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   BGH, 26.02.1987 - 1 StR 5/87   

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BGH, 26.02.1987 - 1 StR 5/87 (https://dejure.org/1987,1588)
BGH, Entscheidung vom 26.02.1987 - 1 StR 5/87 (https://dejure.org/1987,1588)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 1987 - 1 StR 5/87 (https://dejure.org/1987,1588)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fortsetzungstat - Einzelakte - Strafverfolgung - Wirksamer Antrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 283, § 266; GmbHG § 64 Abs. 1, § 84 Abs. 1

Papierfundstellen

  • StV 1987, 343
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.02.2012 - 1 StR 586/11

    Untreue zulasten von Personenhandelsgesellschaften oder Gesellschaftern (GmbH "

    Für die konkrete Strafzumessung hat das Landgericht jedoch - allerdings folgerichtig zu seiner Rechtsauffassung - nicht beachtet, dass die Untreue nur auf Antrag verfolgt werden kann, wenn und soweit durch sie ein Angehöriger verletzt wird (§ 266 Abs. 2, § 247 StGB; vgl. schon BGH, Urteil vom 26. Februar 1987 - 1 StR 5/87).

    Auch hinsichtlich eines Kommanditisten, der in einer gemäß § 247 StGB privilegierten Beziehung zum Angeklagten stand bzw. steht, scheidet eine Untreue zu dessen Nachteil bei Fehlen eines form- und fristgerechten Strafantrags aus (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 1991 - 2 StR 613/90; BGH, Urteil vom 26. Februar 1987 - 1 StR 5/87).

  • BGH, 20.07.1999 - 1 StR 668/98

    BGH hebt auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft Urteil

    Sie ist in der Regel durch eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten und der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel festzustellen (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1 und 2; BGH, Beschl. vom 17. Februar 1995 - 2 StR 729/94; s. auch Fuhrmann/Schaal aaO § 84 Rdn. 19).

    Zwar können neben dieser betriebswirtschaftlichen Methode zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit auch Beweisanzeichen wie Häufigkeit der Wechsel- und Scheckproteste, fruchtlose Pfändungen, Ableistung der Eidesstattlichen Versicherung einen sicheren Schluß auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit erlauben (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1 und 2).

  • BGH, 28.10.2008 - 5 StR 166/08

    Insolvenzverschleppung (kein Entfallen der Insolvenzantragspflicht des Schuldners

    Denn anders als in den Fällen des Lieferantenkreditbetrugs (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Irrtum 1, 2) oder des Betrugs gegenüber Subunternehmern (vgl. dazu BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 67) geht es im Vertragsverhältnis zur Republik Mongolei nicht um die Erfüllung von Geldforderungen, sondern um die Zusage zur vertragsgerechten Verwendung von im Voraus gezahltem Werklohn.
  • BGH, 23.05.2007 - 1 StR 88/07

    Insolvenzantragsverschleppung (Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung;

    Der Senat versteht daher die im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. April 2007 (5 StR 505/06 Rdn. 4) unter Hinweis auf eine aus dem Jahr 1997 stammende Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum alten Konkursrecht (BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1) gewählte Formulierung, wonach Zahlungsunfähigkeit (im konkreten Fall seit dem 1. Dezember 1999) im Sinne von §§ 64, 84 GmbHG "das nach außen in Erscheinung tretende, auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, voraussichtlich dauernde Unvermögen des Unternehmens (sei), seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im Wesentlichen zu begleichen", dahingehend, dass damit nur noch die Zahlungsstockung im Sinne des neuen Insolvenzrechts angesprochen werden sollte.
  • BGH, 30.01.2003 - 3 StR 437/02

    Vorsätzliche Unterlassung der Konkursantragstellung (Überschuldung;

    Die Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel durch eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten sowie der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel festzustellen (BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1).
  • BGH, 22.02.2001 - 4 StR 421/00

    Täterschaftsvoraussetzungen beim Bankrott (Reduktion auf Unternehmer"); Vereiteln

    Nach dem zur Tatzeit geltenden Konkursrecht (zur Anwendbarkeit analog § 2 StGB vgl. Bieneck StV 1999, 43), ist unter Zahlungsfähigkeit das nach außen in Erscheinung tretende, auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, voraussichtlich dauernde Unvermögen des Schuldners zu verstehen, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im wesentlichen zu befriedigen (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1 und 2; Tröndle/Fischer aaO Vor § 283 Rdn. 8 m.N.).
  • BGH, 19.04.2007 - 5 StR 505/06

    Vorsätzliches Unterlassen der Stellung des Antrags auf Eröffnung des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bedeutet Zahlungsunfähigkeit in diesem Sinne das nach außen in Erscheinung tretende, auf dem Mangel an Zahlungsmitteln beruhende, voraussichtlich dauernde Unvermögen des Unternehmens, seine sofort zu erfüllenden Geldschulden noch im Wesentlichen zu begleichen (BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1).
  • BGH, 17.02.1995 - 2 StR 729/94

    Überschuldung - Überschuldungsstatut - Verschuldung - Schulden -

    Sie ist in der Regel durch eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der fälligen und eingeforderten Verbindlichkeiten und der zu ihrer Tilgung vorhandenen oder herbeizuschaffenden Mittel festzustellen (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1 und 2).

    Zwar können neben dieser betriebswirtschaftlichen Methode zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit auch wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen wie Häufigkeit der Wechsel- und Scheckproteste, fruchtlose Pfändungen, Ableistung der Eidesstattlichen Versicherung einen sicheren Schluß auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit erlauben (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Zahlungsunfähigkeit 1 und 2).

  • AG Frankfurt/Oder, 14.08.2019 - 412 Cs 72/19
    Neben dieser betriebswirtschaftlichen Methode zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit können indes auch wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen wie Häufigkeit der Wechsel- und Scheckproteste, fruchtlose Pfändungen, Ableistung der eidesstattlichen Versicherung einen sicheren Schluss auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit erlauben (BGH, Urteil vom 26.02.1987, 1 StR 5/87, zitiert nach juris Randnummern 12, 13).
  • AG Frankfurt/Oder, 12.03.2020 - 412 Cs 147/18
    Neben dieser betriebswirtschaftlichen Methode zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit können indes auch wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen wie Häufigkeit der Wechsel- und Scheckproteste, fruchtlose Pfändungen, Ableistung der eidesstattlichen Versicherung einen sicheren Schluss auf den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit erlauben (BGH, Urteil vom 26.02.1987, 1 StR 5/87, zitiert nach juris Rn. 12, 13).
  • OLG Düsseldorf, 26.03.2010 - 24 U 182/09

    Anforderungen an die Anmeldung einer Forderung aus vorsätzlich gegangener

  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 520/89

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung der Buchführungspflicht und wegen

  • AG Frankfurt/Oder, 23.05.2019 - 412 Cs 147/18
  • AG Frankfurt/Oder, 29.10.2019 - 412 Ds 136/17
  • BGH, 17.02.1993 - 3 StR 474/92

    Feststellung der Zahlungsunfähigkeit durch eine stichtagsbezogene

  • BGH, 27.05.1992 - 1 StR 176/92

    Fortlaufende Bestellungen trotz Säumnigkeit einer GmbH (Gesellschaft mit

  • BGH, 02.08.1990 - 1 StR 373/90

    Hinreichender Beleg einer wirtschaftlichen Krise im Rahmen einer Bankrotthandlung

  • AG Frankfurt/Oder, 26.11.2018 - 412 Ds 2/18

    Ablehnung einer Anklage der Geschäftsführer einer insolventen GmbH wegen

  • BGH, 26.01.1989 - 1 StR 636/88

    Vorliegen einer durch Irrtum bedingten Vermögensverfügung bei Kenntnis des

  • BGH, 25.06.1987 - 1 StR 259/87

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Lieferantenbetrugs

  • BGH, 07.02.1991 - 1 StR 30/91

    Umfang der Feststellungspflicht hinsichtlich des Irrtums von fortgesetzt über

  • BGH, 24.02.1989 - 1 StR 685/88

    Abänderung einer Verurteilung wegen fortgesetzten Betruges

  • BGH, 26.05.1988 - 1 StR 663/87

    Strafzumessung auf Grund des Eindrucks des Tatrichters über Tat und

  • AG Frankfurt/Oder, 24.04.2018 - 412 Cs 38/18
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