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   OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 11 S 21.07   

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https://dejure.org/2007,25843
OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 11 S 21.07 (https://dejure.org/2007,25843)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.07.2007 - 11 S 21.07 (https://dejure.org/2007,25843)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Juli 2007 - 11 S 21.07 (https://dejure.org/2007,25843)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutz des Energieertrags von Windkraftanlagen vor Windabschattungen durch benachbarte bauliche Anlagen als Schutzzweck des § 6 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO); Zulassung von Abweichungen von den Abstandsflächenvorgaben

  • Judicialis

    BImSchG § 4; ; VwGO § ... 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; ; VwGO § 80 Abs. 3 Satz 1; ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1; ; VwGO § 80a Abs. 1; ; VwGO § 80a Abs. 3; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; EEG § 1 Abs. 2; ; EEG § 10 Abs. 5; ; LEPro § 24 Abs. 4; ; BbgBO § 6; ; BbgBO § 60; ; BbgBO § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 11 S 21.07
    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder die Rechtswidrigkeit der Verwaltungsakte Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2006 - OVG 11 S 57.06 - vgl. auch BVerfG , Beschluss vom 11. Februar 1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241; BVerfG, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, DVBl. 1995, 1297 f.).
  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 11 S 21.07
    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder die Rechtswidrigkeit der Verwaltungsakte Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2006 - OVG 11 S 57.06 - vgl. auch BVerfG , Beschluss vom 11. Februar 1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241; BVerfG, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, DVBl. 1995, 1297 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2007 - 11 S 83.06

    Eilantrag gegen Müllverbrennungsanlage in Rüdersdorf erfolglos

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 11 S 21.07
    § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO verlangt eine gesonderte schriftliche Begründung für die behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen muss: Die Behörde hat die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe darzulegen, die im konkreten Fall ein Vollziehungsinteresse ergeben und die zu ihrer Entscheidung, wegen dieses Interesses von der Anordnungsmöglichkeit des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO Gebrauch zu machen, geführt haben (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Mai 2007 -OVG 11 S 83.06-; OVG Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 4 B 228.04 -, ZfB 2005, 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2000 - 7 B 2180/99

    Abgrenzung der Verantwortungsbereiche bei mehreren Windenergieanlagen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 11 S 21.07
    Vielmehr dürften die Windverhältnisse einen Lagevorteil darstellen, dessen Beibehaltung keinen subjektiv-rechtlichen Schutz genießt (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 7 B 2180/99 -, NVwZ 2000, 1064).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2006 - 11 S 57.06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Genehmigung einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 11 S 21.07
    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder die Rechtswidrigkeit der Verwaltungsakte Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2006 - OVG 11 S 57.06 - vgl. auch BVerfG , Beschluss vom 11. Februar 1982 - 2 BvR 77/82 -, NVwZ 1982, 241; BVerfG, Beschluss vom 12. September 1995 - 2 BvR 1179/95 -, DVBl. 1995, 1297 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2006 - 10 S 7.05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung für den Umbau und eine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 11 S 21.07
    Auch dürfte das bloße "Freihalteinteresse" bei privilegierten Vorhaben vorbehaltenen Außenbereichsgrundstücken im Ansatz anders zu beurteilen sein als im regelmäßig eng bebauten Innenbereich, den auch der von der Antragstellerin zitierte Beschluss des 10. Senats des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. März 2006 (OVG 10 S 7.05) betrifft.
  • OVG Brandenburg, 14.10.2004 - 4 B 228/04

    Zulässigkeit eines Betriebsplans nach dem Bundesberggesetz (BBergG); Anfechtung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 11 S 21.07
    § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO verlangt eine gesonderte schriftliche Begründung für die behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Verwaltungsakts, die bestimmte Mindestanforderungen erfüllen muss: Die Behörde hat die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe darzulegen, die im konkreten Fall ein Vollziehungsinteresse ergeben und die zu ihrer Entscheidung, wegen dieses Interesses von der Anordnungsmöglichkeit des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO Gebrauch zu machen, geführt haben (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Mai 2007 -OVG 11 S 83.06-; OVG Brandenburg, Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 4 B 228.04 -, ZfB 2005, 20).
  • VGH Bayern, 22.07.2003 - 15 ZB 02.1223

    Baurecht, Nachbarklage, Abweichung von Abstandsflächenvorschriften

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 11 S 21.07
    Da das im Außenbereich liegende Grundstück der Antragstellerin gegenwärtig nur landwirtschaftlich genutzt wird und die zugelassene Abweichung von den Abstandsflächenvorgaben die künftige Nutzung dieses Grundstücks für eine Windkraftanlage der E_____ jedenfalls nicht ausschließt, vermag der Senat nicht zu erkennen, welches rechtlich geschützte "Freihalteinteresse" der Antragstellerin der Zulassung der Abweichung entgegen stehen sollte (vgl. zur Zulassung von Abstandsflächenabweichungen im Außenbereich auch VGH München, Beschluss vom 22. Juli 2003, - 15 ZB 02.1223 -, bei Juris; Jäde/Dirnberger/Reimus, Bauordnungsrecht Brandenburg, Stand September 2006, § 60 BbgBauO, Rdnr. 24).
  • VGH Bayern, 23.12.1996 - 26 CS 96.2760

    Geltung der Begründungspflicht des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO auch bei der Anordnung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 11 S 21.07
    Daher mag dahinstehen, ob ein Verstoß gegen das Begründungserfordernis die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin oder lediglich die Aufhebung der Vollziehbarkeitsanordnung rechtfertigen würde (für Letzteres: VGH München, Beschluss vom 23. Dezember 1996 - 26 CS 96.2760 -, NVwZ-RR 1998, 278, m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 11 S 38.12

    Kenntniserlangung eines Rechtsanwalts vom Zugang eines Schriftstücks; Schutzziele

    Dies entspricht im Übrigen aber auch der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 6. Juli 2007 zu OVG 11 S 21.07 - Beschlussabdruck Seite 7 Absatz 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.06.2023 - 3a A 57.23

    Windenergieanlage - Genehmigung - Nachbar - UVP-Vorprüfung - Plausibilität -

    Liegen die engen Voraussetzungen für eine Abweichungsentscheidung vor, so hat die Behörde die Abweichung zuzulassen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die dem ausnahmsweise entgegenstünden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2007 - OVG 11 S 21.07 - juris Rn. 14; VGH München, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 15 ZB 02.1223 - juris Rn. 8).
  • VG Frankfurt/Oder, 13.10.2020 - 5 L 164/20
    Denn liegen die engen Voraussetzungen für eine Abweichungsentscheidung vor, so führt dies zu einem intendierten Ermessen der Behörde, das heißt, diese hat die Abweichung zuzulassen, es sei denn, es lägen besondere Umstände vor, die dem ausnahmsweise entgegenstünden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06. Juli 2007 - OVG 11 S 21.07 -, juris, Rn. 14 m. w. N.).
  • VG Potsdam, 16.05.2017 - 4 L 99/17

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage

    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben namentlich Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung, allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei der Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 15. September 2006 - OVG 11 S 57.06 -, m.w.N., vom 6. Juli 2007 - OVG 11 S 21.07 -, jeweils zitiert nach juris).
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