Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 14.08.2006

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.02.2007 - 1 U 97/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4890
OLG Oldenburg, 15.02.2007 - 1 U 97/06 (https://dejure.org/2007,4890)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.02.2007 - 1 U 97/06 (https://dejure.org/2007,4890)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 1 U 97/06 (https://dejure.org/2007,4890)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß durch Abwerbeversuche für Beschäftigte eines Mitbewerbers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 UWG; § 4 Nr. 1 UWG; § 4 Nr. 2 UWG; § 4 Nr. 10 UWG; § 5 UWG
    Verstoß gegen das Verbot unlauterer Beeinträchtigung von Mitbewerbern; Verbot der Behinderung durch Mitarbeiterabwerbung; Abgrenzung zwischen erlaubten und unlauteren Mitteln bei der Abwerbung; Grenzen einer zulässigen Abwerbung; Voraussetzungen für ein ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Verbot unlauterer Beeinträchtigung von Mitbewerbern; Verbot der Behinderung durch Mitarbeiterabwerbung; Abgrenzung zwischen erlaubten und unlauteren Mitteln bei der Abwerbung; Grenzen einer zulässigen Abwerbung; Voraussetzungen für ein ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Abwerbung von Mitarbeitern

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - bofrost -, Abwerben von Vertriebskräften, wettbewerblicher Vernichtungsschlag, Abwerbung von Mitarbeitern, Verkaufsfahrer, Vertriebskrft, Mitarbeiter, Abwerbung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für wettbewerbswidriges Abwerben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 1664
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.03.2004 - I ZR 221/01

    Direktansprache am Arbeitsplatz

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.02.2007 - 1 U 97/06
    Die Abwerbung kann wettbewerbsrechtlich verboten sein, wenn sie mit dem Mittel der Verleitung zum Vertragsbruch betrieben wird (BGH GRUR 2004, 696, 697 - Direktansprache am Arbeitsplatz; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, § 4 UWG Rn. 10.107 ff.).
  • LG Hamburg, 22.12.2015 - 312 O 12/10

    Wettbewerbsverstoß: Mitbewerberbehinderung durch planmäßiges Abwerben von

    Mittlerweile ist in der Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob das "aktive Hinwirken" zum Vertragsbruch für die Unlauterkeit schon ausreicht oder ob noch zusätzliche Unlauterkeitsumstände dergestalt erforderlich sind, dass auf die Entscheidungsfreiheit bzw. -fähigkeit des Mitarbeiters unlauter eingewirkt wird (dafür: OLG Oldenburg, WRP 2007, 460, 464 sowie Köhler/Bornkamm, 33. Auflage, 2015 § 4 Rn. 10.108a; dagegen: Ohly in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 4.10 Rn. 10/28a).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.08.2006 - I-1 U 97/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11011
OLG Düsseldorf, 14.08.2006 - I-1 U 97/06 (https://dejure.org/2006,11011)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.08.2006 - I-1 U 97/06 (https://dejure.org/2006,11011)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. August 2006 - I-1 U 97/06 (https://dejure.org/2006,11011)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anscheinsbeweis der schuldhaften Unfallsverursachung zu Lasten des über die Gegenfahrbahn auf ein Grundstück abbiegenden Verkehrsteilnehmers; Mitverschuldensanteile bei der Kollision zwischen einem gegen § 9 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßenden ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Abbiegen in Grundstückeinfahrt - Kollision mit Gegenverkehr

  • Judicialis

    StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1; ; StVO § 9 Abs. 1 Satz 4; ; StVO § 9 Abs. 5; ; ZPO § 529 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem überholenden Fahrzeug

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2004 - 1 U 102/04

    Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Unfallverursachung eines von der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.08.2006 - 1 U 97/06
    Kollidiert derjenige, der - wie hier unstreitig der Beklagte zu 1. - von der Fahrbahn über die Gegenfahrbahn nach links in ein Grundstück abbiegt, mit einem Fahrzeug des durchgehenden, fließenden Verkehrs - hier mit dem Pkw des Klägers -, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte Unfallverursachung des Abbiegenden (vgl. Senat 1 U 102/04, Urteil vom 27.09.2004; 1 U 235/02, Urteil vom 13.10.2002; 1 U 27/01, Urteil vom 01.10.2001).
  • LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines in ein Grundstück

    § 9 Abs. 5 StVO verlangt von dem in ein Grundstück Abbiegenden, sich so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist, geht also für den Regelfall davon aus, dass der Abbiegende in der Lage ist, durch rechtzeitiges Ankündigen seiner Abbiegeabsicht und Einordnen auf der Fahrbahn, ggf. behutsame Verlangsamung der Geschwindigkeit (vgl. OLG Hamm zfs 1991, 298), angemessene Beobachtung des nachfolgenden Verkehrs, u.U. sogar Rückgriff auf einen Einweisenden (vgl. BGH, Urteil von 10. April 1979 - VI ZR 146/78, VersR 1979, 532, 534; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. August 2006 - I-1 U 97/06, juris; KG, Urteil vom 26. April 1990 - 12 U 3294/89, juris), und notfalls ein vollständiges Zurückstellen des Abbiegevorgangs, solange noch nachfolgender Verkehr vorhanden ist (vgl. KG, Beschluss vom 16. November 2011 - 12 U 135/10, juris; OLG Hamm zfs 1991, 298; KG, Urteil vom 26. April 1990 - 12 U 3294/89, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. Oktober 1981 - 15 U 33/81, juris), einen Unfall zu vermeiden.
  • AG Erkelenz, 26.01.2016 - 14 C 407/15

    Haftungsverteilung beim Abbiegen in ein Grundstück und Zusammenstoß mit

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf erkennt einen Anscheinsbeweis für eine schuldhafte Unfallverursachung des links Abbiegenden nur an, wenn es zu einer Kollision zwischen einem von der Fahrbahn über die Gegenfahrbahn nach links in ein Grundstück abbiegenden Fahrzeug und einem Fahrzeug des durchgehenden, fließenden Verkehrs kommt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2006, Az. 1 U 97/06; Urteil vom 27.09.2004, Az.: 1 U 102/04, jew. m.w.Nachw.).
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