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   LG Lüneburg, 13.01.2006 - 10 T 4/04   

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LG Lüneburg, 13.01.2006 - 10 T 4/04 (https://dejure.org/2006,36772)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 13.01.2006 - 10 T 4/04 (https://dejure.org/2006,36772)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 13. Januar 2006 - 10 T 4/04 (https://dejure.org/2006,36772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • AG Lüneburg - 21 A XIV 4/02
  • LG Lüneburg, 13.01.2006 - 10 T 4/04
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.1994 - XII ARZ 36/93

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach Verneinung der Bindungswirkung einer

    Auszug aus LG Lüneburg, 13.01.2006 - 10 T 4/04
    An die Beurteilung der Sach und Rechtslage, die einer aufhebenden und zurückverweisenden Entscheidung des Beschwerdegerichts unmittelbar zugrunde liegt, ist das Erstgericht gebunden (ständige Rechtsprechung, z. B. BGHZ 15, 122; BGH NJW 1994, 2956 [BGH 04.05.1994 - XII ARZ 36/93] ; weitere Nachweise bei Sternal, in: Keidel / Kuntze / Winkler, FGG, 15. Aufl., § 25, Rn. 25).
  • OLG Celle, 25.10.2004 - 16 W 145/04

    Beschwerdemöglichkeit einer Behörde gegen die Entscheidung eines Amtsgerichts

    Auszug aus LG Lüneburg, 13.01.2006 - 10 T 4/04
    Dies gilt um so mehr, wenn - wie hier - die Personen an Versammlungen unter freiem Himmel teilnehmen wollen (dazu OLG Celle, Beschluss vom 2510.2004 - 16 W 145/04 , NdsRpfl 2004, 348 ff.).
  • BGH, 28.10.1954 - IV ZB 48/54

    Bindende Vorentscheidung in freiwilliger Gerichtsbarkeit

    Auszug aus LG Lüneburg, 13.01.2006 - 10 T 4/04
    An die Beurteilung der Sach und Rechtslage, die einer aufhebenden und zurückverweisenden Entscheidung des Beschwerdegerichts unmittelbar zugrunde liegt, ist das Erstgericht gebunden (ständige Rechtsprechung, z. B. BGHZ 15, 122; BGH NJW 1994, 2956 [BGH 04.05.1994 - XII ARZ 36/93] ; weitere Nachweise bei Sternal, in: Keidel / Kuntze / Winkler, FGG, 15. Aufl., § 25, Rn. 25).
  • KG, 29.01.1999 - 25 W 1473/96

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus LG Lüneburg, 13.01.2006 - 10 T 4/04
    Nach der von dem Oberlandesgericht in dieser Sache angeführten Entscheidung des Kammergerichts Berlins vom 29.01.1999 (NVwZ 2000, 468 f. [KG Berlin 29.01.1999 - 25 W 1473/96] ) muss die Entlassung angesichts des Gewichts der Grundrechtsbeeinträchtigung unverzüglich und mit größtmöglichem Einsatz der Polizeikräfte erfolgen, auch wenn die Eingeschlossenen nach dem Zweck der Einschließung zeitversetzt zu entlassen wären, um eine Zerstreuung zu gewährleisten.
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   LG Kiel, 01.04.2004 - 10 T 4/04   

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LG Kiel, 01.04.2004 - 10 T 4/04 (https://dejure.org/2004,36682)
LG Kiel, Entscheidung vom 01.04.2004 - 10 T 4/04 (https://dejure.org/2004,36682)
LG Kiel, Entscheidung vom 01. April 2004 - 10 T 4/04 (https://dejure.org/2004,36682)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • LAG Schleswig-Holstein, 05.03.2009 - 5 Ta 44/09

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Erklärung über die persönlichen und

    Vor diesem Hintergrund müssen im Falle des nicht beendeten Hauptsacheverfahrens auch das im Beschwerdeverfahren nachgeholte Vorbringen und die nachgereichten Ausgabenbelege mit der Maßgabe berücksichtigt werden, dass Prozesskostenhilfe dann erst ab dem Zeitpunkt (ratenfrei) bewilligt wird, ab dem die Unterlagen vollständig vorgelegen haben (Zöller/Philippi, a.a.O., Rn. 17a zu § 118; LAG Köln Beschl. v. 19.08.2008 - 7 Ta 181/08 -, a.a.O.; LG Kiel Beschl. v. 01.04.2004 - 10 T 4/04 -, SchlHA 2004, 316; vgl. BAG Beschl. v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 -, Rz. 13 bei Juris).
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