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   OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 10 ME 99/13   

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OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 10 ME 99/13 (https://dejure.org/2014,16976)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11.07.2014 - 10 ME 99/13 (https://dejure.org/2014,16976)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 11. Juli 2014 - 10 ME 99/13 (https://dejure.org/2014,16976)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Sofortige Vollziehbarkeit einer Zulassung als Fensterprogrammveranstalter gemäß § 31 RStV; Anordnung der sofortigen Vollziehung durch ein funktionell unzuständiges Organ der Behörde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige Vollziehbarkeit einer Zulassung als Fensterprogrammveranstalter gemäß § 31 RStV; Anordnung der sofortigen Vollziehung durch ein funktionell unzuständiges Organ der Behörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RStV § 31
    Sofortige Vollziehbarkeit einer Zulassung als Fensterprogrammveranstalter gemäß § 31 RStV; Anordnung der sofortigen Vollziehung durch ein funktionell unzuständiges Organ der Behörde

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Sofortvollzug der Zulassung von dctp im Programm von RTL aufgehoben

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Zulassung eines Fensterprogramms

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sofortvollzug der Zulassung von dctp im Programm von RTL aufgehoben

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Sofortvollzug der Zulassung von dctp im Programm von RTL aufgehoben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    RTL muss Fensterprogramm von dctp nicht sofort ausstrahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    RTL ist vorerst nicht zur Ausstrahlung des Fensterprogramms von dctp verpflichtet - Sofortvollzug der Zulassung von dctp im Programm von RTL aufgehoben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 893
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2010 - 10 ME 439/08
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 10 ME 99/13
    Die Antragsgegnerin weist zwar zutreffend darauf hin, dass in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auch des Senats in vergleichbaren Fällen (Senatsbeschl. v. 15.12.2003 - 10 ME 108/03 -, ZUM-RD 2004, 135 ff., und v. 19.3.2010 - 10 ME 439/08 - ZUM-RD 2010, 513 ff., juris) eine solche Anordnung durch den Direktor bislang nicht beanstandet worden ist.

    Das Verwaltungsgericht konnte jedenfalls für das Verfahren auf Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes davon ausgehen, dass der Zulassung der Beigeladenen zu 1) nicht die Vorschrift des § 31 Abs. 3 Satz 1 RStV entgegensteht, wonach der Fensterprogrammanbieter - hier die Beigeladene zu 1) - nicht in einem rechtlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Hauptprogrammveranstalter - hier der Beigeladenen zu 2) - stehen darf (vgl. nochmals Senatsbeschl. v. 15.12.2003 - 10 ME 108/03 -, ZUM-RD 2004, 135 ff., und v. 19.3.2010 - 10 ME 439/08 - ZUM-RD 2010, 513 ff., juris).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2003 - 10 ME 108/03
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 10 ME 99/13
    Die Antragsgegnerin weist zwar zutreffend darauf hin, dass in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auch des Senats in vergleichbaren Fällen (Senatsbeschl. v. 15.12.2003 - 10 ME 108/03 -, ZUM-RD 2004, 135 ff., und v. 19.3.2010 - 10 ME 439/08 - ZUM-RD 2010, 513 ff., juris) eine solche Anordnung durch den Direktor bislang nicht beanstandet worden ist.

    Das Verwaltungsgericht konnte jedenfalls für das Verfahren auf Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes davon ausgehen, dass der Zulassung der Beigeladenen zu 1) nicht die Vorschrift des § 31 Abs. 3 Satz 1 RStV entgegensteht, wonach der Fensterprogrammanbieter - hier die Beigeladene zu 1) - nicht in einem rechtlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Hauptprogrammveranstalter - hier der Beigeladenen zu 2) - stehen darf (vgl. nochmals Senatsbeschl. v. 15.12.2003 - 10 ME 108/03 -, ZUM-RD 2004, 135 ff., und v. 19.3.2010 - 10 ME 439/08 - ZUM-RD 2010, 513 ff., juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1996 - 2 B 10106/96

    Schulrecht: Dauerhafter Schulausschluß nach unerlaubtem Umgang mit Haschisch auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 10 ME 99/13
    Denn die Entscheidungskompetenz in der Sache und die Befugnis zur Anordnung der sofortigen Vollziehung stimmen grundsätzlich überein, so dass das zur Willensbildung in der Sache zuständige Organ grundsätzlich auch für die Anordnung des Sofortvollzuges zuständig ist und deshalb etwaige Zuständigkeitsfehler insoweit ebenfalls nach außen wirken (im Ergebnis ebenso zum Rundfunkrecht: Bayr. VGH, Beschl. v. 11.9.2012 - 7 CS 12.1423 -, DVBl 2012, 1389 ff., juris, Rn. 33, m. w. N., zum Kommunalrecht: Bayr. VGH, Beschl. v. 5.3.1997 - 3 CS 96.3060 - BeckRS 1997, 18830, sowie zum Schulrecht: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 7.2.1996 - 2 B 10106/96 -, NJW 1996, 1690 f.).
  • VGH Bayern, 11.09.2012 - 7 CS 12.1423

    Iranischer Fernsehsender darf Programm bis auf Weiteres nicht über deutsche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 10 ME 99/13
    Denn die Entscheidungskompetenz in der Sache und die Befugnis zur Anordnung der sofortigen Vollziehung stimmen grundsätzlich überein, so dass das zur Willensbildung in der Sache zuständige Organ grundsätzlich auch für die Anordnung des Sofortvollzuges zuständig ist und deshalb etwaige Zuständigkeitsfehler insoweit ebenfalls nach außen wirken (im Ergebnis ebenso zum Rundfunkrecht: Bayr. VGH, Beschl. v. 11.9.2012 - 7 CS 12.1423 -, DVBl 2012, 1389 ff., juris, Rn. 33, m. w. N., zum Kommunalrecht: Bayr. VGH, Beschl. v. 5.3.1997 - 3 CS 96.3060 - BeckRS 1997, 18830, sowie zum Schulrecht: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 7.2.1996 - 2 B 10106/96 -, NJW 1996, 1690 f.).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13

    Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 10 ME 99/13
    Ob sie entsprechend anzuwenden ist oder dem insbesondere die Warnfunktion des Begründungserfordernisses nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO entgegensteht, ist umstritten (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.4.2014 - 7 ME 121/13 -, juris, Rn. 33, m. w. N.) und muss hier nicht geklärt werden.
  • OVG Niedersachsen, 31.01.2013 - 7 LA 160/11

    Erlaubnis zur Aufsellung hunderter Container kein Geschäft der laufenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 10 ME 99/13
    Bestehen nach dem materiellen Recht innerhalb einer Behörde verschiedene Organe mit getrennten Entscheidungskompetenzen und obliegt einem nur die Ausführung, bewusst aber nicht die Willensbildung, so ist nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht insbesondere für den Bereich des Kommunalrechts anerkannt, dass die fehlende "Beteiligung" des richtigen, zur Entscheidung berufenen Organs nach außen wirkt und zur Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes führt (vgl. § 44 Abs. 3 Nr. 3 VwVfG sowie Nds. OVG, Beschl. v. 31.3.2013 - 7 LA 160/11 -, DVBl 2013, 454 ff.; NdsVBl 2013, 293 ff.; juris, Rn. 9 f., m. w. N.; Rennert, JuS 2008, 119, 122 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2010 - 11 S 1376/10

    Änderung des Streitgegenstandes im ausländerrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 10 ME 99/13
    Wegen des Auseinandersetzungsgebots des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO ist im Beschwerdeverfahren darüber hinaus eine Änderung des Streitgegenstands grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. etwa VGH Bad.Württ., Beschl. v. 4.8.2010 - 11 S 1376/10 - juris, Rn. 3, m. w. N.).
  • VG Hannover, 27.11.2013 - 7 B 5663/13

    Umfang der Fernseh-Sendezeit für unabhängige Dritte in Gestalt eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 10 ME 99/13
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag mit Beschluss vom 27. November 2013 abgelehnt (- 7 B 5663/13 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00

    Voraussetzungen einer erfolgreichen Beanstandung der Anordnung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 10 ME 99/13
    Dem Gericht steht auch in sog. Drittbeteiligungsfällen - wie hier - jedenfalls in einem den Beschränkungen des § 146 Abs. 4 VwGO unterliegenden Beschwerdeverfahren (abweichend aber für ein erstinstanzliches Verfahren OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 7.8.2000 - 4 M 58/00 -, NordÖR 2000, 380 f., juris, Rn. 20) nicht in entsprechender Anwendung von § 80a Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 VwGO die Befugnis zu, an Stelle der Behörde von Amts wegen über die Anordnung der sofortigen Vollziehung zu entscheiden (vgl. Schoch, a. a. O., § 80, Rn. 253).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.1993 - 1 B 828/93

    Bundespräsident; Vorschlag eines Bundesministers; Versetzung in einstweiligen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 10 ME 99/13
    Ob von der § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO zu Grunde liegenden Annahme, dass über die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieselbe Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, durch Landesrecht insoweit (vgl. zu einer Abweichung aus bundesverfassungsrechtlichen Gründen OVG Nordr.- Westf., Beschl. v. 8.6.1993 - 1 B 828/93 -, NVwZ-RR 1994, 223) oder jedenfalls hinsichtlich einer Regelung des innerbehördlich zuständigen Organs abgewichen werden kann, kann hier offen bleiben.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.1990 - 9 S 2359/90

    Vollziehungsanordnung: Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde

  • VG Hamburg, 27.10.2008 - 15 K 1352/07

    Heilung von Verfahrensfehlern bei unterbliebener Beteiligung des maßgeblichen

  • VGH Bayern, 09.05.2006 - 3 CS 06.863
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2018 - 7 ME 110/17

    Verletzung von Anliegerrechten bei Teileinziehung des Gebietes des Osnabrücker

    Bestehen nach dem materiellen Recht innerhalb einer Behörde - wie hier - verschiedene Organe mit getrennten Entscheidungskompetenzen, so ist nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht insbesondere für den Bereich des Kommunalrechts anerkannt, dass die fehlende "Beteiligung" des richtigen, zur Entscheidung berufenen Organs nach außen wirkt und zur Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes führt (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.07.2014 - 10 ME 99/13 -, juris; Beschluss des Senats vom 31.03.2013 - 7 LA 160/11 -, juris, m. w. N.; Bayerischer VGH, Urteil vom 15.03.2004 - 22 B 03.1362 -, juris; Bayerischer VGH, Urteil vom 31.03.2003 - 4 B 00.2823 -, juris).

    Denn die Entscheidungskompetenz in der Sache und die Befugnis zur Anordnung der sofortigen Vollziehung stimmen grundsätzlich überein, so dass das zur Willensbildung in der Sache zuständige Organ grundsätzlich auch für die Anordnung des Sofortvollzuges zuständig ist und deshalb etwaige Zuständigkeitsfehler insoweit ebenfalls nach außen wirken (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.07.2014, a. a. O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 11.09.2012 - 7 CS 12.1423 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.03.1997 - 3 CS 96.3060 -, beck-online).

    Gleiches gilt für die bei einer offenen Rechtslage gegebenenfalls erforderliche Bewertung gegenläufiger Interessen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11.07.2014, a. a. O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2019 - 2 MB 21/18

    Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe

    Damit hat es sich nicht nur von seinem eigenen Standpunkt ausgehend, dass bei nicht ordnungsgemäßer Begründung der Anordnung des Sofortvollzuges, eine weitere Sachprüfung nicht stattfindet und dies auch mit der Aufhebung der Vollziehbarkeitsanordnung im Tenor klarzustellen ist (vgl. dazu Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 80, Rn. 148; Schoch in: Schoch/Schneider/Bier, 35. EL September 2018, VwGO § 80 Rn. 253; OVG Schleswig, Beschl. v. 7.8.2000 - 4 M 58/00 -, juris, Rn. 20; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.7.2014 - 10 ME 99/13 -, juris, Rn. 40; VGH Mannheim, Beschl. v. 30.4.1996 - 1 S 776/96 - a.A. Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Aufl. 2014, § 80 Rn. 26a) in Widerspruch gesetzt, weil es im Anschluss daran auch die materielle Rechtmäßigkeit in Bezug auf den angeordnete Sofortvollzug verneint hat, sondern die Entscheidung hält auch darüber hinaus einer Rechtmäßigkeitskontrolle nicht stand.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen durch ein unzuständiges Kommunalorgan

    Er ist kein an dem Erlass des Verwaltungsakts einer anderen Stelle/Behörde lediglich - intern - mitwirkender Ausschuss (ebenso: BayVGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - 3 CS 06.863 -, juris Rn. 31; zu einem Fall "alleiniger Entscheidungskompetenz" siehe auch BVerwG, Urteil vom 27. August 2009 - 2 C 26.08 -, juris Rn. 22 f.; ebenfalls zweifelnd, aber letztlich offen lassend: OVG Nds., Beschluss vom 11. Juli 2014 - 10 ME 99/13 -, juris Rn. 38).
  • VG Schleswig, 04.09.2018 - 12 B 46/18
    Weist die maßgebliche Anordnung der sofortigen Vollziehung somit einen formellen Mangel auf, so ist dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO schon aus diesem Grund ohne weitere Sachprüfung stattzugeben und ist dies bereits im Tenor der Entscheidung dadurch klarzustellen, dass die Vollziehbarkeitsanordnung aufgehoben wird (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 10 ME 99/13 -, juris, Rn. 40; VGH München, Beschluss vom 24. März 1999 - 10 CS 99.27 -, juris, Rn. 16; Schmidt, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 80 Rn. 93).

    Ein Teilunterliegen des Antragstellers ist mit der von seinem Antrag abweichenden Tenorierung nicht verbunden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 11. Juli 2014 - 10 ME 99/13 -, juris, Rn. 40; vgl. auch OVG Mannheim, Beschluss vom 27. September 2011 - 1 S 2554/11 -, juris, Tenor und Rn. 13; VGH München, Beschluss vom 24. März 1999 - 10 CS 99.27 -, juris, Tenor und Rn. 22).

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2024 - 1 LB 109/22

    Ausübung des Vorkaufsrechts; Gemeindliches Vorkaufsrecht; Ratsbeschluss;

    Die fehlende "Beteiligung" des richtigen, zur Entscheidung berufenen Organs führt allerdings zur Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes, sofern nicht eine Heilung nach § 45 VwVfG in Betracht kommt oder der Fehler nach § 46 VwVfG unbeachtlich ist (vgl. hierzu u.a. NdsOVG, Beschl. v. 24.1.2018 - 7 ME 110/17 -, NdsVBl 2018, 211 = NordÖR 2018, 125 = juris Rn. 22 m.w.N.; Beschl. v. 14.11.2014 - 13 ME 187/14 -, NordÖR 2015, 174 = NdsVBl 2015, 117 = juris Rn. 7; Beschl. v. 31.1.2013 - 7 LA 160/11 -, NdsVBl 2013, 293 = DVBl 2013, 454 = juris Rn. 6 ff.; BayVGH, Urt. v. 15.3.2004 - 22 B 03.1362 -, juris; BayVGH, Urt. v. 31.3.2003 - 4 B 00.2823 -, NVwZ-RR 2003, 771 [VGH Bayern 31.03.2003 - 4 B 2823/00] = DÖV 2003, 819 = juris Rn. 34; OVG MV, Urt. v. 21.3.2007 - 3 L 159/03 -, juris; OVG RP, Beschl. v. 17.1.1990 - 7 B 83/89 -, DÖV 1990, 622 [OVG Rheinland-Pfalz 17.01.1990 - 7 B 83/89] = NVwZ-RR 1990, 322 = juris Leitsatz; Thiele, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, 2. Aufl. 2017, § 85 Rn. 8 und § 86 Rn. 2 f.; zweifelnd hinsichtlich einer Heilungsmöglichkeit nach § 45 Abs. 1 Nr. 4 VwVfG dagegen NdsOVG, Beschl. v. 11.7.2014 - 10 ME 99/13 -, NdsVBl 2015, 24 = ZUM-RD 2014, 707 = juris Rn. 38; das BVerwG hatte in seiner Entscheidung vom 27.8.2009 - 2 C 26.08 -, ZBR 2010, 253 = NVwZ-RR 2010, 157 = juris Rn. 23, offengelassen, ob § 45 Abs. 1 Nr. 4 BayVwVfG [entspricht § 45 Abs. 1 Nr. 4 VwVfG ] jedenfalls dann anwendbar ist, wenn die Kompetenzverteilung zwischen zwei Organen einer Körperschaft zweifelhaft oder zumindest nicht eindeutig ist).
  • VG Schleswig, 15.02.2021 - 12 B 96/20

    Recht der freien Berufe - Eignung als Ausbilder - Antrag auf Wiederherstellung

    Entspricht die Vollziehungsanordnung nach allem nicht dem Begründungserfordernis des Art. 80 Abs. 3 VwGO, ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuheben und dies entsprechend zu tenorieren; eine weitere Sachprüfung findet nicht statt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.09.2001 - 1 DB 26/01 - Juris Rn.9; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2014 - 10 ME 99/13 - Juris Rn 40; OVG Weimar, Beschluss vom 28.07.2011 - 1 EO 1108/10 - Juris Rn. 30; VGH Mannheim, Beschluss vom 30.04.1996 - 1 S 776/96 - Juris Rn. 3; abweichend: OVG Schleswig, Beschlüsse vom 07.08.2000 - 4 MB 58/00 - Juris Rn. 20 und vom 19.06.1991 - 4 M 43/91 - Juris Rn. 3; Kopp/Schenke, a.a.O. Rn. 148 m.w.N, wonach die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs wiederherzustellen ist).

    Ein Teilunterliegen des Antragstellers ist damit nicht verbunden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2014 a.a.O.).

  • VG Schleswig, 05.02.2020 - 12 B 91/19

    Aufschiebende Wirkung einer Klage eines Bundesbeamten gegen den Eintritt in den

    Entspricht die Vollziehungsanordnung nach allem nicht (mehr) dem Begründungserfordernis des Art. 80 Abs. 3 VwGO, ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuheben und dies entsprechend zu tenorieren; eine weitere Sachprüfung findet nicht statt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.09.2001 - 1 DB 26/01 - Juris Rn.9; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2014 - 10 ME 99/13 - Juris Rn 40; OVG Weimar, Beschluss vom 28.07.2011 - 1 EO 1108/10 - Juris Rn. 30; VGH Mannheim, Beschluss vom 30.04.1996 - 1 S 776/96 - Juris Rn. 3; abweichend: OVG Schleswig, Beschlüsse vom 07.08.2000 - 4 MB 58/00 - Juris Rn. 20 und vom 19.06.1991 - 4 M 43/91 - Juris Rn. 3; Kopp/Schenke, a.a.O. Rn. 148 m.w.N, wonach die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs wiederherzustellen ist).

    Ein Teilunterliegen des Antragstellers ist damit nicht verbunden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2014 a.a.O.).

  • VG Schleswig, 03.09.2019 - 12 B 43/19

    Beendigung des Beamtenverhältnisses; - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Entspricht die Vollziehungsanordnung nach allem nicht dem Begründungserfordernis des Art. 80 Abs. 3 VwGO, ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuheben und dies entsprechend zu tenorieren; eine weitere Sachprüfung findet nicht statt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.09.2001 - 1 DB 26/01 - Juris Rn.9; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2014 - 10 ME 99/13 - Juris Rn 40; OVG Weimar, Beschluss vom 28.07.2011 - 1 EO 1108/10 - Juris Rn. 30; VGH Mannheim, Beschluss vom 30.04.1996 - 1 S 776/96 - Juris Rn. 3; abweichend: OVG Schleswig, Beschlüsse vom 07.08.2000 - 4 MB 58/00 - Juris Rn. 20 und vom 19.06.1991 - 4 M 43/91 - Juris Rn. 3; Kopp/Schenke, a.a.O. Rn. 148 m.w.N, wonach die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs wiederherzustellen ist); ein Teilunterliegen des Antragstellers ist damit nicht verbunden (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.07.2014 a.a.O.).
  • VG Hannover, 28.02.2020 - 13 B 1012/20

    Dienstliche Interessen; Nebentätigkeit eines Ruhestandsbeamten; Schutz vor

    Dabei kann die Kammer dahingestellt lassen, ob die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung den Anforderungen des § 80 Abs. 3 VwGO genügt und ob ein formeller Mangel in dieser Hinsicht überhaupt die begehrte Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung oder lediglich eine Aufhebung der Vollziehungsanordnung zur Folge hätte (für letzteres: BVerwG, Beschl. v. 18. September 2001 - 1 DB 26/01 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Beschl. v. 11. Juli 2014 - 10 ME 99/13 -, juris Rn. 40; Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 80 Rn. 98; a. A.: Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 80 Rn. 148; Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 37. EL Juli 2019, § 80 Rn. 442).
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