Rechtsprechung
| LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 10 Sa 142/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- hensche.de
AGB, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Fortbildungskosten, Rückzahlungsklausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dessau, 25.01.2007 - 10 Ca 150/06
- LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 10 Sa 142/07
- BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (22)
- BAG, 05.12.2002 - 6 AZR 539/01
Rückzahlung von Fortbildungskosten
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 10 Sa 142/07
Die für den Arbeitnehmer zumutbaren Bindungen sind nach der Rechtsprechung vor Geltung der §§ 305 ff BGB auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG 5. Dezember 2002 - 6 AZR 539/01 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 32 = NZA 2003, 559, zu 2 der Gründe = Rn. 15).Die Beklagte hat eingehend aufgezeigt, dass die Fortbildung mit dem anerkannten Abschluss nicht nur innerbetrieblich von Nutzen war und auch nicht lediglich der Auffrischung vorhandener Kenntnisse oder der Anpassung dieser Kenntnisse an vom Arbeitgeber veranlasste oder zu vertretende neuere betriebliche Gegebenheiten dient, denn dies würde eine Kostenbeteiligung der Klägerin ausschließen (vgl. nur: BAG 5. Dezember 2002, aaO, Rn. 16).
September 1995 - 5 AZR 241/94 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23 = NZA 1996, 314, zu 4b der Gründe = Rn 31; BAG 5. Dezember 2002, aaO, zu 3. der Gründe = Rn, 17, BAG 21, Juli 2005 - 6 AZR 452/04 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 37 = NZA 2006, 542, zu 3b der Gründe = Rn. 21).
Sie entsprechen der Größenordnung nach dem Betrag, der der Entscheidung des BAG vom 5. Dezember 2002 (aaO; dort 3.805,25 EUR) zugrunde gelegen hat und der zur Anerkennung einer Bindungsdauer von lediglich sechs Monaten geführt hat.
Wer die Möglichkeit nutzen kann, die ihm der Grundsatz der Vertragsfreiheit für die Aufstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eröffnet, muss auch das vollständige Risiko einer Klauselunwirksamkeit tragen (…BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - AP BGB § 307 Nr. 7 = NZA 2006, 149, zu 11.6 der Gründe = Rn. 38 ff,. BAG 11 April 2006, aaO, zu II. 4 der Gründe = Rn, 29 f) Anderenfalls liefe das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB weitgehend leer (…BAG 28. September 2005, aaO, zu 11.6a der' Gründe = Rn. 39) Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Aufrechterhaltung der Klausel mit dem zulässigen Maß in entsprechender Anwendung des § 139 BGB (vgl. BAG 6. September 1995, aa0,. BAG 5. Dezember 2002, aaO, zu 5a der Gründe = Rn 21) ist mit der Einbeziehung der Arbeitsverträge in den Anwendungsbereich der §§ 305 ff BGB (vgl. § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB) die Grundlage entzogen und kann deshalb nicht mehr angewandt werden (in diesem Sinne auch Schmidt, NZA 2004, 1002, 1010).
- BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04
Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 10 Sa 142/07
chung der unwirksamen Klausel keine angemessene, den typischen Interessen des AGB-Verwenders und seines Vertragspartners Rechnung tragende Lösung bietet (BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1 = NZA 2005, 465, zu 1 der Gründe = Rn. 34;… BAG 25. Mai 2005, aaO, zu 11/.8 der Gründe = Rn 33 f) Allerdings rechtfertigt nicht jede Verschiebung der Gewichte zu Lasten des Verwenders die Annahme einer ergänzungsbedürftigen Lücke Eine ergänzende Vertragsauslegung kann dann in Frage kommen, wenn sich das Festhalten am Vertrag für den Verwender als unzumutbare Härte im Sinne von § 306 Abs. 3 BGB darstellen würde.Im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung ist dann zu fragen, was die Parteien vereinbart hätten, wenn ihnen die gesetzlich angeordnete Unwirksamkeit der Klausel bekannt gewesen wäre (vgl.. BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - aaO zur ergänzenden Vertragsauslegung eines gegen § 308 Nr. 4, § 307 BGB verstoßenden unbeschränkten Widerrufsvorbehalts für übertarifliche Lohnbestandteile in einem vor dem 1. Januar 2002 geschlossenen Formulararbeitsvertrag).
- BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 241/94
Rückzahlung von Fortbildungskosten
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 10 Sa 142/07
(1) Danach ist bei einer Fortbildungsdauer von bis zu einem Monat ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge eine Bindungsdauer von höchstens sechs Monaten zulässig (…BAG 5.. Dezember 2002, aaO, zu 5. der Gründe = Rn. 20 ff); bei einer Fortbildungsdauer von bis zu zwei Monaten eine einjährige Bindung (…BAG 15. Dezember 1993, aaO, zu 11, 2 b der Gründe = Rn., 42); bei einer Fortbildungsdauer von drei bis vier Monaten eine zweijährige Bindung (BAG 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23 = NZA 1996, 314, zu 5 der Gründe = Rn. 33 ft); bei einer Fortbildungsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr keine längere Bindung als drei Jahre (BAG 23.September 1995 - 5 AZR 241/94 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23 = NZA 1996, 314, zu 4b der Gründe = Rn 31;… BAG 5. Dezember 2002, aaO, zu 3. der Gründe = Rn, 17, BAG 21, Juli 2005 - 6 AZR 452/04 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 37 = NZA 2006, 542, zu 3b der Gründe = Rn. 21).
- BAG, 15.12.1993 - 5 AZR 279/93
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 10 Sa 142/07
Die Höhe der Arbeitgeberaufwendungen und die Qualität der erworbenen Qualifikation hängen regelmäßig von der Dauer der Fortbildung ab (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr.. 31 = NZA 2002, 551, zu 1.2b bb der Gründe = Rn 39) Obwohl gerade die Dauer der Fortbildung ein starkes Indiz für die Qualität der erworbenen Qualifikation ist, kann im Einzelfall auch bei kürzerer Fortbildung eine verhältnismäßig lange Bindung gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber ganz erhebliche Mittel aufwendet oder die Teilnahme an der Fortbildung dem Arbeitnehmer überdurchschnittlich große Vorteile bringt (BAG 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 17 = NZA 1994, 835, zu 112 b der Gründe = Rn 42).(1) Danach ist bei einer Fortbildungsdauer von bis zu einem Monat ohne Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Bezüge eine Bindungsdauer von höchstens sechs Monaten zulässig (…BAG 5.. Dezember 2002, aaO, zu 5. der Gründe = Rn. 20 ff); bei einer Fortbildungsdauer von bis zu zwei Monaten eine einjährige Bindung (BAG 15. Dezember 1993, aaO, zu 11, 2 b der Gründe = Rn., 42); bei einer Fortbildungsdauer von drei bis vier Monaten eine zweijährige Bindung (…BAG 6. September 1995 - 5 AZR 241/94 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23 = NZA 1996, 314, zu 5 der Gründe = Rn. 33 ft); bei einer Fortbildungsdauer von sechs Monaten bis zu einem Jahr keine längere Bindung als drei Jahre (BAG 23.
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04
Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 10 Sa 142/07
Es kann nicht festgestellt werden, dass die Beklagte diesen Text in mindestens drei Fällen zur Grundlage von Vertragsbedingungen gemacht hat (vgl. zu dieser Anforderung nur. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - AP BGB § 310 Nr. 1 = NZA 2005, 1111, zu V1I1 der Gründe).chung der unwirksamen Klausel keine angemessene, den typischen Interessen des AGB-Verwenders und seines Vertragspartners Rechnung tragende Lösung bietet (…BAG 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - AP BGB § 308 Nr. 1 = NZA 2005, 465, zu 1 der Gründe = Rn. 34; BAG 25. Mai 2005, aaO, zu 11/.8 der Gründe = Rn 33 f) Allerdings rechtfertigt nicht jede Verschiebung der Gewichte zu Lasten des Verwenders die Annahme einer ergänzungsbedürftigen Lücke Eine ergänzende Vertragsauslegung kann dann in Frage kommen, wenn sich das Festhalten am Vertrag für den Verwender als unzumutbare Härte im Sinne von § 306 Abs. 3 BGB darstellen würde.
- BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05
AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 10 Sa 142/07
Wer die Möglichkeit nutzen kann, die ihm der Grundsatz der Vertragsfreiheit für die Aufstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eröffnet, muss auch das vollständige Risiko einer Klauselunwirksamkeit tragen (BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05 - AP BGB § 307 Nr. 7 = NZA 2006, 149, zu 11.6 der Gründe = Rn. 38 ff,. BAG 11 April 2006, aaO, zu II. 4 der Gründe = Rn, 29 f) Anderenfalls liefe das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB weitgehend leer (BAG 28. September 2005, aaO, zu 11.6a der' Gründe = Rn. 39) Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Aufrechterhaltung der Klausel mit dem zulässigen Maß in entsprechender Anwendung des § 139 BGB (…vgl. BAG 6. September 1995, aa0,. BAG 5. Dezember 2002, aaO, zu 5a der Gründe = Rn 21) ist mit der Einbeziehung der Arbeitsverträge in den Anwendungsbereich der §§ 305 ff BGB (vgl. § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB) die Grundlage entzogen und kann deshalb nicht mehr angewandt werden (in diesem Sinne auch Schmidt, NZA 2004, 1002, 1010). - BAG, 21.07.2005 - 6 AZR 452/04
Rückzahlung von Weiterbildungskosten
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 10 Sa 142/07
September 1995 - 5 AZR 241/94 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 23 = NZA 1996, 314, zu 4b der Gründe = Rn 31; BAG 5. Dezember 2002, aaO, zu 3. der Gründe = Rn, 17, BAG 21, Juli 2005 - 6 AZR 452/04 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 37 = NZA 2006, 542, zu 3b der Gründe = Rn. 21). - BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92
Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 10 Sa 142/07
beitnehmer mit der Aus- oder Fortbildung einen geldwerten Vorteil erlangt, also inwieweit durch die Bildungsmaßnahme der Marktwert seiner Arbeitskraft erhöht wird (ständige Rechtsprechung, BAG 16. März 1994 - 5 AZR 339/92 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr, 18 = NZA 1994, 937, zu 111.1 der Gründe = Rn 62;… vgl. zum Ganzerr BAG 11. April 2006, aaO, zu 113e aa der Gründe = Rn. 25, Lakies, aaO, Rn. 374). - BAG, 19.02.2004 - 6 AZR 552/02
Erstattung verauslagter Ausbildungskosten
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 10 Sa 142/07
Das Interesse des Arbeitgebers, der seinem Arbeitnehmer eine Aus- oder Weiterbildung finanziert, geht dahin, die vom Arbeitnehmer erworbene Qualifikation möglichst langfristig für seinen Betrieb nutzen zu können (BAG 19. Februar 2004 - 6 AZR 552/02 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 33, zu 2a aa der Gründe = Rn. 24). - BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 158/00
Ausbildungskosten eines Copiloten - Vertragskontrolle
Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 06.09.2007 - 10 Sa 142/07
Die Höhe der Arbeitgeberaufwendungen und die Qualität der erworbenen Qualifikation hängen regelmäßig von der Dauer der Fortbildung ab (BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr.. 31 = NZA 2002, 551, zu 1.2b bb der Gründe = Rn 39) Obwohl gerade die Dauer der Fortbildung ein starkes Indiz für die Qualität der erworbenen Qualifikation ist, kann im Einzelfall auch bei kürzerer Fortbildung eine verhältnismäßig lange Bindung gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitgeber ganz erhebliche Mittel aufwendet oder die Teilnahme an der Fortbildung dem Arbeitnehmer überdurchschnittlich große Vorteile bringt (BAG 15. Dezember 1993 - 5 AZR 279/93 - AP BGB § 611 Ausbildungsbeihilfe Nr. 17 = NZA 1994, 835, zu 112 b der Gründe = Rn 42). - BAG, 23.01.2007 - 9 AZN 792/06
Grundsatzbeschwerde
- BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 430/82
Ausbildungskosten: Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers
- BAG, 12.12.1979 - 5 AZR 1056/77
Aushilfslehrer im Berufsschuldienst - Sozialarbeiter - Finanzierung der …
- BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 159/85
Anspruch auf Rückzahlung von Ausbildungskosten
- BAG, 19.06.1974 - 5 AZR 299/73
Billigkeitskontrolle - Lehrgang - Fachlehrer - Ausbildung - Verpflichtung zur …
- BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 531/80
Eingriff in das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 …
- BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03
Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag
- BAG, 31.08.2005 - 5 AZR 545/04
Höhe und pauschale Abgeltung von Nachtarbeitszuschlägen - AGB-Kontrolle von …
- BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 610/05
Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB - Inhaltskontrolle
- BAG, 24.06.2004 - 6 AZR 383/03
Ausbildungskosten - Erstattung bei Arbeitgeberkündigung
- BAG, 27.03.1996 - 5 AZR 576/94
Eigenhändige Unterschrift unter Revisionsbegründung
- BAG, 19.05.1999 - 8 AZB 8/99
Rechtsmitteleinlegung durch Telefax - Begründungsfrist
- BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07
Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion - …
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 6. September 2007 - 10 Sa 142/07 - wird zurückgewiesen.
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