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   BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 322/00   

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https://dejure.org/2001,1536
BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 322/00 (https://dejure.org/2001,1536)
BAG, Entscheidung vom 20.02.2001 - 1 AZR 322/00 (https://dejure.org/2001,1536)
BAG, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 1 AZR 322/00 (https://dejure.org/2001,1536)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BetrVG § 87; ; BetrVG § 77 Abs. 3; ; BetrVG § 50; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; ZPO §§ 233 ff.; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • RA Kotz

    Vergütung Gewerkschaftsbeschäftigte & Zugang von Telefaxen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortführung der Rechtsprechung zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Gewerkschaftsbeschäftigten und zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nutzung eines Telefaxgeräts.

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87, § 77 Abs. 3; § 50; GG Art. 9 Abs. 3; ZPO §§ 233 ff., 85 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Scheitern einer Telefaxsendung - Zulässige Kürzung der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich durch Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3358 (Ls.)
  • NZA 2001, 1204
  • BB 2001, 1908
  • BB 2001, 2481
  • DB 2001, 2253
  • JR 2002, 44
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.04.1992 - 1 ABR 68/91

    Geltung einer Betriebsvereinbarung in den neuen Bundesländern

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 322/00
    a) Die Betriebsvereinbarungen verstoßen nicht gegen die Binnenschranken des § 77 Abs. 3 und des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG (Senat 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 11 = EzA BetrVG 1972 § 50 Nr. 10).

    Die Betriebsvereinbarungen tragen dem Umstand Rechnung, daß die IG Medien in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeberin einheitliche Arbeitsbedingungen für die bei ihr Beschäftigten schaffen will, wegen ihrer Doppelstellung als Arbeitgeberin und Gewerkschaft aber keine Tarifverträge schließen kann (BAG 28. April 1992 - 1 ABR 68/91 - aaO, zu B II 1 a aa der Gründe).

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 322/00
    Dabei ist mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (30. Oktober 1996 - XII ZB 140/96 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 51 = NJW-RR 1997, 250) und des Bundesverfassungsgerichts (1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 47 = EzA ZPO § 233 Nr. 37) davon auszugehen, daß ein Gericht, das den Übermittlungsweg per Telefax eröffnet, dessen besondere Risiken nicht auf den Nutzer abwälzen darf (Zöller/Greger ZPO 21. Aufl. § 233 Rn. 23 S 686 unter Telefax).
  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 322/00
    Das Ablösungsprinzip gilt auch dann, wenn die neue Regelung für die Arbeitnehmer ungünstiger ist (BAG Großer Senat 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42).
  • BAG, 05.10.2000 - 1 AZR 48/00

    Änderung eines Sozialplans - Restmandat des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 322/00
    Die Betriebspartner können eine Angelegenheit, die sie durch eine Betriebsvereinbarung geregelt haben, mit Wirkung für die Zukunft in einer neuen Betriebsvereinbarung regeln (vgl. zuletzt Senat 5. Oktober 2000 - 1 AZR 48/00 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 438/99

    Vorübergehende Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 38, 5

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 322/00
    Ist die kollektivrechtliche Regelung der Arbeitszeitkürzung und Kürzung der Entgeltzahlung, der Jahressonderzahlung und der Zahlung des Urlaubsgelds somit wirksam, war eine Änderungskündigung seitens der Beklagten nicht erforderlich (BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 438/99 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Internationaler Bund Nr. 1 = EzA TVG § 1 Arbeitszeit Nr. 1).
  • BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 27/98

    Vergütungsregelung für Gewerkschaftsbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 322/00
    c) Für den Abschluß der entsprechenden Betriebsvereinbarungen war auf Seiten der Arbeitnehmervertretung der Gesamtbetriebsrat zuständig (vgl. zuletzt BAG 14. Dezember 1999 - 1 ABR 27/98 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 104 = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 68, zu B II 2 a und b der Gründe).
  • BGH, 30.10.1996 - XII ZB 140/96

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Defekt des Telefax-Empfangsgeräts

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 322/00
    Dabei ist mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (30. Oktober 1996 - XII ZB 140/96 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 51 = NJW-RR 1997, 250) und des Bundesverfassungsgerichts (1. August 1996 - 1 BvR 121/95 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 47 = EzA ZPO § 233 Nr. 37) davon auszugehen, daß ein Gericht, das den Übermittlungsweg per Telefax eröffnet, dessen besondere Risiken nicht auf den Nutzer abwälzen darf (Zöller/Greger ZPO 21. Aufl. § 233 Rn. 23 S 686 unter Telefax).
  • LAG Hamburg, 01.03.2000 - 4 Sa 93/99

    Zulässigkeit einer Gehaltskürzung durch Gesamtbetriebsvereinbarung bei

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 322/00
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 1. März 2000 - 4 Sa 93/99 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 23.01.1997 - VII ZB 37/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Berufungsfrist

    Auszug aus BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 322/00
    Bestätigt der Sendebericht den Empfang der Sendung, besteht kein Anlaß zur telefonischen Kontrolle (BGH 23. Januar 1997 - VII ZB 37/96 - NJW 1997, 1311).
  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Es ist Teil der den Tarifvertragsparteien zustehenden Tarifautonomie, bestehende Tarifnormen jederzeit auch zu Lasten der Arbeitnehmer ändern zu können (BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 322/00 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 107 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 66; 15. November 2000 - 5 AZR 310/99 - BAGE 96, 249; 5. Oktober 2000 - 1 AZR 48/00 - BAGE 96, 15).
  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Soweit in bereits bestehende Besitzstände der Arbeitnehmer eingegriffen wird, sind allerdings die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zu beachten (vgl. BAG 5. Oktober 2000 - 1 AZR 48/00 - BAGE 96, 15, 23 mwN; 15. November 2000 - 5 AZR 310/99 - BAGE 96, 249, 252 f.; 20. Februar 2001 - 1 AZR 322/00 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 107 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 66, zu B 2 b der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 15.04.2021 - 11 Sa 490/20

    Bevollmächtigung des Betriebsratsvorsitzenden; Rechtsscheinhaftung

    Inhaltich geht es bei der Prüfung - ausgehend weiterhin § 75 BetrVG - darum, ob die betriebliche Regelung gesetzlichen Grundentscheidungen widerspricht (vgl. BAG, Urteil vom 20.04.1994 - 10 AZR 323/93 - Juris), den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und das Gleichbehandlungsgebot beachtet, wobei den Betriebspartnern aber hinsichtlich der Bewertung der Interessen des Betriebes und der Arbeitnehmer ein weiter Beurteilungsspielraum eingeräumt wird (vgl. BAG, Urteil vom 13.08.2019 - 1 AZR 213/18 - Juris; BAG, Urteil vom 26.10.1994 - 10 AZR 482/93 - NZA 1995, 266; wiederum von Billigkeitskontrolle sprechend BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 1 AZR 322/00 - Juris).

    Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes sind jedoch insoweit zu beachten, als durch die neue Betriebsvereinbarung in bereits bestehende Besitzstände der Arbeitnehmer eingegriffen wird (vgl. BAG, Urteil vom 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - Juris; BAG, Urteil vom 20.02.2001 - 1 AZR 322/00 - Juris; BAG, Urteil vom 05.10.2000 - 1 AZR 48/00 - Juris).

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03

    Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ

    (1) Es ist Teil der den Tarifvertragsparteien zustehenden Tarifautonomie, bestehende Tarifnormen jederzeit auch zu Lasten der Arbeitnehmer ändern zu können (BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 322/00 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 107 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 66; 15. November 2000 - 5 AZR 310/99 - BAGE 96, 249; 5. Oktober 2000 - 1 AZR 48/00 - BAGE 96, 15).
  • LAG München, 10.01.2007 - 10 Sa 914/06

    Änderung der Entlohnungsform durch Betriebsvereinbarung - Änderungskündigung

    Dies gilt gerade auch für Regelungen zum Arbeitsentgelt und zur Arbeitszeit (vgl. BAG vom 20.02.2001 - 1 AZR 322/00 = AP Nr. 107 zu § 87 BetrVG 1972 "Lohngestaltung").

    Zudem ist mit der Betriebsvereinbarung auch noch der begrenzte Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen verbunden, so dass die Gesamtregelung insgesamt nicht zu beanstanden ist (vgl. BAG vom 20.02.2001 - 1 AZR 322/00 = AP Nr. 107 zu § 87 BetrVG 1972 "Lohngestaltung").

  • LAG Düsseldorf, 16.12.2021 - 5 Sa 752/19

    Betriebsrat; Zurechnung des Handelns des Betriebsratsvorsitzenden;

    Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes sind jedoch insoweit zu beachten, als durch die neue Betriebsvereinbarung in bereits bestehende Besitzstände der Arbeitnehmer eingegriffen wird (vgl. BAG v. 29.10.2002 - 1 AZR 573/01 - juris; BAG v. 20.02.2001 - 1 AZR 322/00 - juris).
  • LAG Hamm, 30.01.2014 - 8 Sa 942/13

    Ermäßigung der wöchentlichen Arbeitszeit

    Auch aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.02.2001 (1 AZR 322/00) folgt nichts anderes.
  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 478/04

    Betriebliche Altersversorgung - Verschlechterung der Versorgungsregelung durch

    Es ist Teil der den Tarifvertragsparteien zustehenden Tarifautonomie, bestehende Tarifnormen jederzeit auch zu Lasten der Arbeitnehmer ändern zu können (BAG 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135, 141 f.; 20. Februar 2001 - 1 AZR 322/00 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 107 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 66; 15. November 2000 - 5 AZR 310/99 - BAGE 96, 249, 252 f.; 5. Oktober 2000 - 1 AZR 48/00 - BAGE 96, 15, 23).
  • LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99
    Dem streitbefangenen Widerruf liegt eine mit dem Betriebsrat des Rechtsvorgängers erzielte Einigung zu Grunde, die geeignet ist, an Stelle eines Tarifvertrags den Sachverhalt zu regeln (BAG 20.02.2001 - 1 AZR 322/00).
  • LAG Hessen, 07.09.2009 - 17 Sa 489/09

    Auslegung von § 2 Nr 1 ETV 2006 DGB Rechtsschutz GmbH - Anspruch auf

    Da der A infolge seiner Doppelstellung als Arbeitgeber keine Tarifverträge abschloss, solche nicht vorlagen und nicht üblich waren, konnten Arbeitsbedingungen seiner Arbeitnehmer und damit auch eine Vergütungsregelung durch die Gesamtbetriebsvereinbarung vom 12. Februar 1998 geregelt werden (BAG 20. Februar 2001 - 1 AZR 322/00 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 107) .
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