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   BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 613/96   

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BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 613/96 (https://dejure.org/1997,1733)
BAG, Entscheidung vom 11.06.1997 - 10 AZR 613/96 (https://dejure.org/1997,1733)
BAG, Entscheidung vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 613/96 (https://dejure.org/1997,1733)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Reinigungskraft in einer Badeanstalt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 284, 285, 288, 291
    Verzinsung von Vergütungsdifferenzen bei Eingruppierungsstreitigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 2060
  • DB 1998, 87
  • NZA-RR 1998, 188 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 07.10.1981 - 4 AZR 225/79

    Unzutreffende Eingruppierung - Verschulden - Eingruppierungfeststellungsklagen -

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 613/96
    Das führt dazu, daß angesichts des weitgehenden tatrichterlichen Beurteilungsspielraumes sogar tatsächlich gleichgelagerte Fälle zu ungleichen revisionsgerichtlichen Entscheidungen führen können, womit zugleich eine von den Beteiligten nachvollziehbare und in jeder Beziehung fallgerechte einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung bis zu einem gewissen Grade unmöglich wird (BAG Urteil vom 7. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 - BAGE 36, 245 = AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT 1975, m.w.N.).

    Aus den dargelegten Gründen wäre die Klägerin als Gläubigerin entgegen der allgemeinen Regelung der Beweislast in § 285 BGB ihrerseits für das Verschulden des Beklagten darlegungs- und beweispflichtig gewesen (BAG Urteil vom 7. Oktober 1981, aaO).

  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 258/86

    Anspruch einer Gebäudereinigerin auf Erschwerniszuschlag für die Reinigung von

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 613/96
    Dies trifft auf Toilettenanlagen in Verwaltungsgebäuden, Theatern, Kaufhäusern, Bädern, Krankenhäusern, Schulen und Turnhallen nicht zu, da diese Toilettenanlagen nur für diejenigen bestimmt sind, die sich befugt in den betreffenden Räumen aufhalten, um Angelegenheiten bei den dort untergebrachten Institutionen zu erledigen (BAG Urteil vom 28. Januar 1987 - 4 AZR 258/86 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Gebäudereinigung).

    Es ist nämlich anzunehmen, daß auch die Tarifvertragsparteien von der allgemein bekannten Tatsache ausgegangen sind, daß jedermann - in der Regel bei Tag und Nacht - zugängliche öffentliche Toiletten oft außergewöhnlich verschmutzt sind, was u.a. auch davon herrührt, daß sie oftmals als Schlafstellen von Nichtseßhaften benutzt werden (vgl. BAG Urteil vom 28. Januar 1987, aaO).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 613/96
    Dessen Bestimmung hat dann ausgehend von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen, weil die Tarifvertragsparteien mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Oberbegriffes vorgegeben haben (BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 613/96
    Dessen Bestimmung hat dann ausgehend von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen, weil die Tarifvertragsparteien mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Oberbegriffes vorgegeben haben (BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 51, 59 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 613/96
    Da die von der Klägerin begehrte Eingruppierung auf einem Bewährungs- bzw. Zeitaufstieg aufbaut, ist zunächst das Vorliegen der Merkmale der Ausgangsvergütungsgruppe und danach der Bewährungs- bzw. Zeitaufstieg in die höhere, von der Klägerin angestrebte Lohngruppe zu prüfen (BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 613/96
    Da die von der Klägerin begehrte Eingruppierung auf einem Bewährungs- bzw. Zeitaufstieg aufbaut, ist zunächst das Vorliegen der Merkmale der Ausgangsvergütungsgruppe und danach der Bewährungs- bzw. Zeitaufstieg in die höhere, von der Klägerin angestrebte Lohngruppe zu prüfen (BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 613/96
    Nach den Grundsätzen der Tarifauslegung ist bei der Auslegung des tariflichen Begriffes der "öffentlichen Toilettenanlagen" in erster Linie der Wortlaut und tarifliche Gesamtzusammhang maßgebend (vgl. BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 613/96
    Es handelt sich bei dieser um eine sog. Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (BAG Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 23. April 1997 - 10 AZR 675/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 675/95

    Eingruppierung eines Feinmechanikers im Gesundheitswesen

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 613/96
    Es handelt sich bei dieser um eine sog. Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (BAG Urteil vom 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP Nr. 114 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 23. April 1997 - 10 AZR 675/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.07.1996 - 11 Sa 154/95

    Eingruppierung einer mit Tätigkeiten in einem Hallenbad beschäftigten

    Auszug aus BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 613/96
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. Juli 1996 - 11 Sa 154/95 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefaßt:.
  • BAG, 18.10.1983 - 3 AZR 291/81
  • LAG Hamm, 18.04.2019 - 17 Sa 1158/18

    Eingruppierung einer kommunalen Reinigungskraft in die Entgeltgruppe 2 des

    Es handelt sich bei der Klage auf Feststellung des Anspruchs auf Vergütung aus der EG 2 TVöD-NRW um eine im öffentlichen Dienst allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen, wenn durch die Entscheidung Rechtsfrieden geschaffen wird und die Parteien - wie hier - nicht über weitere Faktoren streiten, die die Vergütungshöhe bestimmen ( BAG 28.02.2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 14, BAGE 162, 81; 27. August 2014 - 4 AZR 518/12 - Rn. 15, ZTR 2015, 219; 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - Rn. 15, BAGE 124, 240; 11. Juni 1997 - 10 AZR 613/96 - Rn. 31, ZTR 1997, 512 ).

    Die Feststellung dient der Klärung der Frage in prozessökonomischer Weise ( BAG 28.02.2018 aaO. Rn. 14; 11. Juni 1997 aaO. Rn. 33 ).

    Für die Monate Januar 2017 bis April 2018 folgt der Anspruch aus §§ 291, 288 Abs. 1, 247 BGB ( dazu BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 613/96 - Rn. 64, ZTR 1997, 512; Groeger/Schlewing, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2. Aufl., Teil 7 - Rn. 280), für die Monate ab Mai 2018 aus §§ 291 Satz 1 2. Hs., 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB iVm. § 24 Abs. 1 TVöD-VKA, §§ 288 Abs. 1, 247 BGB).

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07

    Lehrereingruppierung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl

    Eine darüber hinaus gehende Verpflichtung scheitert daran, dass die Annahme des dafür erforderlichen Verzuges ein Verschulden des Beklagten voraussetzte, wofür die entsprechenden Feststellungen des Landesarbeitsgerichts fehlen und zu dem die Klägerin auch nichts vorgetragen hat, obwohl sie hierfür darlegungs- und beweispflichtig gewesen wäre (vgl. dazu Senat 7. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 - BAGE 36, 245, 259 ff.; BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 613/96 - AP BGB § 291 Nr. 1; ErfK/Koch 8. Aufl. § 46 ArbGG Rn. 50; Schaub/Linck ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 71 Rn. 6).
  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 167/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Die Eingruppierung im öffentlichen Dienst soll danach durch Einführung der Vergütungsordnung des BAT "außerordentlich vielfältig geworden, starken inhaltlichen Änderungen unterworfen und wegen der zahlreichen darin verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe und des für deren Anwendung bestehenden tatrichterlichen Beurteilungsspielraumes nicht nur schwer praktisch anwendbar, sondern auch nur mit erheblichen Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art judizierbar" sein (grdl. BAG 7. Oktober 1981 - 4 AZR 225/79 - BAGE 36, 245, 260; bestätigt durch 11. Juni 1997 - 10 AZR 613/96 - AP BGB § 291 Nr. 1) .
  • BAG, 23.07.1997 - 10 AZR 348/96

    Eingruppierung: Bewährungsaufstieg eines Hilfshandwerkers nach BZT-G/NRW

    Die Feststellungsklage kann zur Klärung dieser Streitfrage in prozeßökonomischer Weise beitragen, so daß für sie ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 256 ZPO zu bejahen ist (vgl. BAG Urteil vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 613/96 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Enthält ein Tarifvertrag für die Eingruppierung in eine bestimmte Vergütungs-, Lohn- oder Fallgruppe zur Erläuterung eines für die Eingruppierung maßgeblichen Oberbegriffes bestimmte beispielhaft aufgezählte Einreihungsmerkmale und erfüllt ein Arbeitnehmer eines dieser Einreihungsmerkmale, so hat das zur Folge, daß auch das Tätigkeitsmerkmal des allgemeinen Oberbegriffes als erfüllt anzusehen ist (BAG Urteil vom 11. Juni 1997, a.a.O.).

    Bei Eingruppierungsstreitigkeiten fehlt es nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel an dem für den Schuldnerverzug des Arbeitgebers nach § 285 BGB erforderlichen Verschulden, weil in aller Regel die Frage der richtigen Eingruppierung mit erheblichen Schwierigkeiten tatsächlicher und rechtlicher Art verbunden ist (BAG Urteil vom 11. Juni 1997, a.a.O.).

  • LAG Köln, 08.08.2023 - 4 Sa 371/23

    Anspruch auf Übernahme in beamtenähnliches Verhältnis

    All dies kann mit dem Feststellungsantrag als klassische Eingruppierungsfeststellungsklage für den Zeitraum ab dem 01.01.2021 geklärt werden (vgl. zur Eingruppierungsfeststellungsklage BAG vom 19.03.1986, 4 AZR 470/84; BAG vom 23.04.1997, 10 AZR 675/95; BAG vom 11.06.1997, 10 AZR 613/96).

    Auch hierfür ist daher das Feststellungsinteresse daher zu bejahen (BAG vom 11.06.1997, 10 AZR 613/96).

  • LAG Baden-Württemberg, 11.10.2007 - 19 TaBV 8/06

    Einfachste Tätigkeiten nach Entgeltgruppe 1 TVöD - hier verneint für

    Führt ein Arbeitnehmer eine den Bewertungsbeispielen entsprechende Tätigkeit aus, so sind demzufolge die Erfordernisse der betreffenden tariflichen Anforderungen erfüllt (vgl. BAG 11.06.1997 -10 AZR 613/96 - m.w.N. ; zitiert nach juris).

    Enthält der Tarifvertrag für die Eingruppierung in eine bestimmte Lohngruppe Tätigkeitsbeispiele, so hat die Bestimmung der für die Eingruppierung erheblichen allgemeinen Tätigkeitsmerkmale von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen, weil die Tarifvertragsparteien mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des maßgeblichen Oberbegriffes gegeben haben (vgl. BAG 11.06.1997 a.a.O.).

  • BAG, 11.03.1998 - 10 AZR 313/97

    Eingruppierung eines angestellten Lehrers an einer Gesamtschule

    b) Der Kläger kann entsprechend der Rechtsprechung des Senats zum Zinsanspruch bei Eingruppierungsfeststellungsklagen (BAG Urteil vom 11. Juni 1997 - 10 AZR 613/96 - AP Nr. 1 zu § 291 BGB) Zinsen erst ab Rechtshängigkeit und damit ab dem 7. Juni 1996 verlangen.
  • ArbG Düsseldorf, 12.09.2023 - 13 Ca 5601/22
    Die Feststellung der Zinsverpflichtung ist zulässig, weil dadurch deren Beginn geklärt wird (Antragslexikon ArbR, Eingruppierung Rn. 2, beck-online; BAG 11.06.1997 - 10 AZR 613/96, AP BGB § 291 Nr. 1, beck-online).

    Zwar ist im Rahmen von Eingruppierungsfeststellungsklagen davon auszugehen, dass bei schwieriger und zweifelhafter Rechtslage der Schuldner auf die ihm günstigere Rechtsauffassung vertrauen darf und zudem auch ein entschuldbarer Irrtum über die Rechtslage die Verzugsfolgen nicht eintreten lässt (BAG 11.06.1997 - 10 AZR 613/96, AP BGB § 291 Nr. 1).

  • LAG Düsseldorf, 21.12.2021 - 14 Sa 662/21

    Eingruppierungssystematik in § 12 Abs. 2 TVöD-NRW Arbeitsvorgang als Bezugsobjekt

    Gegen deren Zulässigkeit bestehen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken, wenn durch die Entscheidung Rechtsfrieden geschaffen wird und die Parteien - wie hier - nicht über weitere Faktoren streiten, die die Vergütungsgruppe bestimmen (vgl. BAG v. 28.02.2018 - 4 AZR 816/16; BAG c. 27.08.2014 - 4 AZR 518/12; BAG v. 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06; BAG v. 08.11.2006 - 4 AZR 620/05; BAG v. 06.12.2006 - 4 AZR 659/05; BAG v. 26.01.2005 - 4 AZR 6/04; BAG v. 11.06.1997 - 10 AZR 613/96).

    Soweit die Klage auch auf Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zur Verzinsung gerichtet ist, ist auch dies zulässig, da die Feststellung jedenfalls prozessökonomisch die Klärung der Frage der Verzinsung erledigt (vgl. BAG v. 28.02.2018 - 4 AZR 816/16; BAG v. 11.06.1997 - 10 AZR 613/96).

  • OLG Köln, 18.12.2008 - 19 U 33/08

    Zulässigkeit der Unterschreitung der zweijährigen Kündigungsfrist für die

    Soweit sich die Beklagte darüber hinaus auf Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts beruft, in denen ausgeführt wird, dass es dem Schuldner gestattet sein könne, bei schwieriger und zweifelhafter Rechtslage unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung auf die ihm günstigere Rechtslage zu vertrauen (vgl. BAG, Urteil vom 11.06.1997, 10 AZR 613/96 - juris; Urteil vom 13.06.2002, 2 AZR 391/01 - juris), treffen diese den vorliegenden Fall nicht.
  • LAG Köln, 06.12.2002 - 11 Sa 661/01

    Eingruppierung, öffentlicher Dienst, Schulbibliothek, wissenschaftliche

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.02.2005 - 11 Sa 306/04

    Unsubstantiierte Eingruppierungsklage eines Kundenberaters für telefonische

  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.03.2015 - 5 Sa 557/13

    Eingruppierung einer Volljuristin als Widerspruchs- und Prozesssachbearbeiterin

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.01.2007 - 3 Sa 1479/06

    Beitragspflicht - Zusatzversorgungskasse - Baugewerbe - Schuldnerverzug - Zinsen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 18.07.2005 - 11 (8) Sa 365/04

    Unsubstantiierte Eingruppierungsklage eines Kundenberaters für telefonische

  • BAG, 23.07.1997 - 10 AZR 646/95

    Höhergruppierung einer angestellten Lehrerin

  • LAG Düsseldorf, 13.06.2018 - 12 Sa 145/18

    Berechnung der Betriebsrente eines außertariflichen Mitarbeiters

  • LAG Hamm, 26.01.2017 - 11 Sa 759/16

    Steinkohlenbergbau; Zuschuss zum Anpassungsgeld

  • OLG Köln, 18.12.2008 - 19 U 34/08

    Zulässigkeit der Unterschreitung der zweijährigen Kündigungsfrist für die

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 648/98

    Eingruppierungsmitteilung und Bindung des Arbeitgebers

  • LAG Hamm, 21.01.2016 - 11 Sa 297/15

    Anpassungsgeld; Zuschuss; Grubenwehr

  • LAG Hamm, 19.05.1999 - 18 Sa 847/98

    Zulässigkeit einer Eingruppierungsfeststellungsklage im öffentlichen Dienst ;

  • LAG Niedersachsen, 14.12.2000 - 10 Sa 588/00

    Tarifgerechte Vergütung eines Leiters von Beratungsstellen des medizinischen

  • LAG Berlin, 12.01.1998 - 9 Sa 136/97

    Steuerliche Mehrbelastung als Verzugsschaden; Ersatzfähiger Vermögensschaden

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2007 - 26 Sa 116/07

    MTV Pro Seniore

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2007 - 26 Sa 557/07

    MTV Pro Seniore

  • BAG, 16.09.1998 - 10 AZR 387/97

    Eingruppierung: Wäscherin und Plätterin

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2008 - 3 Sa 540/07

    Vergütungsdifferenz als Schadensersatz wegen Nichtberücksichtigung eines

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