Rechtsprechung
BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 266 StGB; § 56 Abs. 3 StGB; § 60 StPO
Untreue (Kreditvergabe, Überziehungen, Scheckreiterei); Bewährung; Strafzumessung; Vereidigung und Teilnahmeverdacht (Beurteilungsspielraum); Vermögensbetreuungspflicht; Vermögensfürsorgepflicht; Schadensgleichen Vermögensgefährdung; Schadensvertiefung ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vorstandsmitglied einer Sparkasse - Untreue - Scheckreiterei - Gesamtfreiheitsstrafe - Aussetzung zur Bewährung - Kreditbewilligung - Kreditnehmereinheit - Kreditbeschlüsse - Tägliche Überziehungsgenehmigungen - Überschreitung der Gesamtvorstandskompetenz - Ungesicherte ...
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 266 Abs. 1
Treubruchs- und Missbrauchstatbestand bei Scheckreiterei - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 04.03.1999 - 5 StR 355/98
Betrug bei Versicherungsverträgen; Schadenskompensation; Vermögensschaden; …
Auszug aus BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00
Die Vermögensminderung durch Überweisung wurde also nicht unmittelbar durch die Scheckeinlösung kompensiert (zur Schadenskompensation vgl. BGH NStZ 1999, 353). - BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84
Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand
Auszug aus BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00
a) Die Angeklagten hatten sowohl eine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des Mißbrauchstatbestandes als auch eine Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des Treubruchtatbestandes (vgl. BGH NJW 1984, 2539). - BGH, 13.07.1995 - 1 StR 309/95
Diebstahl - Unterschlagung - Abrechnung - Gewahrsam - Kasse
Auszug aus BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00
Das Problem einer Schadensvertiefung (…vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 29; BGH NStZ-RR 1996, 131; BGH NStZ 1985; 413; BGH StV 2000, 490) stellt sich bei dieser Form der Scheckreiterei nämlich nicht.
- BGH, 24.08.1999 - 1 StR 232/99
Untreue; Darlegungsvoraussetzungen; Vermögensschaden; Vorsatz
Auszug aus BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00
Das Problem einer Schadensvertiefung (…vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 29; BGH NStZ-RR 1996, 131; BGH NStZ 1985; 413; BGH StV 2000, 490) stellt sich bei dieser Form der Scheckreiterei nämlich nicht. - BGH, 20.10.1999 - 1 StR 340/99
BGH bestätigt Urteil gegen den ehemaligen Landrat von Sigmaringen
Auszug aus BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00
Zur Anwendung oder jedenfalls der Erörterung des § 56 Abs. 3 StGB mußte sich das Landgericht nicht gedrängt sehen (vgl. BGH wistra 2000, 96). - BGH, 13.05.1998 - 3 StR 566/97
Beurkundung von Kaufverträgen mit überhöhten Kaufpreisen - Belehrung über das …
Auszug aus BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00
Der dem Tatrichter zuzugestehende Spielraum bei der Beurteilung des Teilnahmeverdachts (BGHSt 39, 199; BGH NStZ 1998, 583) ist nicht überschritten. - BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92
Vereidigung eines Vorgesetzten eines angeschuldigten DDR-Grenzsoldaten bei …
Auszug aus BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00
Der dem Tatrichter zuzugestehende Spielraum bei der Beurteilung des Teilnahmeverdachts (BGHSt 39, 199; BGH NStZ 1998, 583) ist nicht überschritten. - BGH, 14.12.1999 - 1 StR 563/99
Strafzumessung; Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen; Strafzumessung; …
Auszug aus BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00
Die Einzelstrafen F.s weisen ebensowenig wie seine Gesamtstrafe Rechtsfehler auf (zur Revisibilität der Strafzumessung vgl. BGH NStZ 2000, 366). - BGH, 18.02.1992 - 1 StR 802/91
Straftaten gegen das Vermögen: Untreue zum Nachteil einer Bank
Auszug aus BGH, 13.02.2001 - 1 StR 448/00
Das Problem einer Schadensvertiefung (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 29; BGH NStZ-RR 1996, 131; BGH NStZ 1985; 413; BGH StV 2000, 490) stellt sich bei dieser Form der Scheckreiterei nämlich nicht.
- OLG Karlsruhe, 26.04.2005 - 1 Ss 189/04
Verfahrenseinstellung wegen Nichteinhaltung der Umgrenzungsfunktion einer Anklage …
In diesen Fällen hat der BGH das Vorliegen einer Vermögensgefährdung bejaht, weil zwischen der Ausführung der Überweisung und der Einlösung der Schecks eine Postlaufzeit lag, in welcher die dortige Sparkasse das Ausfallrisiko trug (BGH wistra 2001, 218 f. BGH NStZ 1999, 353 ff.).