Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009

Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 1 Ta 206/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13647
LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 1 Ta 206/08 (https://dejure.org/2008,13647)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20.11.2008 - 1 Ta 206/08 (https://dejure.org/2008,13647)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. November 2008 - 1 Ta 206/08 (https://dejure.org/2008,13647)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Bestandsdauer des Arbeitsverhältnisses im Kündigungszeitpunkt bei der Berechnung des Gegenstandswertes eines Kündigungsschutzantrages; Wertberechnung bei Rechtsstreitigkeiten über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines ...

  • Judicialis

    RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 4 S. 3; ; RVG § 33 Abs. 9; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 42 Abs. 4 S. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2009, 219
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.12.2007 - 1 Ta 293/07

    Zur Obergrenze des § 42 Abs 4 S 1 GKG 2004 - Abhängigkeit von Beschäftigungsdauer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 1 Ta 206/08
    Dabei stellt diese Vierteljahresgrenze keinen Regelstreitwert im Sinne eines stets zu veranschlagenden fixen Werts dar, sondern vielmehr die Obergrenze für einen vom Gericht nach freiem Ermessen (§ 3 ZPO) festzusetzenden Streitwert (vgl. BAG, Beschluss vom 30.11.1984, NZA 1985, 369 ff. noch zu § 12 Abs. 7 ArbGG a. F.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 293/07 m. w. N.).

    Hierbei ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in typisierender Betrachtungsweise bei einem Bestand des Arbeitsverhältnisses von bis zu sechs Monaten grundsätzlich auf einen Monatsverdienst, bei einem Bestand von sechs bis 12 Monaten grundsätzlich auf zwei Monatsverdienste und ab einem Bestand von mehr als 12 Monaten grundsätzlich auf drei Monatsverdienste festzusetzen, wobei es für die Bestandsdauer des Arbeitsverhältnisses auf den Zeitpunkt der Kündigung und nicht etwa auf den in der Kündigung bestimmten Endtermin des Arbeitsverhältnisses ankommt (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.09.2007 - 1 Ta 207/07; Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 249/07; Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 293/07).

  • BAG, 30.11.1984 - 2 AZN 572/82

    Kündigung: Streitwert - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 1 Ta 206/08
    Dabei stellt diese Vierteljahresgrenze keinen Regelstreitwert im Sinne eines stets zu veranschlagenden fixen Werts dar, sondern vielmehr die Obergrenze für einen vom Gericht nach freiem Ermessen (§ 3 ZPO) festzusetzenden Streitwert (vgl. BAG, Beschluss vom 30.11.1984, NZA 1985, 369 ff. noch zu § 12 Abs. 7 ArbGG a. F.; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 293/07 m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 1 Ta 207/07

    Gegenstandswert bei Kündigungsschutzverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 1 Ta 206/08
    Hierbei ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in typisierender Betrachtungsweise bei einem Bestand des Arbeitsverhältnisses von bis zu sechs Monaten grundsätzlich auf einen Monatsverdienst, bei einem Bestand von sechs bis 12 Monaten grundsätzlich auf zwei Monatsverdienste und ab einem Bestand von mehr als 12 Monaten grundsätzlich auf drei Monatsverdienste festzusetzen, wobei es für die Bestandsdauer des Arbeitsverhältnisses auf den Zeitpunkt der Kündigung und nicht etwa auf den in der Kündigung bestimmten Endtermin des Arbeitsverhältnisses ankommt (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.09.2007 - 1 Ta 207/07; Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 249/07; Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 293/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 1 Ta 249/07

    Gegenstandswert - Berechnung bei behauptetem Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.11.2008 - 1 Ta 206/08
    Hierbei ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in typisierender Betrachtungsweise bei einem Bestand des Arbeitsverhältnisses von bis zu sechs Monaten grundsätzlich auf einen Monatsverdienst, bei einem Bestand von sechs bis 12 Monaten grundsätzlich auf zwei Monatsverdienste und ab einem Bestand von mehr als 12 Monaten grundsätzlich auf drei Monatsverdienste festzusetzen, wobei es für die Bestandsdauer des Arbeitsverhältnisses auf den Zeitpunkt der Kündigung und nicht etwa auf den in der Kündigung bestimmten Endtermin des Arbeitsverhältnisses ankommt (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.09.2007 - 1 Ta 207/07; Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 249/07; Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 293/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.2009 - 1 Ta 114/09

    Bestand das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung mehr als sechs, aber

    Dabei stellt diese Vierteljahresgrenze keinen Regelwert, sondern lediglich die Obergrenze für einen vom Gericht nach freiem Ermessen (§ 3 ZPO) festzustellenden Streitwert dar (vgl. BAG, Beschluss vom 30.11.1984, NZA 1985, 369 ff. zu § 12 Abs. 7 ArbGG a. F.; LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 293/07; LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 20.11.2008 - 1 Ta 206/08).

    Nach der ständigen Rechtsprechung der für Wertfestsetzungsbeschwerden ausschließlich zuständigen Kammer ist der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit in typisierender Betrachtungsweise bei einem Bestand des Arbeitsverhältnisses von bis zu 6 Monaten grundsätzlich auf ein Bruttomonatsverdienst, bei einem Bestand von sechs bis zwölf Monaten grundsätzlich auf zwei Bruttomonatsverdienste und ab einem Bestand von mehr als zwölf Monaten grundsätzlich auf drei Bruttomonatsverdienste festzusetzen (LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 249/07; LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 293/07; LAG Rheinland-Pfalz Beschluss vom 20.11.2008 - 1 Ta 206/08).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 1 Ta 1/09

    Gegenstandswert - Berechnung des Bruttomonatsentgelts bei Kündigungsschutzantrag

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Beschluss vom 30.11.1984, NZA 1985, 369 ff) sowie der ständigen Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.03.2007 - 1 Ta 55/07; Beschluss vom 24.09.2007 - 1 Ta 207/07; Beschluss vom 20.12.2007 - 1 Ta 293/07; Beschluss vom 20.11.2008 - 1 Ta 206/08) enthält die insoweit einschlägige Regelung des § 42 Abs. 4 S. 1 GKG keinen Regelstreitwert.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2009 - 1 Ta 143/09

    Gegenstandswert anwaltlicher Tätigkeit im Kündigungsschutzverfahren

    Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer stellt diese Vierteljahresgrenze keinen Regelwert im Sinne eines stets zu veranschlagenden fixen Wertes dar, sondern bildet lediglich eine Obergrenze (vgl. BAG, Beschluss vom 30.11.1984, NZA 1985, 369 ff. zur § 12 Abs. 7 ArbGG alte Fassung; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.12.2007 -1 Ta 293/07 und vom 20.11.2008 - 1 Ta 206/08, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2009 - 1 Ta 190/09

    Wertfestsetzung - Beschwer der anwaltlich vertretenen Partei - Gegenstandswert

    Maßgeblich ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung und nicht etwa der in der Kündigung bestimmte oder im Prozessvergleich festgelegte Endtermin des Arbeitsverhältnisses (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.11.2008 - 1 Ta 206/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.02.2010 - 1 Ta 13/10

    Wertfestsetzung - Gegenstandswert bei mehreren Kündigungen - Vergleichsmehrwert

    Maßgeblich ist die Dauer des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.11.2008 - 1 Ta 206/08).
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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 1 Ta 206/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12225
LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 1 Ta 206/08 (https://dejure.org/2009,12225)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.01.2009 - 1 Ta 206/08 (https://dejure.org/2009,12225)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 1 Ta 206/08 (https://dejure.org/2009,12225)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Versagung, keine hinreichenden Erfolgsaussichten, Kündigungsschutzklage, Unzulässigkeit, Ausbildungsverhältnis, Schlichtungsausschuss, Anrufung

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Kündigungsschutzklage bei fehlender Anrufung des Schlichtungsausschusses durch die Auszubildende

  • Judicialis

    AVR § 30; ; KSchG § 4; ; KSchG § 4 S. 1; ; KSchG § 7; ; ArbGG § 111 Abs. 2; ; ArbGG § 111 Abs. 2 S. 1; ; ArbGG § 111 Abs. 2 S. 3; ; ArbGG § 111 Abs. 2 S. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 Satz 1; ArbGG § 111 Abs. 2; KSchG § 4
    Unzulässige Kündigungsschutzklage bei fehlender Anrufung des Schlichtungsausschusses durch die Auszubildende

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.04.1989 - 2 AZR 441/88

    Berufsausbildungsverhältnis - Klagefrist nach § 4 KSchG

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 1 Ta 206/08
    Eine ohne vorherige Anrufung des Schlichtungsausschusses beim Arbeitsgericht erhobene Klage ist unzulässig (BAG 09.10.1979 - 6 AZR 776/77 - AP ArbGG 1953 § 111 Nr. 3; BAG 13.04.1989 - 2 AZR 441/88 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 21; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge/Prütting, ArbGG 6. Aufl., § 111 Rz. 19 ff.).
  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 776/77

    Berufsausbildungsverhältnis - Klageerhebung beim Arbeitsgericht - Ausschuß -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 1 Ta 206/08
    Eine ohne vorherige Anrufung des Schlichtungsausschusses beim Arbeitsgericht erhobene Klage ist unzulässig (BAG 09.10.1979 - 6 AZR 776/77 - AP ArbGG 1953 § 111 Nr. 3; BAG 13.04.1989 - 2 AZR 441/88 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 21; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge/Prütting, ArbGG 6. Aufl., § 111 Rz. 19 ff.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2008 - 1 Ta 102/08

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Versagung, Klageerhebung,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 1 Ta 206/08
    Aus diesem Grund kann offen bleiben, ob die vorsorglich erhobene Klage sogar mutwillig war (so LAG Schleswig-Holstein 09.07.2008 - 1 Ta 102/08 -).
  • BAG, 18.10.1961 - 1 AZR 437/60

    Innungsausschuß für Lehrlingsstreitigkeiten - Erhebung der arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 1 Ta 206/08
    Es entspricht jedoch allgemeiner Ansicht, dass der Schlichtungsausschuss auch dann zuständig ist, wenn gerade darüber gestritten wird, ob das Ausbildungsverhältnis durch (außerordentliche) Kündigung wirksam beendet worden ist (BAG 18.10.1961 - 1 AZR 437/60 - AP ArbGG 1953 § 111 Nr. 1; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge/Prütting, ArbGG 6. Aufl., § 111 Rz. 17).
  • LAG Nürnberg, 30.04.1997 - 4 Ta 52/97

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Verfahren vor Schlichtungsausschuß in

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 1 Ta 206/08
    Hierzu beruft sich die Klägerin - soweit zutreffend - auf die allgemeine Ansicht, wonach im Verfahren gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG keine Prozesskostenhilfe gewährt werden kann (vgl. LAG Nürnberg 30.04.1997 - 4 Ta 52/97 - LAGE § 114 ZPO Nr. 29; LAG Düsseldorf 01.03.1990 - 14 Ta 371/89 - JURBüro 1990, 748; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge/Prütting, a. a. O. Rz. 69).
  • LAG Düsseldorf, 01.03.1990 - 14 Ta 371/89

    Prozesskostenhilfe: Verfahren vor Schlichtungsausschuss

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - 1 Ta 206/08
    Hierzu beruft sich die Klägerin - soweit zutreffend - auf die allgemeine Ansicht, wonach im Verfahren gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG keine Prozesskostenhilfe gewährt werden kann (vgl. LAG Nürnberg 30.04.1997 - 4 Ta 52/97 - LAGE § 114 ZPO Nr. 29; LAG Düsseldorf 01.03.1990 - 14 Ta 371/89 - JURBüro 1990, 748; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge/Prütting, a. a. O. Rz. 69).
  • LAG Nürnberg, 02.09.2009 - 4 Ta 85/09

    Prozesskostenhilfe - fehlende Erfolgsaussichten - Schlichtungsstelle gemäß § 111

    Insoweit ist auch eine ohne vorherige Anrufung des Schlichtungsausschusses beim Arbeitsgericht erhobene Kündigungsschutzklage unzulässig (vgl. BAG vom 18.10.1961 - 1 AZR 437/60 - AP Nr. 1 zu § 111 ArbGG 1953; vom 09.10.1979 - 6 AZR 776/77 - AP Nr. 3 zu § 111 ArbGG 1953; vom 13.04.1989 - 2 AZR 441/88 - AP Nr. 21 zu § 4 KSchG 1969; LAG Schleswig-Holstein vom 20.01.2009 - 1 Ta 206/08 - zitiert in juris; Germelmann/Mattes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 6. Aufl., § 111 Rz. 17, 19).
  • LAG Köln, 24.04.2020 - 9 Ta 46/20

    Berufsausbildungsverhältnis; Kündigungsschutzklage und Schlichtungsverfahren;

    Denn die Klage zum Arbeitsgericht muss erst nach erfolgloser Durchführung des Schlichtungsverfahrens innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 111 Abs. 2 Satz 3 ArbGG Klage erhoben werden (LAG Köln, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 11 Ta 169/14 -, Rn. 4, juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 1 Ta 206/08 -, Rn. 11, juris).
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