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   KG, 17.09.2019 - 1 W 163 - 164/19, 1 W 163/19, 1 W 164/19   

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https://dejure.org/2019,31093
KG, 17.09.2019 - 1 W 163 - 164/19, 1 W 163/19, 1 W 164/19 (https://dejure.org/2019,31093)
KG, Entscheidung vom 17.09.2019 - 1 W 163 - 164/19, 1 W 163/19, 1 W 164/19 (https://dejure.org/2019,31093)
KG, Entscheidung vom 17. September 2019 - 1 W 163 - 164/19, 1 W 163/19, 1 W 164/19 (https://dejure.org/2019,31093)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    GBO § 71
    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung eines Wohnungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erteilung einer Durchführungsvollmacht an die Angestellten eines Notars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vertretung bei Bewilligung einer Eintragung eines Wohnungsrechts

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 245
  • FGPrax 2020, 9
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 333/89

    Ausschluß der Kündigung bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Vereinbarung einer

    Auszug aus KG, 17.09.2019 - 1 W 163/19
    Es handelt sich nicht um eine sogenannte isolierte Vollmacht, die allerdings stets frei widerruflich wäre (BGH, NJW-RR 1991, 439, 441).

    Die den Notariatsangestellten erteilte Vollmacht ist auch nicht deshalb entgegen ihrem Wortlaut widerrufbar, weil sie allein oder jedenfalls im überwiegenden Interesse der Beteiligten zu 1 erteilt worden ist (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 439, 441).

  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Auszug aus KG, 17.09.2019 - 1 W 163/19
    Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH, FGPrax 2015, 5; NJW 1995, 1081, 1082; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 172; Demharter, a.a.O., Rdn. 28).
  • BGH, 14.11.2002 - III ZR 87/02

    Haftung des Angestellten eines Urkundsnotars

    Auszug aus KG, 17.09.2019 - 1 W 163/19
    Der Erteilung einer Durchführungsvollmacht an die Angestellten eines Notars liegt hingegen regelmäßig ein Auftrag, § 662 BGB, zugrunde (BGH, DNotZ 2003, 836).
  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 153/98

    Haftung des Notars wegen Verletzung eines Treuhandauftrages

    Auszug aus KG, 17.09.2019 - 1 W 163/19
    Ein solcher gemeinsamer Vollzugsauftrag kann grundsätzlich nicht einseitig von einem der Urkundsbeteiligten widerrufen werden (BGH, DNotZ 2000, 365, 368).
  • BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des

    Auszug aus KG, 17.09.2019 - 1 W 163/19
    Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen nur insoweit herangezogen werden, als sie für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (BGH, FGPrax 2015, 5; NJW 1995, 1081, 1082; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 172; Demharter, a.a.O., Rdn. 28).
  • BGH, 13.05.1971 - VII ZR 310/69

    Recht des Vollmachtgebers zum Widerruf der Vollmacht

    Auszug aus KG, 17.09.2019 - 1 W 163/19
    Liegt die Ausführung des Auftrags und damit die Erteilung der Vollmacht auch im Interesse des Beauftragten oder eines Dritten, beurteilt sich die Unwiderruflichkeit nach dem Inhalt des der Bevollmächtigung zugrunde liegenden Kausalverhältnisses (BGH, Urteil vom 13. Mai 1971 - VII ZR 310/69 - BeckRS 1971, 31125121; RGZ 109, 331, 333; Schubert, in: Münchener Kommentar, BGB, 8. Aufl., § 168, Rdn. 20).
  • KG, 22.06.2010 - 1 W 277/10

    Grundbuchverfahrensrecht: Identifizierbarkeit der erwerbenden GbR in der

    Auszug aus KG, 17.09.2019 - 1 W 163/19
    Dementsprechend haben die Beteiligten im Eintragungsverfahren auf klare und eindeutige Erklärungen zu achten (Senat, Beschluss vom 22. Juni 2010 - 1 W 277/10 -, FGPrax 2010, 172; Demharter, a.a.O., Anhang zu § 13, Rdn. 5).
  • BayObLG, 02.08.1989 - BReg. 2 Z 86/89

    Zur Löschung einer Grunddienstbarkeit in der Form eines Wasserleitungsrechts

    Auszug aus KG, 17.09.2019 - 1 W 163/19
    Diese Norm begründet nur die Vermutung einer Vollmacht, den Antrag im Namen des Antragsberechtigten zu stellen (BayObLG, NJW-RR 1989, 1495; 1993, 530; Demharter, a.a.O., Rdn. 74; ebenso Heinemann, in Keidel, FamFG, 19. Aufl., § 378, Rdn. 10 und 14; Kramer, in: BeckOK GBO, 2019, § 71, Rdn. 228).
  • OLG Hamm, 05.02.2004 - 15 W 475/03

    Vollzugsauftrag hinsichtlich einer notariell beglaubigten Erklärung

    Auszug aus KG, 17.09.2019 - 1 W 163/19
    Auch wenn dies nicht ausdrücklich in der Urkunde erklärt worden ist, folgt dies doch schon aus der Bevollmächtigung der Notariatsangestellten, Erklärungen im Zusammenhang mit dem Grundbuchvollzug vor dem Urkundsnotar abzugeben (vgl. zum konkludenten Vollzugsauftrag: OLG Hamm, MittBayNot 2004, 465, 466f.), insbesondere im Hinblick auf mögliche Beanstandungen durch das Grundbuchamt.
  • BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 106/92

    Antrags- und Beschwerderecht eines Notars

    Auszug aus KG, 17.09.2019 - 1 W 163/19
    Diese Norm begründet nur die Vermutung einer Vollmacht, den Antrag im Namen des Antragsberechtigten zu stellen (BayObLG, NJW-RR 1989, 1495; 1993, 530; Demharter, a.a.O., Rdn. 74; ebenso Heinemann, in Keidel, FamFG, 19. Aufl., § 378, Rdn. 10 und 14; Kramer, in: BeckOK GBO, 2019, § 71, Rdn. 228).
  • KG, 04.12.2018 - 1 W 342/18

    Nachweis der Vertretungsmacht des Vertreters gegenüber dem Grundbuchamt

  • OLG München, 07.01.2015 - 34 Wx 418/14

    Grundbuchverfahren: Voraussetzungen für die Berücksichtigung der Anfechtung einer

  • KG, 30.10.2012 - 1 W 46/12

    Grundbuchverfahren: Wirksamwerden einer notariell beglaubigten

  • OLG Stuttgart, 25.07.1997 - 8 W 344/97

    Nachweis des Fortbestandes einer Vollmacht gegenüber dem Grundbuchamt

  • KG, 11.02.2014 - 1 W 130/13

    Grundbuchverfahren: Unzulässigkeit einer Beschwerde des Urkundsnotars gegen die

  • KG, 15.01.1985 - 1 W 475/84

    Formbedürftigkeit einer Abschluß- und Auflassungsvollmacht; Formerfordernis der

  • RG, 13.12.1924 - V 665/23

    Widerruflichkeit der Vollmacht.

  • OLG Hamburg, 11.01.2024 - 15 U 28/23

    Darlehens- und Grundpfandgläubiger nicht identisch: Keine verbotene

    Der Erteilung einer Durchführungsvollmacht an die Angestellten eines Notars liegt hingegen regelmäßig ein Auftrag im Sinne von § 662 BGB zugrunde (KG, Beschluss vom 17.09.2019, 1 W 163-164/19 - juris Rn. 26 mit Verweis auf BGH DNotZ 2003, 836).

    Liegt die Ausführung des Auftrags und damit die Erteilung der Vollmacht auch im Interesse des Beauftragten oder eines Dritten, beurteilt sich die Unwiderruflichkeit nach dem Inhalt des der Bevollmächtigung zugrunde liegenden Kausalverhältnisses (KG, Beschluss vom 17.09.2019, 1 W 163-164/19 - juris Rn. 27 mit Verweis u.a. auf BGH BeckRS 1971, 31125121; s. auch Schubert in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage 2021, § 168 Rn. 21 m.w.N.).

    Dementsprechend hat auch bereits das Kammergericht bei der Frage nach der Unwiderruflichkeit einer Durchführungsvollmacht gegenüber einem Notariatsmitarbeiter darauf abgestellt, dass diese Vollmacht der Durchführung der zwischen den Urkundsbeteiligten getroffenen Vereinbarungen dient, woran diese ein gleichwertiges Interesse haben (KG, Beschluss vom 17.09.2019, 1 W 163-164/19 - juris Rn. 28).

    Ein solcher gemeinsamer Vollzugsauftrag kann grundsätzlich nicht einseitig von einem der Urkundsbeteiligten widerrufen werden (BGH DNotZ 2000, 365, 368; KG, Beschluss vom 17.09.2019, 1 W 163-164/19 - juris Rn. 28).

    Auch eine unwiderruflich erteilte Vollmacht kann aus wichtigem Grund widerrufen werden (Schubert in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage 2021, § 168 Rn. 30 m.w.N.; KG, Beschluss vom 19.09.2019, 1 W 163-164/19 - juris Rn. 29).

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