Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2016 - 1 TaBV 43/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Schleswig-Holstein
Einsicht des Betriebsrats in die Vergütungslisten
- LAG Schleswig-Holstein
Betriebsrat, Einsichtnahme, Umfang, Bruttolohnliste, Gehaltsliste, unternehmensbezogen, Gleichbehandlungsgrundsatz, Gesamtbetriebsrat
- IWW
§ 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, § ... 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2, 2. Hs. BetrVG, § 87 Abs. 1 BetrVG, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 80 Abs. 1 BetrVG, § 259 ZPO, § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, § 2 Abs. 1 BDSG, § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG, § 80 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 BetrVG, § 32 Abs. 1 BDSG, § 32 Abs. 3 BDSG, § 3 Abs. 7 BDSG, § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einsichtnahme des Betriebsrats in Bruttolohn- und Gehaltslisten zur Überwachung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 80 Abs. 2
Betriebsrat; Einsichtnahme; Umfang; Bruttolohnliste; Gehaltsliste; unternehmensbezogen; Gleichbehandlungsgrundsatz; Gesamtbetriebsrat - rechtsportal.de
Einsichtnahme des Betriebsrats in Bruttolohn- und Gehaltslisten zur Überwachung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Betriebsrat kann alle Gehälter einsehen
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 03.06.2015 - 1 BV 10e/15
- LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2016 - 1 TaBV 43/15
- BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 27/16
Papierfundstellen
- NZA-RR 2016, 356
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 14.01.2014 - 1 ABR 54/12
Einsichtsrecht in Bruttoentgeltlisten
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2016 - 1 TaBV 43/15
Nachdem die Arbeitgeberin das Einsichtsrecht des Antragstellers bestreitet, besteht die Besorgnis, sie werde sich ohne gerichtliche Entscheidung auch künftig ihrer Verpflichtung entziehen (vgl. etwa BAG, Beschl. v. 14.01.2014 - 1 ABR 54/12 - juris, Rn. 16 mwN).Das Einblicksrecht ist nicht anlassbezogen (BAG v. 14.01.2014 - 1 ABR 54/12 - juris, Rn. 23).
- BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12
Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2016 - 1 TaBV 43/15
Beteiligte in Angelegenheiten des BetrVG ist jede Stelle, die durch die begehrte Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung unmittelbar betroffen ist (ständige Rechtsprechung, z. B. BAG, Beschl. v. 25.09.2012 - 1 ABR 17/12 - juris, Rn. 11). - BAG, 23.03.2010 - 1 ABR 82/08
Vergütungsordnung für AT-Angestellte - Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2016 - 1 TaBV 43/15
Auch wenn eine verteilende Entscheidung des Arbeitgebers sich über mehrere Betriebe eines Unternehmens erstreckt, folgt hieraus nicht die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats (BAG v. 23.03.2010 - 1 ABR 82/08).
- BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 74/08
Überbetriebliche Gleichbehandlung - Lohnerhöhung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2016 - 1 TaBV 43/15
Eine Unterscheidung zwischen Arbeitnehmern verschiedener Betriebe ist nur aus sachlichen Gründen zulässig, die vom Arbeitgeber darzulegen sind (BAG v. 03.12.2008 - 5 AZR 74/08 - juris, Rn. 16). - BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06
Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2016 - 1 TaBV 43/15
Die gesetzliche Zuständigkeitsverteilung ist zwingend und unabdingbar (BAG v. 14.11.2006 - 1 ABR 4/06 - juris, Rn. 34). - BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98
Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2016 - 1 TaBV 43/15
Das Bundesarbeitsgericht hat bereits seit langem anerkannt, dass der Informationsanspruch des Betriebsrats sich auch auf freie Mitarbeiter, für die der Betriebsrat ebenfalls nicht zuständig ist, bezieht (BAG v. 15.12.1998 - 1 ABR 9/98 -).
- BAG, 26.09.2017 - 1 ABR 27/16
Einsichtsrecht des örtlichen Betriebsrats in unternehmensweite …
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 9. Februar 2016 - 1 TaBV 43/15 - aufgehoben.