Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 08.02.2008

Rechtsprechung
   BGH, 02.04.2008 - 1 ARs 3/08   

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https://dejure.org/2008,4667
BGH, 02.04.2008 - 1 ARs 3/08 (https://dejure.org/2008,4667)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2008 - 1 ARs 3/08 (https://dejure.org/2008,4667)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2008 - 1 ARs 3/08 (https://dejure.org/2008,4667)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 66b Abs. 3 StGB; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 5 EMRK
    Nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei noch zu vollstreckender Freiheitsstrafe (Sperrwirkung; Gesetzesauslegung; Auslegungstheorie: Bedeutung der Materialien; fragmentarische Natur des Strafrechts; ...

  • openjur.de
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des § 66b Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB); Rechtmäßigkeit einer nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Weitere Vollstreckung einer mit einer Anordnung der Unterbringung verhängten Freiheitsstrafe nach Erledigung der Unterbringung in ...

  • Judicialis

    GVG § 132 Abs. 3; ; StGB § ... 21; ; StGB § 66b; ; StGB § 66b Abs. 1; ; StGB § 66b Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 66b Abs. 2; ; StGB § 66b Abs. 3; ; StGB § 66b Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 67d Abs. 6; ; StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 b Abs. 3 § 67 d Abs. 6
    Antwort des 1. Strafsenats zur Anfrage des 4. Strafsenats zur nachträglichen Sicherungsverwahrung nach erledigter Unterbringung und Vollzug einer Freiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 2008, 253
  • JR 2008, 255
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 1 ARs 3/08
    "Der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 3 StGB steht nicht entgegen, dass der Betroffene nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 6 StGB) noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden ist." Da dies dem Senatsurteil vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (= NJW 2008, 240) widerspricht, hat er gemäß § 132 Abs. 3 GVG angefragt, ob hieran festgehalten wird (Beschl. vom 5. Februar 2008 - 4 StR 314/07 und 4 StR 391/07).

    Der Senat hält die im Senatsurteil vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 zitierte Passage in der Begründung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung (BTDrucks. 15/2887 S. 14) nicht für "unklar und damit ihrerseits auslegungsbedürftig" (Anfragebeschl. Rdn 16).

    Im Rahmen der Auslegung ist dem Willen des Gesetzgebers ein umso größeres Gewicht beizumessen, je jünger die auszulegende Norm ist (vgl. Wank aaO S. 49 f.; im Ergebnis ebenso Eser in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 1 Rdn. 41 ff.; a.A. - ohne Berücksichtigung der Bedeutung eines größeren oder geringeren Zeitablaufs - Zschieschack/Rau in ihrer Anmerkung zum Senatsurt. vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07, zur Veröffentlichung in Heft 4/2008 der JR vorgesehen).

  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 1 ARs 3/08
    Die Auslegung anhand des aus der Entstehungsgeschichte eines Gesetzes zu erschließenden Willens des Gesetzgebers ist der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht fremd (vgl. BGHZ 46, 74, 80 m. Nachw.; ferner Simon, Gesetzesauslegung im Strafrecht S. 258 ff. m. weit. Nachw. aus der Rspr.).
  • BGH, 18.01.2007 - 4 StR 394/06

    Schwerer Raub (Scheinwaffen als Werkzeuge im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b StGB:

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 1 ARs 3/08
    Insoweit verweist der Senat auf die - ähnlich wie das in Rede stehende Senatsurteil mit der Schwere der Rechtsfolge begründete - Rechtsprechung zur einschränkenden Auslegung von § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB in der Fassung des Sechsten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (6. StrRG) vom 26. Januar 1998 (BGBl I 164) im Hinblick auf nach dem äußeren Erscheinungsbild offensichtlich ungefährliche Scheinwaffen (vgl. BGH, Urt. vom 18. Januar 2007 - 4 StR 394/06 = JR 2007, 379 m. insoweit zust. Anm. Kudlich).
  • BGH, 06.04.2006 - 1 StR 78/06

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Begriffe Verbrechen gegen die körperliche

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 1 ARs 3/08
    Auch die Einschränkung formaler Voraussetzungen für die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist dabei im Gesetzgebungsverfahren bewusst gewählt worden, um - wie es von Verfassungs wegen geboten ist - sicher zu stellen, dass sie auf seltene Einzelfälle begrenzt bleibt (vgl. BGHSt 51, 25, 27 m.w.N.).
  • BGH, 05.02.2008 - 4 StR 314/07

    Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 3 StGB trotz

    Auszug aus BGH, 02.04.2008 - 1 ARs 3/08
    "Der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung gemäß § 66b Abs. 3 StGB steht nicht entgegen, dass der Betroffene nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 67d Abs. 6 StGB) noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden ist." Da dies dem Senatsurteil vom 28. August 2007 - 1 StR 268/07 (= NJW 2008, 240) widerspricht, hat er gemäß § 132 Abs. 3 GVG angefragt, ob hieran festgehalten wird (Beschl. vom 5. Februar 2008 - 4 StR 314/07 und 4 StR 391/07).
  • BGH, 07.10.2008 - GSSt 1/08

    Großer Senat für Strafsachen bestätigt Einschränkung nachträglicher

    Auf Anfragebeschluss (§ 132 Abs. 3 Satz 1 GVG) des 4. Strafsenats vom 5. Februar 2008 (NStZ 2008, 333 m. Anm. Ullenbruch) hat der 1. Strafsenat mit Beschluss vom 2. April 2008 - 1 ARs 3/08 (JR 2008, 255 m. Anm. Kudlich) an seiner Rechtsauffassung festgehalten.
  • BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgehoben und zu erneuter Prüfung

    Dies gilt unabhängig von der durch die Senate des Bundesgerichtshofs uneinheitlich beantworteten und dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs unterbreiteten Frage, ob es der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 3 StGB entgegensteht, dass der Betroffene nach Erklärung der Erledigung der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus noch Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden ist (vgl. hierzu einerseits BGHSt 52, 31; BGH JR 2008, 255; andererseits BGH NStZ 2008, 333; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 4 StR 314/07 - und 4 StR 391/07).
  • OLG Bamberg, 29.04.2016 - 2 Ss OWi 5/16

    Keine Tilgungshemmung nach § 29 Abs. 6 S. 2 StVG a.F. für Voreintragungen in das

    Dem gesetzgeberischen Willen ist insoweit im Rahmen der Auslegung umso größeres Gewicht beizumessen, wenn es sich - wie hier - um eine noch junge Norm handelt, da dies umso eher die Unterstellung ermöglicht, dass der Wille des Gesetzgebers bei deren Erlass auch zum Entscheidungszeitpunkt noch fortgelten soll (st.Rspr.; vgl. u. a. BGH, Urteil v. 28.08.2007 - 1 StR 268/07 = BGHSt 52, 31 = NJW 2008, 240 = StV 2008, 77 = JR 2008, 207 und Beschl. v. 02.04.2008 - 1 ARs 3/08 = JR 2008, 255 mit Anm. Kudlich; vgl. auch BGH, Urt. v. 18.01.2007 - 4 StR 394/06 = StV 2007, 186 = StraFo 2007, 167 = NStZ 2007, 332 = JR 2007, 379 m. Anm. Kudlich JR 2007, 381).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2013 - 7 U 229/11

    Wohngebäudeversicherung: Leistungsfreiheit wegen Leitungswasserschadens aufgrund

    Der Wille des Gesetzgebers, der im Rahmen der Auslegung auch dann zu berücksichtigen ist, wenn er keinen Niederschlag im Gesetzeswortlaut gefunden hat (vgl. BGH JR 2008, 255), ist insofern eindeutig.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.02.2008 - 1 ARs 3/08   

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https://dejure.org/2008,14365
OLG Köln, 08.02.2008 - 1 ARs 3/08 (https://dejure.org/2008,14365)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.02.2008 - 1 ARs 3/08 (https://dejure.org/2008,14365)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Februar 2008 - 1 ARs 3/08 (https://dejure.org/2008,14365)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Bewilligung einer über die gesetzlichen Gebühren hinausgehenden Pauschvergütung eines bestellten oder beigeordneten Rechtsanwalts

  • Burhoff online

    Pauschgebühr: Nebenklägervertreter; besonderer Umfang; besondere Schwierigkeiten;

  • Judicialis

    RVG § 51 Abs. 1 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    RVG § 51
    Pauschvergütung bei Mehrfachvertretung der Nebenklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.2008 - 1 ARs 3/08
    Dass dabei im Ergebnis die Vergütung des beigeordneten Anwalts deutlich unter der eines Wahlverteidigers bzw. Wahlbeistands liegt bzw. liegen kann, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG NJW 2007, 3420).
  • OLG Köln, 06.01.2006 - 2 ARs 231/05

    Pauschvergütung bei mehrere Besuchen des in auswärtiger Justizvollzugsanstalt

    Auszug aus OLG Köln, 08.02.2008 - 1 ARs 3/08
    Da wesentliche Gesichtspunkte, die bisher unter Geltung der BRAGO Anlass zur Gewährung einer Pauschgebühr gegeben haben, nunmehr bereits bei der Bemessung der gesetzlichen Gebühr nach dem RVG berücksichtigt werden (z.B. Teilnahme an Vernehmungen im Ermittlungsverfahren und an Haftprüfungsterminen, besonders lange Dauer der Hauptverhandlung), ist der praktische Anwendungsbereich der Vorschrift eingeschränkt (vgl. OLG Köln 2. StrafS B. v. 03.05.2005 - 2 ARs 87/05 - B. v. 06.01.2006 - 2 ARs 231/05 - SenE v. 14.07.2007 - 1 ARs 41/07).
  • OLG Köln, 18.10.2019 - 1 RVGs 39/19

    Pauschgebühr, Wirtschaftsstrafverfahren, zwei Pflichtverteidiger

    Da wesentliche Gesichtspunkte, die noch unter Geltung der BRAGO Anlass zur Gewährung einer Pauschgebühr gegeben haben, nunmehr bereits bei der Bemessung der gesetzlichen Gebühr nach dem RVG berücksichtigt werden (z.B. Teilnahme an Vernehmungen im Ermittlungsverfahren und an Haftprüfungsterminen, besonders lange Dauer der Hauptverhandlung), ist der praktische Anwendungsbereich der Vorschrift eingeschränkt (vgl. OLG Köln 2. StrafS B. v. 03.05.2005 - 2 ARs 87/05 B. v. 06.01.2006 - 2 ARS 231/05 SenE v. 26.04.2007 - 1 ARs 20/07 SenE v. 08.02.2008 - 1 ARs 3/08 -).
  • OLG Köln, 10.04.2019 - 1 RVGs 15/19

    Pauschgebühr, besondere Schwierigkeit

    Da wesentliche Gesichtspunkte, die noch unter Geltung der BRAGO Anlass zur Gewährung einer Pauschgebühr gegeben haben, nunmehr bereits bei der Bemessung der gesetzlichen Gebühr nach dem RVG berücksichtigt werden (z.B. Teilnahme an Vernehmungen im Ermittlungsverfahren und an Haftprüfungsterminen, besonders lange Dauer der Hauptverhandlung), ist der praktische Anwendungsbereich der Vorschrift eingeschränkt (vgl. OLG Köln 2. StrafS B. v. 03.05.2005 - 2 ARs 87/05 - B. v. 06.01.2006 - 2 ARs 231/05 - SenE v. 26.04.2007 -1 ARs 20/07 - SenE v. 08.02.2008 - 1 ARs 3/08 -).
  • OLG Köln, 16.12.2016 - 1 RVGs 62/16

    Pauschgebühr, Kompensation

    Da wesentliche Gesichtspunkte, die noch unter Geltung der BRAGO Anlass zur Gewährung einer Pauschgebühr gegeben haben, nunmehr bereits bei der Bemessung der gesetzlichen Gebühr nach dem RVG berücksichtigt werden (z.B. Teilnahme an Vernehmungen im Ermittlungsverfahren und an Haftprüfungsterminen, besonders lange Dauer der Hauptverhandlung), ist der praktische Anwendungsbereich der Vorschrift eingeschränkt (vgl. OLG Köln 2. StrafS B. v. 03.05.2005 - 2 ARs 87/05 - B. v. 06.01.2006 - 2 ARs 231/05 - SenE v. 26.04.2007 - 1 ARs 20/07 - SenE v. 08.02.2008 - 1 ARs 3/08 -).
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