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   BVerfG, 24.08.2000 - 1 BvL 2/98   

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BVerfG, 24.08.2000 - 1 BvL 2/98 (https://dejure.org/2000,11578)
BVerfG, Entscheidung vom 24.08.2000 - 1 BvL 2/98 (https://dejure.org/2000,11578)
BVerfG, Entscheidung vom 24. August 2000 - 1 BvL 2/98 (https://dejure.org/2000,11578)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit - Vorlage - Bundesverfassungsgericht - Bundeskindergeldgesetz - Gleichheitssatz - Elternrecht - Kinderfreibetrag - Kindergeld

  • Judicialis

    BVerfGG § 81 a; ; BKGG § ... 10 Abs. 3; ; BKGG § 10 Abs. 2; ; BKGG § 21; ; BKGG § 10; ; EStG § 32; ; EStG § 53 Satz 6; ; EStG § 53 Satz 2; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.12.1993 - 1 BvL 12/92

    Anforderungen an die Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2000 - 1 BvL 2/98
    Denn das Verfahren der konkreten Normenkontrolle ist allein dann gerechtfertigt, wenn die Entscheidung der verfassungsrechtlichen Frage zur abschließenden Beurteilung des Falles unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 78, 201 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 1993, 1 BvL 12/92, SozVers 1994, S. 110).

    Zwischenzeitliche, entscheidungserhebliche Gesetzesänderungen, mit denen sich das vorlegende Gericht nicht auseinander gesetzt hat, sind nur dann durch das Bundesverfassungsgericht von Amts wegen in die Prüfung einzubeziehen, wenn die Begründung des Vorlagebeschlusses gleichermaßen für die neue Gesetzesfassung zutrifft, wenn also der sachliche Gehalt der vom Gericht zur Prüfung vorgelegten Vorschriften wesentlich erhalten geblieben ist (vgl. BVerfGE 67, 256 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 1993, 1 BvL 12/92, SozVers 1994, S. 110).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2000 - 1 BvL 2/98
    Die Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Norm muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sein (vgl. BVerfGE 51, 161 ; 82, 156 ; 85, 191 ).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2000 - 1 BvL 2/98
    Eine solche erneute Überprüfung war nicht schon deswegen entbehrlich, weil der nunmehr geltende Kinderfreibetrag nach der im Vorlagebeschluss dargelegten Auffassung des vorlegenden Gerichts ebenfalls nicht dem Existenzminimum des Kindes entspricht; denn der Gesetzgeber hat mit seiner Neuregelung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 (BVerfGE 99, 246 ) Rechnung getragen, in der die Berechnungsmethoden für das steuerfrei zu belassende Existenzminimum in bindender Weise (§ 31 Abs. 1 BVerfGG) festgelegt werden.
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83

    Investitionshilfegesetz

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2000 - 1 BvL 2/98
    Zwischenzeitliche, entscheidungserhebliche Gesetzesänderungen, mit denen sich das vorlegende Gericht nicht auseinander gesetzt hat, sind nur dann durch das Bundesverfassungsgericht von Amts wegen in die Prüfung einzubeziehen, wenn die Begründung des Vorlagebeschlusses gleichermaßen für die neue Gesetzesfassung zutrifft, wenn also der sachliche Gehalt der vom Gericht zur Prüfung vorgelegten Vorschriften wesentlich erhalten geblieben ist (vgl. BVerfGE 67, 256 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 1993, 1 BvL 12/92, SozVers 1994, S. 110).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2000 - 1 BvL 2/98
    Denn das Verfahren der konkreten Normenkontrolle ist allein dann gerechtfertigt, wenn die Entscheidung der verfassungsrechtlichen Frage zur abschließenden Beurteilung des Falles unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 78, 201 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 1993, 1 BvL 12/92, SozVers 1994, S. 110).
  • BVerfG, 25.04.1979 - 1 BvL 18/70

    Eintritt von Zweifeln an der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage während

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2000 - 1 BvL 2/98
    Die Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Norm muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sein (vgl. BVerfGE 51, 161 ; 82, 156 ; 85, 191 ).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 4/85

    Berichtigung und Vervollständigung der Richtervorlage bei aufkommenden Zweifeln

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2000 - 1 BvL 2/98
    Die Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Norm muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sein (vgl. BVerfGE 51, 161 ; 82, 156 ; 85, 191 ).
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