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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 15.01.2004 - 1 S 16.03, 1 Ss 119.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4599
OVG Berlin, 15.01.2004 - 1 S 16.03, 1 Ss 119.03 (https://dejure.org/2004,4599)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15.01.2004 - 1 S 16.03, 1 Ss 119.03 (https://dejure.org/2004,4599)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 1 S 16.03, 1 Ss 119.03 (https://dejure.org/2004,4599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Weigerung zur Durchführung eines behördlich angeordneten Drogenscreenings; Zulassungsbedürftigkeit der Beschwerde gegen Beschlüsse im vorläufigen Rechtsschutz; Darlegungspflicht in Beschwerdebegründung; Zweifel an Rechtmäßigkeit der ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; FeV § 11 Abs. 8; ; StVZO § 15 b Abs. 2; ; StGB § 316; ; StVG § 24 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; FeV § 11 Abs. 8
    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums, Cannabis-Konsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Drogenscreening

  • verkehrslexikon.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Rechtsprechung in den verschiedenen Bundesländern zum Komplex Cannabis-Konsum und Fahrerlaubnis

  • Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)

    Unrechtmäßigkeit einer führerscheinrechtlichen Strafe allein aufgrund gelegentlichem Drogenkonsums

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 1 S 16.03
    Die Beschwerde pflichtet dem Verwaltungsgericht insoweit bei, als nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (insbes. Beschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378) und der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 2001 (NJW 2002, 78 f.) der einmalige oder gelegentliche Cannabiskonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr für sich allein noch keinen Gefahrenverdacht begründet, der eine Überprüfung der Fahreignung rechtfertigt.

    Allerdings, so zitiert der Antragsgegner anschließend aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - (insoweit nicht abgedruckt in NJW 2002, 2378), "sei der gelegentliche Konsument von Cannabisprodukten nicht ohne weiteres von einem regel- oder gewohnheitsmäßigen Konsumenten zu unterscheiden, zumal entsprechende Erklärungen des Erklärenden nicht stets als wahr unterstellt werden könnten.

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2003 - 12 ME 287/03

    Blutwert; Cannabis; Cannabiskonsum; Droge; Entziehung; Fahreignung;

    Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 1 S 16.03
    Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die in der Rechtsprechung (vgl. OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2003, 899; OVG Saarlouis, Blutalkohol 40, 166) als Indiz für regelmäßigen oder gewohnheitsmäßigen Cannabiskonsum erörterten THC-Carbonsäurewerte von 75 bzw. 150 ng/ml Blut bei dem Antragsteller mit 24, 4 ng/ml bei weitem nicht erreicht worden sind.
  • BVerwG, 23.08.1996 - 11 B 48.96

    Straßenverkehrsrecht - Drogenscreening bei Fahreignungszweifeln infolge

    Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 1 S 16.03
    Das Zitat aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2002 verfehlt seinen Zweck schon deshalb, weil es eine Beschlusspassage wiedergibt, in der das Bundesverfassungsgericht seinerseits aus der Begründung des von ihm gerade aufgehobenen Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. August 1996 - BVerwG 11 B 48.96 - (NJW 1997, S. 269) zitiert.
  • VG Berlin, 23.01.2003 - 4 A 455.02

    Gelegentlicher Cannabiskonsum - Fahrtauglichkeit

    Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 1 S 16.03
    So lag dem Beschluss der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts vom 23. Januar 2003 - VG 4 A 455.02 -, anders als vorliegend, ein Sachverhalt zu Grunde, in dem sich die Konsumfrequenz des Betreffenden konkretisieren ließ.
  • VG Berlin, 07.11.2002 - 11 A 747.02
    Auszug aus OVG Berlin, 15.01.2004 - 1 S 16.03
    Das Urteil der 11. Kammer des Verwaltungsgerichts vom 7. November 2002 - VG 11 A 747.02 - betraf einen Sachverhalt, bei dem im Handschuhfach des vom (dortigen) Kläger geführten Pkw's "griff- und rauchbereit" vier Joints aufgefunden wurden.
  • OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05

    (Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall;

    Daran wird festgehalten (ebenso offenbar VGH München, Beschl. v. 3.2.2004, SVR 2004 S. 396).

    In diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes folgt das Beschwerdegericht nicht Professor Dr. Krüger, sondern der Grenzwertkommission (ebenso OLG Zweibrücken, Beschl. v. 13.4.2005, NJW 2005 S. 2168; a.A. VGH München, Beschl. v. 3.2.2004, SVR 2004 S. 396).

  • KG, 04.01.2010 - 3 Ws (B) 667/09

    Fahren unter Drogeneinfluss: Voraussetzungen des Fahrlässigkeitsvorwurfs

    So existiert eine Vielzahl von Judikaten, in denen - unzutreffender Weise (vgl. Berr/Krause/Sachs, a.a.O. Rdnr. 489) - ohne weiteres davon ausgegangen wird, dass auch niedrige Werte zwischen 1 und 2 ng/ml THC im Blutserum nur wenige Stunden nach dem Konsum nachzuweisen seien (VGH Bayern SVR 2004, 396; VGH Baden Württemberg DAR 2003, 236; OVG Niedersachsen DAR 2003, 480; OVG Thüringen SVR 2004, 438; AG Nördlingen BA 2006, 47; AG Saalfeld NStZ 2004, 49), was auch bei einem Interessierten den Eindruck entstehen lassen kann, dass nach Ablauf eines Tages eine Fortdauer der Wirkung des Rauschgiftes ausgeschlossen sei.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2007 - 1 M 34/07

    Rechtmäßigkeit einer Gutachtensanforderung bei Verkehrsteilnahme nach

    Dabei werden aber erst Carbonsäurewerte ab 75 ng/ml bzw. 150 ng/ml als Indiz für einen regelmäßigen oder gewohnheitsmäßigen Konsum gewertet (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 30. September 2002 - 9 W 25/02 -, juris [75 ng/ml]; Nds. OVG, Beschluss vom 11. Juli 2003 - 12 ME 287/03 -, NVwZ-RR 2003, 899 [150 ng/ml]; s. a. OVG Berlin, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 1 S 16.03 -, juris), hinter denen der beim Antragsteller festgestellte Wert weit zurückbleibt.
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Rechtsprechung
   LG Trier, 24.04.2003 - 1 S 16/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,34316
LG Trier, 24.04.2003 - 1 S 16/03 (https://dejure.org/2003,34316)
LG Trier, Entscheidung vom 24.04.2003 - 1 S 16/03 (https://dejure.org/2003,34316)
LG Trier, Entscheidung vom 24. April 2003 - 1 S 16/03 (https://dejure.org/2003,34316)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gasleitung an einer Grenzwand

Kurzfassungen/Presse

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    An einer Grenzwand darf ohne Einwilligung des Nachbarn keine Gasleitung befestigt werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Trier, 15.01.2003 - 5 C 395/01

    Gasleitung an einer Grenzwand

    Auszug aus LG Trier, 24.04.2003 - 1 S 16/03
    auch das Zu Grunde liegende Urteil vom AG Trier - 5 C 395/01 .
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Rechtsprechung
   LG Hildesheim, 26.06.2003 - 1 S 16/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,32138
LG Hildesheim, 26.06.2003 - 1 S 16/03 (https://dejure.org/2003,32138)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 26.06.2003 - 1 S 16/03 (https://dejure.org/2003,32138)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 1 S 16/03 (https://dejure.org/2003,32138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Unaufgefordert zugesandte Telefax-Werbung im Wirtschaftsverkehr - Telefax-Werbung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 UWG
    Geschäftsbeziehung; Gewerbetreibender; konkludentes Einverständnis; Sittenwidrigkeit; technische Entwicklung; unverlangte Telefax-Werbung; unverlangte Telefaxwerbung; Vermutung; Wettbewerbsverstoß; Wirtschaftsverkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93

    Telefax-Werbung - Telefax-Werbung

    Auszug aus LG Hildesheim, 26.06.2003 - 1 S 16/03
    Das Amtsgericht hat der Klage mit Urteil vom 17.01.2003 stattgegeben, weil es das Telefax-Schreiben der Beklagten unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1996, 660) als wettbewerbswidrig i.S. von § 1 UWG ansieht.

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass es wettbewerbswidrig i.S. des § 1 UWG ist, an einen Gewerbetreibenden zu Werbezwecken Telefax-Schreiben zu richten, wenn dieser nicht ausdrücklich oder konkludent einverstanden ist oder sein Einverständnis damit vom Absender anhand konkreter Umstände, z.B. einer bestehenden Geschäftsbeziehung, vermutet werden kann (vgl. BGH NJW 1996, 660, 661; OLG Oldenburg NJW 1998, 3208; Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., Einl. UWG Rdnr. 69b m.w.N.).

    Auch wenn inzwischen technisch die Möglichkeit besteht, die eingehenden Telefax-Schreiben zunächst auf einen PC zu leiten und dort am Bildschirm zu entscheiden, ob ein Ausdruck erfolgen soll, und die modernen Telefax-Geräte sowie die heute zur automatisierten Versendung von Telefax-Schreiben eingesetzten Computer über einen automatischen Wahlwiederholungsmodus verfügen, der erst nach zehnmaligem Absendeversuch eine Übersendung abbricht, nimmt jede unaufgeforderte Telefax-Werbung - wie auch immer sie in den Geschäftsgang geleitet wird - Arbeits- und Zeitaufwand in Anspruch, der nicht selten - insbesondere dann, wenn sich das Telefax-Schreiben nicht sogleich als Werbung erkennen lässt - mehr als nur unerheblich sein wird, und stellt damit sowie im Hinblick auf die Gefahr eines immer weiteren Umsichgreifens dieser Werbeart eine wettbewerbsrechtlich nicht zu billigende Störung des Betriebsablaufs dar (vgl. BGH NJW 1996, 660, 661).

    Werbeanzeigen richten sich in der Regel ausschließlich an die eigenen (potentiellen) Kunden und nicht an Personen, die - wie die Beklagte - ihrerseits Werbung treiben wollen (vgl. BGH NJW 1996, 660, 661).

  • OLG Oldenburg, 27.11.1997 - 1 U 101/97

    Werbung mit unaufgeforderten Telefaxschreiben

    Auszug aus LG Hildesheim, 26.06.2003 - 1 S 16/03
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass es wettbewerbswidrig i.S. des § 1 UWG ist, an einen Gewerbetreibenden zu Werbezwecken Telefax-Schreiben zu richten, wenn dieser nicht ausdrücklich oder konkludent einverstanden ist oder sein Einverständnis damit vom Absender anhand konkreter Umstände, z.B. einer bestehenden Geschäftsbeziehung, vermutet werden kann (vgl. BGH NJW 1996, 660, 661; OLG Oldenburg NJW 1998, 3208; Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., Einl. UWG Rdnr. 69b m.w.N.).

    Dabei obliegt es grundsätzlich dem Absender des Telefax-Schreibens, darzulegen und zu beweisen, dass die Übersendung ausnahmsweise zulässig war (vgl. OLG Oldenburg NJW 1998, 3208 m.w.N.).

    An der Beurteilung unaufgefordert zugesandter Telefax-Werbung ändert sich auch nichts dadurch, dass es nach dem neuesten Stand der Technik möglich ist, die Empfangnahme von unaufgeforderten Telefax-Schreiben durch das Telefax-Gerät auszuschließen; denn der gesetzestreue Bürger ist nicht verpflichtet, alle denkbaren Schutzvorkehrungen gegen belästigende Handlungen anderer zu treffen (vgl. OLG Oldenburg NJW 1998, 3208).

  • LG Berlin, 28.11.1996 - 16 O 246/96
    Auszug aus LG Hildesheim, 26.06.2003 - 1 S 16/03
    Zum einen stellt auch die grenzüberschreitende Telefax-Werbung aus dem EU-Ausland einen Wettbewerbsverstoß dar (vgl. LG Berlin NJWE-WettbR 1997, 86).
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