12.07.1988 - 1 ABR 85/86
    Der Senat hat dies für Fälle ausgesprochen, in denen das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats enden sollte, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet, als auch für Fälle, in denen sich ein befristetes Arbeitsverhältnis automatisch verlängert, wenn der Arbeitgeber keine Nichtverlängerungsanzeige abgibt (BAGE 31, 20 = AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BAG, 12.07.1988 - 1 ABR 85/86
    Der Senat hat dies für Fälle ausgesprochen, in denen das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats enden sollte, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet, als auch für Fälle, in denen sich ein befristetes Arbeitsverhältnis automatisch verlängert, wenn der Arbeitgeber keine Nichtverlängerungsanzeige abgibt (BAGE 31, 20 = AP Nr. 9 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 44/84

    Mitbestimmungsrecht - Mitbestimmung - Betriebsrat - Weisungsgebundenheit -

    Auszug aus BAG, 12.07.1988 - 1 ABR 85/86
    Der Senat hat unter Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG stets einen Vorgang verstanden, durch den Personen für eine bestimmte Zeit in den Betrieb eingegliedert werden, um dort ebenso wie die bereits beschäftigten Arbeitnehmer zur Erfüllung des arbeitstechnischen Zweckes des Betriebs weisungsgebundene Tätigkeit wahrzunehmen (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; zuletzt Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe).
  • BVerwG, 13.02.1979 - 6 P 48.78

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages - Zweck

    Auszug aus BAG, 12.07.1988 - 1 ABR 85/86
    Auch das Bundesverwaltungsgericht sieht unter Zugrundelegung dieser Erwägungen eine Vertragsverlängerung als mitbestimmungspflichtige Einstellung an (BVerwGE 57, 280).
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    Auszug aus BAG, 12.07.1988 - 1 ABR 85/86
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist es zulässig, auch losgelöst von einem konkreten inzwischen erledigten Einzelfall die Feststellung eines umstrittenen Beteiligungsrechts zu beantragen, wenn die Klärung des Beteiligungsrechts für künftige vergleichbare Fälle erforderlich ist (BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979; BAGE 51, 151, 156 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2 b der Gründe).
  • BAG, 16.12.1986 - 1 ABR 52/85

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abordnungen

    Auszug aus BAG, 12.07.1988 - 1 ABR 85/86
    Der Senat hat unter Einstellung im Sinne von § 99 BetrVG stets einen Vorgang verstanden, durch den Personen für eine bestimmte Zeit in den Betrieb eingegliedert werden, um dort ebenso wie die bereits beschäftigten Arbeitnehmer zur Erfüllung des arbeitstechnischen Zweckes des Betriebs weisungsgebundene Tätigkeit wahrzunehmen (BAGE 51, 337 = AP Nr. 35 zu § 99 BetrVG 1972; zuletzt Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 1 a der Gründe).
  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der

    Auszug aus BAG, 12.07.1988 - 1 ABR 85/86
    Von Amts wegen auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu beteiligen sind nur solche Stellen und Personen, die nach materiellem Recht an dem vom Antragsteller umschriebenen Gegenstand des Beschlußverfahrens beteiligt sind, weil sie durch die beantragte Sachentscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung betroffen werden (BAGE 37, 31 = AP Nr. 2 zu § 83 ArbGG 1979; BAGE 39, 102, 103 = AP Nr. 3 zu § 80 ArbGG 1979, zu II 3 der Gründe; BAGE 50, 1 = AP Nr. 12 zu § 19 BetrVG 1972).
  • BAG, 27.05.1982 - 6 ABR 105/79

    Versetzung

  • BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren

  • BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 73/82

    Prozeßantrag

  • BAG, 14.10.1986 - 1 ABR 13/85

    Stellung eines Angestellten der Lufthansa als Purser mit Schwerpunkt auf dem

  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 22/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Einstellung - Hinausschieben des

    (2) Die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über eine auf das Arbeitsverhältnis anwendbare tarifliche Altersgrenze hinaus ist ebenfalls eine nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung (BAG 10. März 1992 - 1 ABR 67/91 - zu B 3 b der Gründe; 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - zu B II 1 der Gründe zu einer Altersgrenze 55 Jahre; 18. Juli 1978 - 1 ABR 79/75 - zu II 2 c der Gründe, BAGE 31, 20 zur Regelaltersgrenze; DKW/Bachner 17. Aufl. § 99 Rn. 47; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 99 Rn. 39; WPK/Preis BetrVG 4. Aufl. § 99 Rn. 11; aA HWGNRH-Huke BetrVG 10. Aufl. § 99 Rn. 42; MHdB ArbR/Lunk 4. Aufl. Bd. 4 § 340 Rn. 21; Raab GK-BetrVG 11. Aufl. § 99 Rn. 37; Thüsing in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 99 Rn. 42) .

    Die Beteiligung des Betriebsrats reicht im Fall einer tariflichen Altersgrenze, wie bei jeder befristeten Einstellung, zunächst nur bis zu der vorgesehenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - zu B I 2 a bb der Gründe, BAGE 65, 329; 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - zu B II 2 a der Gründe zu einer Altersgrenze 55 Jahre) .

    Wenn daher ein Arbeitnehmer mit Erreichen der Altersgrenze seinen Arbeitsplatz "verliert", weil der Betriebsrat seiner Weiterbeschäftigung zu Recht die Zustimmung verweigert, so folgt dies ebenso aus dem Zweck der Mitbestimmung des Betriebsrats wie die Möglichkeit, dass ein Arbeitnehmer einen angestrebten Arbeitsplatz nicht "erhält", weil der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung dieses Arbeitnehmers ordnungsgemäß verweigert (BAG 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - zu B II 2 c der Gründe).

    Es ist daher gleichgültig, auf welcher rechtlichen Grundlage die Weiterbeschäftigung beruht (BAG 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - zu B II 2 b der Gründe) .

  • LAG München, 29.05.2020 - 3 TaBV 127/19

    Einstellung, Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts, tarifvertragliche

    Die Arbeitgeberinnen haben unwidersprochen vorgetragen, dass sie das Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts nach § 41 Satz 3 SGB VI jährlich 5 - 10 mal vereinbaren (das Feststellungsinteresse für den umgekehrten Fall eines Feststellungsantrags des Betriebsrats, dass die Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über eine tarifliche Altersgrenze hinaus der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG unterliegt, bereits bejahend BAG, Beschluss vom 12.07.1988 - 1 ABR 85/86 - unter I. 2. der Gründe).

    Das bisherige Arbeitsverhältnis hat bei einer üblichen Altersgrenzenregelung, nach der das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit Erreichen einer bestimmten Altersgrenze enden soll, ohne dass es einer Kündigung bedarf, geendet (vgl. BAG, Beschluss vom 12.07.1988 - 1 ABR 85/86 - unter II. 2. d) der Gründe).

    Im Falle einer tariflichen Altersgrenze reicht die Beteiligung des Betriebsrats, wie bei jeder befristeten Beschäftigung, zunächst nur bis zu der vorgesehenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG, Beschluss vom 12.07.1988 - 1 ABR 85/86 - unter II. 2. a) der Gründe).

    Der Betriebsrat kann seine Zustimmung verweigern, wenn durch die Weiterbeschäftigung im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer benachteiligt werden, § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG (vgl. BAG, Teilbeschluss vom 10.03.1992 - 1 ABR 67/91 - unter B. 3. b) der Gründe; Beschluss vom 12.07.1988 - 1 ABR 85/86 - unter II. 2. c) der Gründe).

    Dadurch wird nicht in die Rechte des Arbeitnehmers eingegriffen, weil er keinen Anspruch auf Verlängerung seines beendeten Arbeitsverhältnisses hat (vgl. BAG, Beschluss vom 12.07.1988 - 1 ABR 85/86 - unter II. 2. d) der Gründe).

    Anknüpfungspunkt für die Beteiligung des Betriebsrats ist demgegenüber die tatsächliche Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers im Betrieb über die zunächst vorgesehene Zeit hinaus (vgl. BAG, Beschluss vom 12.07.1988 - 1 ABR 85/86 - unter II. 2. b) der Gründe).

    Es kommt deshalb nicht darauf an, auf welche rechtliche Weise die Weiterbeschäftigung geregelt wird, ob durch die Vereinbarung eines neuen Arbeitsvertrags oder "nur" durch vertragliche Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien über die Verlängerung während des laufenden Arbeitsverhältnisses (vgl. BAG, Beschluss vom 12.07.1988 - 1 ABR 85/86 - unter II. 2. b) der Gründe).

    Durch eine etwaige Zustimmungsverweigerung wird nicht in die Rechte des Arbeitnehmers eingegriffen, weil er keinen Anspruch auf Verlängerung seines beendeten Arbeitsverhältnisses hat (vgl. BAG, Beschluss vom 12.07.1988 - 1 ABR 85/86 - unter II. 2. d) der Gründe).

  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 73/91

    Unterrichtung des Betriebsrates vor einer Einstellung

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Arbeitgeber wie Betriebsrat zur Klärung von Streitfragen über das Bestehen oder Nichtbestehen oder den Inhalt eines Beteiligungsrechts unabhängig von konkret zu entscheidenden Einzelfällen ein Feststellungsverfahren einleiten können (vgl. zuletzt Beschlüsse des Senats vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - und 28. September 1988 - 1 ABR 37/87 - AP Nr. 54 und 55 zu § 99 BetrVG 1972; vgl. dazu auch Matthes, DB 1989, 1285, 1290).
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87

    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber,

    Gerade darauf beruht die Rechtsprechung des Senats, daß die Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder die Fortbeschäftigung eines Arbeitnehmers über eine Altersgrenze hinaus als erneute Einstellung wiederum der Zustimmung des Betriebsrats bedarf (Beschluß vom 28. Oktober 1986, BAGE 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89

    Mitbestimmung nach befristeter Probezeit

    An dieser Rechtsprechung hat der Senat in späteren Entscheidungen festgehalten (Beschluß vom 16. Dezember 1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972; Beschluß vom 18. April 1989 - 1 ABR 97/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen) und sie in den Beschlüssen vom 1. August 1989 (- 1 ABR 54/88 - AP Nr. 68 zu § 99 BetrVG 1972, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) und vom 15. Mai 1990 (- 1 ABR 31/89 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen) hinsichtlich der Art der zu verrichtenden Tätigkeit präzisiert.

    In seinem Beschluß vom 12. Juli 1988 (- 1 ABR 85/86 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972) hat der Senat diese Rechtsprechung bestätigt.

  • BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 228/89

    Anwendung deutschen Betriebsverfassungsrechts bei langjährigem Einsatz des

    Da das BetrVG auf die tatsächliche Eingliederung unabhängig von der zugrundeliegenden Rechtsbeziehung abstellt (vgl. für die Einstellung: BAG, Beschluß vom 16.12.1986 - 1 ABR 52/85 - AP Nr. 40 zu § 99 BetrVG 1972 = NZA 1987, 424 [425]; Beschluß vom 12.07.1988 - 1 ABR 85/86 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972), ist es unschädlich, daß der Inlandstätigkeit zunächst ein befristeter Arbeitsvertrag zugrunde lag.
  • BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 72/06

    Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des

    Die Heranziehung der Vorschriften der ZPO über die Nebenintervention wird aber nach § 80 Abs. 2 Satz 1 letzter Halbs. ArbGG in Angelegenheiten aus dem BetrVG gem. § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG durch die Verfahrensregelungen in § 81, § 83 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 ArbGG ausgeschlossen (LAG Frankfurt 24. Oktober 1989 - 5 TaBVGa 155/89 - LAGE BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 17 = DB 1990, 2126, zu II 1 der Gründe; offengelassen von BAG 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 -AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 54 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 59, zu B I 4 der Gründe; wie hier Matthes in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 5. Aufl. § 83 Rn. 23 ff.; ErfK/Eisemann 8. Aufl. § 83 ArbGG Rn. 8; BCF/Friedrich ArbGG 4. Aufl. § 83 Rn. 2; anders Schwab/Weth-Weth ArbGG § 83 Rn. 97 f.; Hoyningen-Huene RdA 1992, 355, 363; Laux, Die Antrags- und Beteiligungsbefugnis im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, S. 74).
  • BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97

    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als mitbestimmungspflichtige

    Die Interessenlage ist hier durchaus vergleichbar derjenigen bei unbefristeter Weiterbeschäftigung eines zunächst befristet eingestellten Arbeitnehmers (vgl. Senatsbeschluß vom 7. August 1990, aaO) oder bei Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über die tarifliche Altersgrenze hinaus (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972).
  • LAG Düsseldorf, 06.07.2012 - 6 TaBV 30/12

    Arbeitnehmereigenschaft von Mitgliedern der DRK-Schwesternschaft; Abwendbarkeit

    Eine Einstellung im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG setzt nicht notwendig die Begründung eines Arbeitsverhältnisses voraus (BAG v. 23.06.2010 - 7 ABR 1/09 - Rn. 13, AP Nr. 60 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; BAG v. 02.10.2007 - 1 ABR 60/06 - Rn. 15, AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; BAG v. 12.11.2002 - 1 ABR 60/01 - AP Nr. 43 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; BAG v. 22.04.1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
  • BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87

    Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist es zulässig, auch losgelöst von einem konkreten, inzwischen erledigten Einzelfall die Feststellung eines umstrittenen Beteiligungsrechts zu beantragen, wenn die Klärung des Beteiligungsrechts für künftige vergleichbare Fälle erforderlich ist (BAGE 39, 259 = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979; Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979; BAGE 51, 151, 156 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 2 b der Gründe und BAG Beschluß vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - zu B I 2 b der Gründe, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 308/88

    Befristung des Arbeitsvertrages

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2011 - 6 TaBV 63/11

    Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Versetzung einer

  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 68/88

    Betriebsrat: Begriff der zustimmungsbedürftigen Einstellung

  • BAG, 10.03.1992 - 1 ABR 67/91

    Beschäftigungsverbot nach Erreichen der Altersgrenze

  • LAG Düsseldorf, 27.01.2017 - 6 TaBV 60/16

    Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Änderung der Zuordnung einer Filiale zu

  • LAG Nürnberg, 22.07.2015 - 4 TaBV 6/15

    Mitbestimmung - Einstellung - Aufhebung - Arbeitszeitreduzierung - Rentner

  • LAG München, 01.03.2000 - 9 TaBV 51/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung von technischen

  • BAG, 16.01.1990 - 1 ABR 47/88

    Mitbestimmung bei Auslandsarbeitsverhältnis - Aufhebung einer vom Arbeitgeber

  • BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 39/92

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einstellung von Studenten als

  • LAG Hessen, 04.02.1997 - 4 TaBV 1/96

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitbestimmung bei Beamten der Deutschen Post AG

  • BAG, 04.11.1992 - 5 AZR 268/91
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