Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 23.09.1998

Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 3/98   

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https://dejure.org/2000,4068
OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 3/98 (https://dejure.org/2000,4068)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.04.2000 - 11 U 3/98 (https://dejure.org/2000,4068)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. April 2000 - 11 U 3/98 (https://dejure.org/2000,4068)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Restwerklohnforderung; Werkvertrag ; Aufrechnung; Ungerechtfertigte Bereicherung; Lohngleitklausel ; Spannungsklausel; Kostenelementeklauseln ; Herstellung von Starkstromanlagen; Elektromonteur; Landeszentralbank

  • Judicialis

    WährG § 3; ; WährG § 3 Satz 2; ; BGB § 814; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 812 814; WährG § 3
    Unwirksame Lohngleitklausel im Bauvertrag - Bereicherungsanspruch - Kenntnis der Nichtschuld

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung von Mehraufwendungen für Löhne und Gehälter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lohngleitklausel: Änderungssatz wirksam? (IBR 2001, 159)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderung nach unwirksamer Lohngleitklausel: Wegen Kenntnis des Auftraggebers ausgeschlossen? (IBR 2001, 160)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 297 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 3/98
    Soweit sich die Beklagte zur Rechtfertigung der Anwendung des § 814 BGB darauf beruft, daß sich das beklagte Land wegen eines Organisationsverschuldens so behandeln lassen müsse, als habe der die Zahlungen veranlassende Mitarbeiter aufgrund des Urteils des 26. Zivilsenats vom Fehlen eines Rechtsgrunds Kenntnis gehabt, kann sie nach der Auffassung des Senats schon deswegen keinen Erfolg haben, weil die Grundsätze des BGH bei der Wissenszurechnung etwa in die kaufvertragliche Haftung wegen arglistigen Verschweigens von Sachmängeln betreffenden Fällen (vgl. BGH, NJW 1990, 975, 976 = BGHZ 109, 327, und NJW 1992, 1099, 1100 = BGHZ 117, 104) auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar sind.
  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 3/98
    Soweit sich die Beklagte zur Rechtfertigung der Anwendung des § 814 BGB darauf beruft, daß sich das beklagte Land wegen eines Organisationsverschuldens so behandeln lassen müsse, als habe der die Zahlungen veranlassende Mitarbeiter aufgrund des Urteils des 26. Zivilsenats vom Fehlen eines Rechtsgrunds Kenntnis gehabt, kann sie nach der Auffassung des Senats schon deswegen keinen Erfolg haben, weil die Grundsätze des BGH bei der Wissenszurechnung etwa in die kaufvertragliche Haftung wegen arglistigen Verschweigens von Sachmängeln betreffenden Fällen (vgl. BGH, NJW 1990, 975, 976 = BGHZ 109, 327, und NJW 1992, 1099, 1100 = BGHZ 117, 104) auf den vorliegenden Sachverhalt nicht übertragbar sind.
  • OLG Hamm, 12.05.1995 - 20 U 37/95

    Einziehung verpfändeter Ansprüche aus Lebensversicherung zur Konkursmasse

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 3/98
    Für die Kenntnis des Nichtbestehens eines Rechtsgrundes i.S. des § 814 BGB kommt es auf das Wissen des Mitarbeiters des beklagten Landes an, der die Zahlungen veranlaßt hat (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1312, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 30.10.1974 - VIII ZR 69/73

    Wertsicherungsklausel; Rechtsmangel beim Untermietvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 3/98
    Während dieses Schwebezustandes, der auch nach Aufhebung des § 3 Satz 2 WährG fortbesteht (Vogler, NJW 1999 S. 1236, 1238 a.E.), sind die Parteien nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs "gehalten, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um die Genehmigung herbeizuführen, und alles zu unterlassen, was dieser Genehmigung hinderlich sein könnte ... In der angeführten Rechtsprechung ist deshalb mit Rücksicht auf die für die Dauer des Schwebezustandes bestehende Treuepflicht gerade für Verträge mit nicht genehmigungsfähigen Wertsicherungsklauseln anerkannt, daß ein solcher Vertrag die Pflicht begründen kann, in eine Änderung der vereinbarten Klausel in eine solche mit genehmigungsfähigem oder nicht genehmigungsbedürftigem Inhalt einzuwilligen" (BGH BB 1966 S. 559; dgl. BGH NJW 1975 S. 44, 45 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 04.07.1979 - VIII ZR 245/78

    Preisänderung und Vertragsanpassung im Rahmen eines Stromlieferungsvertrages -

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 3/98
    Deshalb ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen, nach der "Vereinbarungen, die es ermöglichen, den Preis einer Ware von künftigen Herstellungs- oder Anschaffungskosten abhängig zu machen, das durch § 3 WährG geschützte Nominalwertprinzip nicht berühren" (BGH BB 1979 S. 1213 f.).
  • BGH, 17.09.1954 - V ZR 79/53

    Genehmigung nach Währungsgesetz

    Auszug aus OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 3/98
    Eine genehmigungsfreie Spannungsklausel wird allerdings "nur dann angenommen, wenn die in ein Verhältnis zueinander gesetzten Leistungen im wesentlichen gleichartig oder zumindest vergleichbar sind" (BGH WM 1974 S. 72 mit Hinweis auf BGHZ 14, 306, 310).- Ebenso § 1 Nr. 2 der Preisklauselverordnung vom 23.09.1998 - BGBl. I S. 3043 - Dieses besondere Spannungsverhältnis besteht zwischen den betreffenden Geldleistungen, wenn sie "aus im wesentlichen gleichartigen Rechtsgründen" zu erbringen sind (BGHZ 14, 310).
  • BGH, 08.06.2006 - VII ZR 13/05

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Lohngleitklausel

    a) Zu Recht hat das Berufungsgericht die Wirksamkeit der Lohngleitklauseln anhand von § 3 Satz 2 WährG geprüft (vgl. OLG Köln, OLGR 2000, 481 f; OLG Nürnberg, BauR 2000, 1867; OLG München, NZBau 2000, 515 f; a.A. Reitz, BauR 2001, 513 f).
  • OLG Dresden, 14.06.2006 - 6 U 2321/05

    Vereinbarung einer Lohngleitklausel in einem Bauvertrag

    Vor diesem Hintergrund gelangt auch die überwiegende Anzahl der Oberlandesgerichte unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof aufgezeigten Abgrenzungskriterien zu der Auffassung, dass eine Lohngleitklausel der streitgegenständlichen Art nicht als genehmigungsfreie Spannungsklausel angesehen werden kann (vgl. OLG Köln, BauR 2001, 297 ; OLG Nürnberg, BauR 2000, 1867 ff.).
  • OLG Dresden, 14.06.2006 - 6 U 195/06

    Falsche Änderungssätze machen Lohngleitklauseln unwirksam!

    Vor diesem Hintergrund gelangt auch die überwiegende Anzahl der Oberlandesgerichte unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof aufgezeigten Abgrenzungskriterien zu der Auffassung, dass eine Lohngleitklausel der streitgegenständlichen Art nicht als genehmigungsfreie Spannungsklausel angesehen werden kann (vgl. OLG Köln, BauR 2001, 297 [OLG Köln 14.04.2000 - 11 U 3/98] ; OLG Nürnberg, BauR 2000, 1867 ff. [OLG Nürnberg 26.01.2000 - 4 U 3249/99] ).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.09.1998 - 11 U 3/98   

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https://dejure.org/1998,18754
OLG Düsseldorf, 23.09.1998 - 11 U 3/98 (https://dejure.org/1998,18754)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.09.1998 - 11 U 3/98 (https://dejure.org/1998,18754)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. September 1998 - 11 U 3/98 (https://dejure.org/1998,18754)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1514
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Frankfurt/Main, 26.02.2014 - 13 S 142/12

    Anerkenntnis eines anwesenden Eigentümers gilt für alle!

    Eine solche liegt immer dann vor, wenn der rechtskraftfähige Inhalt der Entscheidung für den Berufungskläger nachteilig ist; dies ist auch bei einem Anerkenntnis der Fall (BGH NJW 1955, 545; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1514; MüKo ZPO/Musielak § 307 Rn 25 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2011 - 1 LA 14/11

    Auswirkungen der Anfechtung des außergerichtlichen Vergleichsschlusses auf eine

    Der von den Klägern monierte "Widerspruch" zum Zivilrecht besteht nicht; für prozessuale Gestaltungserklärungen gelten dort die gleichen Regeln (vgl. Zöller-Greger, ZPO, 2007, § 269 Rn. 12; zum Anerkenntnis: OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.09.1998, 11 U 3/98, NJW-RR 1999, 1514).
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