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   OLG Zweibrücken, 21.04.2016 - 1 Ws 75/16, 1 Ws 76/16   

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https://dejure.org/2016,9254
OLG Zweibrücken, 21.04.2016 - 1 Ws 75/16, 1 Ws 76/16 (https://dejure.org/2016,9254)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.04.2016 - 1 Ws 75/16, 1 Ws 76/16 (https://dejure.org/2016,9254)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. April 2016 - 1 Ws 75/16, 1 Ws 76/16 (https://dejure.org/2016,9254)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 314 Abs 1 Nr 2 StGB, § 210 Abs 2 StPO
    Sofortige Beschwerde gegen die teilweise Nichteröffnung des Hauptverfahrens; gemeingefährliche Vergiftung; teleologische Reduktion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Strafbarkeit wegen gemeingefährlicher Vergiftung bei Verkauf von Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die teilweise Nichteröffnung des Hauptverfahrens

  • rechtsportal.de

    StGB § 314 Abs. 1 Nr. 2 ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Keine Strafbarkeit wegen gemeingefährlicher Vergiftung bei Verkauf von Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.04.2016 - 1 Ws 75/16
    Diese Auslegung dürfte aber den Wortsinn des § 314 Abs. 1 Nr. 2 StGB überschreiten, wonach die Gegenstände, die zum öffentlichen Verkauf oder Verbrauch bestimmt sind, erst durch den Akt des Vergiftens oder Beimischens ihre abstrakte Gefährlichkeit erhalten (zum Wortlaut als Grenze der Auslegung einer Strafnorm vgl. BVerfGE 64, 389).
  • KG, 27.09.2004 - 5 Ws 255/04

    Strafverfahren wegen progressiver Kundenwerbung: Vorliegen tatbestandlicher

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.04.2016 - 1 Ws 75/16
    Nur ein besonderes Bedürfnis für eine alsbaldige höchstrichterliche Entscheidung einer Rechtsfrage, die über den Einzelfall hinaus in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle bedeutsam ist (BGHSt 43, 53; KG NStZ-RR 2005, 26; OLG Naumburg ZfSch 2001, 137), kann im Einzelfall die "besondere Bedeutung" begründen (vgl. KK-StPO/Barthe, GVG, § 24, Rn. 1-19, beck-online).
  • OLG München, 23.10.2013 - 2 Ws 794/13

    BayernLB: Viele Verfahren, wenige Urteile

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.04.2016 - 1 Ws 75/16
    Bei der Beurteilung, ob materiell-rechtlich Tateinheit vorliegt, ist von der Anklage auszugehen (OLG München NJW 2013, 3799).
  • BGH, 13.08.2014 - 2 StR 22/13

    Inverkehrbringen von bedenklichen Arzneimitteln (Begriff des Arzneimittels)

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.04.2016 - 1 Ws 75/16
    Ein derartiges besonderes Bedürfnis für eine alsbaldige höchstrichterliche Entscheidung über die Anwendbarkeit des § 314 Abs. 1 Nr. 2 StGB beim öffentlichen Verkauf von Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten, vermag der Senat nicht zu erkennen, dies nicht zuletzt deshalb, weil dem Bundesgerichtshof in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Anwendbarkeit des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) beim Vertrieb derartiger sog. "Legal-high"-Produkte bereits mehrfach Sachverhalte des gewerblichen Verkaufs von Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoidwirkstoffen zur Entscheidung vorgelegen haben, ohne dass er eine ausdrückliche Auseinandersetzung mit dem Straftatbestand der gemeingefährlichen Vergiftung für notwendig erachtet hat (vgl. BGHSt 60, 134; BGH medstra 2015, 166; BGH, Beschluss vom 13. August 2014 - 2 StR 22/13, juris).
  • BGH, 14.01.2015 - 1 StR 302/13

    BGH setzt Grenzwert der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.04.2016 - 1 Ws 75/16
    Ein derartiges besonderes Bedürfnis für eine alsbaldige höchstrichterliche Entscheidung über die Anwendbarkeit des § 314 Abs. 1 Nr. 2 StGB beim öffentlichen Verkauf von Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten, vermag der Senat nicht zu erkennen, dies nicht zuletzt deshalb, weil dem Bundesgerichtshof in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Anwendbarkeit des Gesetzes über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) beim Vertrieb derartiger sog. "Legal-high"-Produkte bereits mehrfach Sachverhalte des gewerblichen Verkaufs von Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoidwirkstoffen zur Entscheidung vorgelegen haben, ohne dass er eine ausdrückliche Auseinandersetzung mit dem Straftatbestand der gemeingefährlichen Vergiftung für notwendig erachtet hat (vgl. BGHSt 60, 134; BGH medstra 2015, 166; BGH, Beschluss vom 13. August 2014 - 2 StR 22/13, juris).
  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.04.2016 - 1 Ws 75/16
    Nur ein besonderes Bedürfnis für eine alsbaldige höchstrichterliche Entscheidung einer Rechtsfrage, die über den Einzelfall hinaus in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle bedeutsam ist (BGHSt 43, 53; KG NStZ-RR 2005, 26; OLG Naumburg ZfSch 2001, 137), kann im Einzelfall die "besondere Bedeutung" begründen (vgl. KK-StPO/Barthe, GVG, § 24, Rn. 1-19, beck-online).
  • KG, 07.07.1997 - 4 Ws 136/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.04.2016 - 1 Ws 75/16
    Der Staatsanwaltschaft bleibt es unbenommen, im Rahmen der Hauptverhandlung ihre abweichende Rechtsauffassung mit prozessualen Mitteln durchzusetzen und die Fälle, in denen das Landgericht einen hinreichenden Tatverdacht nicht für gegeben erachtet, einer tatsächlichen und rechtlichen Prüfung zuzuführen (vgl. KG, Beschluss vom 7. Juli 1997 - 4 Ws 136/97, juris, Rn. 4).
  • BGH, 05.01.1989 - 1 StE 5/88

    Eröffnungsbeschluß - Sofortig Beschwerde - Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.04.2016 - 1 Ws 75/16
    Lehnt das Gericht es dennoch ab, insoweit das Verfahren zu eröffnen, so hat das nicht eine diesem Ausspruch entsprechende Wirkung, sondern allein die Bedeutung einer abweichenden Würdigung im Sinne des § 207 Abs. 2 Nr. 3 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Januar 1989 - StB 45/88, juris, Rn. 3).
  • RG, 16.11.1933 - III 693/33

    Zu dem Begriff der "vergifteten oder mit gefährlichen Stoffen vermischten Sachen"

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.04.2016 - 1 Ws 75/16
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts sollen zwar Sinn und Zweck des Tatbestandes der gemeingefährlichen Vergiftung - nämlich die Verhinderung der Gefährdung der allgemeinen Gesundheit - bei der Überlassung von Gegenständen an Käufer oder Verbraucher gebieten, alle Gegenstände zu erfassen, die entgegen der von den Empfängern vorausgesetzten Beschaffenheit, Stoffe der in § 314 StGB bezeichneten Art enthalten, die die menschliche Gesundheit zu zerstören geeignet sind (vgl. RGSt 67, 360, [361] zu § 324 StGB a.F.).
  • LG Zweibrücken, 28.08.2012 - Qs 61/12
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.04.2016 - 1 Ws 75/16
    Der Staatsanwaltschaft steht kein Beschwerderecht gegen eine teilweise Ablehnung der Verfahrenseröffnung zu, wenn es sich bei dem angeklagten Tatgeschehen materiell-rechtlich um eine Tat handelt (LG Zweibrücken, Beschluss vom 28. August 2012 - Qs 61/12, juris, Rn. 6).
  • OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18

    Strafe trotz fiktiv zu erteilender Erlaubnis

    Zwar ist das Auftreten schwieriger Rechtsfragen für sich allein ohne Einfluss auf die besondere Bedeutung i.S.v. § 24 GVG (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. April 2016 - 1 Ws 75/16 -, juris; OLG Bremen JZ 1953, 150; OLG Bamberg MDR 1957, 117; OLG Hamburg NStZ 1995, 252 f.).
  • KG, 07.02.2022 - 2 Ws 11/22

    Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Für sich genommen stellt die von der Anklageschrift abweichende rechtliche Bewertung der angeklagten Tat als vier eigenständige Taten lediglich eine abweichende rechtliche Würdigung gemäß § 207 Abs. 2 Nr. 3 StPO dar, die nicht der Beschwerde zugänglich ist (vgl. BGH NJW 1989, 1101; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. April 2016 - 1 Ws 75/16 -, juris).
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