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BGH, 03.05.2000 - 1 StR 631/93 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 44 StPO; § 33a StPO
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Keine nachträgliche Geltendmachung bisher nicht vorgetragener Umstände über Wiedereinsetzung); Rechtliches Gehör - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit - Antrag - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumnis - Rechtsmittel - Nachträgliche Geltendmachung - Nachholung - Rechtliches Gehör
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 33a; ; StGB § 456a; ; EGGVG § 23; ; EGGVG § 29 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.07.1998 - 1 StR 202/98
Strafzumessung bei der Beihilfe zur Untreue
Auszug aus BGH, 03.05.2000 - 1 StR 631/93
Insoweit kann der Senat seine Revisionsentscheidung nur aufheben oder ändern, wenn diese unter Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs ergangen ist (vgl. BGH wistra 1999, 28). - BGH, 01.11.1988 - 5 StR 488/88
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur weiteren Begründung der …
Auszug aus BGH, 03.05.2000 - 1 StR 631/93
Die Wiedereinsetzung kann daher nicht lediglich zur nachträglichen Geltendmachung bisher nicht vorgetragener Umstände gewährt werden (vgl. BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 3).
- BGH, 10.10.2000 - 1 StR 130/99
Unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Anbringung …
Die Wiedereinsetzung kann daher nicht lediglich zur nachträglichen Geltendmachung bisher nicht vorgetragener Umstände gewährt werden (BGH, Beschluß vom 3. Mai 2000 - 1 StR 631/93;… BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 3).