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   OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 1 Ws 299/00   

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https://dejure.org/2000,5300
OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 1 Ws 299/00 (https://dejure.org/2000,5300)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.04.2000 - 1 Ws 299/00 (https://dejure.org/2000,5300)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. April 2000 - 1 Ws 299/00 (https://dejure.org/2000,5300)
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Bestrittene Zustellung

§ 37 StPO, § 415 ZPO, volle Beweiskraft der öffentlichen Zustellungsurkunde auch im Strafverfahren

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustellung; Beweis; Beweiskraft; Postzustellungsurkunde; Niederlegung; Urkunde

  • Judicialis

    StPO § 37 Abs. 1; ; StPO § 345 Abs. 1; ; ZPO § 182; ; ZPO § 415; ; ZPO § 418

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2831
  • NVwZ 2000, 1212 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84

    Ersatzzustellung - Niederlegung - Zusteller - Empfänger - Übung - Maßstab -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 1 Ws 299/00
    Dieser ist jedoch substantiiert anzutreten, d.h. es muß eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der beurkundeten Tatsache dargelegt werden (zu vgl. BVerwG NJW 1985, 1179, 1180).
  • BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97

    Subsidiaritä der Verfassungbsbeschwerde - Nachholung des rechtlichen Gehörs im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 1 Ws 299/00
    Denn die Beweiskraft der Zustellungsurkunde erstreckt sich auch darauf, daß der Postzusteller die Benachrichtigung über die Niederlegung an dem angegebenen Tag in den den Zustellungsempfänger betreffenden Hausbriefkasten eingeworfen hat (zu vgl. BVerfG NStZ-RR 1998, 73; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 28. Oktober 1997 - 2 Ss 339/97 - 63/97 III - vom 27. März 1998 - 2 Ws 158/98 -).
  • OLG Frankfurt, 10.09.1996 - 3 Ws 735/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 1 Ws 299/00
    An dieser rechtlichen Beurteilung ändert der Umstand der Privatisierung des ursprünglich öffentlich-rechtlichen Unternehmens Deutsche Bundespost nichts (zu vgl. OLG Frankfurt, NJW 1996, 3159).
  • OLG Düsseldorf, 02.05.1994 - 3 Ws 192/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 1 Ws 299/00
    Er kann nur als geführt angesehen werden, wenn ein konkreter Sachverhalt vorgetragen wird, der zur Überzeugung des Gerichtes jede Möglichkeit der Richtigkeit der beurkundeten Tatsache ausschließt (zu vgl. OLG Düsseldorf, VRS 87, 441, 442 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 12.12.2023 - 9 WF 70/23

    Verspätete Beschwerde gegen einen Beschluss zur Festsetzung des Kindesunterhalts

    Zur Führung des Gegenbeweises bedarf es einer konkreten, plausiblen und schlüssigen Darlegung von Umständen, die - wenn sie nicht schon jede Möglichkeit der Richtigkeit des beurkundeten Geschehensablaufes ausschließen - zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der Beurkundung begründen müssen (vgl. BVerfG NJW 1992, 224 ; OLG Düsseldorf NJW 2000, 2831 ; OLGR Köln 2008, 469, Brandenburgisches Oberlandesgericht a.a.O.).
  • OLG Hamm, 01.07.2003 - 1 Ss OWi 453/03

    Rechtsbeschwerde; Verwerfungsurteil, Ladung nicht erhalten, Zustellungsurkunde,

    Denn die Beweiskraft der Zustellungsurkunde erstreckt sich auch darauf, dass der Postzusteller die Benachrichtigung über die Niederlegung an dem angegebenen Tag in den dem Zustellungsempfänger betreffenden Hausbriefkasten eingeworfen hat (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2000, 2831).

    Bloße Zweifel an der Richtigkeit der urkundlichen Feststellungen genügen insoweit nicht, sie gehen zu Lasten des Betroffenen (Kammergericht VRS 83, 52; OLG Düsseldorf NJW 2000, 2831).

  • OLG Köln, 26.04.2007 - 13 U 58/07

    Gegenbeweis zur Beurkundung postalischen Zustellung über Art und Weise der

    Es bedarf aber jedenfalls einer plausiblen und schlüssigen Darlegung von Umständen, die - wenn sie nicht schon jede Möglichkeit der Richtigkeit des beurkundeten Geschehensablaufs ausschließen - zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der Beurkundung begründen müssen (vgl. BVerfG NJW 1992, 224; OLG Düsseldorf, VRS Bd. 87 (1992), 441 und NJW 2000, 2831; OVG Münster, NVwZ 2000, 346).
  • OLG Brandenburg, 13.12.2023 - 9 WF 70/23
    Zur Führung des Gegenbeweises bedarf es einer konkreten, plausiblen und schlüssigen Darlegung von Umständen, die - wenn sie nicht schon jede Möglichkeit der Richtigkeit des beurkundeten Geschehensablaufes ausschließen - zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der Beurkundung begründen müssen (vgl. BVerfG NJW 1992, 224; OLG Düsseldorf NJW 2000, 2831; OLGR Köln 2008, 469, Brandenburgisches Oberlandesgericht a.a.O.).
  • OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00

    Ersatzzustellung bei Gemeinschaftsbriefkasten

    Es bedarf aber jedenfalls einer plausiblen und schlüssigen Darlegung von Umständen, die - wenn sie nicht schon jede Möglichkeit der Richtigkeit des beurkundeten Geschehensablaufs ausschließen - zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der Beurkundung begründen müssen (vgl. BVerfG NJW 1992, 224; OLG Düsseldorf, VRS Bd. 87 (1992), 441 und NJW 2000, 2831; OVG Münster, NVwZ 2000, 346).
  • OLG Brandenburg, 28.06.2018 - 12 U 180/17

    Wie kann der Beweis der Unrichtigkeit einer Zustellungsurkunde geführt werden?

    Zur Führung des Gegenbeweises bedarf es einer plausiblen und schlüssigen Darlegung von Umständen, die - wenn sie nicht schon jede Möglichkeit der Richtigkeit des beurkundeten Geschehensablaufes ausschließen - zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der Beurkundung begründen müssen (vgl. BVerfG NJW 1992, 224; OLG Düsseldorf NJW 2000, 2831; OLG Köln OLGR 2008, 469, juris Rn. 4).
  • OLG Rostock, 12.03.2002 - 2 Ss OWi 144/01

    Niederlegung in einem Quelle-Shop - Wirksame Zustellung eines Bußgeldbescheids?

    Der zulässige Nachweis, dass die in der Postzustellungsurkunde bezeichneten Tatsachen nicht zutreffen, kann nur dann als geführt angesehen werden, wenn zur Überzeugung des Gerichts jede Möglichkeit der Richtigkeit der Urkunde ausgeschlossen ist (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2000, 2831; OLG Hamm VRs 101, 439; BFH NJW 2000, 1976).
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