Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 16.02.2009 - 1 Ws 17 - 20/09, 1 Ws 17/09, 1 Ws 18/09, 1 Ws 19/09, 1 Ws 20/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tatbestandsalternativen beim erpresserischen Menschenraub
- Wolters Kluwer
Tatbestandsalternativen beim erpresserischen Menschenraub
- Wolters Kluwer
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Tatbestandsalternativen beim erpresserischen Menschenraub
- Judicialis
StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § ... 224 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4; ; StGB § 239 Abs. 1; ; StGB § 239 a; ; StGB § 239 b; ; StGB § 239 b Abs. 1; ; StGB § 239 b Abs. 1 Alt. 1 Var. 2; ; StGB § 239 b Abs. 1 Alt. 2; ; StGB § 239 b Abs. 1 HS 2; ; StGB § 240 Abs. 1; ; StGB § 240 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tatbestandsalternativen beim erpresserischen Menschenraub
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Tatbestandsalternativen beim erpresserischen Menschenraub
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 22.12.2008 - 6110 Js 7395/08
- OLG Zweibrücken, 16.02.2009 - 1 Ws 17 - 20/09, 1 Ws 17/09, 1 Ws 18/09, 1 Ws 19/09, 1 Ws 20/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94
Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.2009 - 1 Ws 17/09
Der Große Senat hat in seiner Entscheidung vom 22. November 1994 (BGHSt 40, 350) gefordert, dass im Zwei-Personen-Verhältnis die Bemächtigungssituation gegenüber der beabsichtigten Nötigung eine eigenständige Bedeutung aufweisen müsse.An einer derartigen eigenständigen Bedeutung fehle es, wenn das Mittel für die Begründung der Gewalt über die Geisel und das Mittel für die geplante Nötigung identisch seien (BGHSt 40, 350, 359).
Die erste Tatbestandsalternative des § 239 b Abs. 1 StGB mit den Modalitäten des Entführens oder Sichbemächtigens ist als unvollkommenes zweiaktiges Delikt konstruiert (so BGHSt 40, 350, 355).
Die dabei abgenötigte Handlung wird in der Regel ausschließlich durch die Bedrohung durchgesetzt, ohne dass der Bemächtigungssituation die in § 239 b StGB vorausgesetzte eigenständige Bedeutung zukommt (vgl. BGHSt 40, 350).
- BGH, 14.01.1997 - 1 StR 507/96
Richterehrenwort - § 240 StGB, Zwischenerfolg, § 239b StGB, 'stabilisierte …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.2009 - 1 Ws 17/09
Vollendet ist die zweite Alternative des § 239 b Abs. 1 StGB, wenn es zumindest zu einer versuchten Nötigung gekommen ist (vgl. BGH NJW 1997, 1082). - BGH, 31.08.2006 - 3 StR 246/06
Erpresserischer Menschenraub (Versuch; Vollendung; Zwei-Personen-Verhältnis; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.2009 - 1 Ws 17/09
Mit der eigenständigen Bedeutung der Bemächtigungslage ist gemeint, dass sich über die in jeder mit Gewalt verbundenen Nötigungshandlung liegende Beherrschungssituation hinaus eine weitergehende Drucksituation auf das Opfer gerade auch aus der stabilen Bemächtigungslage ergeben muss (vgl. BGH NStZ 2007, 32).
- BGH, 12.06.1968 - 2 StR 109/68
Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Entführung - Herabsetzung der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.2009 - 1 Ws 17/09
Denn durch die mit der Entführung verbundene Ortsveränderung wird das Tatopfer regelmäßig in seinen Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten in einem Maß eingeschränkt, dass es dem ungehemmten Einfluss des Täters ausgesetzt ist (vgl. BGHSt 22, 178, 179; 24, 90, 93; BGH NJW 1989, 917). - BGH, 24.11.1988 - 4 StR 441/88
Keine "List" bei fehlender falscher Vorstellung des Opfers über den Sinn der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.2009 - 1 Ws 17/09
Denn durch die mit der Entführung verbundene Ortsveränderung wird das Tatopfer regelmäßig in seinen Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten in einem Maß eingeschränkt, dass es dem ungehemmten Einfluss des Täters ausgesetzt ist (vgl. BGHSt 22, 178, 179; 24, 90, 93; BGH NJW 1989, 917). - BGH, 27.01.1971 - 2 StR 591/70
Tatbestandsvoraussetzungen der Entführung wider Willen - Erfordernis der Absicht …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.02.2009 - 1 Ws 17/09
Denn durch die mit der Entführung verbundene Ortsveränderung wird das Tatopfer regelmäßig in seinen Schutz- und Verteidigungsmöglichkeiten in einem Maß eingeschränkt, dass es dem ungehemmten Einfluss des Täters ausgesetzt ist (vgl. BGHSt 22, 178, 179; 24, 90, 93; BGH NJW 1989, 917).
- OLG Bamberg, 22.07.2021 - 1 Ws 413/21
Zulässigkeit von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht
Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht müssen klar, bestimmt und in ihrer Einhaltung überprüfbar sein, da sie sonst nicht zulässig sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20.01.2009 - 1 Ws 20/09, 29.08.2008 - 1 Ws 478/08, 14.03.2007 - 1 Ws 855/06, 05.07.2007 - 1 Ws 449/07, 13.04.2010 - 1 Ws 167/10 [jew. unveröffentlicht]).