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   LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2008 - 10 Sa 138/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5067
LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2008 - 10 Sa 138/08 (https://dejure.org/2008,5067)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.07.2008 - 10 Sa 138/08 (https://dejure.org/2008,5067)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Juli 2008 - 10 Sa 138/08 (https://dejure.org/2008,5067)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Weiterbeschäftigung und Zahlung von Annahmeverzugslohn infolge einer rechtswidrigen außerordentlichen Kündigung; Verhältnismäßigkeit einer außerordentlichen Kündigung; Entbehrlichkeit einer Abmahnung bei Berührung des Vertrauensbereichs ...

  • Judicialis

    BetrVG § 99; ; ArbGG § ... 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; StGB § 267; ; BGB § 626 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 1; ; KSchG § 1 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung wegen Urkundenfälschung ohne Eigennutz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung: Abmahnung auch bei Straftat des Arbeitnehmers

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Abmahnung auch bei Straftat des Arbeitnehmers

  • channelpartner.de (Zusammenfassung)

    Urkundenfälschung durch Arbeitnehmer

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine außerordentliche Kündigung wegen Urkundenfälschung ohne Eigennutz

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2008 - 10 Sa 138/08
    Eine Abmahnung ist jedoch erforderlich, wenn es sich um ein steuerbares Fehlverhalten handelt, das bisherige vertragswidrige Fehlverhalten noch keine klare Negativprognose zulässt und deswegen von der Möglichkeit zukünftigen vertragsgerechten Verhaltens ausgegangen werden kann (vgl. BAG Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 415/05 - NZA 2006, 1033, m.w.N.).

    Die Auffassung der Beklagten, es spiele keine Rolle, ob der Kläger eigennützig, fremdnützig oder aus seiner Sicht sogar in ihrem Interesse gehandelt habe oder zu handeln glaubte, korrespondiert nicht mit der gesetzlichen Vorgabe, nach der "alle" Umstände des Einzelfalls Bedeutung haben können (vgl. BAG Urteil vom 27.04.2006 - 2 AZR 415/05, a.a.O.).

  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2008 - 10 Sa 138/08
    Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist eine Abmahnung grundsätzlich entbehrlich, weil in diesen Fällen regelmäßig davon auszugehen ist, dass das pflichtwidrige Verhalten das für ein Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauen auf Dauer zerstört hat (BAG Urteil vom 21.06.2001 - 2 AZR 30/00 - NZA 2002, 232, m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.05.2009 - 1 Sa 74/09

    Außerordentliche Kündigung wegen einer Bombendrohung - Kündigungserklärungsfrist

    Eine Abmahnung ist auch bei Handlungsweisen, die diesen sogenannten Vertrauensbereich berühren, nicht entbehrlich, sondern notwendig, wenn ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers in Rede steht und erwartet werden kann, dass das Vertrauen der Arbeitsvertragsparteien wiederhergestellt werden kann (LAG Rheinland-Pfalz v. 10.7.2008 - 10 Sa 138/08, zitiert nach juris).
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