Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.10.2017

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18 (1 VR 8.17, 1 VR 10.17), 1 VR 1.18, 1 VR 8.17, 1 VR 10.17   

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BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18 (1 VR 8.17, 1 VR 10.17), 1 VR 1.18, 1 VR 8.17, 1 VR 10.17 (https://dejure.org/2018,6728)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.2018 - 1 VR 1.18 (1 VR 8.17, 1 VR 10.17), 1 VR 1.18, 1 VR 8.17, 1 VR 10.17 (https://dejure.org/2018,6728)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 2018 - 1 VR 1.18 (1 VR 8.17, 1 VR 10.17), 1 VR 1.18, 1 VR 8.17, 1 VR 10.17 (https://dejure.org/2018,6728)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 80 Abs. 5 und 7 Satz 1 und 2, § 123 Abs. 1 Satz 1; AufenthG §§ 58a, 60 Abs. 5; EMRK Art. 3
    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Abänderung; Abänderungsverfahren; Amnestie; Antiterrorismusgesetz; Auskunft; Aussetzung; Begnadigung; Bewährung; EGMR; EMRK; Einzelakt; Entlassung; Ermessen; Europäische Menschenrechtskonvention; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Abschiebungsschutz für einen tunesischen islamistischen Gefährder bei drohender Verhängung der Todesstrafe im Heimatland

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag zur Verhinderung der Abschiebung eines islamistischen Gefährders nach Tunesien ohne Erfolg

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Eilantrag zur Verhinderung der Abschiebung eines islamistischen Gefährders nach Tunesien ohne Erfolg

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Islamistische Gefährder - und der Abschiebungsschutz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschlüsse im einstweiligen Rechtsschutz - und das Abänderungsverfahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abschiebung von Gefährdern bestätigt: Vertrauen auf die Menschlichkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilantrag zur Verhinderung der Abschiebung eines islamistischen Gefährders nach Tunesien ohne Erfolg

  • archive.li (Pressebericht, 07.04.2018)

    Tunesischer Gefährder: Zäher Rechtsstreit um Abschiebung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Todesstrafe in Tunesien begründet wegen Umwandlung in Freiheitsstrafe kein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2018, 1395
  • DÖV 2018, 535
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (12)

  • EGMR, 17.01.2017 - 57592/08

    HUTCHINSON v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18
    Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte des Weiteren festgestellt hat, kann ein Gefangener nur in Haft gehalten werden, solange es legitime Strafgründe für die Inhaftierung gibt, die Bestrafung, Abschreckung, Schutz der Öffentlichkeit und Resozialisierung einschließen (EGMR , Urteile vom 26. April 2016 - Nr. 10511/10, Murray/Niederlande - Rn. 100 und vom 17. Januar 2017 - Nr. 57592/08, Hutchinson/U.K. - Rn. 42).

    Außerdem haben zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilte ein Recht darauf, schon bei Strafantritt zu wissen, was sie tun müssen, um für eine Entlassung in Betracht gezogen zu werden, und unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist (EGMR, Urteile vom 20. Mai 2014 - Nr. 73593/10, László Magyar/Ungarn - Rn. 53 und vom 4. September 2014 - Nr. 140/10, Trabelsi/Belgien - Rn. 115; EGMR , Urteil vom 17. Januar 2017 - Nr. 57592/08, Hutchinson/U.K. - Rn. 44).

    Dem in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufgestellten Grundsatz, wonach ein zu lebenslanger Haft verurteilter Gefangener ein Recht hat, von Anfang an zu wissen, was er tun muss, um für eine Entlassung in Betracht gezogen zu werden und unter welchen Bedingungen diese erfolgen kann, einschließlich der Frage, wann eine Überprüfung stattfindet oder beantragt werden kann (EGMR, Urteil vom 4. September 2014 - Nr. 140/10, Trabelsi/Belgien - Rn. 115; EGMR , Urteil vom 17. Januar 2017 - Nr. 57592/08, Hutchinson/U.K. - Rn. 44), wird hier Rechnung getragen.

    Der Gerichtshof führt aus, dass es ihm nicht zustehe, darüber zu spekulieren, wie effektiv ein solches System, das ein Mindestmaß an Regulierung aufweist, in der Praxis generell funktionieren mag (EGMR , Urteil vom 17. Januar 2017- Nr. 57592/08 - Hutchinson/U.K. - Rn. 69):.

  • EGMR, 04.09.2014 - 140/10

    Belgien wegen Auslieferung von Ex-Fußballprofi verurteilt

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18
    Die Überprüfung, die erforderlich ist, damit eine lebenslange Freiheitsstrafe reduzierbar ist, soll den innerstaatlichen Behörden erlauben zu erwägen, ob eine Änderung des Gefangenen und ein Fortschritt in Richtung seiner Resozialisierung von solcher Bedeutung sind, dass die weitere Inhaftierung nicht länger durch legitime Strafgründe gerechtfertigt ist (EGMR, Urteil vom 4. September 2014 - Nr. 140/10, Trabelsi/Belgien - Rn. 115; EGMR , Urteil vom 26. April 2016 - Nr. 10511/10, Murray/Niederlande - Rn. 100).

    Außerdem haben zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilte ein Recht darauf, schon bei Strafantritt zu wissen, was sie tun müssen, um für eine Entlassung in Betracht gezogen zu werden, und unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist (EGMR, Urteile vom 20. Mai 2014 - Nr. 73593/10, László Magyar/Ungarn - Rn. 53 und vom 4. September 2014 - Nr. 140/10, Trabelsi/Belgien - Rn. 115; EGMR , Urteil vom 17. Januar 2017 - Nr. 57592/08, Hutchinson/U.K. - Rn. 44).

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bereits betont, dass eine Begnadigung nicht von vornherein untauglich ist, um dem Verurteilten eine Chance auf Wiedererlangung der Freiheit einzuräumen (EGMR, Urteil vom 4. September 2014 - Nr. 140/10, Trabelsi/Belgien - Rn. 137).

    Dem in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufgestellten Grundsatz, wonach ein zu lebenslanger Haft verurteilter Gefangener ein Recht hat, von Anfang an zu wissen, was er tun muss, um für eine Entlassung in Betracht gezogen zu werden und unter welchen Bedingungen diese erfolgen kann, einschließlich der Frage, wann eine Überprüfung stattfindet oder beantragt werden kann (EGMR, Urteil vom 4. September 2014 - Nr. 140/10, Trabelsi/Belgien - Rn. 115; EGMR , Urteil vom 17. Januar 2017 - Nr. 57592/08, Hutchinson/U.K. - Rn. 44), wird hier Rechnung getragen.

  • BVerwG, 19.09.2017 - 1 VR 8.17

    Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18
    Der Beschluss des Senats vom 19. September 2017 (1 VR 8.17) wird wie folgt geändert:.

    Mit Beschluss vom 19. September 2017 - 1 VR 8.17 - hat der erkennende Senat einen hiergegen gerichteten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage abgelehnt.

    Dies steht zur Überzeugung des Senats aufgrund des in Tunesien seit Jahren bestehenden Moratoriums und der Ausführungen in der Verbalnote des tunesischen Außenministeriums vom 11. Juli 2017 fest (vgl. Beschluss vom 19. September 2017 - 1 VR 8.17 - Rn. 48 ff.; siehe auch die Auskünfte des Auswärtigen Amtes vom 7. März 2018 und vom 20. März 2018 ).

  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04

    Auslieferung IV

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18
    Verfahrensrechtliche Einzelheiten, mit denen diese praktische Chance auf Wiedererlangung der Freiheit in Deutschland gestärkt und gesichert wird, müssen dafür nicht erfüllt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Januar 2010 - 2 BvR 2299/09 - BVerfGK 16, 491 = juris Rn. 22; BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2005 - 2 BvR 2259/04 - BVerfGE 113, 154 = juris Rn. 31).

    Es besteht auch keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer Begnadigung in einem justizförmigen Verfahren, sofern das Begnadigungsrecht eine praktische Chance auf Wiedererlangung der Freiheit eröffnet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2005 - 2 BvR 2259/04 - BVerfGE 113, 154 = juris Rn. 38).

  • EGMR, 09.07.2013 - 66069/09

    Überprüfung von lebenslänglichen Haftsstrafen: "Wegsperren für immer" ist in ganz

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18
    Reduzierbar in diesem Sinne ist eine lebenslange Freiheitsstrafe dann, wenn sie überprüft werden kann und eine Aussicht auf Entlassung für den Gefangenen besteht (EGMR , Urteil vom 9. Juli 2013 - Nr. 66069/09, 130/10 und 3896/10, Vinter u.a./U.K. - Rn. 110 ff.).

    Vielmehr hat er unter Berufung auf die Doktrin des Beurteilungsspielraums ("margin of appreciation") darauf verwiesen, dass es nicht seine Aufgabe sei vorzuschreiben, in welcher Form die Überprüfung stattzufinden habe (EGMR, Urteil vom 9. Juli 2013 - Nr. 66069/09, 130/10 und 3896/10, Vinter u.a./U.K. - Rn. 120).

  • EGMR, 17.01.2012 - 130/10
    Auszug aus BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18
    Reduzierbar in diesem Sinne ist eine lebenslange Freiheitsstrafe dann, wenn sie überprüft werden kann und eine Aussicht auf Entlassung für den Gefangenen besteht (EGMR , Urteil vom 9. Juli 2013 - Nr. 66069/09, 130/10 und 3896/10, Vinter u.a./U.K. - Rn. 110 ff.).

    Vielmehr hat er unter Berufung auf die Doktrin des Beurteilungsspielraums ("margin of appreciation") darauf verwiesen, dass es nicht seine Aufgabe sei vorzuschreiben, in welcher Form die Überprüfung stattzufinden habe (EGMR, Urteil vom 9. Juli 2013 - Nr. 66069/09, 130/10 und 3896/10, Vinter u.a./U.K. - Rn. 120).

  • EGMR, 26.04.2016 - 10511/10

    MURRAY c. PAYS-BAS

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18
    Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte des Weiteren festgestellt hat, kann ein Gefangener nur in Haft gehalten werden, solange es legitime Strafgründe für die Inhaftierung gibt, die Bestrafung, Abschreckung, Schutz der Öffentlichkeit und Resozialisierung einschließen (EGMR , Urteile vom 26. April 2016 - Nr. 10511/10, Murray/Niederlande - Rn. 100 und vom 17. Januar 2017 - Nr. 57592/08, Hutchinson/U.K. - Rn. 42).

    Die Überprüfung, die erforderlich ist, damit eine lebenslange Freiheitsstrafe reduzierbar ist, soll den innerstaatlichen Behörden erlauben zu erwägen, ob eine Änderung des Gefangenen und ein Fortschritt in Richtung seiner Resozialisierung von solcher Bedeutung sind, dass die weitere Inhaftierung nicht länger durch legitime Strafgründe gerechtfertigt ist (EGMR, Urteil vom 4. September 2014 - Nr. 140/10, Trabelsi/Belgien - Rn. 115; EGMR , Urteil vom 26. April 2016 - Nr. 10511/10, Murray/Niederlande - Rn. 100).

  • BVerfG, 16.01.2010 - 2 BvR 2299/09

    Unzulässige Auslieferung an die Türkei (Staatsschutzdelikte; "erschwerte"

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18
    Verfahrensrechtliche Einzelheiten, mit denen diese praktische Chance auf Wiedererlangung der Freiheit in Deutschland gestärkt und gesichert wird, müssen dafür nicht erfüllt werden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Januar 2010 - 2 BvR 2299/09 - BVerfGK 16, 491 = juris Rn. 22; BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2005 - 2 BvR 2259/04 - BVerfGE 113, 154 = juris Rn. 31).
  • EGMR, 12.02.2008 - 21906/04

    KAFKARIS c. CHYPRE

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18
    Gegen Art. 3 EMRK kann indes eine de jure und de facto nicht reduzierbare lebenslange Freiheitsstrafe verstoßen (EGMR , Urteil vom 12. Februar 2008 - Nr. 21906/04, Kafkaris/Zypern - Rn. 97).
  • BVerwG, 12.07.2016 - 4 VR 13.16

    Gerichtliche Aufhebung der gerichtlichen Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2018 - 1 VR 1.18
    Prüfungsmaßstab ist allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage die aufschiebende Wirkung geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 4 VR 13.16 - BauR 2016, 1770 Rn. 6 m.w.N.).
  • EGMR, 20.05.2014 - 73593/10

    LÁSZLÓ MAGYAR v. HUNGARY

  • EGMR, 19.11.2009 - 41015/04

    KABOULOV v. UKRAINE

  • VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 - 7a L 1200/18

    Abschiebung eines als Gefährder eingestuften Tunesiers nach vorläufiger

    In den Entscheidungen wurde die Abschiebung von Gefährdern nach Tunesien bei im Raum stehender Gefahr von Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung bzw. Todesstrafe nur unter bestimmten Voraussetzungen als rechtlich zulässig bewertet, vgl. zur Abschiebung nach § 58a AufenthG: BVerwG, Beschlüsse vom 30. August 2017 - 1 VR 5.17 -, juris, 19. September 2017 - 1 VR 8.17 -, juris und vom 26. März 2018 - 1 VR 1.18 (1 VR 8.17, 1 VR 10.17) -, juris; BVerfG, Einstweilige Anordnungen vom 23. April 2018 - 2 BvR 632/18 -, juris und vom 27. März 2018 - 2 BvR 632/18 -, juris; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Mai 2018 - 2 BvR 632/18 - juris; nachgehend Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - EGMR -, 7. Mai 2018, soweit ersichtlich bislang nicht veröffentlicht, und im Ergebnis keine andere Bewertung der Menschenrechtslage in Tunesien vorgenommen.
  • BVerfG, 23.04.2018 - 2 BvR 632/18

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung nach

    den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 2018 - BVerwG 1 VR 1.18 -,.
  • VGH Bayern, 30.07.2018 - 10 CE 18.769

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Abschiebungsandrohung im

    Der Antragsteller ist jedenfalls auch aus Sicht der tunesischen Behörden nicht verdächtig, bereits eine islamistisch motivierte Straftat begangen zu haben, insbesondere keine solche mit Bezug auf das tunesische Staatsgebiet (anders z.B. in BVerwG, B.v. 26.3.2018 - 1 VR 1.18 u.a. - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 3 S 87.18

    Asylrecht: Prüfungsmaßstab im Änderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO;

    Prüfungsmaßstab ist allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage die aufschiebende Wirkung geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2018 - 1 VR 1/18 u.a. - juris Rn. 6).

    Die Abänderung von Amts wegen steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts der Hauptsache, das nach den gleichen Grundsätzen auszuüben ist, wie sie für das Verfahren bezüglich der Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach § 80 Abs. 5 VwGO maßgebend sind (BVerwG, Beschluss vom 26. März 2018 - 1 VR 1/18 u.a. - juris Rn. 6).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2018 - 18 B 895/16

    Klage eines ausreisepflichtigen Ausländers gegen die in einer Ordnungsverfügung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2018 - 1 VR 1.18 -, juris Rn. 6 m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2022 - 1 B 375/22

    Bestehen von ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der verfügten

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. März 2011 - 8 VR 2.11 -, juris, Rn. 7 f; vom 26. März 2018 - 1 VR 1.18 -, juris, Rn. 6.
  • VG Düsseldorf, 09.02.2021 - 6 L 118/21
    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. März 2018 - 1 VR 1/18-, juris, Rn. 6, vom 10. März 2011 - 8 VR 2/11 -, vom 25. August 2008 - 2 VR 1.08 - und vom 21. Juli 1994 - 4 VR 1/94 - jeweils juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2023 - 19 B 1030/22

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. März 2018 - 1 VR 1.18 -, NVwZ 2018, 1395, juris, Rn. 6, und vom 10. März 2011 - 8 VR 2.11 -, juris, Rn. 7 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 27. September 2019 - 13a AS 19.32891 -, juris, Rn. 13.
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2022 - 8 MC 74/22

    Abschiebung; Abschiebungsandrohung : Asyl; Dänemark; Europäischen Gerichtshof;

    Prüfungsmaßstab für die gerichtliche Entscheidung ist allein, ob nach der jetzigen Sach- und Rechtslage die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage geboten ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschl. v. 26.3.2018 - 1 VR 1.18 -, juris Rn. 6 u. v. 10.3.2011 - 8 VR 2.11 -, juris, Rn. 8).
  • VG Düsseldorf, 18.02.2019 - 22 L 340/19

    Asylrecht (Vorläufiger Rechtsschutz - Dublin - Bulgarien;hier: Abänderungsantrag)

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2018 - 1 VR 1.18 u. a. -, juris Rn. 6.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 4 R 87/23

    Vereinbarkeit des § 71a AsylG mit Art. 33 Abs. 2 Buchst. d) und Art. 2 Buchst. q)

  • VG Düsseldorf, 01.02.2019 - 22 L 340/19
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2021 - 4 KM 660/21

    Somalia: Dublin Italien; Einstweiliger Rechtsschutzantrag auf Änderung des

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17, 1 VR 10.17 (1 VR 8.17)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,46319
BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17, 1 VR 10.17 (1 VR 8.17) (https://dejure.org/2017,46319)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.2017 - 1 VR 10.17, 1 VR 10.17 (1 VR 8.17) (https://dejure.org/2017,46319)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 2017 - 1 VR 10.17, 1 VR 10.17 (1 VR 8.17) (https://dejure.org/2017,46319)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverwaltungsgericht

    Abschiebung; Abschiebungsanordnung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Abänderung; Abänderungsverfahren; Amnestie; Antiterrorismusgesetz; Auskunft; Aussetzung; Begnadigung; Bewährung; EGMR; EMRK; Einzelakt; Entlassung; Ermessen; Europäische Menschenrechtskonvention; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Kein Abschiebungsschutz für tunesischen islamistischen Gefährder

  • Wolters Kluwer

    Abschiebunganordnung gegenüber einem Ausländer; Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs

  • rewis.io

    Kein Abschiebungsschutz für tunesischen islamistischen Gefährder

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Abschiebunganordnung gegenüber einem Ausländer; Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de

    Abschiebunganordnung gegenüber einem Ausländer; Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 und vom 1. März 2017 - 6 B 23.17 - juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16

    Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
    Der in dem Verfahren 1 A 8.17 u.a. gegen den VRiBVerwG Prof. Dr. B. und die Ri'inBVerwG Dr. R. gerichtete Befangenheitsantrag ist weder ausdrücklich noch sinngemäß auch im vorliegenden Verfahren gestellt worden; es bedarf daher nicht der Entscheidung, ob ein solches Gesuch vor der Entscheidung über die Begründetheit der Anhörungsrüge überhaupt statthaft wäre (dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 - NVwZ-RR 2016, 934; s.a. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11 - juris).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 und vom 1. März 2017 - 6 B 23.17 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 06.11.2007 - 8 C 17.07

    Entscheidung eines nunmehr zuständigen Senats über die Anhörungsrüge gegen ein

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
    Über die Anhörungsrüge nach § 152a VwGO ist in der dem Geschäftsverteilungsplan entsprechenden Besetzung zu entscheiden, nicht notwendigerweise in der genauen Besetzung, in welcher der Senat die angegriffene Entscheidung (bei der ein an sich zur zuständigen Besetzung gehörendes Senatsmitglied wegen einer Dienstreise verhindert war) erlassen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2007 - 8 C 17.07 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 27.04.2012 - 8 B 7.12

    Anhörungsrüge ist kein Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht jedoch nicht, den Tatsachenvortrag oder der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten inhaltlich zu folgen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2012 - 8 B 7.12 - ZfWG 2012, 377 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 2 B 28.07

    Überprüfung der Einhaltung der allgemeinen Regeln der Beweiswürdigung durch das

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 und vom 1. März 2017 - 6 B 23.17 - juris Rn. 2).
  • BGH, 24.01.2012 - 4 StR 469/11

    Unzulässige Befangenheitsanträge gegen Richter des 4. Strafsenats des BGH wegen

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
    Der in dem Verfahren 1 A 8.17 u.a. gegen den VRiBVerwG Prof. Dr. B. und die Ri'inBVerwG Dr. R. gerichtete Befangenheitsantrag ist weder ausdrücklich noch sinngemäß auch im vorliegenden Verfahren gestellt worden; es bedarf daher nicht der Entscheidung, ob ein solches Gesuch vor der Entscheidung über die Begründetheit der Anhörungsrüge überhaupt statthaft wäre (dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 - NVwZ-RR 2016, 934; s.a. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11 - juris).
  • BVerwG, 01.03.2017 - 6 B 23.17

    Pflicht des Gerichts zur Kenntnisnahme des Vorbringens der Verfahrensbeteiligten

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
    Daher kann aus dem Umstand, dass das Gericht nicht auf sämtliche Begründungselemente des Beteiligtenvorbringens eingegangen ist, nur dann geschlossen werden, es habe diesen Aspekt nicht berücksichtigt, wenn er nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betrifft (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 ; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und Beschlüsse vom 21. Juni 2007 - 2 B 28.07 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 3 Rn. 6 und vom 1. März 2017 - 6 B 23.17 - juris Rn. 2).
  • BVerwG, 07.11.2017 - 1 A 8.17

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2017 - 1 VR 10.17
    Der in dem Verfahren 1 A 8.17 u.a. gegen den VRiBVerwG Prof. Dr. B. und die Ri'inBVerwG Dr. R. gerichtete Befangenheitsantrag ist weder ausdrücklich noch sinngemäß auch im vorliegenden Verfahren gestellt worden; es bedarf daher nicht der Entscheidung, ob ein solches Gesuch vor der Entscheidung über die Begründetheit der Anhörungsrüge überhaupt statthaft wäre (dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 - NVwZ-RR 2016, 934; s.a. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 4 StR 469/11 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 14 A 595/17

    Überwälzung der indirekt erhobenen Spielgerätesteuer (Aufwandsteuer) auf den

    BVerwG, Beschluss vom 25.10.2017 - 1 VR 10.17 -, juris, Rn. 3.
  • BVerwG, 05.12.2023 - 2 VR 7.23
    Diese Erwägungen standen dem Gericht für seine Entscheidung nicht zur Verfügung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 1 VR 10.17 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 17.01.2020 - 13a ZB 20.30107

    Gefährdung eines afghanischen Staatsangehörigen nach Tätigkeit für die Amerikaner

    Der Gehörsanspruch verpflichtet das Gericht auch nicht, die Beweiswürdigung des Klägers zugrunde zu legen (BVerwG, B.v. 25.10.2017 - 1 VR 10.17 - juris).
  • OLG Frankfurt, 22.09.2020 - 1 Ss OWi 72/20

    Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge der Generalstaatsanwaltschaft nach § 356a StPO

    Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar (st. Rspr. der Fachgerichte, z.B. OLG Jena, Beschl. v. 23.11.2005 - 1 Ws 431/05, BeckRS 2005, 153400 Tz. 8; BVerwG, Beschl. v. 08.04.2020 - 5 B 13.20, BeckRS 2020, 9004 Tz. 4; BVerwG, Beschl. v. 25.10.2017 - 1 VR 10.17, BeckRS 2017, 134689 Tz. 17).
  • BVerwG, 19.02.2019 - 1 B 17.19

    Rüge der Verletzung der Verfahrensgarantie des rechtlichen Gehörs

    Über die Anhörungsrüge nach § 152a VwGO ist in der dem Geschäftsverteilungsplan entsprechenden Besetzung zu entscheiden, nicht notwendigerweise in der genauen Besetzung, in welcher der Senat die angegriffene Entscheidung (bei der ein an sich zur zuständigen Besetzung gehörendes Senatsmitglied wegen Erkrankung verhindert war) erlassen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 2007 - 8 C 17.07 - juris Rn. 1 und vom 25. Oktober 2017 - 1 VR 10.17 - juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 20.05.2019 - 13a ZB 18.30106

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag in asylrechtlicher Streitigkeit

    Der Gehörsanspruch verpflichtet das Gericht auch nicht, die Beweiswürdigung des Klägers zugrunde zu legen (BVerwG, B.v. 25.10.2017 - 1 VR 10.17 - juris).
  • VGH Bayern, 03.04.2020 - 9 ZB 20.30794

    Erfolglose Berufungszulassungsantrag mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Der Gehörsanspruch verpflichtet das Gericht auch nicht, die Beweiswürdigung des Klägers zugrunde zu legen (BVerwG, B.v. 25.10.2017 - 1 VR 10.17 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2018 - 4 A 1621/16

    Nachweis einer Verfolgung aus religiösen Gründen im Heimatland eines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.10.2017 - 1 VR 10.17 -, juris, Rn. 3, m. w. N.
  • OVG Bremen, 08.05.2023 - 1 LA 28/23

    Darlegungsanforderungen an eine Gehörsverletzung und eine grundsätzliche

    Dass das Gericht auf die Frage einer früheren Inhaftierung in Bulgarien in den Entscheidungsgründen nicht weiter eingegangen ist, könnte nur dann einen Gehörsverstoß nahelegen, wenn dieser Punkt nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts eine Frage von zentraler Bedeutung betroffen hätte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.10.2017 - 1 VR 10.17, juris Rn. 3).
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