Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 10 Sa 285/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,30766
LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 10 Sa 285/16 (https://dejure.org/2016,30766)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.06.2016 - 10 Sa 285/16 (https://dejure.org/2016,30766)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juni 2016 - 10 Sa 285/16 (https://dejure.org/2016,30766)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,30766) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 305 c BGB, § 106 GewO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Einordnung handschriftlicher Zusätze zur Arbeitszeit in einem Formularschreiben mit dem Titel "Belehrung Entsendegesetz"; Annahmeverzug der Arbeitgeberin bei unbilliger Weisung zur Arbeitszeit einer Reinigungskraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305c; GewO § 106
    Handschriftliche Zusätze; Direktionsrecht; Betreuungspflichten

  • rechtsportal.de

    BGB § 611a; GewO § 106 S. 1
    Rechtliche Einordnung handschriftlicher Zusätze zur Arbeitszeit in einem Formularschreiben mit dem Titel "Belehrung Entsendegesetz"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 642/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 10 Sa 285/16
    Eine Leistungsbestimmung entspricht billigem Ermessen, wenn die wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt etwa BAG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 1 AZR 642/13).

    Ob die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt worden sind, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB (BAG, Urteil vom 25. Februar 2015 - 1 AZR 642/13).

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 10 Sa 285/16
    Auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers hat er Rücksicht zu nehmen, soweit einer vom Arbeitnehmer gewünschten Verteilung der Arbeitszeit nicht betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Arbeitnehmer entgegenstehen (BAG, Urteil vom 23. September 2004 - 6 AZR 567/03).
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 10 Sa 285/16
    Verlangt der Arbeitgeber eine bestimmte Arbeit in rechtlich einwandfreier Art und Weise, kommt er nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer diese Arbeit ablehnt (BAG, Urteil vom 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09).
  • BAG, 21.01.2004 - 6 AZR 583/02

    Tarifliche Versetzungsbefugnis - Dienstort

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 10 Sa 285/16
    Bei der vorzunehmenden Abwägung ist auf die Interessenlage der Parteien im Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts abzustellen (BAG, Urteil vom 21. Januar 2004 - 6 AZR 583/02).
  • BGH, 30.10.1991 - VIII ZR 51/91

    Formularmäßige Vereinbarung des Arzthonorars

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 10 Sa 285/16
    Handschriftliche Zusätze in einem Formularschreiben können zwar auch AGBs darstellen, aber nur wenn es sich um einen mehrfach verwendeten Zusatz handelt (BGH, Urteil vom 30. Oktober 1991 - VIII ZR 51/91).
  • BAG, 27.04.1960 - 4 AZR 584/58

    Arbeitsvertrag - Vereinbarte Arbeitsleistung - Direktionsrecht - Vertraglich

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2016 - 10 Sa 285/16
    Mit der Ausübung des Direktionsrechts wird die vertraglich geschuldete Tätigkeit näher bestimmt und ist ab diesem Zeitpunkt bis zur - wirksamen - Neuausübung des Direktionsrechts die konkret geschuldete Leistung (so schon BAG, Urteil vom 27. April 1960 - 4 AZR 584/58).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht