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   KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11   

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https://dejure.org/2011,7062
KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11 (https://dejure.org/2011,7062)
KG, Entscheidung vom 06.10.2011 - 1 W 477/11 (https://dejure.org/2011,7062)
KG, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 1 W 477/11 (https://dejure.org/2011,7062)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 10 Abs 4 WoEigG, § 12 Abs 1 WoEigG, § 26 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Bestellung des ersten Verwalters in der Teilungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Bestellung des ersten Verwalters in der Teilungserklärung auch ohne Eintragung im Grundbuch

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung des ersten Verwalters nach Teilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 10 Abs. 3; WEG § 12 Abs. 1; WEG § 26 Abs. 1
    Wirksamkeit der Bestellung des ersten Verwalters in der Teilungserklärung auch ohne Eintragung im Grundbuch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Verwalters ohne Grundbucheintragung wirksam?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bestellung des Verwalters in der Teilungserklärung ohne Grundbucheintragung? (IMR 2012, 28)

Papierfundstellen

  • ZMR 2012, 117
  • Rpfleger 2012, 138
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 1/03

    Rechtsschutzbedürfnis der Wohnungseigentümer gegenüber Regelungen des teilenden

    Auszug aus KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11
    Auch ist die Bestellung in der Teilungserklärung nicht als Beschluss i.S.v. § 26 Abs. 1 WEG zu werten; der teilende Eigentümer kann keine alle Wohnungseigentümer bindenden Beschlüsse nach §§ 10 Abs. 4, 23 Abs. 1 und 3 WEG fassen, weil eine Eigentümergemeinschaft noch nicht vorhanden ist (BayObLG, NJW-RR 2003, 874 m.w.N.; a.A. zur Verwalterbestellung Schmidt, FS Bub 2007, 221, 236 f. und im Ergebnis ebenso Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 26 Rn. 67 f.; Wenzel, FS Bub 2007, 249, 267).
  • OLG Saarbrücken, 14.11.1988 - 5 W 251/88

    Ersetzung der Verwalterzustimmung durch einstimmige Zustimmung der

    Auszug aus KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11
    Abgesehen davon, dass nicht alle in Betracht kommenden Beseitigungsmittel bezeichnet sind, weil beim Fehlen eines Verwalters die Wohnungseigentümer an seine Stelle treten können (OLG Saarbrücken, DNotZ 1989, 439 m.w.N., vgl. auch § 27 Abs. 3 S.2 WEG), besteht das aufgezeigte Eintragungshindernis nicht.
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11
    Die - mögliche (vgl. BGH, NJW 2002, 3240, 3244) - Bestellung des ersten Verwalters in der Teilungserklärung hat Vereinbarungscharakter (Senat, OLGZ 1976, 267, 268; BayObLG, NJW-RR 1994, 784; …
  • BayObLG, 02.02.2005 - 2Z BR 222/04

    Rechtsschutzinteresse bei Anfechtung eines Negativbeschlusses - Eintritt des

    Auszug aus KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11
    Die pauschale Übernahme schuldrechtlicher Regelungen erfasst zwar nicht ohne weiteres Vereinbarungen, die sonst grundsätzlich nur bei Eintragung im Grundbuch Wirkung gegen den Sondernachfolger entfalten können (vgl. BayObLG, FGPrax 2005, 106, 107).
  • OLG Zweibrücken, 21.01.2005 - 3 W 198/04

    Wohnungseigentum: Bindungswirkung einer schuldrechtlichen

    Auszug aus KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11
    Der Bestellungsakt wirkt auch dann fort, wenn sämtliche Sondernachfolger der Vereinbarung beigetreten sind (vgl. OLG Zweibrücken, NZM 2005, 343; BayObLG, NZM 2001, 753, 754; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 10 Rn. 16; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 10 WEG Rn. 11).
  • BayObLG, 16.04.1987 - BReg. 2 Z 37/87

    Antrag auf Löschung einer eingetragenen Grunddienstbarkeit; Folgen einer

    Auszug aus KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11
    Das Grundbuchamt wird nunmehr zu prüfen haben, ob sämtliche im Grundbuch eingetragene Wohnungseigentümer der Bestellung der ... -GmbH beigetreten sind, was in der Form des § 29 Abs. 1 S.1 GBO nachzuweisen ist; ggf. sind die entsprechenden Urkunden durch die Antragsteller konkret zu bezeichnen (BayObLG, Rpfleger 1987, 451, 452; Kuntze/Herrmann, Grundbuchrecht, 6. Aufl., § 29 Rn. 112).
  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 76/00

    Wirkung der Teilungserklärung für einen Sondernachfolger

    Auszug aus KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11
    Der Bestellungsakt wirkt auch dann fort, wenn sämtliche Sondernachfolger der Vereinbarung beigetreten sind (vgl. OLG Zweibrücken, NZM 2005, 343; BayObLG, NZM 2001, 753, 754; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 10 Rn. 16; Palandt/Bassenge, BGB, 70. Aufl., § 10 WEG Rn. 11).
  • BayObLG, 03.03.1994 - 2Z BR 142/93

    Erlöschen des Rechts des Grundstückseigentümers, den ersten Verwalter zu

    Auszug aus KG, 06.10.2011 - 1 W 477/11
    Die - mögliche (vgl. BGH, NJW 2002, 3240, 3244) - Bestellung des ersten Verwalters in der Teilungserklärung hat Vereinbarungscharakter (Senat, OLGZ 1976, 267, 268; BayObLG, NJW-RR 1994, 784; …
  • BGH, 12.09.2013 - VII ZR 308/12

    AGB des Bauträgers: Zulässigkeit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den

    2 Z 25/74">BayObLGZ 1974, 305, 309; BayObLG, NJW-RR 1994, 784; KG, OLGZ 1976, 266, 268; zu § 26 WEG n.F. siehe KG, ZWE 2012, 96; Bärmann/Merle, WEG, 12. Aufl., § 26 Rn. 54; BeckOK WEG/Knop, Stand: 31. Juli 2013, § 26 Rn. 31).
  • KG, 03.05.2018 - 1 W 370/17

    Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei fehlender Verwalterzustimmung

    Die Bestellung des Verwalters in der Teilungserklärung wirkt gegen Sondernachfolger nur, wenn sie als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen ist oder ihr sämtliche Sondernachfolger beigetreten sind (Fortführung von Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - 1 W 477/11 - ZWE 2012, 96).

    Wie auch aus § 10 Abs. 7 S. 4 WEG folgt, gibt es keine Ein-Personen-Gemeinschaft (BGH, NJW 2008, 2639, 2640 Rn. 12), die einen bindenden Beschluss nach §§ 23, 26 Abs. 1 WEG fassen könnte; sog. Ein-Mann-Beschlüsse sind nichtig (Senat, ZWE 2012, 96; OLG Köln, ZWE 2008, 242, 244; OLG Hamm, ZMR 2007, 984 f.; OLG München, FGPrax 2006, 63; BayObLG, NJW-RR 2003, 874, 875).

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