Rechtsprechung
   BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 101/99   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

  • Alpmann Schmidt

    BGB § 196 Abs. 1 Nr. 8, 9; EStG § 38 Abs. 2 S. 1; Zuwendungs-TV Arb-O (Tarifvertrag über eine Zuwendung für Arbeiter) § 1 Abs. 5

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verpflichtung zur Zuwendungsrückzahlung "in voller Höhe" wegen vorzeitigen Ausscheidens umschließt Lohnsteueranteil

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung - Verjährung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Rückzahlung des Steueranteils einer Zuwendung

Kurzfassungen/Presse

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgeld: "Voll zurück" heißt "inklusive Steuern"

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 94, 73
  • NJW 2001, 991 (Ls.)
  • MDR 2000, 1327
  • BB 2000, 1528
  • DB 2000, 1621
  • NZA 2000, 1004



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Wird zitiert von ... (33)  

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99  

    Verwirkung

    Es ist von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stets abgelehnt worden, auf den Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung wegen laufender allmonatlicher Überzahlungen eines Gehaltsbestandteils die kurze für die Gehaltszahlung selbst maßgebliche Verjährungsfrist analog anzuwenden (BAG 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - BAGE 24, 434; 14. März 2000 - 9 AZR 855/98 - AP BGB § 611 Lohnrückzahlung Nr. 6; 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - AP BAT §§ 22, 23 Zuwendungs-TV Nr. 24).
  • BAG, 25.09.2002 - 10 AZR 7/02  

    Rückforderung einer Zuwendung

    a) Der Arbeitgeber darf ohne Rücksicht auf die Pfändungsgrenzen (§ 394 BGB iVm. §§ 850 a ff. ZPO) im Wege der Verrechnung nur Vorschüsse von der verdienten Vergütung in Abzug bringen (BAG 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73, 83 ff.).

    Entsteht die Forderung nicht oder nicht zeitgerecht, ist der Vorschußnehmer verpflichtet, den erhaltenen Vorschuß dem Vorschußgeber zurückzugewähren (BAG 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - aaO mwN).

    Entfällt durch Ausscheiden des Angestellten auf eigenen Wunsch im ersten Quartal des folgenden Kalenderjahres nachträglich die Rechtsgrundlage für die geleistete Zuwendung, erhält der Arbeitgeber einen eigenen tariflichen Rückzahlungsanspruch nach § 1 Abs. 5 TV Zuwendung, der nicht als Gehaltsvorschuß ausgestaltet ist und im übrigen - um die Schutzfunktion des § 394 BGB nicht zu umgehen - auch nicht als Vorschuß ausgestaltet werden dürfte (BAG 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - aaO).

  • LAG Thüringen, 21.02.2001 - 9 Sa 866/98  

    Verjährung von Ansprüchen auf Abfindung aus einem Sozialplan

    Auch sind der Wille des Gesetzgebers, der systematische Zusammenhang sowie Sinn und Zweck der Norm zu berücksichtigen (vgl. BAG vom 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dabei ist zu beachten, daß § 196 BGB als Ausnahme zur regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB eng auszulegen ist (vgl. jetzt Bundesarbeitsgericht Urteil vom 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen; BGH Urteil vom 08. Dezember 1992 - X ZR 123/90 - NJW-RR 1993, 1059 f; möglicherweise noch anders BAG Urteil vom 07. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 - AP BAT § 4 Nr. 12; von einer weiten Auslegung durch das BAG ausgehend jedenfalls Erfurter Kommentar/Preis §§ 194 - 225 BGB Rz. 5).

    Zu Recht verweist das Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 15. März 2000 (10 AZR 101/99 a. a. O.) darauf, daß der auf den vor 100 Jahren bestehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen beruhende, kasuistisch gefaßte § 196 BGB mit dem heutigen Entwicklungsstand von Wirtschaft und Technik nur noch teilweise im Einklang stehe und daß hierauf bei der Auslegung der Norm Bedacht zu nehmen sei.

    Dazu gehören Lohnansprüche und deren Ersatz und Nebenansprüche (vgl. BAG Urteil vom 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - a. a. O. zu II B 3 e der Gründe).

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