Rechtsprechung
BVerfG, 08.08.2000 - 1 BvR 653/97 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung der aus GG Art 5 Abs 3 zu Gunsten einer Universität abgeleiteten Grundrechtsposition durch ein gerichtliches Verbot, Forschungsaktivitäten eines Hochschullehrers durch Universitätsorgane überprüfen und bewerten zu lassen
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Universität - Hochschule - Forschungsfreiheit - Wissenschaftsfreiheit - Forschung - Gesetzlicher Richter
- Judicialis
BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 5 Abs. 3; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 3
Befugnis der Universität zur Überprüfung der Tätigkeit eines Hochschullehrers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 23.02.1992 - III/V E 651/91
- VG Gießen, 23.02.1993 - III/V E 651/91
- VGH Hessen, 23.02.1995 - 6 UE 652/93
- BVerwG, 11.12.1996 - 6 C 5.95
- BVerfG, 08.08.2000 - 1 BvR 653/97
Papierfundstellen
- NJW 2000, 3635
- NVwZ 2001, 67 (Ls.)
- DVBl 2000, 1781
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 11.12.1996 - 6 C 5.95
Schutz der Forschungsfreiheit vor Eingriffen durch eine Universitätskommission
Auszug aus BVerfG, 08.08.2000 - 1 BvR 653/97
a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 6 C 5.95 -,.Mit ihrer Verfassungsbeschwerde greift die Universität G. verwaltungsgerichtliche Entscheidungen an, durch die ihr das Recht abgesprochen wird, die Forschungstätigkeit eines ihrer Professoren durch eine Ad-hoc-Kommission auf wissenschaftliches Fehlverhalten hin zu überprüfen und daraus auch dann Feststellungen und Forderungen abzuleiten, wenn Forschungsergebnisse nicht bewusst verfälscht wurden (zur Entscheidung des Revisionsgerichts vgl. BVerwGE 102, 304).
- BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
Auszug aus BVerfG, 08.08.2000 - 1 BvR 653/97
Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung kommt der Verfassungsbeschwerde nicht zu, weil die durch sie aufgeworfenen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 15, 256 ; 35, 79 ; 51, 369 ; 57, 70 ; 90, 1 ) bereits entschieden sind. - BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87
Jugendgefährdende Schriften III
Auszug aus BVerfG, 08.08.2000 - 1 BvR 653/97
Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung kommt der Verfassungsbeschwerde nicht zu, weil die durch sie aufgeworfenen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 15, 256 ; 35, 79 ; 51, 369 ; 57, 70 ; 90, 1 ) bereits entschieden sind.
- BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79
Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes
Auszug aus BVerfG, 08.08.2000 - 1 BvR 653/97
Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung kommt der Verfassungsbeschwerde nicht zu, weil die durch sie aufgeworfenen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 15, 256 ; 35, 79 ; 51, 369 ; 57, 70 ; 90, 1 ) bereits entschieden sind. - BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60
Universitäre Selbstverwaltung
Auszug aus BVerfG, 08.08.2000 - 1 BvR 653/97
Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung kommt der Verfassungsbeschwerde nicht zu, weil die durch sie aufgeworfenen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 15, 256 ; 35, 79 ; 51, 369 ; 57, 70 ; 90, 1 ) bereits entschieden sind. - VGH Hessen, 23.02.1995 - 6 UE 652/93
Eingriff in die Forschungsfreiheit eines Hochschullehrers durch die Tätigkeit …
Auszug aus BVerfG, 08.08.2000 - 1 BvR 653/97
b) das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Februar 1995 - 6 UE 652/93 -,. - BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvR 290/79
Auflösungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 08.08.2000 - 1 BvR 653/97
Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung kommt der Verfassungsbeschwerde nicht zu, weil die durch sie aufgeworfenen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 15, 256 ; 35, 79 ; 51, 369 ; 57, 70 ; 90, 1 ) bereits entschieden sind.
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.2020 - 9 S 2797/19
Anwendbarkeit von GVG § 17a Abs 5 im Beschwerdeverfahren; Bedeutung der …
Mithin war der Antragsgegner Ziffer 2 auch mit Blick auf die - im Lichte der Forschungsfreiheit auszulegende - Bestimmung des § 4 Abs. 1 Satz 4 UKG gehalten, bei öffentlichen Äußerungen deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass die gegen den Antragsteller erhobenen Vorwürfe wegen des laufenden Disziplinarverfahrens noch nicht als geklärt angesehen werden können (zu den sich aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ergebenden Grenzen amtlicher Stellungnahmen von Hochschulorganen zur Forschungstätigkeit eines Hochschullehrers vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11.12.1996 - 6 C 5.95 -, BVerwGE 102, 304, sowie BVerfG, Beschluss vom 08.08.2000 - 1 BvR 653/97 -, juris). - VG Hannover, 02.10.2002 - 6 B 3437/02
Ansprüche eines Hochschullehrers auf Unterlassung einer amtlichen Bewertung …
Die Hochschulen und der Staat dürfen diesen wissenschaftlichen Diskurs weder beeinflussen noch in anderer Weise präjudizieren (BVerwGE 102, 304 [312 f.] und der dazu ergangene Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 08.08.2000 - 1 BvR 653/97 - NJW 2000, 3635).