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   FG Münster, 05.09.2007 - 1 K 1544/04 E   

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https://dejure.org/2007,12663
FG Münster, 05.09.2007 - 1 K 1544/04 E (https://dejure.org/2007,12663)
FG Münster, Entscheidung vom 05.09.2007 - 1 K 1544/04 E (https://dejure.org/2007,12663)
FG Münster, Entscheidung vom 05. September 2007 - 1 K 1544/04 E (https://dejure.org/2007,12663)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen aus einer Anlage bei einer ausländischen Bank (hier: Türkei); Voraussetzungen für das Vorliegen einer vorsätzlichen Steuerhinterziehung

  • Judicialis

    AO § 159 Abs. 1 S. 1; ; AO § ... 169 Abs. 2 S. 2; ; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 378; ; EStG § 1 Abs. 1; ; EStG § 2 Abs. 1 S. 1; ; EStG § 20; ; DBA Türkei Art. 11 Abs. 1; ; DBA Türkei Art. 23 Abs. 1 lit b bb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerhinterziehung ausländischer Kapitaleinkünfte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkommensteuer: - Steuerhinterziehung ausländischer Kapitaleinkünfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 274
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 31.07.1996 - XI R 74/95

    Kein Reihengeschäft, wenn der Lieferer gleichzeitig als Abnehmer in der

    Auszug aus FG Münster, 05.09.2007 - 1 K 1544/04
    Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige es für möglich hält, die Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung zu verwirklichen, dies aber billigend in Kauf nimmt (BFH-Urteil vom 19.3.1998 V R 54/97, BStBl II 1998, 466;vom 31.07.1996 XI R 74/95, BStBl II 1997, 157).
  • BFH, 19.03.1998 - V R 54/97

    Zinsbescheid bei Steuerhinterziehung

    Auszug aus FG Münster, 05.09.2007 - 1 K 1544/04
    Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige es für möglich hält, die Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung zu verwirklichen, dies aber billigend in Kauf nimmt (BFH-Urteil vom 19.3.1998 V R 54/97, BStBl II 1998, 466;vom 31.07.1996 XI R 74/95, BStBl II 1997, 157).
  • BFH, 29.01.2002 - VIII B 91/01

    Steuerfahndung - Durchsuchung von Banken; Grundsatz "in dubio pro reo"

    Auszug aus FG Münster, 05.09.2007 - 1 K 1544/04
    In finanzgerichtlichen Verfahren ist im Rahmen der Feststellung der für die Steuerhinterziehung nötigen Tatbestandsmerkmale der steuerstrafrechtliche Grundsatz "in dubio pro reo" insoweit zu beachten, als dass das Gericht auf der Grundlage des Gesamtergebnisses des Verfahrens vom Vorliegen der Steuerhinterziehung überzeugt sein muss (BFH-Beschluss vom 29.1.2002 VIII B 91/01, BFH/NV 2002, 749).
  • BFH, 18.12.1986 - I B 49/86

    Ernstliche Zweifel an den subjektiven Voraussetzungen einer Steuerhinterziehung

    Auszug aus FG Münster, 05.09.2007 - 1 K 1544/04
    Dabei genügt es, wenn der Steuerpflichtige in einer seiner Gedankenwelt entsprechenden allgemeinen Bewertung das Unrechtmäßige seiner Tat erkennen musste oder hätte erkennen können (BFH-Urteil vom 18.12.1986 I B 49/86, BStBl II 1988, 213).
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