Rechtsprechung
OLG Bamberg, 29.11.2004 - 1 W 57/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverpflichtung; Aussetzung eines anhängigen Haftprüfungsverfahrens; Erstreckung einer Prozessvollmacht auf durch Zwangsvollstreckung veranlasste Prozesshandlungen; Haftverschonung bei Nichtaufbringung des Ordnungsgeldes aus ...
- Judicialis
ZPO § 81; ; ZPO § 148; ; ZPO §§ 567 ff; ; ZPO § 890 Abs. 1; ; ZPO § 926; ; ZPO § 936
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 81; EGStGB § 8
Umfang einer Prozessvollmacht; Voraussetzungen für eine Haftverschonung i.S.d. Art. 8 EGStGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aschaffenburg, 15.07.2004 - 1 O 92/02
- OLG Bamberg, 29.11.2004 - 1 W 57/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 07.07.2004 - 1 U 103/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten …
Auszug aus OLG Bamberg, 29.11.2004 - 1 W 57/04
Die Verfügungsbeklagte beantragt die Aussetzung des unter Az. 1 W 57/04 anhängigen "Haftprüfungsverfahrens" bis zu dem Zeitpunkt, in dem das unter dem Az. 1 U 103/04 vor dem Oberlandesgericht Bamberg anhängige Hauptsacheverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. - OLG Köln, 22.02.1989 - 6 W 10/89
Auszug aus OLG Bamberg, 29.11.2004 - 1 W 57/04
Zwar kann die Vollstreckung einer Ersatzordnungshaft dann eine unbillige Härte im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EGStGB darstellen, wenn der Beugezweck des Ordnungsmittels nicht mehr erreicht werden kann (OLG Köln OLGZ 1989, 475). - OLG Bremen, 14.06.1988 - 3 W 24/88
Auszug aus OLG Bamberg, 29.11.2004 - 1 W 57/04
Denn die Vollstreckung von Ersatzordnungshaft kommt ohnehin in der Regel nur in Betracht, wenn der Betroffene sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet und unpfändbar ist (so auch Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, B. v. 14.06.1988, 3 W 24/88).
- OLG Stuttgart, 25.01.2017 - 2 W 74/16
Zwangsvollstreckung: Vollstreckung von Ordnungshaft gegen ein Organ der …
Eine unbillige Härte im Sinne des Art. 8 Abs. 2 EGStGB (OLGR Bamberg 2005, 125; OLGR Köln 1992, 29) liege nicht vor.Denn das Insolvenzverfahren steht auch einer Einzelzwangsvollstreckung und damit einer Beitreibung im Wege (vgl. LG Leipzig…, Beschluss vom 27. Februar 2015 - 5 O 1161/14, ZInsO 2015, 1579, bei juris Rz. 5; zur Unpfändbarkeit, die bei einer juristischen Person regelmäßig zum Insolvenzantrag führen muss OLG Bamberg, Beschluss vom 29. November 2004 - 1 W 57/04; NJOZ 2005, 1173).
- LG Leipzig, 27.02.2015 - 5 O 1161/14
Vollziehung der Ersatzordnungshaft gegen den Geschäftsführer als unbillige Härte …
Das ist der Fall, wenn in das Vermögen des Schuldners nicht vollstreckt werden kann, entweder weil dieses unpfändbar ( OLG Bamberg, Beschluss vom 29.11.2004, Az.: 1 W 57/04 ; NJOZ 2005, 1173) oder aber das Insolvenzverfahren über dieses eröffnet worden ist.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - I-1 W 57/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Berechnung eines Schadens an einem KfZ unter Berücksichtigung der entstandenen Wertminderung; Anspruch auf die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert eines PKW; Beweis über die Höhe von ...
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de
ZPO § 93; ZPO § 99 Abs. 2 Satz 1
Kostenverteilung: Zur Frage, ob der Beklagte durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben hat - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Unfallschadensregulierung - Reparaturkostenersatz und Klageveranlassung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02
Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - 1 W 57/04
Nur bei tatsächlicher Durchführung einer solchen - nicht notwendig den Anforderungen eines Sachverständigen entsprechenden - Reparatur und Weiterbenutzung des Fahrzeuges bleibt der Restwert bei der erforderlichen Vergleichsbetrachtung der jeweils wirtschaftlicheren Schadensberechnung außer Betracht; veräußert der Geschädigte dagegen sein Fahrzeug unrepariert, realisiert sich für ihn dessen Restwert, so dass er in die Vergleichsberechnung einzustellen ist (BGH, Urteil vom 29.04.2003, NJW 2003, 2085f.; Urteil vom 05.03.1985, VersR 1985, 593ff.; Senat, Urteil vom 07.06.2004, NZV 2004, 584f.; Urteil vom 27.11.2000, DAR 2001, 125 ff.). - BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83
Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - 1 W 57/04
Nur bei tatsächlicher Durchführung einer solchen - nicht notwendig den Anforderungen eines Sachverständigen entsprechenden - Reparatur und Weiterbenutzung des Fahrzeuges bleibt der Restwert bei der erforderlichen Vergleichsbetrachtung der jeweils wirtschaftlicheren Schadensberechnung außer Betracht; veräußert der Geschädigte dagegen sein Fahrzeug unrepariert, realisiert sich für ihn dessen Restwert, so dass er in die Vergleichsberechnung einzustellen ist (BGH, Urteil vom 29.04.2003, NJW 2003, 2085f.; Urteil vom 05.03.1985, VersR 1985, 593ff.; Senat, Urteil vom 07.06.2004, NZV 2004, 584f.; Urteil vom 27.11.2000, DAR 2001, 125 ff.). - OLG Düsseldorf, 27.11.2000 - 1 U 2/00
Kfz-Unfall-Schaden - Reparaturkostenabrechnung - Ersatzbeschaffung - Restwert - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - 1 W 57/04
Nur bei tatsächlicher Durchführung einer solchen - nicht notwendig den Anforderungen eines Sachverständigen entsprechenden - Reparatur und Weiterbenutzung des Fahrzeuges bleibt der Restwert bei der erforderlichen Vergleichsbetrachtung der jeweils wirtschaftlicheren Schadensberechnung außer Betracht; veräußert der Geschädigte dagegen sein Fahrzeug unrepariert, realisiert sich für ihn dessen Restwert, so dass er in die Vergleichsberechnung einzustellen ist (BGH, Urteil vom 29.04.2003, NJW 2003, 2085f.; Urteil vom 05.03.1985, VersR 1985, 593ff.; Senat, Urteil vom 07.06.2004, NZV 2004, 584f.; Urteil vom 27.11.2000, DAR 2001, 125 ff.). - OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 12/04
Zur Schadensberechnung nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - 1 W 57/04
Nur bei tatsächlicher Durchführung einer solchen - nicht notwendig den Anforderungen eines Sachverständigen entsprechenden - Reparatur und Weiterbenutzung des Fahrzeuges bleibt der Restwert bei der erforderlichen Vergleichsbetrachtung der jeweils wirtschaftlicheren Schadensberechnung außer Betracht; veräußert der Geschädigte dagegen sein Fahrzeug unrepariert, realisiert sich für ihn dessen Restwert, so dass er in die Vergleichsberechnung einzustellen ist (BGH, Urteil vom 29.04.2003, NJW 2003, 2085f.; Urteil vom 05.03.1985, VersR 1985, 593ff.; Senat, Urteil vom 07.06.2004, NZV 2004, 584f.; Urteil vom 27.11.2000, DAR 2001, 125 ff.). - BGH, 03.03.2004 - IV ZB 21/03
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Rahmen der Anfechtung einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2004 - 1 W 57/04
Veranlassung zur Klage hat der Beklagte gegeben, wenn sein Verhalten vor Prozessbeginn gegenüber dem Kläger so war, dass dieser annehmen musste, ohne Klage nicht zu seinem Recht zu kommen; hierbei kommt es weitgehend nicht auf die materielle Rechtslage an (BGH, NJW-RR 2004, 999f.;… Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 93, Rn. 3).
- OLG Düsseldorf, 19.12.2005 - 1 U 128/05
Ermittlung des Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall nach den Grundsätzen …
Daraus folgt, dass es für die Frage, ob die Beklagten Anlass zur Klage auch in Höhe des geforderten Umsatzsteuerbetrages gegeben haben, auf ihr Verhalten vor dem Prozess ankommt (vgl. BGH BB 2005, 1302; BGH NJW 1979, 2040; Senat, Beschluss vom 20.12.2004, 1 W 57/04).