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   VGH Bayern, 05.10.2020 - 11 CS 20.1203   

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VGH Bayern, 05.10.2020 - 11 CS 20.1203 (https://dejure.org/2020,31165)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.10.2020 - 11 CS 20.1203 (https://dejure.org/2020,31165)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Oktober 2020 - 11 CS 20.1203 (https://dejure.org/2020,31165)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StVG § 3 Abs. 1 S. 1; FeV § 11 Abs. 2, Abs. 8, § 46 Abs. 1 S. 1; VwGO § 80 Abs. 5, § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Anordnung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • rewis.io

    Anforderungen an die Anordnung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens; Diabetes mellitus; diabetische Polyneuropathie; unverhältnismäßige Fragestellung; Ermessen; Prozesskostenhilfe; Erkrankung; Fahreignung; Gesundheitszustand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Anordnung zur Beibringung eines Fahreignungsgutachtens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 03.09.2015 - 11 CS 15.1505

    Nichtbeibringung eines ärztlichen Fahreignungsgutachtens; ausreichende Tatsachen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 11 CS 20.1203
    Gleiches gilt für den genauen Grad der Konkretisierung, die die von der Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 Abs. 6 Satz 1 und 2 FeV festzulegende und mitzuteilende Fragestellung aufweisen muss (BVerwG, B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - BayVBl 2015, 421 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 11 CS 15.1505 - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 17.03.2020 - 6 B 314/19

    Fahreignung; medizinisches Gutachten; altersbedingte Ausfälle

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 11 CS 20.1203
    Auch wenn aufgrund der polizeilichen Mitteilung ausschließlich Fragen zur Schwerhörigkeit veranlasst waren (vgl. SächsOVG, B.v. 17.3.2020 - 6 B 314/19 - juris Rn. 6) und der Antragsteller sonstige Fragen zu seinem Gesundheitszustand nicht hätte beantworten müssen, führt dies nicht zu einem Verwertungsverbot hinsichtlich der durch die Vorlage des ärztlichen Befundberichts und des Attests erlangten Kenntnisse (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 11 CS 19.2070 - juris Rn. 14 f. m.w.N. zu einem rechtswidrig angeordneten, aber dennoch vorgelegten Fahreignungsgutachten).
  • VGH Bayern, 15.12.2014 - 11 CS 14.2202

    Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 11 CS 20.1203
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2, § 52 Abs. 1, 2 GKG i.V.m. den Empfehlungen in Nr. 1.5 Satz 1, Nr. 46.2, 46.3 und 46.5 des Streitwertkatalogs der Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. BayVGH, B.v. 15.12.2014 - 11 CS 14.2202 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 11 CS 19.2070

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 11 CS 20.1203
    Auch wenn aufgrund der polizeilichen Mitteilung ausschließlich Fragen zur Schwerhörigkeit veranlasst waren (vgl. SächsOVG, B.v. 17.3.2020 - 6 B 314/19 - juris Rn. 6) und der Antragsteller sonstige Fragen zu seinem Gesundheitszustand nicht hätte beantworten müssen, führt dies nicht zu einem Verwertungsverbot hinsichtlich der durch die Vorlage des ärztlichen Befundberichts und des Attests erlangten Kenntnisse (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 11 CS 19.2070 - juris Rn. 14 f. m.w.N. zu einem rechtswidrig angeordneten, aber dennoch vorgelegten Fahreignungsgutachten).
  • VGH Bayern, 03.05.2017 - 11 CS 17.312

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines angeordneten Gutachtens

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 11 CS 20.1203
    Weiter hat das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit es gebietet, bei einer Erkrankung, die wie Diabetes mellitus in einer Mehrzahl oder Vielzahl der Fälle eine Fahrungeeignetheit nicht begründet, vor der Anordnung eines ärztlichen Gutachtens die Art und Schwere der Erkrankung zu klären (BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 16 f.) und zunächst den Betroffenen weniger belastende Erkenntnismöglichkeiten auszuschöpfen.
  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 11 CS 20.1203
    Da der Antragsgegner die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen hat, bedarf es einer Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mehr (vgl. BVerfG, B.v. 14.12.1982 - 2 BvR 434/82 - BVerfGE 62, 392 = juris Rn. 22; BFH, B.v. 19.10.2000 - VI S 11/99 - juris Rn. 1).
  • BVerwG, 05.02.2015 - 3 B 16.14

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignungsgutachten;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 11 CS 20.1203
    Gleiches gilt für den genauen Grad der Konkretisierung, die die von der Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 11 Abs. 6 Satz 1 und 2 FeV festzulegende und mitzuteilende Fragestellung aufweisen muss (BVerwG, B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - BayVBl 2015, 421 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 11 CS 15.1505 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 11 CS 20.1203
    Allerdings darf die Beibringung des Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen, nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteile, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 26; Siegmund in Freymann/Wellner jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 11 FeV Rn. 36).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15

    Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 11 CS 20.1203
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Anordnung der Begutachtung formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2016 - 3 C 20.15 - BVerwGE 156, 293 = juris Rn. 19).
  • BFH, 19.10.2000 - VI S 11/99

    Erledigung des PKH-Verfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 05.10.2020 - 11 CS 20.1203
    Da der Antragsgegner die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen hat, bedarf es einer Entscheidung über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht mehr (vgl. BVerfG, B.v. 14.12.1982 - 2 BvR 434/82 - BVerfGE 62, 392 = juris Rn. 22; BFH, B.v. 19.10.2000 - VI S 11/99 - juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 03.11.2020 - 11 CS 20.1469

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen sowie eines

    Zwar darf die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen, nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteile, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 19).

    Denn die Auskünfte des Betroffenen und der behandelnden Ärzte stellen keine gutachterliche Beurteilung dar, sondern sind nur Grundlage für die Entscheidung, ob die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens einer in § 11 Abs. 2 Satz 3 FeV genannten Stelle notwendig ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 19 ff.; B.v. 9.10.2018 - 11 CS 18.1809 - juris Rn. 13; B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 21).

    Nach diesen Grundsätzen dürfte zwar das Vorliegen eines insulinbehandelten Diabetes mellitus weder isoliert noch in Verbindung mit den hier inmitten stehenden Folgeerkrankungen stets die sofortige Anordnung eines ärztlichen Gutachtens rechtfertigen, zumal je nach Fallgestaltung eine gesonderte Betrachtung von Grund- und Folgeerkrankungen ausreichend sein könnte (vgl. dazu BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 07.02.2022 - 11 CS 21.2385

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Allerdings darf die Beibringung des Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen, nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteile, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 22 ff.; U.v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 48, 230 = juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 19; B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - juris Rn. 22).

    Ob die der Behörde vorliegenden Tatsachen ausreichen, ist nach den gesamten Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.11.2020 - 11 CS 20.1780

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines ärztlichen Gutachtens

    Allerdings darf die Beibringung des Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen, nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteile, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 = juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 19; B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - beck-online Rn. 22, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).

    Ob die der Behörde vorliegenden Tatsachen ausreichen, ist nach den gesamten Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 13.04.2023 - 11 ZB 23.498

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und CE

    Seine Angaben sind - unabhängig davon, ob er verpflichtet war, einen Nachweis über seine Fahrpraxis beizubringen (so VG München, U.v. 9.12.2014 - M 1 K 14.3941 - juris Rn. 17; U.v. 6.8.2013 - M 1 K 13.2608 - juris Rn. 17; Trésoret a.a.O. § 24 FeV Rn. 83, § 76 FeV Rn. 243), bevor der Behörde Tatsachen im Sinne von § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV bekannt waren - auch verwertbar (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 20 zu einem rechtswidrig angeforderten Gesundheitsfragebogen; BayVGH, B.v. 5.12.2019 - 11 CS 19.2070 - juris Rn. 14 f. m.w.N. zu einem rechtswidrig angeordneten, aber dennoch vorgelegten Fahreignungsgutachten).
  • VGH Bayern, 21.03.2023 - 11 CS 23.273

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen multipler Erkrankungen (u.a.

    Vielmehr schafft dieses Attest mit den in der Anlage aufgeführten Diagnosen eine neue Tatsachengrundlage, die selbständige Bedeutung hat und unabhängig davon verwertbar ist, ob die ursprüngliche Anforderung rechtmäßig war (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2023 - 11 CS 22.2141 - juris Rn. 17; B.v. 14.9.2022 - 11 CS 22.876 - juris Rn. 14; B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 16.03.2021 - 11 CS 20.2627

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

    Selbst wenn Erkenntnisse unrechtmäßig erlangt worden sind, führt dies im Sicherheitsrecht regelmäßig nicht zu einem Verwertungsverbot (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 20; B.v. 5.12.2019 - 11 CS 19.2070 - juris Rn. 14 f. m.w.N.; B.v. 5.2.2018 - 11 ZB 17.2069 - Blutalkohol 55, 264 = juris Rn. 12 ff.; BVerwG, U.v. 28.4.2010 - 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 = juris Rn. 19).
  • VG Würzburg, 20.01.2021 - W 6 K 20.827

    Bestimmtheit der Anordnung des Fahreignungsgutachtens (verneint)

    Denn die Auskünfte des Betroffenen und der behandelnden Ärzte stellen keine gutachterliche Beurteilung dar, sondern sind nur Grundlage für die Entscheidung, ob die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens einer in § 11 Abs. 2 Satz 3 FeV genannten Stelle notwendig ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2020 - 11 CS 20.1469 - BeckRS 2020, 30346 Rn. 22; B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris Rn. 21; B.v. 9.10.2018 - 11 CS 18.1809 - juris Rn. 13; B.v. 3.5.2017 - 11 CS 17.312 - juris Rn. 19 ff.).
  • VG München, 30.08.2021 - M 6 S 21.2649

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht vorgelegten Gutachtens u.a. bei Herz-

    Im Übrigen führt es im Sicherheitsrecht nicht automatisch zu einem Verwertungsverbot der durch ein Attest erlangten Kenntnisse, wenn der Betroffene bei der Überprüfung seines Gesundheitszustandes nicht hätte mitwirken müssen, dies jedoch getan hat (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2020 - 11 CS 20.1203 - juris).
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