Rechtsprechung
   BGH, 11.08.2010 - 1 StR 351/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4970
BGH, 11.08.2010 - 1 StR 351/10 (https://dejure.org/2010,4970)
BGH, Entscheidung vom 11.08.2010 - 1 StR 351/10 (https://dejure.org/2010,4970)
BGH, Entscheidung vom 11. August 2010 - 1 StR 351/10 (https://dejure.org/2010,4970)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4970) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 16 StGB; § 32 StGB; § 34 StGB
    Widersprüchliche Feststellungen zur Notwehrlage (Putativnotwehrlage; Erlaubnistatbestandsirrtum; Erforderlichkeit und Messereinsatz; Abwehrprovokation)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 S 1 StGB, § 32 StGB, § 224 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Erlaubnistatbestandsirrtum; Einsatz eines Messers als erforderliche Verteidigungshandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 S 1 StGB, § 32 StGB, § 224 StGB
    Gefährliche Körperverletzung: Erlaubnistatbestandsirrtum; Einsatz eines Messers als erforderliche Verteidigungshandlung

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit einer genauen Prüfung bzgl. des Vorliegens einer Notwehrlage; Annahme einer Notwehrlage bei Mitnahme eines Messers zur Abwehr eines lediglich nur möglicherweise später erfolgenden Angriffs

  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Erlaubnistatbestandsirrtum; Einsatz eines Messers als erforderliche Verteidigungshandlung

  • ra.de
  • rewis.io

    Gefährliche Körperverletzung: Erlaubnistatbestandsirrtum; Einsatz eines Messers als erforderliche Verteidigungshandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 32 Abs. 2; StGB § 33; StGB § 34
    Erforderlichkeit einer genauen Prüfung bzgl. des Vorliegens einer Notwehrlage; Annahme einer Notwehrlage bei Mitnahme eines Messers zur Abwehr eines lediglich nur möglicherweise später erfolgenden Angriffs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schutz Dritter abwehrt

  • strafrechtsblogger.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Täter sind Opfer sind Täter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 238
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95

    Nachbarstreit - § 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 StGB,

    Auszug aus BGH, 11.08.2010 - 1 StR 351/10
    Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 1973 - 2 StR 165/73, BGHSt 25, 229, 230; BGH, Urteil vom 11. September 1995 - 4 StR 294/95, NStZ 1996, 29, mwN).

    In der Regel ist der Angegriffene dann aber gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1975 - 2 StR 451/75, BGHSt 26, 258; BGH, Urteil vom 11. September 1995 - 4 StR 294/95, NStZ 1996, 29).

  • BGH, 17.12.1975 - 3 StR 4/71

    Betätigung als Mitglied einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 11.08.2010 - 1 StR 351/10
    In der Regel ist der Angegriffene dann aber gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1975 - 2 StR 451/75, BGHSt 26, 258; BGH, Urteil vom 11. September 1995 - 4 StR 294/95, NStZ 1996, 29).
  • BGH, 29.09.2009 - 1 StR 476/09

    Erörterungsmängel hinsichtlich einer möglichen Notwehrlage (rechtfertigender

    Auszug aus BGH, 11.08.2010 - 1 StR 351/10
    Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 29. September 2009 (1 StR 476/09) mit den Feststellungen aufgehoben.
  • BGH, 19.09.1973 - 2 StR 165/73

    Rechtfertigung einer Tat durch Notwehr - Fahrlässige Herbeiführung eines durch

    Auszug aus BGH, 11.08.2010 - 1 StR 351/10
    Grundsätzlich darf der Angegriffene das für ihn erreichbare Abwehrmittel wählen, das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. September 1973 - 2 StR 165/73, BGHSt 25, 229, 230; BGH, Urteil vom 11. September 1995 - 4 StR 294/95, NStZ 1996, 29, mwN).
  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 272/01

    Schwere Körperverletzung; Versuchter Totschlag; Notwehr;

    Auszug aus BGH, 11.08.2010 - 1 StR 351/10
    Ein Irrtum des Täters über das Vorliegen eines Angriffs oder die Erforderlichkeit der Verteidigung ist ein Erlaubnistatbestandsirrtum, der eine Bestrafung wegen einer vorsätzlichen Tat (hier einer gefährlichen Körperverletzung) ausschließt (§ 16 Abs. 1 Satz 1 StGB; vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2001 - 3 StR 272/01, NStZ 2002, 141).
  • BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75

    Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus BGH, 11.08.2010 - 1 StR 351/10
    In der Regel ist der Angegriffene dann aber gehalten, den Gebrauch der Waffe zunächst anzudrohen (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1975 - 2 StR 451/75, BGHSt 26, 258; BGH, Urteil vom 11. September 1995 - 4 StR 294/95, NStZ 1996, 29).
  • BGH, 15.11.1994 - 3 StR 393/94

    Nachtbar-Überfall - § 32 StGB, 'gegenwärtig', 'erforderlich', § 16 StGB; § 33

    Auszug aus BGH, 11.08.2010 - 1 StR 351/10
    Ausführungen zu etwaigen Fehlvorstellungen des Angeklagten bei seinem Messereinsatz sind nicht etwa deswegen entbehrlich, weil der Angeklagte mit seiner Verteidigung gegen den vermuteten Angriff zugleich bezweckt haben mag, den Geschädigten von weiteren Angriffen abzuhalten und ohne Verzögerung nach seiner Freundin zu sehen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15. November 1994 - 3 StR 393/94, NJW 1995, 973).
  • BGH, 08.06.2016 - 5 StR 564/15

    Erforderlichkeit eines lebensgefährlichen Messereinsatzes in einer Notwehrlage

    Gegenüber einem unbewaffneten Angreifer ist der Gebrauch eines bis dahin noch nicht in Erscheinung getretenen Messers allerdings in der Regel anzudrohen (BGH, Urteile vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140 mwN; vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13, NStZ 2014, 147, 148 f., und vom 25. März 2014 - 1 StR 630/13; Beschlüsse vom 11. August 2010 - 1 StR 351/10, NStZ-RR 2011, 238, und vom 21. November 2012 - 2 StR 311/12, NStZ-RR 2013, 105, 106).
  • BGH, 01.07.2014 - 5 StR 134/14

    Notwehr (Erforderlichkeit: tödlicher Einsatz eines Messers; Gebotenheit:

    Gegenüber einem unbewaffneten Angreifer ist der Gebrauch eines bis dahin noch nicht in Erscheinung getretenen Messers allerdings in der Regel anzudrohen (BGH, Urteile vom 27. September 2012 - 4 StR 197/12, NStZ-RR 2013, 139, 140 mwN, vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 347/13, NStZ 2014, 147, 148 f., und vom 25. März 2014 - 1 StR 630/13; Beschlüsse vom 11. August 2010 - 1 StR 351/10, NStZ-RR 2011, 238, und vom 21. November 2012 - 2 StR 311/12, NStZ-RR 2013, 105, 106).
  • BGH, 01.02.2017 - 4 StR 635/16

    Notwehr (Begriff des gegenwärtigen Angriffs: Voraussetzungen, objektive

    Ein Irrtum über das Vorliegen eines Angriffs oder die Erforderlichkeit der Verteidigung ist ein Erlaubnistatbestandsirrtum, der eine Bestrafung wegen einer vorsätzlichen Tat ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 2010 - 1 StR 351/10, NStZ-RR 2011, 238, 239 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht